Digitalpaket der EU-Kommission: Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

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Das Digitalpaket der EU-Kommission ist ein tiefgreifender Eingriff in ein digitales Regelwerk, das sich über Jahre hinweg immer weiter aufgebläht und verkompliziert hat. Gemeint ist ein Reformpaket, das gezielt dort ansetzt, wo Datenschutzrecht im Alltag regelmäßig ins Leere läuft und eher Frust als Vertrauen erzeugt.

Besonders sichtbar wird dieses Problem bei Cookies, Einwilligungen sowie der praktischen Durchsetzung innerhalb der Europäischen Union, also genau in den Bereichen, mit denen fast jeder Internetnutzer täglich konfrontiert ist.

Die Ziele des Digitalpakets der EU-Kommission

Das sogenannte Digitalpaket, häufig auch als Digital Omnibus bezeichnet, bündelt mehrere Anpassungen bestehender Digitalgesetze und verfolgt dabei ein vergleichsweise nüchternes Ziel. Bestehende Regeln sollen nicht neu erfunden, aber entwirrt, gestrafft sowie besser aufeinander abgestimmt werden, um widersprüchliche Vorgaben zu vermeiden.

Besonders im Fokus stehen die Datenschutz-Grundverordnung sowie die bislang national umgesetzten ePrivacy-Vorgaben, die innerhalb der EU zu sehr unterschiedlichen Auslegungen geführt haben. Diese Unterschiede haben in der Praxis weder für mehr Datenschutz noch für mehr Klarheit gesorgt, vielmehr entstanden Rechtsunsicherheit sowie zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

Unternehmen müssen sich auf unterschiedliche Anforderungen einstellen, obwohl identische digitale Dienste angeboten werden. Hinzu kommt ein wachsender Dokumentationsaufwand, der Ressourcen bindet, ohne den Schutz persönlicher Daten messbar zu verbessern.

Der Reformdruck ergibt sich direkt aus dieser Realität. Cookie-Banner sind allgegenwärtig und wirken längst nicht mehr wie ein Instrument bewusster Entscheidung, sondern wie ein reflexartiges Hindernis auf dem Weg zum eigentlichen Inhalt. Einwilligungen werden häufig mechanisch erteilt oder pauschal abgelehnt, ohne dass noch eine echte Abwägung stattfindet.

Auf diese Weise verfehlt das aktuelle System seinen eigentlichen Zweck, nämlich informierte Entscheidungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bewegen sich viele Anbieter in einer rechtlichen Grauzone, da nationale Behörden Vorgaben unterschiedlich interpretieren und ahnden. Das Digitalpaket setzt an diesem Punkt an und versucht, diese strukturellen Schwächen systematisch aufzulösen.

Die Grenzen des Digitalpakets

So umfassend das Digitalpaket angelegt ist, es regelt bewusst nicht alles. Bestimmte Bereiche bleiben weiterhin national organisiert, auch wenn digitale Schnittmengen bestehen.

Der Glücksspielsektor ist ein besonders anschauliches Beispiel, da trotz Online-Angeboten nationale Gesetze sowie Kontrollmechanismen und somit Einschränkungen für deutsche Spieler maßgeblich bleiben.

Das Digitalpaket greift in solchen Fällen lediglich auf der Ebene allgemeiner Datenschutz- sowie Einwilligungsregeln ein. Nationale Zuständigkeiten werden dadurch lediglich ergänzt. Diese Abgrenzung ist bewusst gewählt, um Konflikte mit bestehenden Regulierungssystemen zu vermeiden.

Aktuell befindet sich das Reformpaket noch im Gesetzgebungsverfahren. Parlament sowie Rat müssen zustimmen und inhaltliche Änderungen sind wahrscheinlich. Auch technische Details, etwa konkrete Standards für Browser-Signale oder Übergangsfristen, sind noch nicht abschließend definiert.

Dennoch zeichnet sich bereits jetzt eine klare Richtung ab. Weg von kleinteiligen Formalien sowie allgegenwärtigen Bannern, hin zu einer technisch fundierten Einwilligungslogik. Datenschutz soll dadurch wieder verständlicher, ruhiger und im digitalen Alltag besser handhabbar werden.

Browsersteuerung statt Bannerflut als neuer Kern der Einwilligungslogik

Der wohl prägendste Gedanke des Digitalpakets ist die Verlagerung der Einwilligungssteuerung weg von einzelnen Websites hin zu zentralen technischen Einstellungen.

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Künftig sollen Nutzer ihre Präferenzen einmal festlegen können, etwa direkt im Browser, zum Beispiel wenn sie YouTube nutzen oder in einer vergleichbaren Anwendung. Diese Entscheidung wird anschließend als standardisiertes, maschinenlesbares Signal übermittelt, das Websites verpflichtend berücksichtigen müssen.

Das Prinzip dahinter ist ebenso einfach wie konsequent und bricht bewusst mit der bisherigen Praxis kleinteiliger Abfragen. Eine einmal getroffene Entscheidung soll dauerhaft Wirkung entfalten und nicht bei jedem Seitenaufruf neu eingefordert werden. Dadurch verändert sich der Charakter der Einwilligung grundlegend und wird wieder zu einer echten Grundsatzentscheidung.

