
Eine vergewaltigte Frau ist von zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft abgewiesen worden. Hintergrund ist eine Ablehnung von Beweissicherung sowie der „Pille danach“. Sie widerspricht den Grundsätzen der katholischen Kirche.
Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden, werden nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ in einigen katholischen Krankenhäusern des Erzbistums Köln nicht mehr behandelt. Im Dezember war eine 25-Jährige in zwei Kölner Kliniken, die von der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria geführt werden, abgewiesen worden. Die junge Frau war offenbar bei einer Party auf den Kölner Ringen mit K.O.-Tropfen betäubt worden und erst einen Tag später auf einer Parkbank in Stadtteil Kalk wieder zu sich gekommen.
Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.
Fristlose Kündigung droht
Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.
Der Hinweis, die Beratung sei bereits erfolgt, die Pille schon verschrieben, hat laut Notärztin nicht zu einem Einlenken geführt. Man habe sich an ein anderes Krankenhaus wenden müssen.
Wie Erzbistumssprecher Christoph Heckeley bestätigt, ist in katholischen Kliniken eine Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen. Sie widerspreche den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der katholischen Kirche. Warum die beiden Kliniken auch die Spurensicherung abgelehnt hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Grundsätzlich gelte, dass man Frauen, die beides verlangten, an ein anderes Krankenhaus verweisen müsse.
Quellen: dpa/ksta.de vom 16.01.2013
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