Internet: EU-Parlament beschließt Uploadfilter – schwarzer Tag für die Freiheit

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Trotz aller Proteste stimmte eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für die umstrittene Reform des Urheberrechts. Plattformen sind künftig verpflichtet, alle Uploads von Usern auf mögliche Rechteverletzungen zu überwachen. Das Parlament debattierte die Maßnahmen bis zum Schluss hitzig.

Das EU-Parlament hat heute die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen. Sie enthält in Artikel 13 eine Pflicht für Online-Plattformen zur Filterung aller Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen.

Eine Mehrheit der Abgeordneten von 348 zu 274 Abgeordnete stimmte bei der Sitzung in Straßburg für die Reform. Ein Antrag darauf, über eine mögliche Streichung des Artikel 13 einzeln abzustimmen, wurde mit einer knappen Mehrheit von fünf Stimmen abgeschmettert.

Der Abstimmung ging eine hitzige Debatte voraus. Während vor allem konservative Abgeordnete auf die Annahme der Uploadfilter drängten, warnte die EU-Abgeordnete Julia Reda, die Reform wirke „verheerend für die Freiheit im Internet“. Sie werde „einer ganzen Generation das Vertrauen rauben, dass die Politik die Interessen der Bevölkerung vertritt“ (Internetzensur: YouTube kündigt an, gegen unbequeme Aufklärungsvideos vorzugehen).

Artikel 13: Uploadfilter

Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Urheberrechtsreform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor Veröffentlichung prüfen.

Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen oft fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen. Ausnahmen gelten nur für Anbieter, die jünger sind als drei Jahre und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen.

Der Gesetzestext ist Ergebnis jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im Erstentwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Rechteinhaber zu stärken.

Neben den Uploadfiltern enthält das nun beschlossene Gesetz in Artikel 11 auch ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten („Fair Use“) verzichteten die Vorschläge hingegen.

Axel Voss und die Verlagslobby

Wichtigster Freund der Rechteinhaber im EU-Parlament ist der Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker schrieb als Berichterstatter den Gesetzesvorschlag des Parlaments. Dabei blieb er stets nahe an Ideen der Musik- und Verlagslobby.

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Das Gesetz soll nach Vorstellung seiner Befürworter geistiges Eigentum im Internet schützen. Es werde einen Rechtsrahmen für große Konzerne wie Youtube schaffen, durch den „Eigentümer nicht bestohlen werden“, sagte Voss bei der Debatte vor der Abstimmung.

„Wollen wir im Internet am Ende alles erlauben, oder haben wir noch den Schutz von Werten?“, fragte Voss. Sein Vorschlag nimmt dabei in Kauf, weite Teile des Internets der Filterpflicht zu unterwerfen. Die meisten seiner konservativen Fraktionskollegen unterstützen ihn dabei.

Jedoch stimmten in der Debatte nicht alle Konservativen zu. Artikel 13 sei von Beginn an im Parlament umstritten gewesen, erinnerte der polnische Abgeordnete Michal Boni von der konservativen Partei „Bürgerplattform“.

Die Filter seien nicht in der Lage, zwischen legitimer und illegitimer Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterscheiden – und stellten darum eine Gefahr dar. Auch in anderen Fraktionen gab es große Verwerfungen – etwa bei den Grünen, wo die in der Fraktion sitzende Piratin Reda der Reform-Befürworterin Helga Trüpel gegenüberstand.

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Eiertanz der GroKo

Einen besonders merkwürdigen Eiertanz gaben die deutschen Regierungsparteien. Der CDU-Abgeordnete Voss gestaltete die Reform federführend mit und ignorierte dabei die Passage im Koalitionsvertrag mit der SPD, der die Filterpflicht als „unverhältnismäßig“ bezeichnet. Justizministerin Katarina Barley stimmte als Vertreterin Deutschlands im Rat für die Reform, ihre Parteikollegen im Parlament jedoch dagegen.

Die CDU kündigte indes nach Druck in der eigenen Partei an, die Uploadfilter bei Umsetzung der EU-Richtlinie nicht in nationales Recht zu übernehmen – ein in seiner Praktikabilität etwas zweifelhafter Vorschlag.

