Niederländische Klage: Staat und 16 Spitzenpolitiker wegen Impfschäden angeklagt – Vorwurf: Rutte handelte im Auftrag des WEF

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„Wir flogen das Flugzeug, während wir es noch bauten“

Medienberichte legen nahe, dass Arno van Kessel und Peter Stassen ihre Zivilklage gegen den Staat und eine Reihe prominenter Personen, die für die Corona-Politik verantwortlich waren, auf Verschwörungstheorien stützen. Das ist falsch. Sie untermauern ihre Behauptungen ausführlich und mit großem Vertrauen.

Der Anwalt des Landes, Pels Rijcken, verteidigt weiterhin die Politik der Regierung, kann aber nicht leugnen, dass „Sicherheit und Wirksamkeit“ des Covid-Impfstoffs von Pfizer zu dem Zeitpunkt, als die Impfung der Bevölkerung aufgezwungen wurde, nicht nachgewiesen waren.

Die Klage und ihre Grundlage

Sieben Kläger mit Impfschäden, von denen einer inzwischen verstorben ist, behaupten, dass 16 Beklagte sowie der niederländische Staat sie über die Sicherheit und Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe „getäuscht“ haben und machen sie daher für erlittene Verletzungen und Sachschäden haftbar.

Die Klageschrift vom 14. Juli 2023 fasst auf den ersten Seiten das „Wesentliche“ zusammen: Nach der offiziellen Darstellung konnte die Pandemie nur bekämpft werden, wenn „alle“ gegen Covid-19 geimpft wurden. Andernfalls würden „vor allem die Schwächsten gefährdet“.

Die Impfung wurde als einziger Ausweg aus der Pandemie angesehen, die man daher nicht nur für sich selbst, sondern vor allem für andere“ durchführte.

Dabei wurde stets die Botschaft vermittelt, „dass die Covid-19-Injektionen ausgiebig getestet, sicher und wirksam seien“. Die Kläger „verließen sich aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung, ihres Wissens und ihrer Verantwortung auf die Beklagten“ und gingen zu den Spritzen, erlitten aber „schwere Schäden“.

In der Klageschrift wird sehr detailliert beschrieben, was den Beklagten vorgeworfen wird, und ab Seite 53 wird die Regierung oder „der Staat“ unter die Lupe genommen. (Drei neue Kläger wollen sich der Klage gegen Bill Gates wegen COVID-Impfschäden anschließen)

Pflicht des Staates und Rolle des WEF

Zunächst stellen die Kläger fest, dass die „primäre Pflicht“ der Regierung darin besteht, ihre Bürger zu schützen: „Der Staat darf diese Pflicht, für die er ausschließlich verantwortlich und haftbar ist, nicht auf eine ausländische Macht übertragen“, unabhängig davon, ob es sich um eine „ausländische öffentlich-rechtliche Einrichtung“ oder eine „privatrechtliche Organisation“ handelt.

Diese Passage erinnert an den Vorwurf, dass Mark Rutte, Ministerpräsident während der Corona-Krise, ein „prominentes Mitglied“ des Weltwirtschaftsforums (WEF) war.

Laut der Vorladung war Klaus Schwab „Ruttes Vorgesetzter“, wofür Briefe des WEF-Präsidenten herangezogen werden.

Ein „wichtiges Beispiel“ ist ein Brief vom 21. Oktober 2020, in dem Schwab über Ideen und Pläne des WEF zur Reform der sogenannten „Post-Covid-19-Welt“ schreibt. „Schwab weist Rutte in diesem Brief an, dafür zu sorgen, dass die Niederlande diese Reformen in Europa anführen“, heißt es in der Vorladung, die sich auf diese Reformen als „das Covid-19-Projekt“ bezieht.

„Die Covid-19-Injektionen sind hier entscheidend“, so die Kläger. „Rutte hat diesen Auftrag angenommen und führt ihn im Namen des WEF aus“.

