Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland? (Video)

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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) legt detailliert dar, dass im Zuge des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 zwar die damalige Sowjetunion, nicht aber die Westalliierten auf ihre Besatzungsrechte in Deutschland verzichteten. RT Deutsch fragte diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach.

Das öffentlich zugängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) kommt unter dem Titel „Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“ zu dem eindeutigen Schluss, dass „das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen“ in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist (BRD Besatzung: Deutscher Steuerzahler finanziert US-Militärkrankenhaus in Ramstein (Video)).

Auszug aus dem Gutachten: 

Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag.

Zusammenfassend lässt sich das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereiche einteilen:

– Gültig bleiben alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind.

– Ferner bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, gültig.

– Schließlich bleiben „Maßnahmen, welche von den Regierungen oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen wurden“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, wirksam (USA wollen Deutschland und Japan für US-Besatzungstruppen zahlen lassen).

 

Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist… (Deutschland ist ein Handelskonstrukt, nicht souverän & hat keine Verfassung! (Video))

Von RT-Deutsch-Redakteur Florian Warweg auf das Bundestags-Gutachten und die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes Besatzungsrecht in der Bundesrepublik angesprochen, leugnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche Dienst den Begriff „Besatzungsrecht“ in einem Gutachten verwenden würde, und erklärte weiter (Heinrich XIII. Prinz Reuß bestätigt öffentlich zentrale Standpunkte sogenannter “Verschwörungstheoretiker” (Videos)):

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Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.

Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dessen Fachjuristen kommen nachweislich zu einem anderen Schluss (Hintergrund: Die Haager Landkriegsordnung, Deutschland und die BRiD).

RT Deutsch zeigte nach der Bundespressekonferenz dem anwesenden Sprecher des AA das entsprechende Gutachten und bat um eine Nachreichung und Einschätzung durch die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes.

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Diese Nachreichung erfolgte umgehend, allerdings mit einem entscheidenden Schönheitsfehler: Das AA ignoriert gänzlich die Aussagen des Bundestags-Gutachtens:

Nachtrag des AA zur RegPK – Ein Sprecher des Auswärtigen Amts: Es bestehen keine fortdauernden Besatzungsrechte in Deutschland, sondern lediglich freiwillige vertragliche Verpflichtungen, die Deutschland als souveräner Staat freiwillig eingegangen ist. 

Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ vom 12. September 1990 (sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“) hat die noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte beendet sowie alle noch bestehenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

In Artikel 7 des Vertrags heißt es abschließend: „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ Die Präsenz alliierter Truppen in Deutschland ist im NATO-Truppenstatut sowie seinem Zusatzprotokoll geregelt.

Aber dies ist ja just der Punkt der Fachjuristen im Bundestag: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat tatsächlich alle in Deutschland geltenden Besatzungsrechte aufgehoben.

Allerdings gab es danach den vom Wissenschaftlichen Dienst beschriebenen Briefwechsel zwischen den westalliierten Besatzungsmächten und der Bundesregierung. Dass die Nachreichung des AA genau diesen zentralen Punkt der Intervention nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag ausklammert, ist blanker Hohn im Umgang mit einer journalistischen Anfrage (Deutschlands Zerstörung im Auftrag der Neuen Weltordnung – ein Jahrhundertplan kann aufgehen (Phase 1 & 2).

Und statt sich fachlich fundiert dieser Thematik zu stellen, gibt das AA mit seinem Agieren tatsächlichen Verschwörungstheorien weiteren Spielraum. Sie tun also genau das, was sie vorgeben, verhindern zu wollen.

Literatur:

Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Video:

Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com am 13.05.2019

About aikos2309

11 comments on “Bundespressekonferenz: Wieso gilt noch immer US-Besatzungsrecht in Deutschland? (Video)

