Die Polizei habe gegenüber Neef gesagt, es handele sich um einen 13jährigen Syrer, der allein seit Beginn dieses Jahres über 50mal wegen Diebstahl und Gewaltdelikten aufgefallen sei. Weil die Strafmündigkeit in Deutschland erst ab 14 Jahren gelte, gebe es keinerlei juristische Sanktionen gegen ihn.
Ein Sprecher der zuständigen Polizeistelle bestätigte der JUNGEN FREIHEIT, daß ihnen der Fall bekannt sei. Aber: „Zur Identität des Tatverdächtigen, der sich noch im Kindesalter befindet, werden grundsätzlich keine Angaben macht. Der Tatverdächtige stammt aus dem Kreisgebiet und ist polizeilich aufgrund ähnlich gelagerter Delikte bereits in Erscheinung getreten.“ Genaueres wollte die Behörde nicht dazu sagen.
Monatelang terrorisiert ein Marokkaner Hamburg und die Umgebung. Nun soll der minderjährige Asylbewerber in eine geschlossene Unterkunft kommen – aber nicht in der Hansestadt. Seit Monaten zeigt sich die Sozialbehörde überfordert.
Nach mehr als 70 Einbrüchen hat die Hamburger Sozialbehörde beantragt, den mutmaßlichen Kopf einer migrantischen Jugendbande in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen.
Bei dem Jungen handelt es sich um einen elfjährigen Marokkaner, berichtet die Bild-Zeitung. Dieser sei im November vergangenen Jahres als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen. Vergangenen Dienstag hatte die Polizei das Kind bei mehreren Einbrüchen im schleswig-holsteinischen Norderstedt erwischt und festgenommen.
Aufgrund seines Alters ist der Asylbewerber strafunmündig. Zudem muß er in ein anderes Bundesland gebracht werden, weil der rot-grüne Senat keine geschlossenen Unterbringungen zuläßt.
Diesen Umstand kritisierte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Thomas Jungfer. „Wer als Kind genau weiß, warum man nicht juristisch belangt werden kann und entsprechend frech und herausfordernd auftritt, dem gehört vom Rechtsstaat die klare Kante gezeigt“ sagte er der Bild.
Asylbewerber belasten die städtische Kriseneinrichtung für Minderjährige
Der 16jährige Komplize des Marokkaners, ein Tunesier mit doppelter Staatsbürgerschaft, wurde hingegen in Untersuchungshaft genommen. Beide waren bisher im Kinder- und Jugendnotdienst an der Feuerbergstraße untergebracht.
Seit Beginn des Jahres intervenierte die Polizei dort rund 280mal. Sie verzeichnete bisher 101 Fälle von Körperverletzung, 29 Fälle von Drogenmißbrauch, bis zu 30 Übergriffe auf Betreuer, 35 Sachbeschädigungen und bis zu 42 Bedrohungen.
Seit Jahren herrscht ein Personalmangel in der einzigen städtischen Kriseneinrichtung für Minderjährige. Insgesamt zwölf Stellen bleiben unbesetzt, zudem gelten vier Angestellte als langzeiterkrankt, während drei weitere Anzeichen der Überlastung gemeldet haben.
In der Unterkunft wohnten zuletzt 120 Kinder und Jugendliche, obwohl sie nur über 102 Plätze verfügt. Bereits 2023 teilte die Hamburger Sozialbehörde auf Anfrage des Hamburger Abendblattes mit, die „hohen Zugangszahlen“ bei Asylbewerbern würden die Unterbringung zu einer Herausforderung machen.
„Bereits heute finden 20 Prozent der Fälle aller Inobhutnahmen dezentral bei freien Trägern statt“, erklärte ein Sprecher.
Asylbewerberin löst 20 Polizeieinsätze in 15 Monaten aus
In Achstetten in Baden-Württemberg sorgt eine alkoholsüchtige Asylbewerberin immer wieder für Ärger. Die Frau zieht sich nackt aus, wirft mit Steinen auf Kinder oder beschädigt Fahrzeuge. „Wie weit muß es denn eskalieren?“, fragen besorgte Anwohner.
