
Der Bundestag bereitet das „Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vor – kurz „Bevölkerungsschutzgesetz“. Es ist praktisch ein Ermächtigungsgesetz, mit dem Freiheiten drastisch eingeschränkt werden.
Heute wurde im Bundestag das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” besprochen. Der Bundestag will damit die Grundrechte Grundrechte drastisch einschränken.
Die Presse berichtete kaum oder gar nicht über die brachiale Abschaffung grundlegender Freiheitsrechte, die praktisch einem Ermächtigungsgesetz gleichkommt. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging.
In Artikel 7 heißt es im heute im Bundestag diskutierten „Bevölkerungsschutzgesetz“:
“Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”
Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird drastisch eingeschränkt:
„Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Spahn: Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig
Die Opposition, insbesondere die AfD, hält einige der Auflagen für überzogen und wissenschaftlich nicht fundiert. Kritik äußerte die Opposition auch an der aus ihrer Sicht unzureichenden Einbindung der Parlamente in die Entscheidungen.
Die Bundesregierung verteidigte ihr Vorgehen und verwies auf den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, es werde alles getan, um die Bürger vor dem Virus zu schützen. Dazu sei aber eine bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig (Corona-Diktatur: Scharfe Kritik an Vorschlag der Zwangseinweisung für Quarantäneverweigerer).


Nach einstündiger Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Covid-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“
Der Horror-Katalog im Einzelnen:
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1)Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein („Ohne PCR-Tests keine Pandemie!“: Corona-Milliardenklage gegen Drosten und Co.! Dr. Fuellmich macht ernst! (Videos)).
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,


3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen, 6.Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
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8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschrän-kungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Zum Gesetz:
Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Wer bezahlt eigentlich den „Lockdown“?
Wie alles im Leben haben auch die November-Maßnahmen zur versuchten Eindämmung der Virusgefahr ihren Preis. Wie hoch der ist, weiß niemand genau. Die Bundesregierung rechnet jedenfalls mit deutlich weniger Milliarden Euro als die besonders betroffenen Branchen, will aber notfalls noch mehr helfen, als sie derzeit beabsichtigt (WHO bestätigt (aus Versehen): Corona ist nicht gefährlicher als die alljährliche Grippe).
Woher sie das Geld nimmt? Aus ihrem Sparschwein wohl nicht, denn das ist schon lange geschlachtet und restlos verzehrt. Also beschafft sie die Milliarden mit Schuldenaufnahmen in immer schwindelerregenderer Höhe. Da Schulden verzinst und getilgt werden müssen, falls keine Staatspleite riskiert werden soll, muss jemand diese Lasten der Zukunft auf sich nehmen. Und wer ist das? Richtig: Es sind die arbeitenden, wertschöpfenden, steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger.
Unsere allwissenden Spitzenpolitiker haben bei ihren Maßnahmen schon gut bedacht, wer vom „Lockdown“ deshalb, zumindest in der großen Mehrheit, nicht betroffen sein soll: Die arbeitenden, wertschöpfenden, steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland ist das eine Minderheit, die aber alle finanziellen Lasten trägt.
Diese darf zwar nun einstweilen nicht in Restaurants, Kneipen, Cafés, Kinos, Theater, Opern oder Fitneßstudio gehen, sie muss Masken tragen und soll auch im Ehebett besser 1,50 Meter Abstand halten. Doch werktags von 8 bis 17 Uhr ist die Arbeit für den fürsorglichen Staat und auch noch ein bisschen für die eigene Existenz Bürgerpflicht für die Minderheit der wertschöpfenden und steuerzahlenden Deutschen.


Da diese Minderheit erstaunlicherweise an dieser Situation keinen vernehmbaren Anstoß nimmt, klappt die Kalkulation von Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer bestens. Gewiss: Nur arbeiten, aber nicht mehr feiern und leben, nur ARD/ZDF, Netflix und Sky statt Hollywood, Schillers „Räuber“ und Wagners „Lohengrin“ – das ist für viele schon unschön.
Doch dafür haben all die arbeitenden, wertschöpfenden, steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger unseres Volkes die befriedigende Gewissheit, im Kampf der neuen Volksgemeinschaft gegen das Virus ihren wichtigen Beitrag zu leisten – insbesondere die Jahrgänge ab 1970.
Und sollte der Beitrag dieser nach der segensreichen Anti-Baby-Pille geborenen Landsleute demnächst nicht reichen, um die Schuldenlast zu schultern: Merkel resp. ihrem Nachfolger und den Ministerpräsidenten wird garantiert die rettende Idee kommen. Damit „wir“ auch das schaffen! (Belgien: Ärzte beschuldigen in einem unglaublich, offenen Brief die WHO, die Covid-19-Pandemie durch eine gezielte „Infodemie“ erzeugt zu haben).
…
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Quellen: PublicDomain/mmnews.de/journalistenwatch.com am 08.11.2020
