Deutschland: Vom Kaiserreich zum Grundgesetz: 150 Jahre Demokratie ohne Wahlzettel

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Vom Kaiserreich zum Grundgesetz: 150 Jahre Demokratie ohne Wahlzettel.

Deutschland: Der Club, in dem alle Mitglied sind – außer der Wille.

Es gibt Länder, in denen man den Staat wie ein Netflix-Abo kündigen kann. Die Schotten probieren es regelmäßig, die Katalanen träumen davon, und Texas droht alle paar Jahre, den eigenen Stern vom Sternenbanner zu reißen.

Und dann gibt es Deutschland.

Hier lebt man im „ewigen Bundesstaat“, einer Art politischem Hotel California: „You can check out any time you like – but you can never leave.“ Der Mietvertrag heißt Grundgesetz, die Vermieter sind Landes- und Bundesparlamente, und die Kündigungsklausel wurde vom Bundesverfassungsgericht als „verfassungswidrig“ in den Safe gesperrt. Schlüssel? Verloren.

Das Schöne daran: Niemand hat jemals gefragt, ob wir überhaupt einziehen wollten.

1867: Norddeutscher Bund – kein Volksentscheid.

1871: Kaiserreich – kein Volksentscheid.

1919: Weimar – immerhin Wahlen, aber keine Abstimmung über die neue Staatsform.

1949: Grundgesetz – ratifiziert von Landesparlamenten, nicht vom Volk.

1990: 2+4-Vertrag – vollendet die Souveränität, aber das Volk? Hat brav Zeitung gelesen.

Juristisch läuft das unter „Staatskontinuität“ – wie ein Haus, das seit 150 Jahren immer wieder neu gestrichen wird, während die Mieter glauben, sie seien umgezogen. Das Deutsche Reich existiert laut Bundesverfassungsgericht fort, die BRD ist „identisch“ – eine juristische Wortkette, so elegant wie ein politischer Zungenbrecher.

Das alles wäre ja halb so schlimm, wenn der Eintritt freiwillig gewesen wäre. Aber man hat uns einfach reingeschoben. Ohne Stimmzettel, ohne Trauschein, dafür mit ewiger Bindung.

Kurz: Wir leben in einer WG, in die wir nie eingezogen sind – und wenn wir mal fragen, wie man rauskommt, sagt der Hausmeister in Karlsruhe: „Gar nicht.“

Ein historische Langbetrachtung von Alfred-Walter von Staufen

 

Bundesländer – die Zwangs-WG der Republik

Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einer WG. Nicht, weil Sie es wollten, sondern weil irgendwer vor Jahrzehnten beschlossen hat, dass Sie genau in dieser Wohnung mit genau diesen Mitbewohnern zusammenleben werden – auf ewig. Die Zimmer sind nicht gleich groß, die Miete ist nicht gleich hoch, und trotzdem gilt: Austreten verboten. Herzlich willkommen in der Bundesrepublik Deutschland, einer Zwangs-WG aus 16 Bundesländern.

Die Bundesländer heißen offiziell so, wie man sie aus dem Erdkundebuch kennt: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Berlin, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und das Saarland. Sortiert man sie nach Einwohnerzahl, sieht man sofort, wer in der WG das große Zimmer mit Balkon hat (NRW) und wer die Abstellkammer bewohnt (Saarland).

Das Problem: Egal ob Sie in der WG-Küche noch nicht mal Platz für einen Toaster haben oder jeden Abend von den Partys der anderen wachgehalten werden – ausziehen geht nicht. Laut Grundgesetz ist der Austritt eines Bundeslandes verfassungswidrig. Punkt. Keine Diskussion. Kein „Vielleicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit“. Einfach: Nein.

Das Bundesverfassungsgericht hat das schon in den 1950ern festgezurrt: Die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat, keine Zweckgemeinschaft wie die EU. Wer drin ist, ist drin. Wer raus will, kann sich gerne in den Garten setzen, aber das Zimmer bleibt im Mietvertrag.

Natürlich gibt es da draußen Länder, die das lockerer sehen. In Großbritannien durfte Schottland 2014 abstimmen, ob es weiterhin mit den Engländern unter einem Dach leben möchte. In Spanien versuchte Katalonien 2017 sein eigenes Ding zu machen. Texas in den USA droht regelmäßig mit der Sezession – mehr aus Show als aus juristischer Möglichkeit, aber immerhin dürfen sie davon reden, ohne dass der Oberste Gerichtshof gleich das Megafon wegzieht.

In Deutschland hingegen wird schon der Gedanke daran, dass Bayern sich verabschieden könnte, als politische Folklore belächelt – solange Horst Seehofer Ministerpräsident war, durfte man sich das als Stammtischgag vorstellen. Heute hingegen würde so eine Debatte vom Verfassungsschutz beobachtet, am besten gleich in einer eigenen Akte „Landesverratsfantasien“.

 

Und warum ist das so? Weil man hierzulande „Staatskontinuität“ über alles stellt. Die Idee: Ein Staat muss unzerbrechlich sein, sonst rutschen wir zurück in die Zeiten, in denen Fürstentümer alle paar Jahre ihre Grenzen neu zogen und den Bürgern erklärten, sie müssten jetzt neue Steuern zahlen – diesmal für einen anderen Fürsten, der natürlich noch pleiter ist als der vorige.

Ironischerweise hat das aber genau den Effekt, dass die Bundesländer wie in einer jahrzehntelangen Zwangsehe verharren. Egal, ob sie zueinander passen oder nicht – die Scheidung ist nicht nur teuer, sie ist schlichtweg verboten. Wenn also Mecklenburg-Vorpommern und Bayern politisch so viel gemeinsam haben wie ein Bierkrug und ein Windpark, ist das juristisch egal.

Das Schöne: Im Alltag merkt man von dieser Zwangs-WG oft wenig. NRW beschwert sich über Berliner Flughafenprojekte, Bayern lästert über den Berliner Mietendeckel, und Sachsen erklärt allen, dass hier sowieso alles anders ist. Doch am Ende des Tages sitzen alle beim Länderfinanzausgleich am Tisch – das ist quasi der gemeinsame WG-Putzplan, nur dass man hier nicht Fenster putzt, sondern Milliarden verschiebt.

