
Anlässlich der beginnenden Versteigerung neuer Funkfrequenzen warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einer weiteren Zunahme der Elektrosmogbelastung in Deutschland.
„Da geeignete Schutzvorschriften fehlen, belastet die oftmals sorglose Anwendung insbesondere von Smartphones und Tablets zunehmend deren Nutzer. Davon ausgehende Umwelt- und Gesundheitsrisiken dürfen nicht länger ignoriert werden. Bevor neue Frequenzen vergeben werden, muss eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden“, sagte der BUND-Mobilfunkexperte Bernd Rainer Müller.
Über mögliche Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlung sei erst wenig bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe die Strahlung jedoch bereits als potentiell krebserregend eingestuft. Müller: „Um mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, dürfen die Funknetze nicht noch weiter ausgebaut werden. Es gibt bereits strahlungsarme und gesundheitsverträglichere Kommunikationstechniken, deren Anwendung muss verstärkt vorangetrieben werden.“
Vor Strahlungseinwirkungen müssten vor allem Kinder besser geschützt werden, verlangte der BUND-Experte. Leider gebe es dafür in Deutschland noch keine entsprechenden Vorschriften.
„Um Kinder und Heranwachsende vom Telefonieren mit Handys möglichst abzuhalten, gibt es in Belgien ein Verbot für Werbung, die sich an sehr junge Altersgruppen wendet. In Frankreich gibt es ein WLAN-Verbot in Kindergärten. Werbung für Mobiltelefone, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist dort ebenfalls untersagt. Deutschland muss diesen Ländern folgen und vor allem Kinder vor den möglichen Risiken der Mobilfunkstrahlung schützen“, sagte Müller.
Lesen Sie weiter:
Frankreich: Gesetz zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung
In Frankreich wurde ein Gesetz zum Mobilfunk verabschiedet. Es enthält folgende Neuerungen:
1. Jährlich einmal muss eine Liste aller Orte vorgelegt werden, bei denen die Strahlungswerte ein Mittelmaß übersteigen. Die Operatoren sind verpflichtet dieses Übermaß abzustellen, sofern das technisch möglich ist.
2. Das Installieren von WiFi Antennen ist anmeldepflichtig. Die lokalen Behörden können diese Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben, müssen aber nicht.
3. WLAN (WiFi) Verbot in Kinderkrippen. In Grundschulen darf WLAN nur in Betrieb sein, wenn der Unterricht es erfordert.
4. Die Regierung muss innerhalb eines Jahres einen Bericht über die Situation der Elektrosensiblen vorlegen.
Literatur:
Mobilfunk die verkaufte Gesundheit: Von technischer Information zur biologischen Desinformation. Warum Handys krank machen, von Hans Ch Scheiner, Ana Scheiner
Im Netz der Frequenzen: Elektromagnetische Strahlung, Gesundheit und Umwelt. Was man darüber wissen muß von Franz Bludorf, Grazyna Fosar
Die Lüge der digitalen Bildung: Warum unsere Kinder das Lernen verlernen von Gerald Lembke, Ingo Leipner
Quelle: BUND/diagnose-funk.de vom 26.05.2015
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