GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder – KEIN Empfang? Dennoch zahlen …

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Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.

Rückblende: 2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen.

Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof. Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.

Ob das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas das Urteil, das bei den Staatsfunkern so viel Freude auslöste. Überraschung kann es indes nicht verursacht haben.

An die Illegalität gewöhnt

Schließlich hätte sich der Verfassungsrichter dann gegen seine eigene Verwandtschaft stellen müssen. Paul Kirchhof hatte im Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen in seinem Gutachten vom April 2010 die damals geltende Regelung, wonach ein Empfangsgerät für die Gebühr entscheidend sei, im Sinne seiner Auftraggeber als „verfassungswidrig“ bezeichnet:

„Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden. Wegen dieser fehlerhaften Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle Rundfunkempfänger, gewöhnt viele – auch jugendliche – Menschen an die Illegalität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb rechtstaatlich bedenklich.“

Paul Kirchhof schlug die Haushaltsabgabe vor. Nur ein paar Wochen später, am 9. Juni 2010, beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, genau dieses Gebührenmodell ab 2013 einzuführenDas gesamte Paul-Kirchhof-Gutachten mit dem Titel „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D-Radio“ können Sie ganz offiziell auf der Internetseite der ARD herunterladen.

Berufliche und private Verbundenheit

Die Verbundenheit der Kirchhof-Brüder geht weit über das gemeinsame Aufwachsen hinaus. Auch beruflich sind beide ähnliche Wege gegangen. Paul, 75 Jahre alt, war von 1987 bis 1999 Verfassungsrichter (Medien trommeln: GEZ-Post unbedingt ausfüllen – eine Falle?).

Der 68-jährige Ferdinand übt dieses Amt seit 2007 aus. Er ist Vizepräsident des BVG. Beide sind damit in die Fußstapfen ihres Vaters Ferdinand senior getreten, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war.

Auffällige Formulierungs-Ähnlichkeiten

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Ferdinand junior sagte in seinem Urteil über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gestern: „Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.

Es liest sich für Böswillige ein bisschen so, als hätte er einfach Sätze aus dem Gutachten seines Bruders umgeschrieben.

Dort heißt es: „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist andererseits so zu gestalten, dass der Finanzertrag weitgehend vom ökonomischen Markt abgekoppelt und dadurch gesichert ist, ‚dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen‘.“

Noch ein schönes Beispiel gefällig? Paul Kirchhof schrieb vor acht Jahren: „Der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“

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Im Urteil von Ferdinand Kirchhof heißt es: „Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.“

KEIN Empfang wegen Antennenabschaltung – dennoch zahlen…

Die Zwangsgebührensender und der Staat machen offenbar vor nichts Halt. So müssen jetzt viele Bürger in ländlichen Gemeinden (wo dieses Problem noch besonders oft auftaucht) Gebühren an die GEZ zahlen. Auch wenn sie nachweislich keinen Empfang haben.

Denn nun ist die Antennenversorgung in den Bundesländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt auch vorbei. Es gibt kein Fernsehen mehr für diese Bürger – jedenfalls kein Fernsehen unserer öffentlich-rechtlichen Programme. Aber warme Worte.

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich einfach eine Schüssel zu kaufen. Eine Empfangsschüssel, mit der sie dann ja die Programme empfangen können. Stellen Sie sich vor, Sie seien Mieter. Und der Vermieter hat das partout verboten – dann werden Sie nichts empfangen können. Oder müssen auf das „Kabelfernsehen“ zurückgreifen.

Was aber, wenn Sie die zusätzlichen Gebühren weder zahlen wollen noch zahlen können? Oder wenn der Anbieter dort einfach noch nicht vorbeigekommen ist? All dies ist vorläufig Ihr Problem.

Wir erinnern allerdings daran, dass das Bundesverfassungsgericht bald oder hoffentlich bald darüber entscheiden wird, ob die Gebühren rechtmäßig erhoben worden sind. Nach allen Erfahrungen in diesen Fragen jedoch ist davon auszugehen, dass Pessimismus die richtige Haltung sein dürfte. Denn Sie können nicht davon ausgehen, dass die Grundversorgung, die auch das demokratische Gemeinwesen stützen soll, abgeschaltet werden wird.

Sie können auch nicht davon ausgehen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten sich plötzlich selbst finanzieren sollen – sie können es gar nicht. Denn die Lasten durch die laufenden Kosten sind erheblich. Noch größer ist jedoch der Druck durch die Pensionsgelder, der entstanden ist.

Über Jahrzehnte dürfen die Beitragszahler die teuren Pensionsversprechen der Sender finanzieren. Das wird im besten aller Fälle, so unsere Prognose, eine Übergangsregelung – über Jahrzehnte.

Literatur:

Lügenpresse

Bewußtseins- und Gedankenkontrolle

Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)

Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/politaia.org am 20.07.2018

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