Besonders pikant: Die größten „Zahlerländer“ im Finanzausgleich sind oft auch diejenigen, die am lautesten über die WG-Regeln meckern. Bayern zum Beispiel überweist jedes Jahr Milliarden an andere Länder und tut dabei so, als sei das ein Akt der reinen Nächstenliebe. In Wahrheit ist es eher wie bei dem einen Mitbewohner, der ständig den Kühlschrank auffüllt und sich dann wundert, dass die anderen die Milch trotzdem leertrinken.

Und dennoch – die Tür nach draußen ist versperrt. Nicht mal ein in allen Bundesländern gleichzeitig abgehaltener Volksentscheid könnte daran etwas ändern, denn das Bundesverfassungsgericht würde sofort mit den Paragrafen wedeln. Der „ewige Bund“ ist eben wörtlich zu nehmen. Ewigkeit klingt in Hochzeitsreden romantisch, in Verfassungsfragen eher wie ein drohender Zeigefinger.

So sitzen wir also alle in dieser Republik-WG, teilen uns Bad und Küche, lästern übereinander und bezahlen gemeinsam die Rechnungen.

Man könnte fast meinen, es funktioniere – bis man merkt, dass hier niemand freiwillig eingezogen ist. Und genau das ist der Punkt, der diese WG so besonders macht: Die Mitbewohner haben sich nie gesucht, und trotzdem bleiben sie zusammen. Nicht aus Liebe, nicht aus Freundschaft, sondern weil der Mietvertrag in Marmor gemeißelt ist.

Von Reich zu Reich – Die Unsterblichkeit des deutschen Staates

Deutschland ist wie dieser Onkel, von dem jeder dachte, er sei längst verstorben – bis er plötzlich bei der Familienfeier auftaucht, mit den Worten: „Ich war nie weg, ich habe nur meine Adresse geändert.“ Juristisch gesehen hat der deutsche Staat diesen Trick perfektioniert.

Das Bundesverfassungsgericht hat es 1973 im legendären „Staatsangehörigkeits-Urteil“ schwarz auf weiß geschrieben: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Es existiert fort – allerdings „als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig“. Übersetzung: Die Hütte steht noch im Grundbuch, aber das Dach ist eingefallen, die Fenster fehlen und die Stromrechnung wird längst von jemand anderem bezahlt. Dieser „jemand“ ist die Bundesrepublik Deutschland, die laut BVerfG mit dem Deutschen Reich identisch ist. Nicht Nachfolgerin. Nicht Neugründung. Identisch. Das klingt so, als hätte man das Auto umlackiert und behauptet, es sei immer noch der gleiche Wagen – auch wenn man zwischendurch einen anderen Motor, neue Sitze und ein völlig anderes Radio eingebaut hat.

Das führt zu der bizarren Situation, dass wir offiziell in einem Staat leben, der rechtlich seit 1871 ununterbrochen besteht – trotz Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Diktatur, alliierter Besatzung, Teilung und Wiedervereinigung. In Deutschland sterben Staatsformen nicht, sie machen nur lange Wellness-Aufenthalte.

Das Dritte Reich zum Beispiel gilt völkerrechtlich nicht als eigenständiger Staat, sondern als besonders düstere Regierungsphase des fortbestehenden Deutschen Reiches. Das klingt ein bisschen wie „Staffel 3 einer Serie, die wir lieber vergessen wollen“. In dieser Logik war Adolf Hitler also kein Gründer eines neuen Staates, sondern nur ein besonders psychopathischer Hausmeister des alten.

Juristisch nennt man das „Staatskontinuität“. Praktisch bedeutet es: Egal, wie oft wir neu streichen, Namen ändern oder die Möbel umstellen – die juristische Person „Deutschland“ bleibt dieselbe. Das klingt zunächst beruhigend. Schließlich will man nicht jedes Mal neue Ausweise beantragen, wenn sich ein politischer Wind dreht. Aber es hat auch eine Kehrseite: Man kann sich auf diese Weise elegant darum drücken, jemals einen echten, von der Bevölkerung abgesegneten Neuanfang zu wagen.

Die Gründung der Bundesrepublik 1949 war offiziell keine „Staatsgründung“, sondern nur die „Neuorganisation eines Teils Deutschlands“. Dass zu diesem Zeitpunkt die Hälfte des Landes unter sowjetischer Verwaltung stand, störte den juristischen Faden nicht. Man spannte ihn einfach weiter – wie ein Strick, der immer neue Knoten bekommt, aber nie reißt.

Als 1990 die DDR verschwand, griff man wieder auf denselben Faden zurück. Der 2+4-Vertrag wurde in den Medien als „Friedensvertrag“ verkauft, obwohl er eher ein sehr detaillierter Mietvertrag mit den Alliierten war, in dem stand: „Ab jetzt seid ihr wieder voll zuständig – aber die Grenzen bleiben, wie sie sind.“ Das Volk wurde nicht gefragt. Kein Referendum, keine Unterschrift. Wer sich fragte, ob man vielleicht eine neue Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz beschließen wolle, bekam ein mildes Lächeln und den Hinweis: „Brauchen wir nicht, läuft doch alles.“

Das Schönste an dieser Kontinuität: Sie ist flexibel wie ein Gummiband. Sie erlaubt es, auf der einen Seite zu sagen: „Wir sind seit 1871 derselbe Staat, deshalb gelten unsere internationalen Verträge weiter.“ Und auf der anderen Seite: „Wir sind eine neue Republik mit neuen Werten, also haben wir mit der Vergangenheit nichts zu tun.“ Je nachdem, ob es um Reparationsforderungen, diplomatische Anerkennungen oder Schuldfragen geht, zieht man den Gummiband-Joker einfach in die gewünschte Richtung.

