Kassenmobbing gegen psychisch Kranke: "Lassen Sie sich doch verrenten"

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Der Druck auf chronisch und psychisch Kranke wächst: Trotz Milliardenüberschüssen sparen Kassen ausgerechnet bei ihnen. Vielen droht ein Leben in Armut. Betroffene, Ärzte und Anwälte schildern, wie sie die Methoden der Versicherer erleben.

„Ich hätte nicht gedacht, dass die AOK das durchzieht.“ Jens Müller* schüttelt den Kopf, wenn er über seinen Streit mit der Krankenkasse spricht. Er wirkt unruhig, immer wieder schweift er in seinen Erzählungen ab. Doch wenn es um den Grund seines Ärgers geht, ist er ganz klar: „Die haben mich in eine Falle laufen lassen“, sagt er. „Die“, das sind die Sachbearbeiter seiner Kasse.

Müller ist psychisch krank, er leidet an Depressionen. „Oft komme ich tagelang nicht aus der Wohnung“, sagt er. Als er Anfang August einen Artikel auf SPIEGEL ONLINE liest, denkt er sich: Genauso war es bei mir auch. Wie die Protagonistin in dem Text hat auch Müller seinen Krankengeldanspruch verloren, weil er – so die AOK – einen Tag zu spät beim Arzt war. Mittlerweile bezieht er Hartz IV.

Müller ist einer von Dutzenden Betroffenen, die sich nach dem Artikel gemeldet haben. Dazu kamen Ärzte, Anwälte, Mitarbeiter vom Jobcenter – und auch von Krankenkassen. Der Tenor der Zuschriften lautete unisono: „Das ist kein Einzelfall. Der Druck der Kassen auf psychisch Kranke hat massiv zugenommen.“ Am Mittwoch legte das Bundesver-sicherungsamt einen Bericht vor, der eine verheerende Entwicklung zeigt: Demnach diskriminieren viele Kassen ältere und kranke Versicherte. Sie verweigern Leistungen und versuchen, teure Mitglieder hinauszudrängen.

Warum die Kassen so agieren, zeigt ein internes Schreiben der knappschaftlichen Krankenversicherung: Man habe 2012 im Bereich Krankengeld ein Defizit von 55 Millionen Euro verzeichnet. Das sei „keinesfalls tolerabel, da es uns der Notwendigkeit einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen, entschieden näherbringt“. Das Defizit sei „in erster Linie begründet in unserem Umgang mit Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld-zahlungen“.

In dem Schreiben werden dann verschiedene Maßnahmen benannt, wie die Kosten gesenkt werden können, unter anderem „die Anwendung der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zur Nahtlosigkeitsregelung bei Folgebescheinigungen im Krankengeldbezug“. Im Klartext heißt das: Wer sich nicht am letzten Tag seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine Verlängerung holt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Kritiker sprechen von einer „Krankengeldfalle“.

„Procedere ist bekannt“

Will nun also auch die Knappschaft, die traditionelle Krankenkasse der Bergleute, den Druck auf Versicherte erhöhen? Die Direktorin Bettina am Orde weist das zurück: „Wir helfen allen Versicherten, egal ob sozial schwach oder nicht.“ Es sei aber nicht vertretbar, wenn „erkennbar nicht bestehende Leistungsansprüche bewilligt werden“. Zum Thema Nahtlosigkeit beim Krankengeld erklärt am Orde: „Selbstverständlich ist ein Urteil des Bundessozialgerichts für uns bindend. Davon können wir uns nicht abkoppeln.“ Man informiere die Patienten, und „da es sich um langfristig Kranke handelt, ist ihnen dieses Procedere auch bekannt“.

Doch tatsächlich nutzen die Kassen das Urteil auch, um Kosten zu sparen. Und das obwohl sie Milliarden an Überschüssen angehäuft haben. Experten fordern deshalb, die Regel aufzuweichen. „Die Schwelle für die Kassen, Versicherte von einem Tag auf den anderen hinauszuwerfen, muss deutlich erhöht werden“, sagt Rolf Rosenbrock, Gesund-heitsökonom und Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Als zweiter Schritt müsse aber der Finanzausgleich unter den Kassen neu geregelt werden. „Krankengeld-empfänger sind überproportional häufig chronisch krank und damit doppelt teuer für die Kassen.“

Jens Müller*: „Ich lebe aus meinem Gefrierschrank“

„Ich habe bis März für das Callcenter eines Versicherers gearbeitet. Vor Ablauf meines Vertrags bin ich krank geworden, Depressionen mit psychosomatischen Folgen, Erschöpfung, Sehstörungen, Ohnmachtsanfälle. Ich unterschrieb einen Aufhebungsver-trag, und dann habe ich mich arbeitslos gemeldet. Was aber der falsche Weg war: Weil ich nicht arbeitsfähig bin, hatte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich habe dann einen Antrag auf Krankengeld gestellt, bei der AOK.

