
Die Statistischen Landesämter fragen derzeit Bürger, bei denen sie sich nicht sicher sind, welches deren Hauptwohnsitz ist. Antworten ist gesetzliche Pflicht.
Angeboten wird dafür jedoch nur ein QR-Code oder eine komplizierte Code-Kombination für das Internet, ohne Rücksicht darauf, dass Millionen Deutsche das Internet gar nicht nutzen und viele mehr keinen eigenen Internetzugang haben.
Mir liegt ein aktueller Brief des Statistischen Landesamts von Nordrhein-Westfalen vor. Dieser fordert die Adressatin auf, zur eindeutigen Bestimmung ihres Wohnsitzes einen Online-Fragebogen innerhalb von gut zwei Wochen auszufüllen.
Der Fragebogen ist nicht angehängt, sodass die Adressaten, wenn sie die Fragen entgegen den Anweisungen brieflich beantworten möchten, dies nicht tun können.
Stattdessen sollen sie entweder einen QR-Code scannen, wofür sie ein Smartphone brauchen, oder eine Adress-Code-Kombination wie die folgende in einen Internetbrowser eingeben: „www.idev.destatis.de – Kennung: 00X99P8SFRW – Passwort: XK#wst881#b9“.
Selbst viele, die einen Online-Zugang haben, werden an diesem Anmeldeprozess scheitern.
Das Statistikamt geht durch dieses Vorgehen nonchalant darüber hinweg, dass sechs Prozent der erwachsenen Bundesbürger das Internet überhaupt nicht nutzen.
Das sind rund vier Millionen Menschen. Es dürften Millionen weitere hinzukommen, die das Internet nur gelegentlich nutzen und keinen eigenen Anschluss haben. Gerade bei Menschen mit für die Ämter unklarem Hauptwohnsitz dürfte der Anteil derer ohne Internetanschluss besonders hoch sein.
Ein typischer Fall dürfte sein, dass jemand, der im Altersheim wohnt, gefragt wird, ob dies nun seine Hauptwohnung ist. Diese Menschen nur antworten zu lassen, indem sie einen QR-Code scannen oder lange Zeichenfolgen in einen Internet-Browser eingeben, den sie sich erst noch organisieren müssten, ist nicht im Sinne einer möglichst genauen Statistik.
Das Vorgehen des Amtes zeugt nicht nur von hemdsärmeliger Gedankenlosigkeit. Es dürfte darüber hinaus rechtswidrig sein. Als Rechtsgrundlage wird in dem Schreiben §8a Registerzensuserprobungsgesetz in Verbindung mit §15 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz angegeben.
Letzterer verlangt nur, dass jedes Gesetz über eine konkrete Statistik, in diesem Fall das Registerzensuserprobungsgesetz, festlegt, ob eine Antwortpflicht besteht. Der angeführte §8a Registerzensuserprobungsgesetz bejaht diese Pflicht zur Antwort.
Auf welchem Kommunikationsweg die Antwort zu übermitteln ist, wird in einem anderen Absatz des Paragraphen 15 festgelegt, der im Schreiben des Amtes – wohlweislich? – gar nicht genannt ist, nämlich in Absatz vier. Dort heißt es:
Die Pflicht zur elektronischen Antworterteilung darf nur unter den Bedingungen des § 11a oder aufgrund eines Bundesgesetzes vorgegeben werden.“
Besagter §11a des Bundesstatistikgesetzes wiederum bietet nur eine Basis um „Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen“ und „Betriebe und Unternehmen“ zur Antwort auf elektronischem Wege zu verpflichten.
Ein anderes Bundesgesetz als alternative Rechtsgrundlage ist im Schreiben des Statistikamts nicht genannt. Sehr wahrscheinlich gibt es ein solches auch nicht.
Es fehlt mithin an einer Rechtsgrundlage, die Bürger zur Auskunft auf elektronischem Wege zu verpflichten. Somit entfällt aus meiner Sicht auch die Pflicht zur Antwort.
Ob die anderen Statistischen Landesämter ebenso hemdsärmelig und mutmaßlich rechtswidrig vorgehen, ist mir nicht bekannt.
Es ist in Anbetracht der von der Bundesregierung ausgerufenen Digital-only-Agenda und der beim Statistischen Bundesamt zentralisierten Antwort-Netzseite zu befürchten.
Es wäre von hohem erzieherischem Wert, wenn viele der Angeschriebenen eine Antwort davon abhängig machen würden, dass das Amt oder die Ämter mitteilen, wo genau die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur elektronischen Antwort zu finden ist, wo doch die vom Amt angeführten Vorschriften nichts zum Antwortweg enthalten und §15 Absatz 4 Statistikgesetz ausdrücklich festlegt, dass die Pflicht zur elektronischen Antworterteilung nur unter den nicht erfüllten Bedingungen des §11a vorgegeben werden darf.
Am verbindlichsten ist ein briefliche Anfrage.
Die neue Regierung setzt auf Digitalzwang und totale Kontrolle
Schwarz-rot arbeitet an der Verwirklichung eines totalitären Technokratentraums: Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir setzen auf konsequente Digitalisierung und ‚Digital only’“, sowie: „Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität“.
„Digital only“ bedeutet, dass die althergebrachten Möglichkeiten zum Erhalt staatlicher Leistungen und von Beförderungsleistungen, sowie zur Erfüllung der vom Staat auferlegten Pflichten systematisch beseitigt werden, um die Menschen zu zwingen, ihre Angelegenheiten auf digitalem, automatisiert abzuwickelndem Weg zu erledigen. Das gilt denknotwendig auch für das Bezahlen, wo das Bargeld zu den abzuschaffenden analogen Lösungen gehört.
