Zensur? Vom Land gefördertes freies WLAN-Netz sperrte gezielt konservative und alternative Medien

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Im von der Wiesbadener schwarzroten Landesregierung geförderten „Hessen-WLAN“, realisiert im Rahmen des Förderprogramms „Digitale Dorflinde“, war augenscheinlich politische Zensur am Werk:

Mehrere konservative und rechte Onlinemedien wie “Nius”, “Tichys Einblick”, die “Achse des Guten” und die “Junge Freiheit” sind – respektive waren bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe – in etlichen hessischen Kommunen über das öffentliche WLAN nicht aufrufbar.

Der Betreiber räumte dies zwar ein, jedoch habe es sich um ein “Problem” gehandelt, das “mittlerweile behoben” sei, heißt es lapidar.

Die Frage, die sich hier vor dem Hintergrund der massiven Anfeindungen und Zensuranstrengungene gegen alternative Medien stellt, ist jedoch, von wem und inwieweit genau hier ganz gezielt die Abrufbarkeit und damit Erreichbarkeit der betroffenen Medien eingeschränkt oder sabotiert wurde.

Die Verantwortung für den Vorfall wird nun zwischen dem Betreiber IT-Innerebner GmbH und dem Hessischen Digitalministerium hin- und hergeschoben.

Mittlerweile hat der Streit die Landespolitik erreicht: Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag hat eine Kleine Anfrage eingereicht, um Klarheit zu schaffen.

Markus Fuchs, digitalpolitischer Sprecher der größten Oppositionspartei, spricht von einem möglichen „Skandal“. „Im Raum steht eine mutmaßliche politische Zensur von konservativen Medien über ein staatliches WLAN“, so Fuchs.

Die Netzneutralität sowie die Informations- und Pressefreiheit seien fundamentale Verfassungsgüter, deren Verletzung Konsequenzen haben müsse.

Betreiber führt “externe Sperrlisten” an

Deshalb müssten nun drängende Fragen beantwortet werden wie die, wer die Filtersysteme angeordnet hat und nach welchen (womöglich politischen vorgegeben?) Kriterien die Sperrung erfolgten.

Auch verlangt die AfD Auskunft darüber, Welche Seiten im Einzelnen betroffen waren, und fordert eine Stellungnahme, wie diese mutmaßliche Praxis im Einklang mit der EU-Verordnung 2015/2120 zum offenen Internet stand.

Das Förderprogramm „Digitale Dorflinde“ wurde 2018 initiiert. Es soll die digitale Infrastruktur in Hessen stärken, insbesondere im ländlichen Raum; über 3.100 Hotspots, finanziert mit Landesmitteln, wurden bereits installiert.

Etliche Nutzerbeschwerden und Hinweise auf Plattformen wie X deuteten darauf hin, dass die Sperrung ganz gezielt alternative Medien betraf, während Mainstream-Medien ausnahmslos zugänglich blieben.

Zu diesem Vorwurf hatte das Digitalministerium bereits Stellung bezogen und auf „automatisierte Filtersysteme“ verwiesen. Der Betreiber hingegen spricht von von „externen Sperrlisten“ spricht, ohne weitere Details zu nennen.

Dass es sich um Maßnahmen des “Jugendschutzes”  gehandelt habe, ist bereits dadurch als Vorwand entlarvt, da keine der gesperrten Seiten irgendeine jugendgefährdende Relevanz aufwies und umgekehrt Medien mit den üblichen gewaltbezogenen und sexuellen Darstellungsformen stets abrufbar waren.

Klar ist: Um die  von Pressefreiheit und Netzneutralität sicherzustellen, müssen diese Vorwürfe schleunigst aufgeklärt werden.

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 09.08.2025

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