Für Aufregung im Parlament sorgte vor der Abstimmung ein Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das Blatt berichtete am Vorabend der Abstimmung, CDU-Minister Peter Altmaier habe in einem Kuhhandel mit der französischen Regierung zugestimmt, geplante Ausnahmen zum Artikel 13 im Austausch für die Zustimmung zur Nord-Stream-2-Gaspipeline fallenzulassen.

Das lässt sich in der Substanz nicht verifizieren, der Sozialdemokrat Tiemo Wölken verwies jedoch in der Debatte auf den Artikel und verlangte von der CDU Aufklärung.

Snowden sagt #NieMehrCDU

Nach der Abstimmung zeigten sich Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft entsetzt über das Ergebnis. NSA-Aufdecker Edward Snowden schrieb in einer deutschsprachigen Twitter-Nachricht, dass die CDU gegen die Internetfreiheit gestimmt habe und es dafür bei der EU-Wahl Konsequenzen geben müsse.

Abgeordnete der SPD, der FDP, der Grünen und der Linken sowie der digitalen Bürgerrechtsorganisation EDRi und des EU-Konsumentenschutzverbandes BEUC zeigten sich über das Ergebnis enttäuscht.

Die Urheberrechts-Richtlinie ist nun beschlossen, muss allerdings noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei sind wohl noch einzelne Verbesserungen möglich.

Doch im Kern steht nun fest: Wer künftig Youtube, Facebook und selbst kleine Plattformen nutzt, muss damit rechnen, dass seine Inhalte wegen echter oder bloß angeblicher Urheberrechtsverletzungen plötzlich verschwinden.

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Chance verpasst: Dieses Urheberrecht bleibt in der Vergangenheit stecken – ein Kommentar

Heute ist kein guter Tag für die europäische Netzöffentlichkeit. Das EU-Parlament hat für die Urheberrechtsreform gestimmt und damit das Urheberrecht mit seinen alten Instrumenten aus einer alten Welt wohl für die kommenden zwanzig Jahre einbetoniert.

Dabei sollten wir uns eigentlich freuen: Wir sind Urheber, wir sind Verleger und laut den Verbänden, die uns vertreten, sollten jetzt goldene Zeiten für uns anbrechen. Das Geld von Google und Co. wird nur so zu uns fließen! Allerdings bezweifle ich, dass uns diese Reform mehr Geld einbringen wird. Und selbst wenn, die Kollateralschäden für eine demokratische Netzöffentlichkeit sind viel größer als den Befürwortern dieser Reform mit ihrem Tunnelblick auf wirtschaftliche Eigeninteressen bewusst sein dürfte.

Von dieser Reform profitiert nur ein Teil der Urheber. Vor allem Komponisten und GEMA-Mitglieder wurden immer wieder als Protagonisten in zahlreichen Interviews nach vorne gestellt. Sie beschwerten sich darüber, dass ihre Songs bei Youtube zu finden sind, damit Geld verdient wird und bei ihnen kaum etwas davon ankommt. Ja, sie haben einen Punkt und ich gönne es ihnen, wenn sie zukünftig für ihre kreative Arbeit mehr Geld bekommen. Aber sie sind nur eine kleine Gruppe, eine aus der alten Zeit. Zu ihnen gesellen sich viele neue professionelle Urheber, etwa Youtuber. Mehr noch: So gut wie jeder von uns ist mit seinem Smartphone schon zum publizierenden Urheber geworden.

Die alten Medien haben sich durchgesetzt

Alte und reformunfähige Verwertungsgesellschaften verfügen weiterhin über die Deutungshoheit, obwohl weite Teile der neuen Urheber in diesen aus vielen Gründen keine Heimat finden werden. Kein Wunder, dass hier massive Konflikte entstehen, zwischen neuen und alten Verwertungsformen, zwischen denen, die das Internet in ihre Verwertungsstrategie eingebunden haben und denjenigen, die hoffen, dass die alte Welt weiter läuft wie bisher.