Klingt clever? Ist es auch – aus Sicht der Staatslenker. Aus Sicht des Bürgers ist es eher so, als würde man seit 150 Jahren denselben Handyvertrag haben, der sich automatisch an jede technische Neuerung anpasst, ohne dass man jemals zugestimmt hat. LTE, 5G, Überwachungsklauseln – alles inklusive. Und wenn man kündigen will, heißt es: „Das ist gar kein Vertrag, das ist Ihre Staatsangehörigkeit.“

Die Unsterblichkeit des deutschen Staates ist also kein Zufall, sondern System. Man hat gelernt, dass Neugründungen gefährlich sind – zu viele Fragen, zu viel Mitbestimmung, zu viel Unsicherheit. Also hält man den Patienten am Tropf, egal wie alt, egal wie marode die Knochen sind.

Vielleicht ist das sogar typisch deutsch: Der Staat als ewige Eiche – mag er auch faul sein, er bleibt stehen, weil man sich nicht traut, ihn zu fällen. Und wer doch mit der Motorsäge anrückt, wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die ewige Abstimmungspause

Deutschland ist ein Land, in dem man sich gerne rühmt, eine „gelebte Demokratie“ zu sein. Hier darf man schließlich wählen – Farbe und Form des Parteienlogos, das die nächsten vier Jahre den Platz im Kanzleramt dekoriert. Über die ganz großen Fragen hingegen wird nicht abgestimmt. Nie. Nicht gestern, nicht heute, und – wenn es nach der politischen Klasse geht – auch nicht morgen.

Beginnen wir die Zeitreise:

  • 1867 – Gründung des Norddeutschen Bundes. Keine Volksabstimmung. Der preußische Ministerpräsident Bismarck hätte vermutlich vor Lachen seine Zigarre verschluckt, wenn jemand vorgeschlagen hätte, das Volk zu fragen. Schließlich wusste der Mann: Wenn man Menschen fragt, könnten sie Nein sagen.
  • 1871 – Ausweitung zum Deutschen Kaiserreich. Wieder kein Volksentscheid. Die Reichsgründung fand im Spiegelsaal von Versailles statt, nicht im Wahllokal. Statt Urnen gab es Champagnergläser, und statt Wahlzetteln füllten die Fürsten ihren Kontostand auf. Das Volk erfuhr aus der Zeitung, dass es jetzt ein Reich war. Gratulation.
  • 1919 – Weimarer Republik. Hier immerhin: allgemeines Wahlrecht, Frauen durften endlich mitwählen. Fortschritt! Aber die Weimarer Verfassung selbst? Keine Volksabstimmung. Die Nationalversammlung schrieb sie – demokratisch gewählt, ja, aber eben ohne direktes Mandat, die Staatsform festzuzurren.
  • 1949 – Das Grundgesetz. Ratifikation durch die westdeutschen Landesparlamente, das Volk außen vor. Man nannte es absichtlich „Grundgesetz“ und nicht „Verfassung“, um es als Provisorium zu tarnen. Provisorien halten in Deutschland bekanntlich am längsten – siehe Berliner Flughafen oder Stuttgart 21.
  • 1990 – Der 2+4-Vertrag, Wiedervereinigung, „Vollendung der Einheit“. Endlich der perfekte Moment für eine Volksabstimmung über eine gemeinsame Verfassung, wie in Artikel 146 Grundgesetz vorgesehen. Doch siehe da: Die Politik entschied, dass das alte Grundgesetz einfach fortgeführt wird. Der große historische Moment für demokratische Selbstbestimmung? Abgesagt. Aus Kostengründen.

So zieht sich die Abstimmungsverweigerung wie ein roter Faden durch unsere Geschichte. Wir haben die Demokratie eingeführt, ohne jemals über sie abzustimmen. Wir leben in einem „ewigen Bundesstaat“, ohne je gefragt zu werden, ob wir einziehen wollen. Und wenn heute jemand auf die Idee kommt, man könnte vielleicht mal das Volk befragen, hört man reflexartig das Märchen von Weimar: „Volksentscheide? Gefährlich! Führt nur zu Extremismus!“

Das Argument ist so alt wie abgenutzt: Man verweist auf die Volksabstimmungen der Nazis und behauptet, dies sei der Beweis, dass das Volk nicht mit scharfen Werkzeugen hantieren darf. Als wäre Demokratie ein Küchengerät, das man besser im Schrank lässt, weil man sich damit schneiden könnte.

In Wahrheit hat diese Abstimmungsphobie einen simplen Grund: Die Politik liebt Kontrolle. Wer die Spielregeln bestimmt, gewinnt das Spiel. Und wenn die Bürger die Spielregeln ändern könnten, wäre das wie beim Poker plötzlich zu viert gegen den Dealer. Keine guten Quoten für den Dealer.

Natürlich gibt es Länder, in denen Volksentscheide Alltag sind – die Schweiz zum Beispiel. Dort stimmen die Bürger mehrmals im Jahr ab: über Rentenreformen, Waffengesetze, ja sogar über die Frage, ob Kühe Hörner tragen dürfen. In Deutschland hingegen gilt schon die Diskussion über einen bundesweiten Volksentscheid als subversiv. Die Mächtigen fürchten nicht, dass die Bürger Unsinn beschließen – sie fürchten, dass die Bürger Sinn beschließen, und zwar gegen ihre Interessen.

 

Artikel 146 Grundgesetz ist dabei der größte Hohn: Er verspricht uns, dass dieses Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliert, an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Schön formuliert – nur dass man seit 75 Jahren peinlich genau darauf achtet, diesen Tag niemals kommen zu lassen. Er ist wie der Gutschein für ein Candlelight-Dinner, der ewig in der Schublade liegt, weil niemand einen Tisch reservieren will.

Ironischerweise wird der fehlende Volksentscheid oft als „Beweis der Stabilität“ verkauft. „Seht her“, sagt man, „wir haben das Grundgesetz ohne Plebiszit beschlossen – und es funktioniert doch wunderbar!“ Das ist in etwa so, als würde ein Chirurg stolz verkünden, dass er den Patienten nie gefragt hat, ob er die falsche Niere entnehmen darf – und trotzdem habe der Patient überlebt.