Ich bekam dann von der Kasse so einen Auszahlschein, der von meiner Ärztin ausgefüllt werden musste. Die Krankschreibung galt nur für einen Monat, bis zum 10. Mai. Da hatte ich dann wieder einen Termin bei meiner Ärztin. Da lag aber dieser neue Auszahlschein nicht vor, den hatte die Kasse just an jenem Freitag an meine Betreuerin geschickt.

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Meine Ärztin meinte: ‚Dann reichen Sie den am Montag nach.‘ Das kam mir schon ein bisschen gefährlich vor, weil ich gehört hatte, dass das Probleme gibt. Ich bin dann also zu meiner Betreuerin und habe den Schein geholt. Doch als ich zurück zur Ärztin kam, war die Praxis bereits geschlossen, es war 13 Uhr.

Mein Verdacht ist, dass die AOK den Zahlschein mit Absicht so spät geschickt hat – damit ich es nicht mehr rechtzeitig schaffe. Die haben mich in eine Falle laufen lassen. Die Kasse behauptet, dass ich mich erst am Montag bei der Ärztin gemeldet habe – und damit, leider, leider meinen Anspruch auf Krankengeld verwirkt hätte. Das stimmt ja aber nicht, wie meine Ärztin der AOK auch versichert hat. Das brachte aber nichts, die lehnen meine Beschwerden immer wieder ab.

Ich habe jetzt seit dem 10. Mai kein Geld mehr bekommen. Ich lebe von Sachen aus meinem Gefrierschrank, ich habe seit Mai keine Miete bezahlt, keinen Strom, nichts mehr. Mein Vermieter droht mir mit fristloser Kündigung. Der Hartz-IV-Antrag läuft, wurde aber bereits mehrfach abgelehnt.“

Von SPIEGEL ONLINE mit dem Fall konfrontiert, weist die AOK Niedersachsen die Vorwürfe zurück und beruft sich auf die gesetzlichen Vorgaben und die höchstrichterliche Rechtsprechung. Darüber informiere man die Kunden „bei Beginn eines Krankengeld-bezugs selbstverständlich ausdrücklich schriftlich und zusätzlich in einem persönlichen Gespräch“. Die Kasse habe in diesen Fällen „leider keinerlei Ermessensspielraum“, eine Kulanz räume das Sozialrecht nicht ein.

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Psychiater Greif Sander: „Existenzängste werden verschärft“

„Ich kläre meine Patienten immer über das Problem mit der Fortzahlung des Kranken-gelds auf. Erst vor wenigen Tagen hatte ich wieder so einen Fall: Ein AOK-Versicherter stand plötzlich ohne alles da – ohne Krankengeld, ohne Versicherungsschutz. Der Patient hatte sich einen Tag zu spät die Folgekrankschreibung ausstellen lassen, wurde daraufhin von der AOK aus dem Krankengeldbezug herausgenommen und galt nicht mehr als arbeitsunfähig.

Daraufhin hätte er sich beim Jobcenter anmelden müssen, auch um weiter versichert zu sein, was er aber gar nicht wusste. Das kommt immer wieder vor. Gerade bei depressiven Patienten, mit Antriebsstörungen, da geht auch schon mal ein Tag krankheitsbedingt vorbei, wo der Patient zu Hause sitzt und es nicht schafft, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.

Was ich auch beobachte: Die Kassen nehmen vermehrt direkt Kontakt zu den Ver-sicherten auf. Und setzen sie massiv unter Druck. Ein Beispiel: Eine Patientin ist bei einer BKK versichert, im Rahmen ihres Krankengeldbezugs wird sie angerufen von einem Sachbearbeiter, einem sogenannten Berater. Und der fragt dann erst mal nach den Symptomen: ‚Wie geht es Ihnen? Was haben Sie denn?‘ Das passiert häufiger.

Die Patienten sind dann erst mal verunsichert, haben Angst um ihr Geld: ‚Warum ruft mich jetzt ein Sachbearbeiter meiner Kasse an und will so etwas wissen?‘ Die werden richtig ausgefragt: ‚Was sind denn Ihre Beschwerden? Wie lange sind Sie denn noch krank?‘

Das ist ganz klar ein Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch. Es ist klar geregelt, was die Kassen erfragen dürfen, und alle detaillierten Krankheitsangaben müssen vom Medizinischen Dienst erhoben werden. Doch das passiert häufiger anders. Ein Patient von mir wurde sogar von seinem Sachbearbeiter bedrängt: ‚Lassen Sie sich doch verrenten, Sie können doch eh nicht mehr arbeiten.‘ Der ist 52 Jahre alt und war danach entsetzt und erneut stark depressiv.

Bei psychischen Erkrankungen, Depressionen, Burnout reden wir immer von längeren psychiatrischen Krankheitsverläufen. Da reden wir nicht von Tagen, sondern von Wochen, Monaten. Das ist die Realität. Und wenn dann Druck gemacht wird von den Kassen, dann ist das extrem kontraproduktiv für die Therapie. Die Existenzängste, die die meisten ohnehin haben, werden verschärft. Viele Patienten sind ohnehin überfordert damit, ihre Krankheit zu bewältigen. Und dann kommt dieser Druck dazu.

