
Die Aufgaben von Banken in Deutschland sind vielfältig und streng reguliert (vor allem durch das Kreditwesengengesetz – KWG, die EU-Bankenregulierung (CRR/CRD) und die Aufsicht durch BaFin und EZB).
Man kann sie grob in Kernaufgaben und weitere Dienstleistungen unterteilen:1. Kernaufgaben (das klassische Bankgeschäft gemäß § 1 KWG)
- Einlagengeschäft: Annahme von Geldern der Öffentlichkeit (Girokonten, Sparkonten, Tages- und Festgeld)
- Kreditgeschäft: Vergabe von Darlehen und Krediten an Privatpersonen, Unternehmen und den Staat
- Zahlungsverkehr: Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, SEPA etc.
- Garantie- und Avalgeschäft: Ausstellung von Bürgschaften und Garantien
- Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (Quelle: GROK)
Im Grunde genommen sind Banken dazu da, dass Geld anderer Leute aufzubewahren und ggf. zu vermehren. Und damit hätte es sich eigentlich, dafür werden sie bezahlt. Das Geld gehört ihnen überhaupt nicht (so wie die Steuereinnahmen auch der Bundesregierung nicht gehören, sondern nur verwaltet und verteilt werden).
Man schließt mit ihnen einen Vertrag ab – der selbstverständlich gekündigt werden kann, allerhöchstens die Sparkassen sind dazu verpflichtet.
Doch sind diese Verträge eigentlich noch fair? Ohne Bank wird man zum gesellschaftlichen Außenseiter, kann Job und Wohnung verlieren, wird von der Teilhabe an alltäglichen, überlebenswichtigen Geldverkehrs ausgeschlossen.
Und genau das ist der Sinn der Sache. De-Banking ist wie die Hausdurchsuchungen zur Waffe der Herrschaften geworden, die ernsthaft glauben, damit ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen. Martin Sellner weiß ein Lied davon zu singen. Er ist alleiniger Inhaber des De-Banking-Rekords, lässt sich aber nicht kleinkriegen. (Ist die BRiD die Fortführung des Dritten Reichs? Die Organisation „Bewusst handeln“ gibt Auskunft (Video))
„Das Hutzel“ hat mal auf X eine Liste des Schreckens zusammengestellt:
Kontokündigungen bei politisch rechten Personen/Organisationen explodieren.
Hier eine Übersicht: Welche Banken in den letzten 2 Jahren (2023–2025) AfD, Identitäre, Verlage & Einzelpersonen gekündigt haben.
Deutsche Bank
• Tino Chrupalla (AfD-Co-Vorsitzender)
• Blogger Hadmut Danisch
• Antaios-Verlag (Götz Kubitschek)
→ Oft ohne Begründung, nur „Geschäftsbeziehung beendet“
Postbank (Tochter Deutsche Bank)
• Tino Chrupalla
- Früher schon NPD
DKB (Deutsche Kreditbank)
• AfD-Landtagsabgeordneter Sascha Schlösser (Thüringen) – Tage nach der Landtagswahl 2024
- Mindestens 9 weitere AfD-Mitglieder laut interner AfD-Liste
Berliner Volksbank
• Spendenkonto der AfD-Bundespartei
• Mehrere AfD-Regionalverbände
→ Kündigung nach Petition von „Omas gegen Rechts“ 2024
Volksbanken OWL & Ostwestfalen
• AfD-Kreisverband Minden-Lübbecke (November 2025)
→ „Politisch motivierter Angriff auf die Demokratie“ (AfD)
Weitere Volksbanken/Genossenschaftsbanken:
• VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall → AfD Hohenlohe
• Volksbank Pirna → Apolut (ex KenFM)
- Viele weitere regionale Kündigungen
GLS Bank („ethisch-ökologisch“)
• Magazin Manova
• Journalistin Aya Velázquez
→ 2024/2025 gekündigt, teilweise unter Berufung auf neue EU-Geldwäsche-Regeln
Sparkassen
Müssen eigentlich Basiskonten geben (Zahlungskontengesetz), tun es aber oft nur widerwillig:
• Chemnitzer Sparkasse, Berliner Sparkasse, Leipzig etc.
→ AfD & „Die Heimat“ (ex NPD) landen fast immer bei Sparkassen
Fazit:
Privat- und Genossenschaftsbanken kündigen massiv und meist ohne Begründung.
Sparkassen bleiben oft die „letzte Rettung“.
AfD spricht von „Debanking als politischem Kampfmittel“.
Über 20 dokumentierte Fälle allein seit 2024.
Es ist ein Armutszeugnis, was die Banken hier abliefern, aber die haben sich auch früher schon von der Politik vor den Karren spannen lassen und ein unrühmliches Bild abgegeben.
Auch auf diesem Sektor benötigt man so schnell wie möglich eine Alternative.
Immerhin aber gibt es jetzt schon Gegenwehr. Der unermüdliche Rechtsanwalt Markus Haintz schreibt zu einem sehr aktuellen Fall des De-Bankings:
Wir vertreten Flavio in dieser Angelegenheit und haben die Sparkasse Karlsruhe gestern auf Unterlassung der Vollziehung der Kündigung verklagt.
Im Gegensatz zu Privatbanken können Sparkassen nicht ohne Begründung Bankkonten kündigen, da sie als Anstalten des öffentlichen Rechts einer direkten Grundrechtsbindung unterliegen.
Gemäß der Nummer 26 (1) der AGB der deutschen Sparkassen können diese nur bei „Vorliegen eines sachgerechten Grundes“ ein Bankkonto kündigen.
Ein solcher Grund liegt offenkundig nicht vor. Ferner haben wir die Kündigung schon deshalb unverzüglich zurückgewiesen, weil diese nicht von einem vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet war, was eine zusätzliche Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wäre.
Über den weiteren Verlauf des Falls werden wir berichten.
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 08.12.2025