Diese ewige Abstimmungspause hat die Deutschen konditioniert. Wir sind das Volk, das brav wählen geht, aber nie fragt, warum wir bei den wirklich wichtigen Entscheidungen nicht eingeladen werden. Wir wählen die Musik im Zugabteil, aber die Fahrtroute legt der Schaffner fest – und wehe, wir fragen nach einem anderen Ziel.

Man kann darüber lachen, aber es ist ein Lachen mit bitterem Nachgeschmack. Denn was hier passiert, ist nicht bloß historische Nachlässigkeit, sondern ein System, das verhindert, dass sich das Volk jemals als souveräne Gemeinschaft erfährt. Wir sind Untertanen mit Wahlrecht – und solange wir dieses Wahlrecht nur auf Nebenschauplätzen ausleben dürfen, bleibt alles so, wie es ist: eine Demokratie ohne demokratische Entscheidung über ihre eigene Existenz.

Der 2+4-Vertrag – die letzte Unterschrift, die keiner gesehen hat

Es war der 12. September 1990, ein Tag, der in den Geschichtsbüchern gern als „Sternstunde der deutschen Einheit“ steht. In Moskau unterschrieben sechs Außenminister ein Dokument, das offiziell „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ heißt. Im Volksmund: Der 2+4-Vertrag.

Zwei Deutschlands, vier Siegermächte – klingt wie ein schlechtes Bowlingturnier, war aber der Schlüssel für das, was man damals „die volle Souveränität“ nannte.

Das Papier regelte alles, was den Alliierten wichtig war: keine Gebietsansprüche, keine Atombomben, keine Armee, die wieder in Paris steht. Und natürlich: Die Grenzen bleiben, wie sie nach 1945 gezogen wurden – Ostpreußen adieu, Schlesien adieu, Südtirol… ach nee, das hatten wir ja vorher schon verloren.

 

Was der Vertrag nicht regelte: die Zustimmung des deutschen Volkes.

Das Volk erfuhr aus der Tagesschau, dass „unsere Souveränität nun vollendet“ sei. Klingt großartig – bis man merkt, dass niemand gefragt hat, ob wir diese „Vollendung“ überhaupt wollten oder vielleicht eine neue Verfassung, wie es Artikel 146 Grundgesetz verspricht. Es war die perfekte Gelegenheit: Zwei Staaten, die zu einem werden, ein Volk, das nach 40 Jahren Trennung wieder zusammenkommt. Man hätte fragen können: „Wollt ihr diese Republik so, oder wollen wir sie gemeinsam neu bauen?“ Stattdessen hieß es: „Wir haben da schon was vorbereitet – unterschreibt unten rechts.“

Juristisch war der 2+4-Vertrag ein Meisterstück. Er beendete formal das Besatzungsrecht, gab Deutschland die völkerrechtliche Handlungsfreiheit zurück – aber nur im Rahmen, den die Alliierten vorgaben. Die Nato-Mitgliedschaft war quasi vorinstalliert, die Grenze zu Polen in Stein gemeißelt, und selbst die Größe der Bundeswehr wurde festgeschrieben. Volle Souveränität mit Bedienungsanleitung, sozusagen.

Die Politik verkaufte das als „Friedensvertrag“. Das war clever – denn damit hatte man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe:

  1. Die Leute freuten sich über den Begriff „Frieden“, als hätte man ihnen gerade den Weltkrieg storniert.
  2. Wer auf Reparationsforderungen hoffte, bekam damit signalisiert: „Thema durch.“

Dass ein echter Friedensvertrag zwischen allen Kriegsparteien nie zustande kam, verschwieg man geflissentlich. Stattdessen erklärte man: „Mit dem 2+4-Vertrag sind alle Fragen geklärt.“ Fragen geklärt – Antworten vermieden.

Und das Volk? Stand draußen vor dem Konferenzsaal, metaphorisch gesprochen, und drückte sich die Nase an der Scheibe platt. Keine Volksabstimmung, keine breite öffentliche Debatte. In der DDR gab es immerhin eine Volkskammer, die den Beitritt beschloss – im Westen nickte der Bundestag das Ganze durch. Demokratisch formal korrekt, praktisch eine Elitenveranstaltung.

Besonders pikant: Der 2+4-Vertrag diente nicht nur dazu, Deutschland wieder voll handlungsfähig zu machen – er war auch der Schlussstein der Staatskontinuität. Von 1871 bis 1990, mit allen Brüchen, Kriegen und Katastrophen, blieb der völkerrechtliche Faden bestehen. Der Vertrag machte klar: Die Bundesrepublik ist die völkerrechtlich identische Fortsetzung des Deutschen Reiches, nur jetzt „komplett“ und in den Grenzen von 1990.

Für die Staatsrechtler ein Fest. Für den normalen Bürger? Ein weiteres Kapitel, in dem über seinen Kopf hinweg entschieden wurde.

Man stelle sich vor: Zwei Nachbarn wollen ihre Grundstücke zusammenlegen, weil der Zaun stört. Statt gemeinsam zum Notar zu gehen, regeln die Nachbarn das mit der Stadtverwaltung – und informieren die Bewohner der Häuser anschließend, dass die Küche jetzt woanders steht, aber bitte alle so weitermachen wie bisher.

Das Argument, warum keine Volksabstimmung stattfand, war – wie immer – die Angst vor „falschen“ Antworten. Man fürchtete, dass ein Referendum nicht die politisch gewünschte Mehrheit bringen würde. Vielleicht hätten manche im Osten Nein gesagt, weil sie befürchteten, in der neuen Republik unterzugehen. Vielleicht hätten manche im Westen Nein gesagt, weil sie den Soli nicht zahlen wollten. Und vielleicht hätten manche einfach Nein gesagt, weil sie das erste Mal in ihrem Leben gefragt worden wären – und da sagt man aus Prinzip gern mal Nein.

