Corona-Anwalt Reiner Fuellmich stellt Strafanzeige gegen seine Peiniger in Deutschland (Video)

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Am 13. Oktober 2023 wurde der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich in Mexiko mit internationalem Haftbefehl festgenommen. Für den Anwalt glich das Vorgehen der Behörden einer Entführung.

Am 24. April 2025 wurde Fuellmich vor dem Göttinger Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nachdem der Anwalt in Revision ging, erstattete er Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung. Von Frank Schwede

Für den Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, dem von der Anwaltskammer inzwischen die Zulassung entzogen wurde, steht zweifelsfrei fest, dass der Prozess gegen ihn einen politischen Hintergrund hat.

Im Corona-Sommer 2020 wurde Fuellmich einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Er wollte in den Vereinigten Staaten eine Billionen-Schadenersatzklage gegen Virologe Christian Drosten wegen des fehlerhaften PCR-Tests einreichen.

Am 13. Oktober 2023 wurde Fuellmich in Mexiko mit internationalem Haftbefehl festgenommen und nach Deutschland überführt. Für den Anwalt glich das Vorgehen der Behörden einer Entführung, da er unter falschem Vorwand in das deutsche Konsulat gelockt worden sei.

Der Anwalt vermutet, dass es darum ging, ihn, wie er wörtlich formuliert, aus dem Verkehr zu ziehen.  Aus einer brisanten E-Mail an die Göttinger Staatsanwaltschaft geht nämlich hervor, dass der Jurist offenbar in eine Falle gelockt wurde. In der Mail heißt es:

„Guten Tag, Herr John, ab sofort ist geplant, Reiner Fuellmich unter dem Vorwand, er müsse noch eine Unterschrift im Reisepass korrigieren, in das Konsulat zu locken und ihn dann von der Migrationsbehörde festnehmen zu lassen. Ein Termin steht noch nicht fest, vermutlich KW 36 oder 37.“

Bis heute hat sich die Staatsanwaltschaft nicht zu dem Schriftstück geäußert. Am 24. April 2025 wurde Fuellmich nach 53 Verhandlungstagen vor dem Göttinger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. (Deutschland bestätigt, dass Covid-„Impfstoffe“ mit krebserregender DNA versetzt sind)

Die fünfmonatige U-Haft wurde ihm nicht angerechnet. Das heißt, er muss weitere vier Jahre und zwei Monate hinter Gefängnismauern verbringen.

Fuellmich hat gegen das Urteil Revision eingelegt, außerdem  Strafanzeige gegen die verantwortlichen Staatsanwälte und Richter sowie gegen die Gefängnisleitung der Justizvollzugsanstalt Rosdorf gestellt. In einem Podcastbeitrag erklärt der Anwalt den Grund für das hohe Strafmaß:

„Ich war immer der Meinung, und bin jetzt erst recht der Meinung, dass die juristische Aufklärung der Covid-Pandemie der Schlüssel zu allem ist. Allein die panische Angst der Täter vor dieser Aufklärung erklärt zum einen die gezielte Panikmache, eine harmlose Erkrankung zu einer tödlichen Pandemie zu erklären.

Allein das erklärt die ebenso gezielte Dämonisierung aller derjenigen Menschen, die sich nicht in Panik versetzen ließen, sondern mit wissenschaftlicher Arbeit und Common Sense nachwiesen, dass es sich bei der Plandemie um tödlichen und die Wirtschaft zerstörenden Blödsinn handelt. Und allein diese Angst vor uns erklärt das irrsinnige und hochklingende Vorgehen gegen mich, wie ich es in der jetzt eingereichten und veröffentlichten Strafanzeige detailliert erläutere.“

Fuellmich sollte aus dem Verkehr gezogen werden

Fuellmich wurde Untreue in zwei Fällen vorgeworfen. Der Gesamtschaden beträgt 700.000 Euro. In 16 weiteren Untreue-Fällen lehnte das Gericht die Zulassung einer Anklage ab. Der Anwalt hatte Darlehnsverträge von mehr als 700.000 Euro vom Corona-Untersuchungsausschuss erhalten. Die Berliner Anwälte Antonia Fischer und Justus Hoffmann forderten das Geld zurück.