Menschenrechte und Nürnberger Kodex

In Erfüllung seiner „Hauptpflicht“ muss der Staat die grundlegenden und internationalen Menschenrechte seiner Bürger achten. Dabei berufen sich die Kläger auf Artikel 7 des 1966 in New York geschlossenen Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR).

Der betreffende Artikel stammt aus dem Nürnberger Kodex, der aus den Nürnberger Prozessen im Jahr 1947 hervorging, und lautet: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden“.

Den Klägern zufolge war das Covid-19-Projekt jedoch ein „medizinisches und wissenschaftliches (Verhaltens-)Experiment“, das ihnen „schweren Schaden“ zufügte. Es zielte zum Teil darauf ab, „das Verhalten der Bürger durch Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung zu beeinflussen“.

Gemeint sind damit Corona-Maßnahmen wie „das Tragen von ekelerregenden Mundschutzmasken und die Einhaltung eines Mindestabstands von anderthalb Metern zueinander“.

Für die Bürger waren diese Maßnahmen „unmenschlich und entwürdigend“, auch wenn nicht jeder, der „unter dem Einfluss von Angst und Täuschung“ stand, sich dessen bewusst war. „Darüber hinaus bestrafte der Staat Bürger, die sich den rechtswidrigen Covid-19-Maßnahmen widersetzten“.

Verteidigung des Staates

Am 10. Januar 2024 antwortete das Landsadvocaat Pels Rijcken mit einer schriftlichen Verteidigung (Conclusion of Reply), die 52 Seiten und zahlreiche Anhänge umfasst.

Der Anwalt des Landes weist den Inhalt des Schreibens vollständig zurück und wiederholt einmal mehr die offizielle Darstellung. So bestreitet er beispielsweise die angebliche Rolle des WEF: Es handele sich „lediglich um eine Organisation, die auf die internationale Zusammenarbeit abzielt“, die keine Befugnis habe, „dem Staat oder seinen Ministern Befehle zu erteilen, und dies auch nicht tut“.

Rutte ist kein „prominentes Mitglied“ des WEF und Schwab nicht dessen „Vorgesetzter“. Im Gegenteil, der Aufruf zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 entspreche „der positiven Verpflichtung des Staates zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“.

Der Anwalt des Landes bestreitet, dass die Kläger einen Impfschaden erlitten haben. In der Tat wäre es nicht einmal „plausibel“, dass sie geimpft worden sind, da dies nirgends belegt wird.

Der vertrauliche Pfizer-Sicherheitsbericht vom April 2021, den Van Kessel und Stassen der Klageschrift beigefügt hatten, wurde vom Anwalt des Landes unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass „weder behauptet noch nachgewiesen wurde, dass die Kläger einen Impfstoff von Pfizer erhalten haben“.

Impfbescheinigungen und bedingte Zulassung

Stassen und Van Kessel fügten daher in ihrer Antwort Anfang Juni die Impfbescheinigungen der sieben Kläger als Anhang („Produktion 91“) bei. Daraus geht hervor, dass alle Kläger mindestens eine Impfung von Pfizer erhalten haben, in der Regel zwei.

Diese Impfstoffe seien „in der Tat“ sicher und wirksam, behauptet der Anwalt des Landes unter Berufung auf den „wissenschaftlichen Konsens“.

Zuständige Stellen wie die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hätten die Impfstoffe „geprüft und bewertet“. Gleichzeitig räumt der Anwalt des Landes ein, dass die Europäische Kommission für die Corona-Impfstoffe eine „bedingte“ Genehmigung für das Inverkehrbringen mit einer Gültigkeit von einem Jahr und der Möglichkeit einer Verlängerung erteilt hat. Für den Impfstoff von Pfizer hat sie dies am 21. Dezember 2020 getan.