Also verzichtete man lieber ganz aufs Fragen. Das ist die deutsche Variante von Demokratie: Man darf bei Landtagswahlen entscheiden, ob der Ministerpräsident Klaus oder Hans heißt – aber bei Fragen von historischer Tragweite wird man wie ein Kind behandelt, das man nicht mit in die Küche lässt, wenn der Kuchen gerade in den Ofen geschoben wird.

Der 2+4-Vertrag ist deshalb so etwas wie der große ungesungene Schlusspunkt der deutschen Teilung. Er regelte alles – außer der Frage, ob das Volk mit den Regeln einverstanden ist.

Und heute? Fragt man die meisten Deutschen, ob sie den 2+4-Vertrag je gelesen haben, bekommt man ratloses Schulterzucken. Fragen Sie mal in der Fußgängerzone, was in Artikel 7 steht. Antwort: „Artikel was?“ Genau das ist der Punkt.

 

Wer schuldete wem? – Die finanzielle Unterbau-Konstruktion

Man muss kein Historiker sein, um zu verstehen, dass die deutsche Geschichte nicht nur aus Kriegen, Kaisern und Konferenzen besteht – sie ist vor allem eine Geschichte von Rechnungen. Unbezahlten Rechnungen. Genauer: Schulden, die wie ein Familienerbstück von Generation zu Generation weitergereicht werden.

Beginnen wir im alten Reich, lange vor Bismarcks Reichsgründung. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war im 18. und 19. Jahrhundert keine strahlende Krone, sondern ein Flickenteppich aus Fürstentümern – und viele dieser Fürsten waren nicht nur politisch machtlos, sondern auch wirtschaftlich blank. Man könnte sagen: Adel verpflichtet – leider nicht zur soliden Haushaltsführung.

Die Fürsten lebten über ihre Verhältnisse. Lustschlösser, Bälle, Jagden, Hofkapellen – all das musste finanziert werden. Und wenn die Staatskasse leer war (was sie meistens war), griff man zum damaligen Kreditinstitut: Bankenhäuser wie Oppenheim, Mendelssohn, Rothschild – und etliche andere, darunter auch christliche Adelsbanken und große Handelshäuser. Die Zinsen? Saftig. Die Rückzahlung? Eher theoretisch.

Das Problem: Der Fürst konnte pleitegehen, aber sein Territorium blieb. Und die Bevölkerung? Die konnte man nicht einfach abschaffen. Also wurden die Schulden nicht vom Schuldner getilgt – sondern vom Volk, das in diesen Fürstentümern lebte. Steuererhöhungen, Abgaben, neue „Kriegsumlagen“ – der Einfallsreichtum kannte keine Grenzen.

So kam es, dass im 19. Jahrhundert große Teile der Bevölkerung nicht für ihre eigenen Bedürfnisse, sondern für die Schuldenpolitik ihrer Herrscher arbeiteten. Wer damals dachte, man könne diesen Teufelskreis mit einer Reichsgründung beenden, irrte. Im Gegenteil: Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 und des Kaiserreichs 1871 wurde aus vielen kleinen Schuldnern ein großer. Die Schulden wurden gewissermaßen verstaatlicht – willkommen im ersten gesamtdeutschen Schuldenpool.

Hier kommt der Trick: Wenn du viele kleine, insolvente Einheiten zu einer großen zusammenfügst, entsteht in der Außenwirkung plötzlich ein „solider“ Kreditnehmer. Das Deutsche Reich konnte auf einmal riesige Summen aufnehmen, weil man davon ausging, dass dieses Gebilde stabil genug war, um auch in 30 Jahren noch zu existieren. Die Gläubiger waren glücklich, die Fürsten ebenso, und das Volk… nun ja, das Volk durfte zahlen.

Wer jetzt denkt, dass sich diese Tradition nach 1918 erledigt hätte, kennt die deutsche Politik schlecht. Die Weimarer Republik erbte nicht nur die Schulden des Kaiserreichs, sondern legte noch kräftig drauf. Reparationen aus dem Ersten Weltkrieg, Hyperinflation, neue Kredite – alles auf dem Rücken der Bevölkerung. Es war wie in einer WG, in der jeder Vormieter seine Schuldenzettel an die Kühlschranktür klebt, und der Neue muss alles begleichen, ohne jemals den Kühlschrank zu benutzen.

Nach 1945 wiederholte sich das Spiel. Die Bundesrepublik begann ihren Weg im Westen mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953 – einer Mischung aus Schuldenschnitt und Tilgungsplan. Klingt nobel, war aber vor allem eine Garantie für die Gläubiger, dass Deutschland weiter als zuverlässiger Zahler gilt. Die Schulden aus Vorkriegszeiten wurden teilweise erlassen, aber nur unter der Bedingung, dass man im Falle einer Wiedervereinigung über die offenen Posten noch einmal reden könne. Und siehe da: Nach 1990 meldeten sich einige Gläubiger wieder.

 

Diese „Schuldentradition“ hat einen interessanten Nebeneffekt: Sie schafft eine Art unsichtbares Band zwischen Staat und Geldgebern. Wer die Schulden hält, hält auch politischen Einfluss. Früher waren es Bankenhäuser, heute sind es zusätzlich internationale Institutionen, Hedgefonds und supranationale Organisationen. Der Mechanismus ist derselbe: Der Staat verschuldet sich, um aktuelle Probleme zu lösen, und die Rückzahlung übernimmt nicht der Politiker, der die Schulden macht, sondern die Bürger, die ihn gewählt haben – und ihre Kinder, und deren Kinder.

Ironischerweise ist die Staatskontinuität hier der beste Freund der Gläubiger. Wenn der Staat niemals „untergeht“, müssen Schulden niemals abgeschrieben werden. Sie wandern einfach weiter – vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, von der BRD West zur wiedervereinigten Republik. Selbst wenn sich der Name ändert oder die Grenzen verschieben, bleibt die Verbindlichkeit bestehen.

