Deutschland: Isolation für vierjähriges Kind verordnet – Zwangsmaßnahmen angedroht

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Offenbach, Ludwigslust, jetzt auch Niederkassel. Immer öfter wenden sich betroffene Eltern gegen die Ordnungsverfügungen, mit denen ihnen als Eltern die „zeitliche und räumliche Trennung“ ihrer Kinder von anderen Haushaltsmitgliedern auferlegt wird.

Im vorliegenden Fall berichtet der „Generalanzeiger“ davon, dass kleine Kinder aufgrund eines positiv getesteten Kita-Mitarbeiters in Quarantäne geschickt wurden. Das bedeutet keine gemeinsamen Mahlzeiten und kein dauerhafter gemeinsamer Aufenthalt in den Räumen mit den anderen Haushaltsmitgliedern. Auch von einem gemeinsamen Benutzen von Küche und Bad wird abgeraten.

Eltern fragen sich nun, wie das gehen solle mit kleinen Kindern. Erschreckt hätten sie auch die angedrohten Zwangsmittel. Notfalls solle unter Anwendung körperlicher Gewalt sichergestellt werden, dass der Quarantäne-Bereich nicht verlassen werde.

„Alternativ kann auch die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Quarantänestation angeordnet werden“, zitiert der „Generalanzeiger“ aus dem Schreiben an die Eltern. Aktuell dürften im betroffenen Rhein-Sieg-Kreis 1.062 Personen ihre Wohnungen nicht verlassen (Die Welt im Psycho-Krieg: Unsere düstere Zukunft in Pods, High-Tech-Hazmat-Anzügen und warum Lockdown 2.0 unausweichlich sein wird (Videos)).

Quarantäne – eine Herausforderung für die ganze Familie

Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI), der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde, gibt ein Merkblatt vom 6. Mai 2020 Auskunft über „Coronavirus-Infektion und häuslicher Quarantäne“. Darin heißt es:  „Die Quarantäne dient Ihrem Schutz und dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. Sie ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden. Die Quarantäne soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern.“

Unter der Überschrift „Familie im Blick“ wird ausgeführt, dass eine Quarantäne eine „besondere Herausforderung“ sein könne, wenn es um Unterstützung bei der Versorgung von Kindern gehe. Der Rat des RKI lautet: „Versuchen Sie miteinander so gut es geht in Verbindung zu bleiben.“

Weiterhin weist das RKI darauf hin, dass mit einer Quarantäne „psychosoziale Belastungen“ einhergehen – dazu gehören beispielsweise Ängste und Sorgen vor einer Ansteckung, das Gefühl, ausgegrenzt zu werden, Einsamkeit, Anspannung oder Schlafstörungen.

Bezüglich der von den Behörden festgelegten Regelungen zur Quarantäne verwies eine Pressesprecherin des Gesundheitsamtes Offenbach gegenüber Epoch Times auf die Vorgaben des RKI. Darin würden keine Unterschiede gemacht, ob es sich um kleine Kinder oder ältere Bewohner des Haushaltes handele, die unter Quarantäne gestellt werden (Corona-Wahnsinn! Gesundheitsamt will Eltern die Kinder wegnehmen – Kinder sollen isoliert werden – Maskenpflicht in den eigenen vier Wänden!?).

 

Eine Anfrage der Epoch Times bezüglich der Handhabung der RKI-Empfehlung lief ins Leere. Die Behörde äußerte sich trotz mehrmaliger Anfrage nicht dazu, wie das RKI die Situation einschätzt, dass ein beispielsweise fünfjähriges Kind zu Hause isoliert zu betreuen ist. Auch die Frage, wer für eventuelle Schäden – auch psychologischer Art – haftet, die aufgrund einer derartigen Empfehlung des RKI entsteht, wurde nicht beantwortet.

Rechtsanwalt: „Das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun“

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Der Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz, der sich stark in Fragen Corona-Politik engagiert, hält eine Isolation von Kindern beim Infektionsverdacht und die Androhung einer Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung für fragwürdig. Das sei etwas, das die Behörden fordern. Ob sie das auch fordern können, sei eine andere Frage. „Ich halte das für juristisch unhaltbar“, sagte der Jurist. Das sei unverhältnismäßig.

Problematisch sei allerdings, dass die Eltern teilweise gar nicht ihre Rechte kennen würden. „Da sehe ich das Hauptproblem.“ Wenn eine Behörde etwas grob Rechtswidriges mache, könne man sich immer noch juristisch wehren. Das, was im Infektionsschutzgesetz stehe, würde von vielen „missbraucht“.

Dass Behörden betroffene Eltern anweisen, „den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten“, den Zutritt zur Wohnung zu gestatten oder auf Verlangen über „alle Ihren Gesundheitszustand betreffende Umstände Auskunft zu geben“ und ihnen bei Zuwiderhandlung gegen die Quarantäne eine Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung angedroht wird, ist in den Augen des Anwalts „ein unglaublicher Skandal“.

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Man schaffe eine gesetzliche Grundlage – vorliegend das Infektionsschutzgesetz -, lasse ein wenig Zeit ins Land gehen und dann „kommt so etwas dabei raus“.

Dass es ist Deutschland so schnell so weit kommt, schockiere selbst den Juristen. Es gibt keinerlei Grundlage, das so durchzusetzen. Man müsse sich das genauer betrachten: „Ein Lehrer betritt den Raum mit einem Test, der sowieso kaum funktioniert, wo Herr Drosten selber sagt, das ist teilweise Zufall.“ Und nun kommen derartige massive Anforderungen. Eltern und Kinder würden geschockt. „Das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.“

Kinderschutzbund fordert Fokus auf Kindeswohl

Auch der Kinderschutzbund hatte zu der Problematik bereits Stellung genommen. Betroffene Eltern hatten sich Hilfe suchend an die Organisation gewandt. Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation verunsichert zudem Familien nachhaltig.

Ganz sicher müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht. Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“

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Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 25.08.2020

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