GEMA macht USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer

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Ab Juli müssen Verbraucher deutlich mehr für USB-Sticks und Speicherkarten bezahlen. Grund ist eine drastische Tariferhöhung der deutschen Rechteverwerter. Je nach Speichergröße beträgt die Anhebung bis zu 1850 Prozent. Die Gema begründet die neuen Tarife hauptsächlich mit den gestiegenen Speicherkapazitäten.

Wer für den Urlaub eine neue Speicherkarte für seine Kamera braucht, sollte noch im Juni einkaufen gehen. Denn im Juli muss man dafür deutlich mehr hinblättern. Grund ist eine kräftige Erhöhung der Vergütungsansprüche der deutschen Verwertungsgesellschaften, von denen die wichtigsten die Gema, VG Wort und VG Bild-Kunst sind. Zuständig für die Tarife ist die von den Verwertern gegründete „Zentrale für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ).

Im neuen Tarif beträgt die Vergütung für Sticks und Karten mit einer Speicherkapazität bis zu 4 Gigabyte ab 1. Juli 91 Cent, für Speicher über 4 Gigabyte 1,95 Euro. Bisher kassierten die Verwerter pro USB-Stick oder Speicherkarte pauschal 10 Cent. Die neuen Tarife entsprechen also einer Erhöhung von 810 beziehungsweise 1550 Prozent.

Speicherkapazitäten steigen, Preise sinken

Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Verwerter hätten bei ihren Forderungen jedes Augenmaß verloren. Doch so einfach, wie es viele empörte Nutzer auf Facebook sehen, ist die Sache nicht. Denn die bisher geltenden Tarife stammen aus den Jahren 2007 und 2008. Und vier bis fünf Jahre sind in der IT-Branche eine sehr lange Zeit. So haben sich die Kapazitäten der Speichermedien von einigen Hundert Megabyte zu mehreren Gigabyte vervielfacht, während die Preise stetig sanken.

„Bedenkt man, wie viel Filmmaterial früher auf einen Stick mit 128 Megabyte gepasst hat und welche Datenmenge heute auf einen 4-Gigabyte-Stick gespeichert werden kann, fällt die Erhöhung eigentlich moderat aus“, sagte Gema-Sprecher Peter Hempel n-tv.de.

Bitkom legt Einspruch ein

Die Verhandlungen mit dem Hightech-Branchenverband Bitkom und anderen Partnern hätten sich sehr lange hingezogen, seien aber letztendlich ergebnislos gewesen. Dem deutschen Urheberrecht entsprechend durfte die ZPÜ daher neue Tarife einseitig vorgeben. „Stufenweise Erhöhungen wären uns lieber“, sagte Hempel, „aber gesetzlich sind vor jeder Tarifanhebung Verhandlungen vorgeschrieben.“

„Wir erwarten, dass die Gegenseite Einspruch erheben wird und es zu einem Schiedsverfahren kommen wird“, vermutete Hempel. Dies könne sich bis zu einem Jahr hinziehen. Tatsächlich hat der Bitkom kurz darauf diesen Schritt angekündigt: „Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus“, teilte Hauptgeschäftsführer Rohleder mit. „Der Bitkom beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.“

Die Nutzer profitieren von einem Einspruch allerdings nicht. Die neuen Tarife sind ab 1. Juli vorläufig gültig. Die strittige Summe kassieren die Verwerter bis zu einer endgültigen Entscheidung aber nicht. Das Geld wird auf einem Treuhandkonto geparkt.

Quelle: n-tv vom 25.05.2012

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