Eine bedingte Zulassung ist möglich, wenn noch nicht alle „klinischen Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels vorliegen“, so der Anwalt des Landes. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Arzneimittels günstig sein und es muss „wahrscheinlich“ sein, dass der Apotheker die fehlenden klinischen Daten, für die bis zu zwei Jahre eingeräumt wurden, noch nachliefern kann.

Außerdem muss der Nutzen für die öffentliche Gesundheit, der sich aus der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels ergibt, das mit den fehlenden Daten verbundene Risiko „überwiegen“. Und: Das Medikament muss „einen ungedeckten medizinischen Bedarf decken“.

Mit anderen Worten: Es darf keine medizinische Alternative zur Verfügung stehen. Van Kessel und Stassen erwähnen dies nicht, aber wir wissen, dass es Alternativen gab, nämlich das patentfreie und sichere Hydroxychloroquin (HCQ) und Ivermectin, die dann von Organen wie der Aufsichtsbehörde fanatisch verdrängt wurden, die Jagd auf Ärzte wie Rob Elens, Alexander van Walraven und Jan Vingerhoets machte. Der nationale Anwalt berichtet jedoch nichts darüber.

 

Fehlende Daten und Pfizer-Bericht

Was sind die fehlenden Daten, auf die sich der Anwalt des Landes bezieht? Es sind nicht gerade Kleinigkeiten. Der Anwalt des Landes räumt wörtlich ein, dass die Pharmafirmen noch weitere Untersuchungen durchführen müssen, „unter anderem über die Dauer des Impfschutzes, wie gut der Impfstoff schwere Covid-19-Erkrankungen verhindert, wie gut er Menschen mit einem schwächeren Immunsystem, Kinder und Schwangere schützt“ und ob der Impfstoff „auch Koronabeschwerden verhindert“. Mit anderen Worten: Über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe war noch sehr wenig bekannt.

Die Aussagen des Staatsanwalts stehen im Widerspruch zu den Leugnungen eines medizinischen Experiments und den Aussagen des damaligen VWS-Ministers Hugo de Jonge, der darauf bestand, dass bei der Zulassung „keine Abstriche gemacht wurden“. Es erinnert auch an die Worte von Kathrin Jansen, der ehemaligen Spitzenbeamtin von Pfizer.

Im November 2022 blickte sie in Nature auf die blitzschnelle Entwicklung des mRNA-Corona-Impfstoffs zurück. „Wir haben alles parallel gemacht, Daten angeschaut und produziert“, gesteht Jansen. „Wir flogen das Flugzeug, während wir es noch bauten.“

Verschleierung und Unterberichterstattung

In den Jahren 2020 und 2021 wurde der Öffentlichkeit nichts davon mitgeteilt. Der Anwalt des Landes bestreitet jedoch, dass die Öffentlichkeit irregeführt wurde. Von „absichtlicher und unrechtmäßiger Irreführung der Kläger, um sie zu veranlassen, einen Covid-19-Impfstoff einzunehmen, obwohl die Angeklagten wussten oder hätten wissen müssen, dass diese Impfstoffe nicht sicher und wirksam sind“, ist laut der schriftlichen Verteidigung des Staates „nichts dergleichen“ zu finden.

Um dies plausibel zu machen, sollte der Anwalt des Staates vor allem den bereits erwähnten Pfizer-Sicherheitsbericht vom April 2021 neutralisieren. Dieser Bericht (FDA-CBER-2021-5683-0000054) wurde von dem Pharmaunternehmen vertraulich an Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern, darunter die Niederlande, übermittelt.

Aus dem Bericht, der somit den politischen Entscheidungsträgern bekannt war, geht hervor, dass offizielle Stellen aus verschiedenen Ländern Pfizer bis zum 28. Februar 2021 1223 Todesfälle kurz nach der Impfung gemeldet hatten, bei insgesamt 42.086 gemeldeten Nebenwirkungen. Die tatsächliche Zahl der Todesfälle und Nebenwirkungen war zweifellos um ein Vielfaches höher, denn es ist bekannt, dass es in „passiven“ Meldesystemen immer zu einer Unterberichterstattung kommt.