Viele freie Journalisten, darunter die Freischreiber als Bundesverband der Freien, beschweren sich zu Recht, dass sie sich in Folge von Buy-out-Verträgen unter der Reform künftig die ihnen zustehenden Tantiemen mit Verlagen teilen müssen.

Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger hieß es lange Zeit, die Einnahmen würden zwischen Verlegern und Urhebern geteilt. Beim letzten Kompromiss sind die Ansprüche der Urheber dann „zufällig“ zugunsten der Verleger und Medienkonzerne rausgeflogen. Das war einer der Gründe dafür, dass die Freischreiber als Verband der freien Journalisten zusammen mit dem Chaos Computer Club und Youtubern zu den Protesten aufgerufen haben.

Hier hat sich die alte Medienwelt nach einem 15 Jahre währenden Kreuzzug gegen Youtube nochmal durchgesetzt. Der Kollateralschaden ist, dass sie damit ihre alte Welt mit ihren alten Werkzeugen für weitere 20 Jahre in Stein gemeißelt haben – ohne Antworten für eine sich entwickelnde neue Welt mit neuen Produzenten zu geben.

Mit der Schrotflinte auf Youtube geschossen, halbes Netz mitgetroffen

Wir haben es hier mit einem Youtube-Gesetz zu tun, in den Köpfen aller Befürworter ging es nur um einen Kreuzzug gegen Youtube, Google und vielleicht noch Facebook und Instagram.

Das Problem von Anfang an bei dieser Reform: Man schießt mit der Schrotflinte auf die großen Plattformen, die Uploadfilter-Systeme schon mehr und weniger schlecht einsetzen und trifft so vor allem zahlreiche kleine Plattformen, die bislang ohne Filter-Systeme ausgekommen sind. Sie müssen künftig ebenfalls filtern, auf Uploads ihrer Nutzer verzichten oder den Dienst ganz einstellen.

Hier rächt es sich, dass Axel Voss und viele seiner Kollegen im EU-Parlament keine Ahnung vom Thema hatten und Definitionen gewählt haben, die auf eine Vielzahl weiterer Plattformen wie Foren zutreffen könnten. O-Ton Voss: Nur ein bis fünf Prozent aller Plattformen sind betroffen. Wir sind gespannt, wann Verlagsjustiziare feststellen, dass ihre Angebote mit Nutzerinhalten auch unter diese Definition fallen, sie dafür haften könnten und auch Uploadfilter installieren müssen.

Reguliert doch endlich mal Google und Co. mit besseren Instrumenten

Es gibt sinnvollere Wege, gegen Youtube und Co. vorzugehen: Das Wettbewerbsrecht kann und muss verbessert werden. Warum können andere Staaten Digitalsteuern einführen und wir nicht? Wir brauchen dringend Wege und Möglichkeiten, um algorithmische Entscheidungssysteme besser demokratisch kontrollieren zu können. Marktdominante Plattformen müssen interoperabel werden.

Politisches Microtargeting muss transparenter und besser reguliert werden. Dazu gibt es Optimierungspotential bei der Datenschutzdurchsetzung gegenüber großen Plattformen. Doch die ePrivacy-Verordnung wurde vertagt, denn auf einmal standen Netzkonzerne und Verlage Seite an Seite, um ihr intransparentes Tracking gemeinsam vor Verbraucherrechten zu beschützen.

Und wo wir schon bei der Finanzierung von Journalismus sind: Warum müssen Print-Zeitungen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen, Online-Journalismus hingegen die vollen 19 Prozent? Wenn man zukunftsfähigen Journalismus wirklich fördern wollen würde, müsste die Mehrwertsteuer für Online-Angebote der von Zeitungen angepasst werden.

Was fehlt: Alltagshandlungen legalisieren

Wir sind mittlerweile alle Urheber. Diese Reform geht aber immer noch davon aus, dass es nur wenige professionelle Urheber gibt, für die es einen Rechtsrahmen braucht. Das ist nur aus einer Perspektive zu schaffen, die das Internet noch eher aus der Zeitung kennt.

