Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet: Bundestag darf UFO-Dossier unter Verschluss halten

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Geheimnisvolle Lichter – Hessdalen & Co.

Vor wenigen Minuten hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren den Antrag der Verwaltung des Deutschen Bundestages stattgegeben und erklärt, dass auch zukünftig keine Einsicht in die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gewährt werden muss.

Zuvor hatte der Berliner Frank Reitemeyer genau diese Einsicht in ein Dossier der Wissenschaftlichen Dienste zum Thema „Die Suche nach außerirdischem eben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ eingeklagt und im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich eingeklagt.

Wie die Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher-schutz zum Urteil erläutert, finde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages.“

Der Deutsche Bundestag tat das Ersuchen mit der Begründung ab, das IFG sei nicht anwendbar. Die „Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes seien der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe der Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen.“

Weitere heißt es in der veröffentlichten Urteilsbegründung:

„Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die erstinstanzlichen Urteile (Anm.d.GreWi-Redaktion: Am gleichen Tag ging es in einem anderen Verfahren auch um Akteneinsicht in die Ausarbeitungen der Wissenscahftlichen Dienste für den Ex-Verteidigungsminister Guttenberg) auf die Berufung der Beklagten aufgehoben und beide Klagen abgewiesen. Der Deutsche Bundestag unterliege dem Anwendungsbereich des IFG nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme.

Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungs-aufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Bereich parlamenta-rischer Tätigkeit zuzurechnen. Ausarbeitungen und Dokumentationen der Wissenschaft-lichen Dienste, die von Abgeordneten in Auftrag gegeben worden seien, dienten der unmittelbaren Unterstützung der Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit.

Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Funktion nach einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht der rechtswidrigen Nutzung der Wissenschaft-lichen Dienste stelle diese Funktion grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen der Verpflichtung der Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität.

Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten der Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte nichts anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne dar, sondern seien dem Bereich parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Anwendung finde. Ob den Informationsbegehren im Übrigen der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat der Senat danach offengelassen.“

Da die Urteile jedoch von grundsätzlicher Bedeutung sinde, hat der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob die Kläger diese Schritte ergreifen werden, ist bislang noch nicht bekannt.

Tatsächlich sind die Inhalte dieses UFO-Dossiers schon seit 2010 bekannt. Eine der interessantesten Schlussfolgerungen der Ausarbeitung ist die, dass

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„die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Frage-stellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

Im folgenden finden Sie eine Zusammenstellung unserer wichtigsten Beiträge über die Hintergründe des Verfahrens und des UFO-Dossiers der Wissenschaftlichen Dienste.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Auch deutsche Stellen untersuchen vermutlich UFOs

19. Februar 2010

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Im Interview: Robert Fleischer über mögliche und wahrscheinliche staatliche UFO-Forschung in Deutschland

2. März 2010

Urteil: Bundestag muss Einsicht in „UFO-Unterlagen“ gestatten – Berufung angekündigt

1. Dezember 2011

Berufungsprozess: Rechtsstreit um Einsicht UFO-Akte des Deutschen Bundestags geht in die nächste Runde

18. Oktober 2013

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28. Mai 2012

Entdeckt: Auch das Auswärtige Amt besitzt Akten zum UFO-Thema

2. April 2012

Offiziell bestätigt: Es gibt geheime deutsche UFO-Akten

7. Dezember 2011

Video: Geheimnisvolle Lichter – Hessdalen & Co.

Quellen: PRAVDA TV/berlin.de/grenzwissenschaft-aktuell.de vom 13.11.2013

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