Einordnung durch den Staat und Gegenargumente

Dem Anwalt des Landes zufolge sind die Zahlen im Sicherheitsbericht „sehr begrenzt“, wenn man sie mit den Dutzenden Millionen Dosen vergleicht, die Pfizer Anfang 2021 ausgeliefert hat. Die genaue Anzahl der Dosen wird in dem Bericht jedoch nicht genannt.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Van Kessel und Stassen diese Information selbst gelöscht haben, aber beide Anwälte bestreiten dies in ihrer Antwort. Sie argumentieren, dass der Staat eine ungeschminkte Version haben muss und fordern, dass diese trotzdem veröffentlicht wird.

Der Staat weist auch darauf hin, dass Todesfälle und Verletzungen nach der Impfung nicht dasselbe sind wie die durch die Impfung verursachten. Dies gelte umso mehr, als in der Anfangszeit „vor allem ältere und schwache Menschen“ geimpft worden seien.

Dies geschah jedoch nicht ohne Grund, denn gerade sie waren die Bürger, die vor Covid-19 geschützt werden mussten. Es hat den Anschein, dass für viele das Heilmittel schlimmer war als die Krankheit. Die von dem Immunologen Prof. Theo Schetters jahrelang beobachteten Sterblichkeitsspitzen während der Corona-Impfrunden veranschaulichen dies.

Geheimhaltung, FOIA und Vergleichsdaten

Es bleibt die Frage, warum Pfizer diesen Bericht vor der Öffentlichkeit geheim halten wollte, wo er doch nur sehr wenig aussagt. Ein US-Richter gab ihn schließlich im Oktober 2021 nach einem Wob-Verfahren (FOIA-Antrag) frei. Van Kessel und Stassen behaupten in ihrer Antwort, der Bericht habe schon früh gezeigt, dass die Pfizer-Stiche gefährlich und tödlich sind.

Hätte der Staat – „der über diese Informationen verfügte“ – diese „über tausend Todesfälle und Tausende von Injektionsopfern“ nicht unter Verschluss gehalten, hätten die Kläger „keine Covid-19-Injektion erhalten“.

Die Zahlen in dem Bericht spiegeln die Erfahrungen des Nebenwirkungszentrums Lareb wider, das im Jahr 2021 beinahe einem Boom von Meldungen erlegen wäre. So wurden nach mehr als drei Monaten der Impfung und fast vier Millionen verabreichten Impfungen 257 Todesfälle gemeldet, von denen etwa 60 Prozent innerhalb einer Woche nach der Corona-Impfung starben.

Im Vergleich dazu wurden in der Saison 2020-2021 mehr als vier Millionen Grippe- und Pneumokokkenimpfungen an ebenfalls meist ältere Menschen verabreicht, wobei nur zwei Todesfälle gemeldet wurden (sieben und acht Tage nach einer Impfung).

Zahlenvergleich und Schlussfolgerung der Kläger

Van Kessel und Stassen legen in der Schlussfolgerung ihrer Antwort entsprechende Zahlen vor. In der Grippesaison 2018-2019 erhielt Lareb 491 Berichte über unerwünschte Reaktionen auf die Grippeimpfung. Umgerechnet waren dies weniger als 16,4 Meldungen pro 100.000 Dosen. Nach einem Jahr Corona-Impfung hatte Lareb jedoch 184.411 individuelle Berichte über unerwünschte Wirkungen erhalten.

„Das sind also 670 Meldungen pro 100.000 Dosen„, so die Kläger. Und das seien extrem viele mehr, als man „von einem ’sicheren Impfstoff‘ erwarten könne, der ‚ohne Abstriche getestet‘ worden sei und in der bevorzugten Realität als ‚Wunder‘ angepriesen werde“.

Quellen: PublicDomain/deanderekrant.nl am 04.08.2025

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