
Europäer können Löschung unliebsamer Suchergebnisse beantragen. Datenschützer kritisiert Verfahren.
Gut zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum »Recht auf Vergessenwerden« im Internet hat der Suchmaschinenriese Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Am späten Donnerstagabend stellte der US-Konzern ein Formular im Internet zur Verfügung, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Suchergebnisse beantragen können. Wie lange es dann dauert, bis der entsprechende Link in der Google-Suche nicht mehr auftaucht, ist unklar.
Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können verlangen, dass Links nicht mehr anzeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.
Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen will, muss in dem Formular unter anderem eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden – für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Der Konzern weist darauf hin, dass es sich bei dem Formular nur »um eine erste Maßnahme« handele. »In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern«, heißt es auf der Internetseite.
In dem Formular wird zwar versprochen, dass eine Benachrichtigung erfolgt, wenn der Antrag bearbeitet wird. Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung dauern wird, machte Google aber nicht. Ein Sprecher des Konzerns in den USA erklärte, das Urteil zwinge den Suchmaschinenbetreiber, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem »Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden« und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit. Ein Beraterausschuss soll dem Konzern helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten.
Dem Gremium gehören den Angaben zufolge Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven in Belgien, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonder-berichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.
Hamburger Datenschützer kritisiert Ausweispflicht
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht Probleme bei Googles Verfahren zur Löschung unerwünschter Suchergebnisse. Der Internet-Konzern verlangt einen Scan eines Lichtbildausweises bei einem Löschantrag. In dem Antragsformular werden eine »Kopie Ihres gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises« gefordert, um einem möglichen Missbrauch der Funktion vorzubeugen.
»Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen ist jedoch nach dem Personalausweisgesetz nicht zulässig«, erklärte der Datenschützer am Freitag. Er kritisierte zudem, dass Google in dem Formular nicht deutlich mache, wie lange die eingetragenen Daten gespeichert würden. Google müsse »unverzüglich nachbessern«.
Grundsätzlich begrüßte Caspar Googles schnelle Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof, das die Löschung von Links in bestimmten Fällen anordnete. Löschanträge müssten nun zügig bearbeitet werden. Die Datenschützer wollten sich in der kommenden Woche zu diesem Thema treffen, erklärte er.
Quellen: AFP/dpa/neues-deutschland.de vom 30.05.2014
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