Die beiden Mitgesellschafter der Corona-Stiftung bezeichnet Fuellmich inzwischen als Gangster und Verräter. Sie hätten ihn nur deswegen angezeigt, um ihrerseits an das Vermögen der Stiftung zu kommen.

Auch gegen die dritte Gesellschafterin, Viviane Fischer, mit der Fuellmich die Darlehen abschloss, hegt er Groll. Sie habe laut seiner Aussage eine Verleumdungskampagne gegen ihn geführt.

Der Corona-Untersuchungsausschuss wurde Mitte 2020 von Reiner Fuellmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann als Online-Video-Podcast gegründet, um die während der Coronakrise entstandenen rechtlichen Fragen mit wissenschaftlichen Experten in Live-Sitzungen zu erörtern.

Ziel des Ausschusses war, alternative Meinungen zur offiziellen Corona-Politik´, die von vielen Menschen als problematisch empfunden wurde, in den öffentlichen Diskurs einzubringen.

Die Mitstreiter sollten den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet sein und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte eine sachliche Diskussion führen.

Da der Untersuchungsausschuss in der Öffentlichkeit und in politischen Kreisen auf breite Ablehnung stieß, befürchtete Fuellmich Kontensperrungen. Aus diesem Grund kaufte er Gold im Wert von rund 1,1 Million Euro.

Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ sich Fuellmich außerdem  nach Absprache mit Viviane Fischer zwei Darlehn über 200.000 und 500.000 Euro für ein Jahr auf sein Privatkonto überweisen.

Von Untreue kann also keine Rede sein. Die Transkationen dienten lediglich der Sicherheit, um mögliche Kontensperrungen, die gegen Systemkritiker leider keine Seltenheit sind, vorzubeugen

Die Staatsanwaltschaft wirft Fuellmich vor, von Anfang an das Ziel vor Augen gehabt zu haben, die Spendengelder zu veruntreuen. Das bestritt Fuellmich vor Gericht und beteuerte: „Ich war stets bereit und in der Lage, das Geld zurückzuzahlen.“ Fuellmich soll Immobilien im Wert von mehreren Millionen Euro besitzen.

 

Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung

Für Fuellmich steht fest, dass die Anschuldigungen und der Prozess eine Farce sind und einem Exempel gleichkommen. Der Anwalt belastete die Staatsanwaltschaft schwer. Er sagt:

„Wie ich aus der Akte ersehen kann, haben Sie weder den Grundsatz, audiatur et altera pars – man höre auch die andere Seite – beachtet, noch den bei Anwendung des § 266 Strafgesetzbuch besonders zu beachtenden Grundsatz, nämlich nicht nur belastend, sondern auch entlastend zu ermitteln, genutzt. Dies ist hier nicht geschehen, in keiner Weise wurde auch nur ansatzweise nach entlastendem Material gesucht.“

Fuellmich wirft den an den Prozess beteiligten Personen und der Leitung der JVA Rosdorf unter anderem Falschaussage, Freiheitsberaubung, unterlassene Hilfeleistung, Strafvereitelung im Amt, Nötigung, schwere und gefährliche Körperverletzung und Rechtsbeugung vor.

Was zunächst wie ein ganz gewöhnlicher Rechtsstreit aussah, hatte sich im Laufe der Zeit zu einem komplexen politischen und juristischen Skandal ausgeweitet, der einmalig sein dürfte in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das sieht auch der Wolfratshausener Rechtsanwalt Josef Hingerl, der den gesamten Prozess verfolgt hat und der ebenfalls die Wirksamkeit aller Maßnahmen der Regierung und der Gesundheitsorganisation WHO gegen die Pandemie angezweifelt hat. Zum Schutz der Kinder gründete Hingerl den Verein „Kinderrechte jetzt“.

Hingerl war vor allem von Fuellmichs Arbeit im Corona-Ausschuss beeindruckt, weil er nach seinen Worten der erste war, der früh erkannt hat, wo der Pferdefuß der Pandemie war, nämlich beim PCR-Test.

Somit war Fuellmich einer der gefährlichsten Gegner der Pharmaindustrie und der Politik, der unbedingt und mit allen Mitteln ausgeschaltet werden musste.