Und so lebt Deutschland in einer merkwürdigen Dauerschuldnerschaft. Wir feiern unsere Souveränität, während wir Zinsen an Gläubiger zahlen, die schon vor hundert Jahren die Großväter unserer Großväter zur Kasse baten. Das mag man als „wirtschaftliche Stabilität“ verkaufen – ich nenne es einen permanenten Pfandhausvertrag mit wechselnden Tresenangestellten.

Man kann also sagen: Der deutsche Staat ist nicht nur ein ewiger Bundesstaat, er ist auch ein ewiger Schuldnerstaat. Und vielleicht ist das der wahre Grund, warum man Volksabstimmungen meidet: Wer würde schon freiwillig einem Mietvertrag zustimmen, in dem man für die Partys und Einkaufsorgien von Leuten bezahlt, die seit Generationen nicht mehr im Haus wohnen?

Staatskontinuität oder Dauerillusion?

Die deutsche Staatskontinuität ist der Stolz der Staatsrechtler – und der Fluch der Bürger.

Juristisch klingt es wie eine Versicherungspolice: Der Staat bleibt bestehen, egal wie schlimm es läuft. Kriege, Diktaturen, Teilungen, Währungsreformen – alles egal, der Patient lebt. Für die Mächtigen ist das ein Traum: Man kann so ziemlich jeden Unsinn bauen, ohne die Grundkonstruktion neu aushandeln zu müssen.

Aber was ist sie wirklich – diese „Kontinuität“?

Ein Schutzschild gegen Chaos? Oder eine Fessel, die das Volk daran hindert, jemals wirklich über sein politisches Schicksal zu entscheiden?

 

Schauen wir nüchtern (und sarkastisch) hin: Staatskontinuität bedeutet, dass der Staat immer der gleiche bleibt, auch wenn er sein Gesicht, seine Kleidung und sogar seinen Charakter ändert. Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich, die Bundesrepublik – offiziell ein und derselbe Laden. Das ist, als würde McDonald’s plötzlich Sushi verkaufen, aber immer noch sagen: „Wir sind die gleiche Marke, nur unser Sortiment hat sich geändert.“

Für die Politik ist das Gold wert.

Warum? Weil man nie bei Null anfangen muss. Kein lästiger Volksentscheid, keine riskanten Verfassungsdiskussionen, kein Aufreißen alter Rechnungen. Man schiebt einfach einen neuen Geschäftsführer nach vorn und verkauft das Ganze als „Neuanfang“, obwohl die Bilanzbücher im Keller dieselben bleiben.

Für die Bürger ist das weniger glänzend.

Sie bekommen keinen Moment, in dem man sie fragt: „Wollt ihr überhaupt noch in diesem Staat leben?“ Stattdessen wird ihnen eingeredet, dass ein solcher Moment gefährlich wäre. Man verweist auf Weimar, auf die Nazis, auf „Stabilität um jeden Preis“. Das funktioniert, weil Angst ein besseres politisches Schmiermittel ist als jede Wahlkampfrede.

Das Ergebnis: Eine Bevölkerung, die an die Staatskontinuität glaubt wie an eine Naturkonstante. So, wie die Sonne morgens aufgeht, so besteht Deutschland als Staat fort. Und wer die Sonne abschalten will, muss wohl verrückt sein.

Doch Kontinuität hat einen weiteren, praktischen Nutzen: Schulden, Verpflichtungen und internationale Verträge bleiben in Kraft. Wäre das Deutsche Reich 1945 offiziell untergegangen, hätte man vieles neu verhandeln müssen – auch Dinge, die für die Gläubiger und die internationale Ordnung unangenehm geworden wären. Stattdessen läuft alles weiter. Der Staat wechselt nur den Anstrich, die Hypothek bleibt.

Das ist auch der Grund, warum Artikel 146 Grundgesetz wie eine Witznummer wirkt: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ – Klingt mutig. Ist aber so wahrscheinlich wie ein Lotto-Jackpot an einem Freitag, den 13., während man vom Blitz getroffen wird.

Warum? Weil eine solche Abstimmung nicht nur riskant wäre – sie würde das politische Monopoly-Brett komplett neu aufstellen. Und wer einmal die Schlossallee besitzt, gibt sie nicht freiwillig her.

Die Dauerillusion funktioniert so gut, weil sie bequem ist. Für die Politik bedeutet sie Stabilität, für die Verwaltung Routine, für die Wirtschaft Planbarkeit. Für den Bürger bedeutet sie… na ja, einen immer gleichen Rahmen, in dem er alle vier Jahre das Tapetenmuster ändern darf, während die Hausordnung unangetastet bleibt.

Und genau das ist der Trick: Die meisten Menschen verwechseln diese Kontinuität mit Sicherheit. „Es läuft doch“ ist das Mantra. Dass es auch anders laufen könnte – vielleicht besser, vielleicht demokratischer – kommt kaum noch in den Sinn. Wer über eine neue Verfassung spricht, gilt als Spinner, Reichsbürger oder Querulant.

Dabei ist die Wahrheit viel einfacher und unbequemer: Kontinuität ist nicht automatisch gut. Ein altes Seil, das seit 150 Jahren gespannt ist, mag beeindruckend wirken – aber irgendwann reißt es. Die Frage ist nur, ob man vorher den Mut hat, es zu erneuern, oder ob man wartet, bis es uns allen um die Ohren fliegt.

Deutschland hat in seiner Geschichte oft gezeigt, dass es Krisen übersteht. Aber es hat genauso oft gezeigt, dass es lieber im Alten verharrt, als sich freiwillig neu zu erfinden. Staatskontinuität in Ehren – aber wenn sie zur Dauerillusion wird, in der wir glauben, wir hätten Demokratie, nur weil wir alle paar Jahre Kreuze setzen, dann ist das keine Stärke, sondern eine Selbsthypnose.

Vielleicht ist das der wahre Kern dieses Konstrukts: Man hat uns ein so gut gebautes Gefängnis gebaut, dass wir glauben, es sei unser Zuhause. Und die Schlüssel? Die liegen in Karlsruhe, gut verwahrt, damit niemand auf die Idee kommt, einmal nach draußen zu sehen.

