
Der Deutsche Bundestages hat der Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen mit Zustimmung der SPD angenommen; während sich Grüne/Bündnis90 enthielten, lehnt die LINKE die Reform ab.
Künftig dürfen Ärzte Patienten in stationären Einrichtungen und gegen ihren Willen behandeln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,
– es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
– die Zwangsmaßnahme ist nötig, “um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden”,
– der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt “die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich” und
– die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt.
– Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem “besonderen Schutzbedürfnis” der Betroffenen Rechnung tragen soll.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Werner-Fuß-Zentrum und IAAPA Polska haben dazu die folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:
Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz gab, das sie hätte legalisieren können.
In der Reaktion darauf, dass alle diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in einem Helfer-mäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des “Helfens” und eines “reformerischen Fortschritts” konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten, sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.
Wäre Helfen ihr inneres Ziel, wäre diese Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, sich decouvrieren, also alles Tarnen und Täuschen aufgeben und die sofortige Restaurierung der praktizierten Gewalttätigkeit als angebliche “Notwendigkeit” fordern: z.B. in Erklärungen der DGPPN und der DGSP, der psychiatrischer Gewalt immer hilfsbereit zur Seite stehenden Diakonie und der Richter des Deutschen Richterbundes. Wir sparen uns eine Aufzählung weiterer Speichellecker.
Der Bundestag ist heute den Rufen gefolgt und hat gehorsam im Eilverfahren ein Gesetz zur Legalisierung von Zwangsbehandlung verabschiedet. Dabei hat er alle Warnungen aus Rechtsgutachten und Briefen an alle Abgeordneten in den Wind geschlagen und systematisch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.
So verhöhnt diese Legalisierung der zweitschwersten Grundrechtsverletzung nach der Todesstrafe mit Hilfe eines Gesetzestextes voller unbestimmter Rechtsbegriffe das Bundesverfassungsgericht und seine Forderungen. Haben die Richter doch 2011 explizit festgelegt, dass ein Gesetz die Umstände der Zwangsbehandlung genau festzulegen, also bestimmte und klar definierte Kriterien für die Anwendung zu benennen habe. Es darf eben gerade nicht gutachterlicher und richterlicher Willkür überlassen bleiben, wer mit staatlichem Segen Körperverletzung zu erdulden hat.
Gleichzeitig hat damit der Bundestag die Bedingungen, die der Bundesgerichtshof im sogenannte “Rezepturteil” schon 2006 für jede Zwangsbehandlung gesetzt hat, völlig außer Acht gelassen. Mehr Rechtsunsicherheit hätte der Gesetzgeber also kaum schaffen können und selbstverständlich rufen wir alle Betroffenen auf, diese Rechtsunsicherheit zu nutzen und sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, koste es was es wolle. Wir werden dazu in Kürze noch fachanwaltlich geprüfte Tipps und Hinweise veröffentlichen.
PDF Donwload-Link vom Bundesrat
Fazit: Willkommen in der NWO / EU!
Ihre persönliche Entscheidung, Vernichtung und Zwangsbehandlung, oder Freiheit und Welt-Frieden.
URKUNDE 146 schafft den Welt-Frieden und stellt die Heimat wieder her!
Urkunde 146 ist laut Artikel 139 GG + 146 GG sofort pflichtgemäß umzusetzen!

Brauner ODER Blauer Punkt!
Quellen: gegen-stimmen.de vom 17.01.2013
Weitere Artikel:
1
2
Geheime Anhörung im Bundestag – “medikamentöse” Zwangsbehandlung
Der nicht beendete Welt – Krieg und die Folgen
Schluss mit der BRD! Sind wir alle Hobbits?
Eugenik: Bill Gates und das sozialverträgliche Frühableben
BRD: Die Befreiung vom Nazismus ist 1945 NICHT erfolgt!
Andreas Clauss: Heimat ist ein Paradies II (Video-Vortrag)
Ertappte BRD: Drittes NaZi-Reich fortgeführt – russische Besatzungstruppen eingeschaltet
Bevölkerungskontrolle: Die Machenschaften der Pharmalobby – Von den IG Farben der Nazis zur EU und den USA
Der Gipfel der Staatenlosigkeit – Zukunft ohne Menschen – Nachrichtensender bereiten uns vor