Später mussten sogar zahlreiche Politiker und Virologe Christian Drosten selbst zugeben, dass die gesamte Pandemie allein nur durch den PCR-Test aufrecht erhalten werden konnte, woraus zu schließen ist, dass es nie und zu keinem Zeitpunkt eine Pandemie oder eine ernsthafte Gefahr für die Bevölkerung gab.

Hingerl sagt, niemand würde in Deutschland aufgrund des Vorwurfs der Untreu in Untersuchungshaft kommen. Im Fall Reiner Fuellmich ging es um die 700.000 Euro, die Rechtsanwalt Templin für sich in Anspruch nimmt.

Klar ist, dass Fuellmich die 700.000 Euro vom Ausschuss bekommen hat, um das Geld in einen sicheren Hafen zu bringen. Also steckte er es in Gold und in sein Haus. Klar ist auch, dass vielen Corona-Kritikern die Konten gesperrt wurden. Auch dem Verein „Kinderrechte jetzt“ erging es nichts anders.

Niemand kommt wegen Untreue in U-Haft

Dass es wegen 700.000 Euro niemals zu so einem solchen Verfahren, geschweige zu Untersuchungshaft gekommen wäre, wenn es sich nicht um eine Person wie Reiner Fuellmich gehandelt hätte, davon ist Josef Hingerl überzeugt. In seiner Kanzlei hat der Anwalt häufig mit solchen Fällen zu tun. In einem Beitrag auf YouTube sagt Hingerl:

„Im Normalfall macht die Staatsanwaltschaft folgendes. Sie sagt: „Liebe Leute, und noch dazu, wenn ihr Anwalt seid, ich stelle das Verfahren vorläufig ein. Denn das Geld ist sowieso da, und ihr streitet euch vor dem Zivilgericht, wem dieses Geld gehört, dem Herrn Templin, dem Herrn Fuellmich, der das gar nicht will.

Und wenn das ausgestritten ist, wahrscheinlich in vier, fünf oder sechs Jahren beim Zivilgericht, dann kommt ihr wieder zu mir, und dann schaue ich, wer von euch eine Straftat begangen hat.“

Reiner Fuellmich ist nicht der einzige Justizskandal. Neben dem Prozess gegen Michael Ballweg gehören auch zahlreiche Verfahren gegen Ärzte dazu, die zum Teil zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, weil sie Masken- und Impfbefreiungs-Atteste ausgestellt haben.

Auf der anderen Seite stehen Impfärzte, die ihren Patienten die Gentherapie ohne aufklärendes Gespräch verabreicht haben, die rein formaljuristisch schwere Körperverletzung begangen haben und noch viel härter bestraft gehören, die aber bis heute straffrei bleiben.

Tatsache ist, Corona ist eines der scheußlichsten Verbrechen in der Medizingeschichte und gehört schonungslos aufgeklärt. Sämtliche beteiligte Personen gehören vor ein Gericht, dass sich so etwas kein zweites Mal wiederholt.

Inzwischen liegen weitreichende Informationen aus erster Hand vor, dass die Politik weitgehend im Alleingang gehandelt und entschieden hat. Aus welchen Gründen auch immer.

Erst kürzlich wurde aufgrund einer schriftlichen Anfrage eines niederländischen EU-Abgeordneten durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) bekannt, dass der sogenannte Corona-Impfstoff nicht für die breite Bevölkerung gedacht war, dass er nicht vor Ansteckung schützt und schon gar nicht Fremdschutz bietet und nur unter engmaschiger Beobachtung für Personen über sechzig Jahren bestimmt ist.

Diese schriftliche Aussage, die im EU-Parlament verlesen wurde, sollte eigentlich ausreichen, um gegen die verantwortlichen Politiker Strafverfahren einzuleiten.

Das kann aber erst nach einer politischen Wende geschehen. Solange das linke Establishment das Zepter in der Hand hält, wird eine Aufarbeitung in Verbindung mit strafrechtlichen Konsequenzen nicht möglich sein. der Grund ist, dass die Gerichte unter Regierungskontrolle stehen. Das wird am Beispiel Reiner Fuellmich ganz besonders deutlich.

Video:

Quellen: PublicDomain/Frank Schwede für PRAVDA TV am 20.08.2025

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