Das bedeutet nicht nur, dass die Bürger lückenlos überwachbar werden. Es bedeutet auch, dass sie sich komplett an das System anpassen müssen, das die Bürokraten zusammen mit den Technokraten erdacht und programmiert haben.
Das System bietet keine Menschen als Ansprechpartner mehr auf, die dafür sorgen können, dass es sich flexibel an die Bedürfnisse der Menschen anpasst, auch an Menschen mit speziellen Bedürfnissen, an die die Programmierer nicht gedacht haben, und an solche in speziellen Situationen.
Mit anderen Worten: Die neue Regierung arbeitet intensiv an der Verwirklichung des Technokratentraums einer zentral gesteuerten Gesellschaft, aus der der Mensch als autonomer Entscheidungsträger eliminiert und stattdessen zu einem funktionierenden Rädchen in einer zentral gesteuerten sozialen Megamaschine gemacht wird.
Die verpflichtende digitale Identität, die der Koalitionsvertrag ankündigt, soll dafür sorgen, dass den Bürokraten und Technokraten alle Informationen über alle zu steuernden Bürger im verpflichtenden Bürgerkonto zur Verfügung stehen. Das Ziel, ausdrücklich formuliert von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, besteht darin, dass die digitale Identität für alle Interaktionen mit dem Staat und mit privaten Unternehmen verwendet wird.
Das bedeutet dann, dass alle Informationen über das Tun jedes Bürgers über diese Bürgernummer leicht und verlässlich abrufbar werden.
Der Anspruch geht sogar dahin, so viel über die Bürger zu wissen, dass der Staat sich selbsttätig um jeden kümmern kann, der nach seinem treusorgenden Dafürhalten Unterstützung braucht und verdient, ohne dass dieser Hilfe beantragen muss. In einem ersten Schritt sollen „die verfügbaren Daten genutzt werden, um auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu vereinfachen.“
Langfristig soll die Notwendigkeit von Anträgen entfallen, weil der Staat alles schon weiß, was die Bürger traditionell in Anträgen offenbaren müssen. Im O-Ton: „Wir werden dabei zunehmend antragslos arbeiten. Etwa nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern automatisch einen Kindergeldbescheid erhalten.“
Das autokratisch regierte Kasachstan ist mit Unterstützung der UN bereits dabei, diesen Technokratentraum zu verwirklichen. Unter dem Vorwand, so in Notlagen besser und schneller helfen zu können, beraubt der Staat dort die Familien jeglicher Privatsphäre.
Man kann es nicht anders sagen: es ist ein totalitärer Traum, an dessen Verwirklichung Union und SPD arbeiten wollen. Er wird vervollständigt durch die Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Verbreiten von aus staatlicher Sicht „falschen“ Tatsachenbehauptungen und von „Hass“ und „Hetze“ künftig durch das zensorische Eingreifen einer „staatsfernen Medienaufsicht“ zu verhindern. Nur noch die nicht geäußerten Gedanken sollen vorläufig noch frei bleiben.
Quellen: PublicDomain/norberthaering.de am 09.06.2025


… Landesämter fragen derzeit Bürger, bei denen sie sich nicht sicher sind, welches deren Hauptwohnsitz ist….
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Nicht darauf reinfallen.
Denn es wird nicht der Hauptwohnsitz begehrt, sondern lediglich die Wohnhaft.
Denn die Wohnhaft besitzt die Person, während die natürliche Person, als Mensch seinen Wohnsitz nimmt.
Hier erlaube ich mir den §7 BGB zu nennen, der den Wohnsitz umschreibt.
Wenn also die Melde Behörde euch fragt, wo ihr wohnt oder eure Wohn Adresse ist, so antwortet, dass ihr nicht wohnt, sondern euren Wohnsitz nach §7genommen habt.
Eine Person meldet seine Wohnung, seine Wohnhaft und die natürliche Person nimmt ihren Wohnsitz.
Das sind die Unterschiede und eben die Falle, wenn der Person vorgekaukelt wird, dass diese über einen Hauptwohnsitz verfügen würde.
Denn wäre dem so, dann wäre diese Person frei.
Jedoch wird eine Wohnhaft niemals ein Symbol der Freiheit sein.
Denn vor deren Gesetz sind nur Menschen frei.
Nach fast 60 Jahren endet die Produktion von Löwensenf am Düsseldorfer Standort
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t.me/unzensiert
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bluewin.ch/de/news/wirtschaft-boerse/arbeitgeber-direktor-mit-brisanter-aussage-zu-mindestloehnen-2725892.html
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Peter Scholl – Latours Buch über den Islam
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berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/raketen-fuer-den-frieden-wie-firmen-wie-blackrock-und-morgan-stanley-vom-krieg-profitieren
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welt.de/politik/ausland/article256227380/migration-niederlaendische-buerger-nehmen-kontrollen-an-deutscher-grenze-in-die-eigene-hand
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ansage.org/die-eu-besticht-klima-ngos-mit-deutschem-steuergeld-fuer-angriffe-auf-deutsche-firmen/
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apollo-news.net/brgergeld-landet-in-den-taschen-von-clan-oberen-pltzlich-schlgt-die-spd-wegen-sozialbetrug-alarm/
philosophia-perennis.com/2025/06/08/aggressiv-linken-bundestagsabgeordneter-ruft-zur-revolution-auf/