  1. Besatzungsmacht ist aus den folgenden Gründen noch immer gültig weil keiner es sagt was wirklich in Deutschland vor sich geht keiner sagt die Wahrheit diejenigen die es tun werden als rechts und anderweitig dargestellt aber fakt ist es das die shaef Gesetzgebung immer noch im vollen Umfang seine Gültigkeit hat, also nochmal solange die Millitärgesetze von den Amerikaner in Kraft sind hat keiner da oben von den kaspern was zu sagen. Ich habe die SAHAEF Gesetze des Milllitärs gelesen komplett dort wird ausführlich beschrieben wer oder was zu sagen hat sowie Vermögenswerte und Grund und Boden da ändert ihr komischer 2 plus 4 Vertrag nicht selbst dort wurde genau hingewiesen was die US Regierung gerne wollen und hätten selbst das wurde nicht mal gemacht. Solange kein Friedensvertrag gemacht wird ändert sich nichts aber leider haben die sogenannten Sklavenhalter aus der Politik keine Befugnisse dazu haben oder könnten, sie selber sind laut US Besatzungsrecht nur ein Verwalter von der US Regierung besser gesagt eine besetzte Kollonie besser gesagt der 53 Bundesstaat der USA das gibt zu denken jetzt wist ihr auch wieso trump den deutschen ein Friedensvertrag angeboten hat darüber gibt es ein schönen Beitrag bei Youtube über das Treffen mit der Merkel dort ist ihr fast das Gesicht eingeschlafen so sauer war sie.

  2. Trump wird niemals Deutschland hergeben.Dafür wird die Us Elite schon sorgen.
    Die Hoffnung ist da,wenn eines Tages die AfD mal dieses Thema anspricht,wenn sie eines Tages stärkste Kraft wird.

  3. Wir liegen sehr günstig als Besatzungsmacht an Russlands grenzen.
    USA dagegen liegen sehr weit weg und die bauen schlechte Raketen.
    Ohne Deutsche technologie wären Sie machtlos. im 2WK klauten sie die Atombombe Deutschlands und zündeten sie in Hiroshima und Nagasaki.Darüber empört sich keiner,dass dabei die Menschen pulversiert wurden.
    Russland hatte damals in der Vergangenheit mitgemacht,aber jetzt nicht mehr.
    Putin wird sich niemals mit den USA verbünden und sich auch nicht der Nato ergeben.

  4. Ja dann kommen Argumente wieder,Putin ist auch nur ein Teil der NWO und ist Jude.
    Wir kennen das schon von radikalen Menschen erwartet man auch nichts anderes.Von solchen halte Ich mich fern.
    Diese Disskusion war geil mit einem verwirrten unwissenden Neo nazi.Draußen .Der war auch gegen Demo mit Antifa dabei gegen AfD als autonomer Nationalist.Sein Banner war Fuck Communism und noch einer.

    schade dass sich selbsternannte Nationalisten auf diesen Bolschewistensender RT abgeben.

    schau dir genau an wer in der Ukriane gegen wen kämpft. In den eroberten russischen Gebieten werden schon die ersten Moscheen und Synagogen eröffnet. RT Englisch hetzt gegen Whermacht und SS . Putin ist ein ehemaliger KGB Agent und nicht mal ein ethnischer Russe ( jüdische Mutter)

    So, Du “weisst“ also, das Merkel mit Rothschild verwandt ist. Kann das sein, auch aufgrund des anderen Geschreibsels, dass Du ein wenig verwirrt bist?

    Watt? Zuviel getrunken? Meine Rothschildpuppen Merkel, Macron und Poroschenko?

    Das Putin auch nur für Mr. Rothschild arbeitet, kann man nicht ausschließen, ist sogar nicht unwahrscheinlich. Für seine angeblich jüdische Abstammung habe ich bisher allerdings noch keinen echten Beleg gesehen. Naja, beide Seiten werden benutzt in dem Konflikt. Allerdings ist es auf der ukrainischen Seite am „falschesten“. „Rechter Sektor“ von einem Juden gegründet und geführt. In der Osturaine ist es übrigens auch differenziert zu sehen. Der „Chef“ von Luhansk war (ist) eher „rechts“/Nationalist. Im südlichen Donetzk der „Chef“ war(ist?) eher Sowjetnostalgiker. Keine Ahnung, ob die noch leben/bereits abgelöst wurden, habs net mehr so verfolgt.

    
    Solche ungebilddeten Rechte sind eine Schande für Deutschland. Am besten geht ihr in die Synagoge dort trifft ihr bestimmt Frau Kasner und geht mal arbeiten.