 

Abschluss & Moral

Deutschland ist ein Land, das seine Geschichte liebt – zumindest die Teile, die sich in Festreden und Schulbüchern gut machen. Die unschönen Details versteckt man lieber in Fußnoten oder Gesetzestexten, die niemand liest.

Die Staatskontinuität? Verkauft als Stabilitätsgarant. Die fehlenden Volksabstimmungen? Getarnt als „Schutz vor populistischen Experimenten“. Die ewige Bundesstaat-Konstruktion? Verpackt als „Garant für Einheit“.

In Wahrheit ist es ein geschicktes Dauerabo: abgeschlossen im 19. Jahrhundert, nie gekündigt, regelmäßig stillschweigend verlängert.

Das Volk durfte über Jahrhunderte alles Mögliche entscheiden – Kirchenfenster, Vereinsvorstände, vielleicht mal die Farbe der Litfaßsäule. Aber nie den Staat selbst. Keine Abstimmung über 1867, keine über 1871, keine über 1919, keine über 1949, keine über 1990. Man nennt das „politische Vernunft“. Ich nenne es Vertragsbindung ohne Unterschrift.

Die Moral? Wer einen Staat ohne direkte Zustimmung des Volkes aufbaut, lebt gefährlich – auch wenn er sich selbst für unantastbar hält. Stabilität ist kein Naturgesetz, und Loyalität kann man nicht ewig per Verwaltungsakt erzwingen. Der Tag, an dem die Bürger begreifen, dass sie nie gefragt wurden, könnte der Tag sein, an dem die Kontinuität reißt.

Und vielleicht wäre das gar nicht das Ende – sondern endlich ein Anfang, der seinen Namen verdient. Bis dahin bleibt alles, wie es ist: ein ewiger Bund, eine ewige Pause vom Volksentscheid, und ein ewiges Schulterklopfen derjenigen, die den Schlüssel zum Ausgang verwalten.

Liebe Mitmieter in unserer Republik-WG,

wir haben gemeinsam durch die Flure dieser „ewigen Bundesstaat“-Villa gestapft – vorbei an kaiserlichen Möbeln, weimarischen Tapeten, braunen Schmutzecken, alliierten Renovierungen und bundesdeutschen Designerstücken.

Was uns auffallen sollte: Wir wohnen hier, weil es irgendwer so entschieden hat. Nicht, weil wir jemals eingezogen sind.

Man kann sich damit abfinden, so wie man sich an den tropfenden Wasserhahn gewöhnt. Oder man kann anfangen, darüber zu reden, ob man vielleicht ein Mitspracherecht will – nicht nur bei der Wahl der Gardinen.

Artikel 146 ist kein Dekorationsstück. Es ist ein Werkzeug. Und vielleicht wird es Zeit, den Werkzeugkasten endlich zu öffnen. Bis dahin: Willkommen daheim, in der WG ohne Kündigungsrecht.

Bitte werden oder bleiben Sie gesund, denn das ist das höchste Gut das wir pflegen sollten!!!

Herzlichst
Ihr Alfred-Walter von Staufen

Dieser Beitrag erschient zuerst und exklusiv bei PRAVDA-TV!

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In eigener Sache:

 

Ich bin in meinem ersten Buch: „Der geheime Pakt der Freimaurer, Khasaren und Jesuiten: Wir bleiben durch unser Blut verbunden. Tod dem, der darüber spricht! der Frage nachgegangen: Was ist eigentlich Demokratie. Überlegen Sie doch bitte einmal selber: Wenn nach einer Wahl die großen Volksparteien entscheiden, wer in den Parteien das Sagen hat, um dann zu entscheiden, wer das Sagen im ganzen Land hat, ohne dass die Menschen im Land etwas dazu zu sagen haben, nennt man dies noch Demokratie?!

Ich suchte auch Antworten, wer die Wächter des Goldes sind und was der Schwur der Jesuiten besagt? Sind die „Protokolle der Weisen von Zion“ wirklich nur eine Fälschung? Was steht in der Balfour-Erklärung geschrieben? Ist die „Rose“ wirklich die Blume der Liebe oder steht sie viel mehr für eine Sklavengesellschaft? Was ist eigentlich aus dem Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach und dem Sachsensumpf geworden? Sind die Heiligen, welche wir anbeten, wirklich unsere Heiligen oder Götzenbilder des Teufels? Was hat es in Wahrheit mit dem Bio-Siegel auf sich?

Im vorletzten Kapitel dieses Buches dreht es sich um die augenscheinlichen Lügen und das Zusammenspiel der Politik, Banken und Wissenschaft.

Eine sehr wichtige Botschaft möchte ich am Ende des Buches in die Welt senden: Wir dürfen uns nicht mehr spalten lassen, denn der kleinste gemeinsame Nenner, zwischen uns allen dürfte sein, dass wir inzwischen ALLE extrem die Schnauze von diesem System voll haben und darauf sollten wir aufbauen!

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Unser Buch: „Die Autorität: Die geheime Macht der Blutlinien der Pharaonen

 

SIE WAREN NIE WIRKLICH WEG, JETZT HERRSCHT DIE AUTORITÄT ÜBER DIE GANZE MENSCHHEIT

Wir vermitteln Ihnen Informationen, welches Ihr falsch erlerntes Weltbild zerstören werden. Ein Weltbild, welches Ihnen seit Ihrer Geburt aufgezwungen wurde und dem man nicht entkommen kann bis zu diesem Buch. Das, was Ihnen überall durch die Medien erzählt wird, hat nicht viel mit der Realität zu tun.

Sie können sich nicht vorstellen, wie sehr die Realität sogar das genaue Gegenteil von dem ist, was Sie ständig hören und sehen. Das ist nicht nur die satanische Verdrehung der Wahrheit, sondern auch die Umkehrung der Geschichte. Denn nicht einmal auf die Jahreszahlen können Sie sich verlassen.