Diese Reform hat keine Antwort darauf gefunden, dass private Nutzer bei nicht-kommerziellen Alltagshandlungen Abmahnungen riskieren, wenn sie etwa Memes auf ihrer Webseite veröffentlichen und damit gerade nicht die marktdominanten Netzmonopole nutzen. Fragt mal die befürwortenden Politikerinnen und Politiker, auf deren Webseiten und Facebook-Seiten zahlreiche Urheberrechtsverletzungen gefunden wurden.

Diese Reform hat keine Antwort darauf, dass legitime Nutzungsformen ständig mit einem Bein in einer Urheberrechtsverletzung stehen. Da reicht es auch nicht, wenn im Text steht, dass die Upload-Filter bitte lieb zu Memes sein sollten. Das ist kein Rechtsanspruch wie ein Recht auf Remix im Rahmen einer Schrankenregelung, die man hätte einbauen können.

Diese Reform hat keine Antwort dafür parat, warum zum Beispiel „professionelle Fotografen“, die das Fotografieren also als Beruf ausüben, vergütet werden sollen. Aber alle, die das nur nebenberuflich machen, leer ausgehen sollen, weil sie eben nicht Mitglied in der passenden Verwertungsgesellschaft werden dürfen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet das Buch „Urheberrecht im Alltag“ an. Auf 385 Seiten wird erklärt, was aktive Nutzer im Netz alles beachten sollten, um bloß keine unbewusste Urheberrechtsverletzung zu begehen. Das Urheberrecht wird mit dieser Reform nicht einfacher. Dafür werden immer mehr Nutzer zum Sender und selbst Urheber. Diese Diskrepanz wird nicht aufgelöst, sie wird verschärft.

Mit dieser Reform untergraben die Befürworter die Akzeptanz des Urheberrechts in breiten Teilen der Bevölkerung, die nicht verstehen, warum bestimmte Alltagspraktiken in den USA dank der dortigen „Fair Use“-Regeln vollkommen akzeptiert sind und hier dafür Abmahnungen verschickt werden. Oder zukünftig die Live-Streams im Upload-Filter landen und man sich danach beschweren darf.

CDU-Politiker Axel Voss: Keine Ahnung und stolz darauf

Nach jedem neuen Interview mit Axel Voss fragt man sich, ob er das überhaupt verstanden hat, was er da auf den Weg bringt oder es verstehen wollte. Wenn Youtuber mit etwas Motivation und ohne viel juristischem Hintergrundwissen im Urheberrecht innerhalb kurzer Zeit kompetenter erklären können, was die Auswirkungen von Upload-Filtern und Artikel 13 tatsächlich sein könnten als der verantwortliche CDU-Politiker, dann sorgt das für Politikverdrossenheit. Zentraler Satz war dann irgendwann „Mir scheint, viele betrachten die Möglichkeiten des Digitalen als Lebensinhalt.“ Willkommen in der Realität!

Erst gestern erklärte Voss bei Zeit-Online, dass es seiner Einschätzung nach kein Problem sei, ganze Texte auf einer privaten Webseite zu veröffentlichen. Das Problem: Wenn Nutzer das machen, riskieren sie Abmahnungen, weil das nach geltender Rechtsprechung eben nicht legal ist. Daran ändert auch die Voss-Reform nichts.

Im real existierenden Internet gilt nicht einmal urheberrechtliche Gnade, wenn Schulen Referate ihrer Schüler ins Netz stellen. Gegen Voss wirkte selbst Günther Oettinger rückwirkend wie ein Netz-Experte. Ich dachte, dass wir diese Zeiten hinter uns gelassen haben. Axel Voss hat das Gegenteil bewiesen.

Eine Debatte über die notwendigen Regeln der nächsten 20 Jahre? Chance verpasst

Selten haben wir eine derart von Lobbyisten umkämpfte Debatte erlebt. Die Arroganz der Reformbefürworter war erschreckend und trieb immer mehr Demonstranten auf die Straße: sind doch alle gekauft, kein Kritiker kann sich eine eigene Meinung gebildet haben, alles nur Schein. Bis zum letzten absurden Argument in den vergangenen Tagen, vorgetragen von alten Männern, die wirtschaftlich von der Reform profitieren: Die Kritiker seien keine wirklichen Bürgerrechtler, sonst wären sie für diese Reform.

