Gerichtsprozess: „Sächsische Separatisten“: Widerspruch verboten

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Am Freitag (23. Januar 2026) beginnt am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“, eine vermeintliche rechte Terrororganisation, die auch Kontakte zur AfD gepflegt haben soll.

Ein Beitrag von EinProzent

In einem grundsätzlichen Beitrag haben wir in der vergangenen Woche geklärt, worum es in diesem Verfahren geht und wer die acht jungen Angeklagten sind.

Nun, wenige Tage vor Prozessbeginn, gibt es neue Informationen – unter anderem zu den Sicherheitsvorkehrungen, unter denen das Verfahren stattfinden soll.

Wenig überraschend: Für Angeklagte mit „rechter Gesinnung“ gelten in dieser Republik besonders strenge – und mitunter einmalige – Regeln. (BRD, eine Marionette: Jetzt wissen sie, von wem wir wirklich abhängig sind (Video))

 

Das Oberlandesgericht und die Pressefreiheit

Zur Eröffnung des Prozesses am Freitag sind insgesamt 50 Plätze ausschließlich für Journalisten reserviert. Das mediale Interesse konzentriert sich dabei vor allem auf den Angeklagten Kurt Hättasch.

Dieser erhielt bislang lediglich den Besuch eines einzigen Journalisten in der Justizvollzugsanstalt und konnte sich darüber hinaus nicht persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen in den Medien äußern.

Die Kanzlei Mandic, die Hättasch unter anderem vertritt, beantragte daher beim Oberlandesgericht Dresden die Durchführung einer Pressekonferenz im Gericht, um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Dieser Antrag wurde durch Beschluss des OLG Dresden abgelehnt.

Zur Begründung hieß es unter anderem, der Angeklagte könne eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ abgeben, vor der die Öffentlichkeit zu schützen sei.

Zudem könne er eine solche Pressekonferenz nutzen, um Fluchtvorbereitungen zu treffen oder zu erleichtern sowie Verdunklungshandlungen vorzunehmen.

Mangels bislang durchgeführter Beweisaufnahme kann sich eine solche „verzerrte Tatsachenschilderung“ jedoch nur auf eine Darstellung beziehen, die von der Anklageschrift abweicht.

Infolge dieser Begründung stellte der Angeklagte Hättasch mit seinen Anwälten einen Befangenheitsantrag. Dieser richtet sich gegen die Vorsitzende Richterin, da sie sich – so der Vorwurf – bereits vor Beginn der Beweisaufnahme inhaltlich auf die Richtigkeit der Anklage festgelegt habe.

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Die Kanzlei Mandic beschreibt diesen Vorgang wie folgt:

„Es wird zwar am Tag der Prozesseröffnung gestattet, die Angeklagten zu fotografieren und zu filmen – die Angeklagten dürfen sich jedoch explizit laut der Sitzungspolizeilichen Anordnung nicht gegenüber der Presse äußern. Pro Angeklagtem darf ein Verteidiger in der Pause gnadenhalber ein kurzes Statement zur Presse geben.

Selbst eine Übermittlung der Akkreditierungsanmeldungen wird vom OLG Dresden verweigert. Die Angeklagten sollen damit mundtot gemacht werden, in denen man ihnen jede Möglichkeit einer effektiven Kommunikation und Richtigstellung der Vorwürfe nimmt.“

Die Kanzlei lädt daher – zusammen mit weiteren Strafverteidigern – zu einer eigenen Pressekonferenz in der Dresdner Innenstadt ein. Alle Informationen, auch zur Akkreditierung, finden sich hier.

Um diesen Punkt noch einmal deutlich zu machen: Die Vorsitzende Richterin des anstehenden Prozesses hat dem Angeklagten Kurt Hättasch untersagt, sich gegenüber der Presse zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern.

Zur Begründung wurde sinngemäß angeführt, Hättasch könne die Tatsachen verdrehen, um sich selbst als Opfer darzustellen. Doch was ist in einem solchen Verfahren überhaupt „die Wahrheit“?

 

Dient ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gerade der Klärung des Sachverhalts und der Feststellung der Tatsachen? Der dem Angeklagten auferlegte „Maulkorb“ spricht jedenfalls eine deutliche Sprache und lässt erahnen, wie in diesem Verfahren mit den Beschuldigten umgegangen werden könnte.

Umso wichtiger ist es, Öffentlichkeit herzustellen und auf diese Umstände hinzuweisen. „Ein Prozent“ wird den Prozess unter anderem deshalb im Auge behalten.

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 24.01.2026

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