Hans Ludwig*, Jobcenter: „Die armen Leute fallen durchs Raster“

„Ich sitze dort, wo Leute, die Hartz IV in Anspruch nehmen wollen, erstmals einen Antrag stellen. Meine Aufgabe ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf irgendwelche anderen Leistungen besteht. Es müssen alle Leistungen ausgeschöpft sein, bevor man Hartz IV beantragt. Und da kommen Menschen, die 20, 30 Jahre gearbeitet haben. Die sind krankgeschrieben und fliegen dann aus dem Krankengeld. Weil sie sich nicht rechtzeitig beim Arzt gemeldet haben, zum Beispiel nach einer Reha. Diese Leute fallen direkt in die Sozialhilfe.

Solche Fälle haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Das hängt mit dem Kostendruck bei den Krankenkassen zusammen. Hintergrund ist der einheitliche Beitragssatz und die Angst, einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Die Kassen ver-suchen, teure, unrentable Versicherte loszuwerden. Das wird natürlich keiner zugeben, aber es ist so. Bei Hartz IV Empfängern ist das besonders lukrativ für die Krankenkassen, weil häufig keine Möglichkeit mehr besteht, erneut einen Anspruch auf Krankengeld geltend zu machen, der ist auf Dauer verloren.

Natürlich: In jedem System gibt es welche, die betrügen und Leistungen erschleichen. Aber in der Regel sind es arme Leute, die immer redlich gearbeitet haben – und genau die fallen durchs Raster. Die gehen zur Kasse und hören: ‚Du kriegst kein Krankengeld mehr.‘ Dann kommen die zu mir und hören: ‚Anspruch auf Hartz IV? Grundsätzlich ja, aber viel weniger als Krankengeld.‘

Ich mache dann etwas, das nicht ganz zulässig ist: Ich setze ein Schreiben an die Krankenkasse auf und bestehe auf einen rechtshilfefähigen Bescheid der Kasse. Darf ich eigentlich nicht. Aber ich erlebe es nicht selten, dass auf einmal alles geht: ‚Wir haben den Sachverhalt noch einmal geprüft und kommen zu dem Schluss, weiter Krankengeld zu zahlen.'“

Hans-Hagen von Kiparski, Anwalt: „Vor Gericht flossen die Tränen“

„Ich habe eine Mandantin vertreten, die auch in die Krankengeldfalle getappt ist. Sie war bis zu einem Samstag krankgeschrieben und ist am Montag wieder zum Arzt gegangen. Der hat sie dann ab Montag wieder krankgeschrieben, der Sonntag fehlte. Versehentlich. Der Arzt hat später mehrfach bei der Kasse vorgesprochen und gesagt: Es war wirklich ein Versehen, sie war durchgehend krank. Schwerkrank. Aber die Kasse hat auf stur geschaltet: keine durchgehende Krankschreibung, also kein Anspruch auf Krankengeld. Es gab keine Warnung, weder vom Arzt, noch von der Kasse.

Wir haben dann vor dem Landessozialgericht Darmstadt verloren, womit ich niemals gerechnet hätte. Ich habe gedacht, diesen Fall kann man gar nicht verlieren. Meine Mandantin hatte Multiple Sklerose, sie war psychisch stark angeschlagen, und da sind dann vor Gericht einfach die Tränen geflossen. Dieses immer wieder zitierte Urteil des Bundessozialgerichts besagt im Kern, dass die Verantwortung für die Nahtlosigkeit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit beim Arzt und beim Patienten liegt.

Die Geschichte ist dann noch einigermaßen glimpflich ausgegangen, weil meine Mandantin verheiratet ist und der Ehemann in einer anderen Kasse war. Seine Kasse hat sie dann gewissermaßen aus Kulanz aufgenommen. Aber das Krankengeld war natürlich weg.

Aus rein juristischer Perspektive hätte meine Mandantin ihren Arzt verklagen müssen. Das wollte sie aber nicht. Sie war relativ arm, und der Arzt ist ihr schon in einigen Punkten entgegengekommen. So jemand verklagt man natürlich nicht.“

Quellen: dpa/SpiegelOnline vom 30.08.2013

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0 comments on “Kassenmobbing gegen psychisch Kranke: "Lassen Sie sich doch verrenten"

  1. Ja woher denken denn alle, daß die Übershcüsse kommen.
    Wnen ich nur einnehme, aber nie was leiste (also bezahle) mach ich auch Überschuss.
    Noch nicht aufgefallen, das diese Geldverschwendung auch bei „normalen“ sogut wie nixmehr bezahlt.
    Will mal was vom Zahnartzt das nicht ultra low budget ist (Keramikfüllung statt Amal(krebs)ganfüllungen), da isses mal gleich mit der KK Zahlung vorbei

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