Vielen Menschen ist nicht nur in den vergangenen Monaten bewusst geworden, dass das trockene und langweilige Urheberrecht ihr Leben beeinflusst. Bisher wurde das Urheberrecht immer nur im Elfenbeinturm der Politik im Dialog mit wenigen Lobbys diskutiert. Wir haben jetzt eine dringend notwendige gesellschaftliche Debatte, aber allen Beteiligten wird mitgeteilt: Danke, kein Interesse, ihr habt eh keine Ahnung. In 20 Jahren können wir bei der nächsten Reform weiter diskutieren, bis dahin müsst ihr damit einfach leben.

Es gab Möglichkeiten, um über alternative Regelungen zu diskutieren. Es hätte bessere Definitionen für betroffene Plattformen geben können, die nicht das halbe Netz treffen. Dabei hätte man tatsächlich die Zahl der betroffenen Plattformen auf die wenigen marktdominanten begrenzen können, die immer wieder als Beispiele genannt wurden.

Man hätte die Lizenzierungspflicht zumindest auf jene Inhalte und Nutzungen einschränken können, für die es überhaupt Verwertungsgesellschaften als Ansprechpartner gibt. Hat man aber nicht, ob aus Inkompetenz oder Arroganz bleibt offen. Jetzt haben wir eine Situation, in der viele kleine Foren zu Recht befürchten müssen, von denselben Regelungen betroffen zu sein, mit denen man auf Youtube geschossen hat.

Man hätte auch die Notwendigkeit von Upload-Filtern nicht nur wörtlich, sondern generell aus dem Text nehmen können. Es gab alternative Vorschläge wie ein Recht auf Remix, auch wenn Axel Voss beteuerte, das sei doch alles alternativlos gewesen.

Medien tragen so zur Glaubwürdigkeitskrise bei

Ich habe viele netzpolitische Debatten in den vergangenen 20 Jahren erlebt. Keine davon war so verlogen wie diese. In Zeiten von gesellschaftlichen Debatten um Desinformation und sinkender Glaubwürdigkeit der Medien haben viele von diesen das Vertrauen vor allem der jungen Generation verspielt, indem sie zugunsten ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen die Wahrheit gedehnt und häufig selbst Desinformation betrieben haben. Allen voran: FAZ und Bild.

Es war vollkommen in Ordnung, wenn der frühere EU-Digitalkommissar Günther Oettinger beim Verband der Zeitungsverleger diese aufforderte, ihre Journalisten auf Linie zu bringen und zu überzeugen, in ihrem wirtschaftlichen Interesse zu berichten: „Schwärmen Sie aus!” Da bedankten sich die Verleger noch für diese Aufforderung und Motivation. Es war vollkommen in Ordnung, wenn die GEMA bekannte Künstler nach vorne schob, um für ihre wirtschaftlichen Interessen einzutreten.

Aber es wurde ständig skandalisiert, dass Youtube seine Künstler darüber informiert hat, dass sich durch die Reform ihre Plattform massiv verändern könnte. Das ist verlogen. Es stimmt eben nicht, wenn die Befürworter sagen, dass alle Künstler auf Youtube und Co. Verluste machen würden.

Es gibt neue Urheber, die ihr Geschäftsmodell auf Youtube, Amazon oder anderen Plattformen aufgebaut haben. Davor die Augen zu verschließen, geht nicht mehr. Das sind dann auch mit die Ersten gewesen, die aufgrund ihrer Erfahrungen vor den Auswirkungen der verpflichtenden Upload-Filter gewarnt haben.

CDU hat bewiesen, dass man beim Thema Desinformation mitreden kann

Der Hobby-Europaabgeordnete Elmar Brok, der viele Jahre parallel für den Bertelsmann-Medienkonzern gearbeitet hat, durfte ohne Hinweis auf seine frühere Lobbytätigkeiten von „einer massiven und von Algorithmen gesteuerten Kampagne der großen Internetkonzerne“ raunen. Daniel Caspary, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, verkündete ohne kritische Rückfragen via Bild, dass Internetkonzerne Demonstranten gekauft hätten.