  5. Einer vom III Weg und primitiven Volkslehrer Zuschauer. Muss man einfach erzählen.Was hier für eine kranke Gesellschaft in Deutschland lebt.Klar nicht alle, aber leider einige.

  6. Geschreibsels,weil ich damals mal was zum Thema gepostet habe.Genau die waren auf einer Demo gegen die AfD dabei.Naja egal.Muss ich erstmal verarbeiten.

  7. Das ist doch ganz einfach zu erkennen wen man die Städte / Militärbasen
    aufzählt.
    Warens 30 000 insgesamt ?
    Aktuelle Zahlen findet man ja keine.

    Interessant sind auch diese Sonderregeln:
    http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/Artikel72Ve.htm

    Auch andere Firmen können hier anscheinend wirtschaften , wenn da nicht auch viele IT Fimen und Berater , Amazon etc dazugehören.
    Also hier noch wettbewerbswidrig gedealt wird,
    zB mit Accenture und Dieter Reiter in München.
    (Windows Wiedereinführung = ca 100 Mio)

    Und oft beobachtet : Autobahn Regensburg Nürnberg nach Neumarkt :
    Grosse US Transporter ohne Kennzeichen !
    Sie fahren wie Anarchisten durch die gegend!

    Beweise sind genügend da! Der Text ist doch nur Theorie.
    Kanzler machen doch auch Handschlagsvereinbarungen.
    Wer meinst du hat denn die ganzen Schwerverbrecher hier reingesteuert ?
    Dass die Truppen wieder was zu tun haben. So verlängert man Vetrräge.
    Selbes auch in Rumänien.
    Längst abgesagte Raketen Deals hat Obama wieder verlängert.

    Die USA kassiert ab und wir bekommen den Dreck rein dafür.
    Wir bluten aus , aber nur noch solange es die Queen und den Bereicherungsvatican mit seinen schwulen pädophilen Freimaurer Clubs gibt.
    Es kan sich nur noch um jahre handeln bis es kracht!

    Völker an die MACHT ! Stürzt die Satanisten und die Mörder aus dem Orient !

  8. Hallo,

    leider werden die Aussagen aus dem „Gutachten“ leider nur verkürzt oder gar nicht wiedergegeben.

    Ich möchte einmal versuchen, die Thesen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland zu „verifzieren“.

    Völkerrechtssubjekt

    Das Auswärtige Amt beantwortete 2015 eine Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung über die Frage nach der „Fortexistenz des Deutschen Reiches“ (Die politische Ausrichtung spielt hier keine Rolle. Es war die einzige Partei mit einer solchen Anfrage.):

    „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt ‚Deutsches Reich‘ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.“ (1)

    Das bedeutet, dass das Deutsche Reich jetzt Bundesrepublik Deutschland heißt. Das „unausgesprochene“ Völkerrrechtssubjekt, das allem zugrunde liegt, wenn ich es völkerrechtlich richtig interpretiere, ist „Deutschland“ – entsprechend der Drei-Elemente-Lehre von Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt und unter Berücksichtigung der Faktoren Kontinuität, Diskontinuität, Dismembration und (Teil-) Identität –
    immer dasselbe geblieben. Es hieß nur „Deutsches Reich“ und heißt jetzt „Bundesrepublik Deutschland“. Verkürzt könnte man sagen: D = DR = BRD. Daraus resultieren Rechte (Souveränität) und Verpflichtungen (früher z.B. Reparationen, heute etwa Bündniszusagen und Verträge etc.). „Reichsbürger“ wären demnach keine Reichsbürger, da das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland identisch sind, sondern Bundesbürger, die ihren eigentlichen „Reichsbürger-“ respektive „Bundesbürger“-Ausweis ablehnen oder sogar abgeben. Andererseits wird die Frage nicht beantwortet, wozu man einen Staatsangehörigkeitsausweis in manchen Fällen benötigt oder warum die Beantragung dramatisiert wird.