Ihre Organisationen verwenden zahlreiche Methoden, um die Manipulation der Menschheit still und heimlich zu implementieren. Sie benutzen die Medien und Prominente, damit ihre weitreichenden Pläne eine akzeptable Basis bei der Mehrzahl der Menschen finden. Sie sind nur ein Zahnrad in einem riesigen Getriebe, welches die Welt so wie sie ist, am Laufen hält.

Weisheit und Macht sind nur auserwählten Familien oder Politikern, die uneingeschränkt dienen, zugänglich. Darum sind wir alle, in den Augen der herrschenden Elite, nichts anderes als Sklaven und zwar Freiwillige, eine Nummer, einer von Milliarden oder auch gerne als Schafe, Vieh oder Ratten bezeichnet.

Wir sind ihr ausführendes Personal in einem betrügerischen Schuldgeldsystem, dem wohl wissend und stillschweigend alle zustimmen. Dieses System existiert seit den Zeiten der Pharaonen. Deren Machtstrukturen und Symbolik aus dem alten Ägypten finden Sie in den Logen, Religionen, Unternehmen und globalen Organisationen bis hin zum scheinbar vergnüglichen Kult des Karnevals.

Nichts ist wie es scheint. Politiker und andere Berühmtheiten aus Fernsehen und Sport mit Dreck am Stecken gehören entweder zum Establishment oder dienen einem bestimmten Zweck und werden deshalb geschützt. Missbrauch, Pädophilie und Einschüchterung bis hin zum rituellen Mord gehören zum Repertoire der Verschwörer in den Logen.

Die Blutlinien der Nachfahren der Pharaonen haben ihre Macht wie ein Spinnennetz über die Erde gelegt und wirken bis in die kleinsten Nischen unseres Alltags. Doch heute sind es nicht die Pharaonen welche das Schicksal der Erde denken und lenken, heute hat die Autorität die Könige, Präsidenten, Päpste, Milliardäre sowie unzählige Handlanger wie Schauspieler, Sänger und andere Prominente installiert.

Sie gehören zum immerwährenden Programm wie Teile und Herrsche, Brot und Spiele oder die Ruhigstellung durch Wahlen von Politikern, die Veränderungen bringen sollen aber doch nur alle der Autorität dienen. Das Warte-Spiel der falschen Propheten, nutzt ebenso nur den böswilligen Kräften der Autorität und deren Kontrolle über uns.

Vertrauen Sie also nicht dem scheinheiligen und göttlichen Plan und stopfen Sie sich nicht jeden Abend Popcorn in den Kopf. Ehren Sie stattdessen Ihren Weg, fassen Sie Mut und Verantwortung für Ihr Sein.

Dieses Buch ist Ihr Wegweiser!

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Abbildungen:

  • Alfred-Walter von Staufen

Quellenverzeichnis:

  • Rechtliche Quellen:
    • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, 1) – „Staatsangehörigkeit“
    • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 1, 14) – „SRP-Urteil“
    • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 20, Art. 23, Art. 28, Art. 146
    • Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („2+4-Vertrag“), 12. September 1990
    • Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953
  • Historische Quellen & Literatur:
    • Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen, 1898
    • Winkler, Heinrich August: Der lange Weg nach Westen, Band 1 & 2, München 2000
    • Mommsen, Hans: Die Weimarer Republik. 1918–1933, München 1996
    • Kolb, Eberhard: Das Deutsche Kaiserreich 1871–1918, München 2009
    • Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 3–5
    • Fulbrook, Mary: History of Germany 1918–2000: The Divided Nation, Wiley-Blackwell 2009
  • Sekundärquellen zur Finanzgeschichte:
    • Ferguson, Niall: The House of Rothschild, London 1998
    • Gall, Lothar: Bürgertum in Deutschland, Berlin 1989
    • Pohl, Manfred: Von der Reichsbank zur Bundesbank, Frankfurt 1999
  • Politische Analyse & Kommentare:
    • Schindler, Norbert: Das Grundgesetz – Kommentar für die Praxis, Bonn 2020
    • Schönberger, Christoph: Das Parlament in der auswärtigen Gewalt, Tübingen 2011
    • Stern, Klaus: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1999

Quellen: PublicDomain/A. W. von Staufen für PRAVDA TV am 23.08.2025

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One thought on “Deutschland: Vom Kaiserreich zum Grundgesetz: 150 Jahre Demokratie ohne Wahlzettel

  1. Obwohl ich dem Autor in den meisten Punkten aus ganzem Herzen zustimme (bis auf die Geschichte mit der Pharaonenlinie – falls damit nicht das System schlechthin gemeint ist), sehe ich in Volksabstimmungen nicht wirklich die Lösung, solange die Menschen auf jede Masche und jede Propaganda hereinfallen. https://matrix169.substack.com/p/uber-die-komplexitat-des-korrupten Systems (ein Entwurf) Ein Beispiel: Hätten die Deutschen, die Amerikaner oder sonst irgend ein Land über Corona-Zwangsimpfungen abstimmen können, was wäre wohl dabei herausgekommen? Mir graut allein schon vor der Vorstellung. Um der System-Wurzel des Übels beizukommen, ist leider einiges mehr notwendig, als die bloße Möglichkeit über diese oder jene Detailfrage oder selbst über eine Verfassung mitzubestimmen. Die Schweizer haben in dieser Beziehung wohl mehr Freiheit, aber schlauer sind sie deswegen noch lange nicht. Unvorstellbar ist auch, dass sich z.B. der Kanton Uri aus irgendwelchen Gründen selbstständig macht, ebenso wenig ist dies für Flandern oder Tirol usw. denkbar. Insofern zeigt die deutsche Geschichte diesbezüglich zwar etliche Besonderheiten, einzigartig ist sie aber dennoch nicht.
    Das System lässt sich m.M. nach nur über den Geldhahn knacken. D.h., alle Staatsausgaben über einem Minimum-Betrag müssten über Befragungen und Abstimmungen mit einem Veto belegt werden können – eine ziemlich lustige Vorstellung gewiss, da der Staat somit praktisch handlungsunfähig wäre, was wiederum wahrscheinlich das beste wäre, was der BRD passieren könnte 🙂

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