Der CDU-Europaabgeordnete Sven Schulze sah überall Bots, weil er Mails von Googlemail-Adressen bekam. Andere ihrer Kolleginnen und Kollegen sahen einfach nur Kinder und Jugendliche von Google instrumentalisiert, weil sie sich nicht vorstellen konnten, dass es legitime Kritik an ihrer Reform geben kann.

Überhaupt Upload-Filter. Wie absurd war denn das Argument, dass diese gar nicht im Text vorkommen würden und deswegen die Angst vollkommen unangemessen sei? Wie konnte man nur auf die Idee kommen, damit durchzukommen?

Mit jeder neuen Aussage schaffte man es, erneut Öl ins Feuer einer überhitzten Debatte zu gießen. Der Kollateralschaden für unsere Demokratie wird mangelnde Glaubwürdigkeit bei einem großen Teil der Jugend sein. Glückwunsch CDU/CSU, diesen Bärendienst für die Demokratie habt ihr ganz alleine geschafft.

Wer arbeitet verdeckt: Google oder Verlage?

Ja, es gab von Seiten der Technologie-Industrie Einflussnahme, die auch aus den USA mit Ressourcen und Geld unterstützt wurde. Wir würden uns wünschen, dass es bessere Transparenzregeln für politische Einflussnahme geben würde. Aber ebenso gab es unter dem Deckmantel des „unabhängigen Qualitätsjournalismus“ eine nie zuvor so krass erlebte Einflussnahme von Verlegern über ihre Redaktionen auf diese Debatte. Beide Seiten haben massiv mit mehr oder weniger verdeckten Rollen gespielt.

Wenn man sagt, dass Youtube hier im Hintergrund massiv Einfluss genommen hat, dann muss man genauso die Rolle der FAZ berücksichtigen, die dubiosen Lobbyisten massiv Platz zur Verfügung gestellt hat, um unhaltbare Thesen in den Raum zu stellen, etwa dass hinter der Kampagne im Netz vor allem Bots aus den USA stehen würden – ohne sich anschließend ausreichend zu korrigieren, als die These wie ein Kartenhaus zusammenfiel. Soviel Desinformation und falsche Behauptungen haben wir selten in einer netzpolitischen Debatte erlebt.

Nach der Abstimmung ist vor dem Umsetzungsgesetz auf nationaler Ebene. Ab jetzt geht es nur noch darum, wie diese Richtlinie umgesetzt wird. Es gibt kleine Stellschrauben. Die ermöglichen eben nicht die großen Änderungen, die CDU/CSU in den vergangenen Tagen zu versprechen versuchte. Upload-Filter werden kommen oder, wo sie bereits im Einsatz sind, schärfer gestellt werden. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird europaweit kommen (Geheimnisvolle Krypto-Offiziere: So kontrollieren 14 Menschen mit sieben Schlüsseln das Internet).

Viele Alltagspraktiken werden immer noch illegal sein und zu Abmahnungen führen, auch wenn die Einschätzung von Axel Voss eine andere ist. Profitieren werden die Großen, seien es die Plattformen oder Medienkonzerne. Darunter leiden werden die Kleinen. Urheber müssen mehr mit Verwertern teilen, ihre Stellung wird aber nicht wirklich verbessert. Neue Ausnahmen für Fair Use, für Remix oder für Bagatellnutzungen wird es weiterhin nicht geben.

Wir werden viele Jahre unter den Folgen dieser Abstimmung leiden. Es wird viele Jahren dauern, bis die Rechtsunsicherheiten in diesem schlechten Gesetzestext von Gerichten geklärt werden. Viele dafür verantwortliche Politikerinnen und Politiker werden dann schon in Rente sein. Kein Danke. Geht am 26.5.2019 wählen.

Literatur:

Angriff der Algorithmen: Wie sie Wahlen manipulieren, Berufschancen zerstören und unsere Gesundheit gefährden

Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt

Deep Web – Die dunkle Seite des Internets

The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt

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http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/

Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 26.03.2018

 

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