    Überleitungsvertrag

    Es bleiben auch nach 1990 laut der Studie folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages wirksam (S. 7):

    „aus dem ersten Teil: Art. 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie die Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8, aus dem dritten Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs, aus dem sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3, aus dem siebten Teil: Art 1 und Art. 2, aus dem neunten Teil: Art. 1, aus dem zehnten Teil: Art. 4.“ (2 und 5)

    Der erste Absatz des Artikels 1 des Überleitungsvertrages erscheint beispielsweise eigentlich sinnvoll:

    „(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.“ (3)

    Wie sollen sonst, wenn man es streng juristisch nimmt, alte und obsolete Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufgehoben werden können. So ist es doch nicht ungewöhnlich, dass Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und Kommunen neben überdauerten Rechtsvorschriften der Alliierten existieren. Man könnte daraus schlussfolgern, dass die alliierten Rechtsvorschriften eine übergeordnete Funktion oder einen Ewigkeitswert hätten. Es stellt sich die Frage für manchen Betrachter: Warum benötigt die Bundesrepublik immer noch eine juristische Erlaubnis, Alliierten-Recht zu ändern oder aufzuheben? Der Beobachter könnte sich auch die Frage stellen: Wenn Bundesrecht Landesrecht bricht, warum kann dann Bundesrecht nicht historisches, obsoletes alliierten Recht brechen?

    Ich finde es schwierig zu beurteilen, warum „versteinertes Besatzungsrecht“ freiwillig inkorporiert worden ist und ob und inwieweit es aktuelle juristische Gültigkeit besitzt oder ob es nur noch „historisches“ Relikt ist. Über Gründe kann man nur spekulieren, auch wenn einem übergeordnete Zusammenhänge bekannt sind. Zum anderen wollen wir die Möglichkeit ins Auge fassen, dass die alliierten Rechtsvorschriften ganz einfach „tradiert“ worden sind. Zum Vergleich: Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch teils noch aus dem Kaiserreich stammt, kann man nicht schlussfolgern, dass wir noch ein Kaiserreich und einen Kaiser haben und ihm dienen. Auch gab es bis vor kurzem noch die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung aus dem Jahre 1947, wenn ich mich richtig erinnere. Sie war nicht ausführbar, weil Bundesrecht, wo die Todesstrafe aufgrund des Grundgesetzes verboten ist, Landesrecht bricht. Sie war somit juristisch nicht mehr gültig und war sozusagen „historisches“ Relikt. Im Prinzip verzichtet die Bundesrepublik durch Beibehaltung von Teilen des Überleitungsvertrages unter anderem freiwillig darauf, die Alliierten wegen des Krieges etwa zu verklagen oder Reparationen zurückzufordern (vgl. 6. Teil Artikel 3, 1 und 3). Sie verpflichtet sich auch weiterhin Vorkriegsverbindlichkeiten zu tilgen (vgl. 10. Teil Artikel 4), womit wahrscheinlich der Young-Plan und andere Verpflichtungen gemeint sind. Außerdem wird der Eindruck einer übergeordneten, immunen Paralleljustiz vermittelt (vgl. 1. Teil: Artikel 5, 1 und 3; Artikel 7, 1; Artikel 8).

    Friedensvertrag

    Der Autor der Studie weist desweiteren darauf hin, dass der“2+4 Vertrag“ juristisch teilweise nicht als vollwertiger oder klassischer Friedensvertrag angesehen wird (S. 9).

    Der Autor der Studie verweist auf den Hinweis im „2+4 Vertrag“ auf die Endgültigkeit der Klärung der Deutschlandfrage.(4) Ein Friedensvertrag würde damit als obsolet angesehen werden. Der „2+4 Vertrag“ ist demnach zwar kein Friedensvertrag, die Deutschlandfrage gelte aber als geregelt. Man vergleiche dazu etwa den Artikel 1 des „2+4 Vertrags“: Deutschlands Außengrenzen sind „endgültig“, Deutschland hat „keinerlei Gebietsansprüche“, der „endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland“ werden bestätigt. Artikel 3 bekräftigt den Verzicht auf ABC-Waffen und die Begrenzung der Land- und Luftstreitkräfte auf 345000 Mann.