Damit verschiebt sich Verantwortung auf mehreren Ebenen. Browserhersteller müssen entsprechende Funktionen bereitstellen, die verständlich, zugänglich sowie technisch zuverlässig sind. Gleichzeitig entsteht eine neue Erwartung an Transparenz, da diese Einstellungen nachvollziehbar bleiben müssen. Websitebetreiber wiederum müssen ihre Systeme so gestalten, dass diese Signale korrekt erkannt und umgesetzt werden.

Fehlerhafte oder ignorierte Signale sollen künftig nicht mehr als Kavaliersdelikt gelten. Parallel dazu verliert das klassische Cookie-Banner seine bisherige Rolle als zentrale Schaltstelle der Einwilligung. Zustimmung oder Ablehnung werden stärker zu einer bewussten Grundeinstellung, statt zu einer immer wiederkehrenden Pflichtübung.

Weniger Cookie-Banner, klarere Ausnahmen und verbindliche Designregeln

Mit der neuen Logik geht eine deutliche Reduzierung klassischer Cookie-Banner einher. Für bestimmte Zwecke, etwa technisch notwendige Cookies oder einfache statistische Auswertungen ohne Personenbezug, soll künftig keine Einwilligung mehr erforderlich sein.

Diese Ausnahmen sind klar definiert und sollen verhindern, dass selbst unkritische Funktionen weiterhin komplexe Abfragen auslösen. Der Fokus verschiebt sich damit von formaler Absicherung hin zu tatsächlichen Risiken. Datenschutz soll dort greifen, wo er inhaltlich relevant ist und nicht bei jeder technischen Kleinigkeit.

Dort, wo Banner weiterhin notwendig bleiben, greifen deutlich strengere Vorgaben. Eine Ablehnung aller nicht notwendigen Cookies muss genauso einfach möglich sein wie eine Zustimmung, ohne versteckte Schaltflächen oder irreführende Farbgestaltung. Auch das Design der Oberflächen rückt stärker in den Mittelpunkt, da manipulative Gestaltungsmuster ausdrücklich untersagt werden sollen.

Ergänzt wird dies durch eine zeitliche Komponente, da eine einmal getroffene Entscheidung für mehrere Monate gelten soll. Wiederholte Abfragen auf derselben Website sollen damit der Vergangenheit angehören. Das Ziel ist ein ruhigeres, konsistenteres Nutzungserlebnis, das weniger auf Druck und mehr auf Klarheit setzt.

Einheitliche Durchsetzung durch Integration in die DSGVO

Ein zentraler Hebel des Reformpakets ist die geplante Verankerung der Cookie- sowie Zugriffsregeln direkt in der Datenschutz-Grundverordnung. Damit würde ein jahrelanger Schwebezustand enden, bei dem nationale ePrivacy-Umsetzungen zu einem kaum überschaubaren Flickenteppich geführt haben.

Einheitliche Regeln schaffen vor allem Vorhersehbarkeit, sowohl rechtlich als auch organisatorisch. Unternehmen wissen besser, woran sie sind, und können ihre Systeme EU-weit einheitlich ausrichten. Gleichzeitig erhalten Aufsichtsbehörden eine klarere rechtliche Grundlage für ihre Entscheidungen. Nationale Sonderinterpretationen verlieren damit spürbar an Bedeutung.

Mit dieser Harmonisierung geht eine schärfere sowie koordinierte Durchsetzung einher. Verstöße sollen wie andere DSGVO-Verstöße behandelt werden, inklusive Bußgeldern von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Dieser Rahmen signalisiert, dass auch Verstöße gegen Cookie- sowie Tracking-Regeln kein Randthema mehr sind. Gleichzeitig setzt die EU-Kommission auf eine engere Zusammenarbeit der nationalen Datenschutzbehörden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Verfahren sollen konsistenter geführt und widersprüchliche Entscheidungen vermieden werden. Dadurch entsteht ein Durchsetzungsrahmen, der auch planbar ist.

Statt klarer Orientierung dominiert aktuell ein Nebeneinander aus Pflichten, Ausnahmen sowie nationalen Sonderwegen, das kaum noch vollständig zu überblicken ist.

Noch handelt es sich um einen Vorschlag, der das ordentliche Gesetzgebungsverfahren erst durchlaufen muss, dennoch lassen sich die Leitplanken bereits klar erkennen.

Quellen: PublicDomain am 26.01.2026

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One thought on “Digitalpaket der EU-Kommission: Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

  1. „Technisch notwendige Cookies“? Ich bin schon ewig lange nicht mehr auf dem neuesten Stand im IT-Bereich, aber ich erinnere mich an eine Zeit, als es noch gar keine Cookies gab, geschweige denn „technisch notwendige“. Ist dieser Vorschlag zur Neuregelung wieder so eine Sache wie die Einführung des Euro, der zwar nett ist, weil man auf dem Weg zum Ballermann nicht dauernd Geld umtauschen muss, im Austausch dafür aber mit einer europäischen Zentralbank und einer EU-Kommission beglückt wurde? Zugegeben, es gibt Webseiten, da kann bzw. muss man auf Cookie-Einstellungen klicken, wenn man nicht einfach zustimmen will, und bekommt dann eine Liste von 100 oder mehr Cookies, die offenbar auf einen Schlag in den Rechner gespült werden sollen, wenn man unvorsichtig zustimmt. Für solche Fälle wäre eine gescheite Regelung vielleicht nicht schlecht. Was fehlt ist der Knopf „alle Cookies“, also auch die angeblich „technisch notwendigen“, ABLEHNEN.

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