Impfpflicht: Freie Schulen wehren sich gegen Denunziations-Auftrag – Masern-Virus existiert nicht

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Der Bundesverband der Freien Alternativschulen wehrt sich in einer Stellungnahme dagegen, dass ihre Schulleiter im Rahmen der Impfpflicht dazu verdonnert werden, den Impfstatus ihrer Schüler zu prüfen und weiterzumelden. Sie sei alleinige Aufgabe der Gesundheitsämter.

Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Alternativschulen (BFAS) zum Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht
Berlin, 29.10.2019

Der BFAS ist ein Zusammenschluss von über 130 Schulen und Gründungsinitiativen, deren Basis selbstbestimmtes Lernen, demokratische Mitbestimmung und gegenseitiger Respekt ist.

Der BFAS unterstützt das WHO-Ziel einer Welt ohne Masern. Als Schulen sind wir aber keine Gesundheitsexperten und werden uns daher nicht für oder gegen eine Impfpflicht positionieren.

Problematisch ist aber aus unserer Sicht, dass der Gesetzentwurf die Pflicht zur Überprüfung einer vorliegenden Masernimpfung auf die Schulen verschiebt und diese angehalten werden sollen, nur noch geimpfte Kinder aufzunehmen und geimpftes Personal anzustellen. Damit will die Bundesregierung eine hoheitliche Aufgabe im Gesundheitswesen, hier die Kontrolle einer erfolgten Impfung, in die Verantwortung der Leitungen von Schulen legen. Dies lehnen wir ab. Wir sehen die Verantwortlichkeit für dieses Vorhaben eindeutig bei staatlichen Stellen mit Fachkompetenz.

Die Kontrolle zur Impfpflicht würde das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, pädagogischen Fachkräften und Schulleitungen und damit die von jeder Schule angestrebte Erziehungspartnerschaft stark belasten. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten.

Darüber hinaus sehen wir, ähnlich wie der Bundesrat einen enormen Zeitaufwand auf die Schulleitungen zu kommen (Unfruchtbarkeit nach HPV-Impfung).

Ebenso meinen wir wie der Bundesrat „…, dass die meisten pädagogischen Fachkräfte sowie Lehrer und auch deren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn nicht in der Lage sind, die Einträge im Impfausweis als Nachweis des bestehenden Impfschutzes zu bewerten.“ (Krankenschwester erkrankt an Masern – obwohl zweifach geimpft! Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!)

 

Trotz

Zusammengefasst stellen wir fest: Der Nachweis einer Impfung sollte unseres Erachtens falls notwendig ausschließlich gegenüber öffentlichen Gesundheitsdiensten erfolgen. Die Verlagerung dieser hoheitlichen Aufgabe gegenüber Nutzern (Kinder) und Mitarbeitern (Pädagogen u. a.) auf die Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Schulen) ist aus unserer Sicht ordnungspolitisch verfehlt (Bill Gates: „Impfen ist die beste Art der Bevölkerungsreduktion“ (Video)).

Quelle

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Kommentar:

Alle Freie Schulen sind hier in einer ganz besonderen Zwickmühle, denn sie müssen ja in der Regel sowieso schon ständig um öffentliche Zuschüsse kämpfen – und es ist damit zu rechnen, dass Lobbyisten und Opportunisten sich dies zunutze machen werden, um die von staatlicher Seite her ungeliebten Freien Schulen unter Druck zu setzen.

Deshalb ist es dem Bundesverband der Freien Alternativschulen hoch anzurechnen, dass er sich ganz offen gegen den Denunziationszwang zur Wehr setzt.

Und ganz ohne Verbündete sind die Freien Schulen hier nicht, denn in den Bundesländern wird die Problematik der zusätzlichen Aufgaben für Schulleitungen durchaus wahrgenommen.

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Doch wenn die Unterstützung aus der Elternschaft fehlt, kann auch dieser Widerstand nur schwerlich von langer Dauer sein. Deshalb empfehle ich dringend allen Eltern, die ihre Kinder in einer Freien Schule haben, Arbeitsgruppen zu bilden und auf Ihre Schulleitungen entschlossen zuzugehen.

Immerhin geht es hier ja um die Verteidigung von Grundrechten – und um „demokratische Mitbestimmung“(Harvard-Immunologin: Nicht geimpfte Kinder stellen kein Risiko dar (Video)).

Masern-Virus „existiert nicht“: Dr. Lanka gewinnt Prozess vor dem BGH

Im Februar 2011 hatte der Virologe Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der eine wissenschaftliche Publikation vorlegen könne, die die Existenz von Masern-Viren nicht nur behauptet, sondern wissenschaftlich nachweislich belegt.

Der Arzt Dr. David Bardens hatte versucht, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen und forderte den entsprechenden Betrag ein. Diese Forderung konnte er nicht durchsetzen (Geständnisse eines Impfstoff-Pioniers aus dem Eugeniker-Umfeld).

Dr. Lanka teilte jetzt mit, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt.

Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 Euro für einen wissenschaftlichen Beweise der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.“

In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält (Samoa zieht MMR-Impfstoff zurück, nachdem zwei Babys nach wenigen Minuten gestorben sind – Mehr Tote durch Impfstoff als durch Masern).

Zwei unabhängige Labore, darunter ein weltweit führendes genetisches Institut, kamen unabhängig von einander zu den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse sollen nach Meinung von Beobachtern beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus Prozesses irrten und sich deshalb als direkte Folge davon bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet. Andere sprechen von einem reinen Formfehler, der zu diesem Urteil führte.

Die Autoren der sechs Publikationen hatten die fundamentale wissenschaftliche Pflicht verletzt, nach den international definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten. Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch.

Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren. Das OLG Stuttgart wies 2016 die Klage des Klägers gegen Dr. Lanka zurück. Der Kläger versuchte nun mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG zu Fall zu bringen. Doch die Behauptungen des Klägers wurden auch vom BGH deutlich zurückgewiesen und das Urteil vom 16.2.2016 des OLG Stuttgart bestätigt.

Medizinskandal Krebs

Demnach, so Beobachter, gibt es kein Masern-Virus. Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus und zur Unbedenklichkeit der Masern-Impfung soll damit bislang die wissenschaftliche und rechtliche Basis entzogen worden sein (Forscherin inhaftiert und ruiniert, nachdem sie tödliches Virus in Impfstoff entdeckt hatte (Video)).

Warum dennoch die hochgefährliche Masern-Impfpflicht in Deutschland eingeführt werden soll, darf sich jeder selbst beantworten.

Verweise:

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Impfgegner-behaelt-vor-Gericht-das-letzte-Wort-296456.html

http://wissenschafftplus.de/newsletter_read_online/25bc9dc751658d60/1d4f3af3b9d0813a

http://www.vaxxed-derfilm.de/

Literatur:

Impfen: Ja oder nein?

Der betrogene Patient: Ein Arzt deckt auf, warum Ihr Leben in Gefahr ist, wenn Sie sich medizinisch behandeln lassen

Das Geschäft mit den Impfungen

Quellen: PublicDomain/impfkritik.de am 20.11.2019

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2 comments on “Impfpflicht: Freie Schulen wehren sich gegen Denunziations-Auftrag – Masern-Virus existiert nicht

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