In der baden-württembergischen Gemeinde Achstetten hat eine Asylbewerberin innerhalb des vergangenen Jahres rund 20 Polizeieinsätze ausgelöst. Die Frau leide an Alkoholsucht und sorge in betrunkenem Zustand immer wieder für Ärger, berichtet die Schwäbische Zeitung.
Sie werfe mit Steinen auf andere Personen, auch Kinder, beschädige Fahrzeuge, ziehe sich nackt aus, brülle herum und belästige andere. Seit April 2023 wohne sie in Achstetten.
Ein Dutzend Strafverfahren soll es gegen die Asylbewerberin mittlerweile geben beziehungsweise gegeben haben, unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung. Die meisten seien laut der Gemeindeverwaltung jedoch eingestellt worden.
Ob aktuell noch Verfahren gegen die Frau anhängig sind, wolle die Verwaltung nicht sagen.
Anwohner beschweren sich beim Gemeinderat
In ihrem Artikel zitiert die Schwäbische Zeitung mehrere Bewohner der Gemeinde. „Wie weit muß es denn eskalieren? Muß erst etwas Schlimmes passieren?“, klagt demnach eine Nachbarin der Asylunterkunft, die ihre Sorgen jüngst gemeinsam mit weiteren Betroffenen dem Gemeinderat vorgetragen habe.
Sie überlege sich sogar, ihr Haus wegen der Asylbewerberin zu verkaufen. „Diese Frau ist eine Gefahr für meine Familie und für meine Mieter. Ich bin es leid.“
Ein weiterer Bürger berichte davon, daß die Migrantin sein Auto mit Steinen demoliert habe. Da die Frau kein Vermögen besitze, bleibe er auf dem Schaden sitzen. Zudem empfinde auch die Achstettener Feuerwehr, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Asylbewerberunterkunft befinde, die Situation als „belastend“.
Für das in Kürze stattfindende Treffen der Kreisjugendfeuerwehr müsse die Gemeinde Geld für einen Security-Dienst investieren, um die Kinder zu schützen, die an dem Treffen teilnehmen.
Wie sich die Situation lösen lassen könnte, wisse auch Bürgermeister Dominik Scholz (parteilos) nicht, denn die Gemeinde habe alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die Gemeinde sei bereits im Austausch mit dem Landratsamt, der Polizei sowie der Ausländerbehörde. Zudem gebe es inzwischen eine Betreuungsperson für die Asylbewerberin, die diese bei „Behördengängen, Vermögens- und Gesundheitsvorsorge, Renten- und Sozialleistungen sowie der Beantwortung der Post“ unterstütze.
Abschiebung der Asylbewerberin ist unwahrscheinlich
Eine Untersuchung der Frau durch das Kreisgesundheitsamt habe ebenfalls schon stattgefunden. Dabei sei keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Alkoholismus wiederum sei kein Grund für eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
„Als letztes Mittel“ habe die Gemeinde Anfang des Jahres die zuständige Ausländerbehörde in Laupheim gebeten zu prüfen, ob die Frau, deren Staatsangehörigkeit in dem Bericht nicht genannt wird, abgeschoben werden könne.
Die Pressesprecherin der Stadt Laupheim soll gegenüber der Schwäbischen Zeitung betont haben, daß alle Unterlagen und Anfragen zu dem Fall an das Regierungspräsidium Tübingen weitergegeben worden seien. Dieses entscheide letztlich über eine mögliche Abschiebung.
Bürgermeister Scholz sei jedoch pessimistisch. „Nach aktuellem Kenntnisstand vermute ich, daß da wenig Hoffnung besteht“, wird er zitiert. In seinen Augen stellt der Fall ein „moralisches Staatsversagen“ dar.
Gleichzeitig warne er davor, „daß solche Fälle zu rechtsextremistischen Tendenzen beitragen können“.
Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de am 22.07.2024
Dauert es noch lange, bis die Volksbefreiung im Mao-Style stattfindet?
Ständig diese Einzelfälle; wo soll das denn hinführen?