Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot endgültig auf: Urteilsbegründung blamiert Faeser – und entzieht AfD-Verbot den Boden

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Wie erwartet, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das vor einem knappen Jahr von Ex-Innenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des Magazins „Compact“ endgültig aufgehoben und der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland zu einem immer seltener werdenden Sieg verholfen.

Zwar würden Äußerungen der „Compact-Magazin GmbH“-Vereinigung eine Grundhaltung zum Ausdruck bringen, die durchaus „als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen“ werden, hieß es in der Pressemitteilung des Gerichts, allerdings garantiere das Grundgesetz „im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.“

Ein Vereinsverbot sei „nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“.

Dies sei bei „Compact“ aber nicht der Fall. „In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung.“

„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigte sich verständlicherweise euphorisch über das Urteil. Auf Twitter sprach er zu Recht von einer „schallenden Ohrfeige für Nancy Faeser“ und einem „Sieg auf ganzer Linie“.

Pressefreiheit lasse sich nicht verbieten. Auch die AfD werde davon profitieren, zeigte er sich überzeugt. Wenn es unmöglich sei, „Compact“ zu verbieten, sei es auch unmöglich, die AfD zu verbieten.

Sein Magazin sei „das Sturmgeschütz der Demokratie“. „Wir sind die stärkste Stimme der Opposition. Und Sie werden noch mehr von uns hören.“

Dazu passt in der Tat, dass in der Urteilsbegründung wie eine schallende Ohrfeige gegen die Antidemokratin Faeser – darauf hingewiesen wird: Auch Verschwörungstheorien, Geschichtsrevisionismus und Äußerungen gegen Migration sind nicht verfassungsfeindlich und sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, können also nicht verboten werden.

Diese richterliche Klarstellung dürfe Gewicht haben für ein etwaiges, ja weiterhin angestrebten AfD-Verbotsverfahren; darauf wies auch Sahra Wagenknecht heute hin.

Elsässer prüft Schadenersatzklage wegen Beschlagnahmen und Verbotsfolgen

Elsässer selbst will nun eine Schadenersatzklage wegen der im „sechsstelligen Bereich“ liegenden finanziellen Folgen prüfen, die durch das Verbot und damit verbundene Beschlagnahmungen entstanden seien.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki schrieb: „Nancy Faeser hat großen Schaden angerichtet. Sie zeigte kein Gespür für die Tragweite der Meinungsfreiheit und deren fundamentale Bedeutung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Das Gericht habe ihr einen Verfassungsbruch attestiert. „Gut, dass sie nicht mehr im Amt ist“.

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Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg kommentierte: „Die Meinungsfreiheit ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler stellte klar:

„Die Verfassung ist demokratisch. Sie will grundsätzlich keine Verbote. Sie will freie geistige Auseinandersetzungen mit Argumenten“.

Das Urteil zeige, wie weit der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit reicht. Auch „polemisch zugespitzte Machtkritik, Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Betrachtungen“ würden den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit genießen. Es sei auch „eine grundsätzliche Mahnung an die Politik“.

Viel zu schnell werde nach Verboten gerufen, wenn einem eine Meinung oder eine politische Partei nicht passe. Das sei grundsätzlich undemokratisch.

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Die Verfassung wolle „eine politische, eine geistige, eine kritische Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und anderen politischen Parteien“, erinnerte Boehme-Neßler.

Faesers Amtszeit ein beispielloses Debakel

Dieses Urteil besiegelt endgültig das beispiellose Debakel von Faesers gesamter unsäglicher Amtszeit, die nur und ausschließlich davon geprägt war, den gesamten Staatsapparat für ihren linksideologisch motivierten „Kampf gegen Rechts“ zu mobilisieren. Dafür schreckte sie vor nichts zurück.

Das Verbot von „Compact“ war rein politisch motiviert, weil Faeser die rechtskonservative Ausrichtung des Magazins nicht zusagte.

Um es vom Markt zu fegen, ließ sie eine Großrazzia gegen seine Räumlichkeiten veranstalten und hielt die Polizei schon allein durch diese groteske Aktion von weitaus wichtigeren Aufgaben ab.

Unter eklatanter Missachtung ihrer Befugnisse und ihrer Amtspflichten, agierte Faeser stets als reine Parteipolitikerin ohne jeden Blick für das große Ganze eines demokratischen Rechtsstaates.

Leider konnte sie trotz ihrer vielen Grenzüberschreitungen, ganz zu schweigen, von ihren katastrophalen sachpolitischen Entscheidungen, wie etwa dem „Chancen-Einbürgerungsrecht“, das zur inflationären Totalverramschung der deutschen Staatsbürgerschaft führt, drei Jahre lang ungehindert ihr Unwesen treiben.

Folgen für ihr Tun muss sie nicht befürchten. Es ist auch zu befürchten, dass der deutsche und europäische Feldzug der politischen Eliten gegen die Meinungsfreiheit durch dieses Urteil nicht gemildert wird, sondern dass man sich nur noch raffiniertere und verdecktere Methoden zu seiner Fortsetzung ausdenken wird.

Dennoch markiert es eine wichtige Etappe im Kampf gegen einen immer übergriffiger und totalitärer werdenden Staat.

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/ am 25.06.2025

About aikos2309

3 comments on “Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot endgültig auf: Urteilsbegründung blamiert Faeser – und entzieht AfD-Verbot den Boden

  1. bild.de/regional/berlin/von-cdu-und-spd-beschlossen-berlin-erlaubt-kopftuecher-bei-lehrerinnen
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    https://x.com/AFpost/status/1934374346321166624
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    freilich-magazin.com/politik/hamburg-zahl-der-islamisten-erreicht-hoechststand-mehrheit-ist-gewaltorientiert
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    hapollo-news.net/bundesweit-170-razzien-wegen-hass-und-hetze-im-internet/

  2. War schon nice und echt überfällig. Der Elsässer mit seiner Frau haben sich dort auch (zurecht) etwas gefeiert. Das Bademantel-Foto war aber auch exzellent und hat ihm viel Aufmerksamkeit gebracht.

    Wir scheinen doch noch einen rudimentären Rechtsstaat zu haben. KA hat hier auch immer eine Sonderposition und ist fast nie in der Vergangenheit an die Bürgerrechte rangegangen und hat die Fahne dementsprechend hochgehalten.

    Da sag ich dann auch gern mal DANKE!

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