    Desweiteren sei hier nochmals auf Artikel 7 des „2+4 Vertrags“ verwiesen. Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die USA „beenden“, d.h. verzichten auf „ihre Rechte und Verantwortlichkeiten“ bezüglich Deutschlands „als Ganzes“:

    „(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“ (4)

    Wenn jedoch andere Staaten diesen „2+4 Vertrag“ nicht als vollwertigen Friedensvertrag ansehen, entweder aus rein formalen Gründen oder weil sie nicht daran beteiligt worden sind, dann ist der Vertrag auch nicht viel wert. So erscheint es verständlich, dass das eine oder andere Land den „2+4 Vertrag“ völkerrechtlich auszuhebeln versucht, insbesondere wenn es noch um Reparationsfragen geht (siehe etwa Polen und Griechenland).

    Feindstaatenklausel

    Auch in Bezug zur Bedeutung der „Feindstaatenklausel“ sieht der Verfasser der Studie entsprechend der Forschungsmehrheit den Passus als „obsolet“ an (S. 11).(2) Aufgrund des aufwendigen Verfahrens sei es nicht leicht, die Klausel abzuschaffen.

    „Innerhalb der Völkerrechtswissenschaft werden die ‚Feindstaatenklauseln‘ als ‚obsolet‘ angesehen. Mit diesem Begriff wird zum Ausdruck gebracht, dass keinerlei Anwendungsbedarf mehr für diese Bestimmungen besteht. Dabei ist umstritten, ob die Klauseln dadurch gegenstandslos geworden sind, dass die ehemaligen Feindstaaten mit der Zeit sämtlich den Vereinten Nationen beigetreten sind und dadurch ihren Status als ‚Feindstaat‘ verloren haben oder ob der Aussagegehalt der beiden Normen nach dem Beitritt eines ehemaligen ‚Feindstaates‘ zu den Vereinten Nationen von den Grundsätzen der souveränen Gleichheit gem. Art. 2 Nr. 1 und des allgemeinen Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 der Satzung überlagert wird. Einigkeit besteht im Ergebnis, dass die Klauseln heute keinen Regelungsgehalt mehr aufweisen und aus der Satzung der Vereinten Nationen zu streichen sind.“ (2)

    Dass der Passus gegen Deutschland und Japan noch nicht gestrichen wurde, hinterlässt einen gewissen Beigeschmack. Ob „man“ oder irgendjemand sich vorbehält, diesen Passus irgendwann einmal wieder zu reaktivieren, finde ich auch schwierig zu beurteilen.

    Fazit des Verfassers

    Das Fazit des Autors der Studie wird im obigen Artikel und in Mitteilung von RT Deutsch nur gekürzt wiedergegeben. Der (allerdings geschwärzte) Verfasser der Studie verweist nach dem Hinweis auf das seiner Aussage nach „versteinerte Besatzungsrecht“ darauf, dass die hier vorliegende freiwillige Selbstbeschränkung und Bindung eines Staates, anders als in den Artikeln suggeriert wird, gleichzeitig und gerade Ausdruck seiner vollständigen Souveränität sei (S. 8):

    „Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist. Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität. Daher sind die fortgeltenden Bestimmungen des ‚Überleitungsvertrages‘
    nicht als Beschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anzusehen.“ (2)

    Ergebnis

    Viele Aussagen zu diesem Thema sind eigentlich historischer Natur, manche juristisch fragwürdig. Jedoch zweifle ich persönlich deshalb nicht an der Existenz der Bundesrepublik, auch wenn mir der eine oder andere Zusammenhang schon bewusst ist. Ich sehe jedoch schon die Fragwürdigkeit des juristischen, verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Konstrukts.

    Quellen:

    (1) Deutscher Bundestag (Parlamentsnachrichten): Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ (Stand: 30.06.2015, abgerufen: 27.02.2019), https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/380964-380964

    (2) Deutscher Bundestag: Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (Stand: 21.06.2006, abgerufen: 14.05.2019), https://www.bundestag.de/resource/blob/414956/52aff2259e2e2ca57d71335748016458/wd-2-108-06-pdf-data.pdf

    (3) Überleitungsvertrag – Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Stand: – , abgerufen: 14.05.2019), http://www.deutsches-reich-heute.de/html/gesetze/ueberleitung.htm

    (4) DocumentArchiv.de: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland – „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (Stand: 12.09.1990, abgerufen: 14.05.2019), http://www.documentArchiv.de/brd/2p4.html

    (5) Universität Saarland: Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387 (Stand: 27.09.1990, abgerufen 14.05.2019), http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901387.2.HTML

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