Nur eine DNA-Spur, sonst nichts. Dennoch fallen Medien schamlos über Stephan E. her, veröffentlichen den vollen Namen, zeigen sein Gesicht. Die BILD veröffentlicht nun die Aussage eines V-Mannes, der die Schuld von E. bezweifelt.
BILD:
V-MANN TRAUT STEPHAN ERNST LÜBCKE-MORD NICHT ZU
„Da müssen höhere Mächte im Spiel gewesen sein“ BILD traf Ex-V-Mann „Gemüse“ ++ Steht ein Netzwerk hinter dem Politiker-Mord?
Benjamin G. (38) muss die alte Kasseler Nazi-Szene kennen wie kaum ein anderer. Zwischen 2003 und 2006 wurde er vom hessischen Verfassungsschutz als V-Mann geführt. Sein Deckname: „Gemüse“.
Es war genau die Zeit, als auch Stephan Ernst (45), der mutmaßliche Mörder von Dr. Walter Lübcke (†67), immer wieder polizeilich in Erscheinung trat.
BILD traf den ehemaligen V-Mann gestern. (Bezahlschranke)
Was soll vertuscht werden?
News im Fall Lübcke. Plötzlich wurde auf Wikipedia der Eintrag gelöscht, dass Lübcke sich mit der Kasseler Mafia angelegt hatte. Hier mal meine Meinung zum Geschehen in Istha:
Florian A., Sanitäter, bosnische Wurzeln, mit Sohn von Lübcke befreundet und Käufer einer Schrottimmobilie die Lübcke gehört hatte, wurde von Lübckes Sohn, als dieser seinen Vater tot auf der Terrasse gefunden hat, von der 100 m entfernt stattgefundenen Kirmes an den Tatort gerufen. Dort hat Florian A. noch vor dem Eintreffen der Polizei mit einem Felgenreiniger die Spuren am Tatort vernichtet. Das fiel den Ermittlern sofort auf.
Trotzdem dauerte es eine Woche, bis man Florian A. und seine Eltern mit einem großen SEK-Einsatz am Nordseehafen Harlesiel von der Fähre nach Wangerooge holte. Florian A. wurde als Tatverdächtiger verhaftet und mit einem Polizeihubschrauber zur Vernehmung nach Hessen geflogen (Ist Deutschland trotz Zwei-plus-Vier-Vertrag noch Besatzungsrecht unterworfen? (Video)).
Die Fähre und das Haus des Verhafteten Florian A. wurden durchsucht, da man dabei die Tatwaffe nicht fand, wurde er am nächsten Tag wieder freigelassen. Und verschwand nun, statt nach Wangerooge, in südliche Gefilde.
Welchen plausiblen Grund sollte Florian A. gehabt haben, die Spuren am Tatort zu vernichten? Macht doch nur Sinn wenn er selber der Täter war, oder wenn ein Freund/Bekannter von ihm der Täter war und er deshalb die Spuren vernichtet hat oder wenn er helfen wollte einen Suizid zu vertuschen.
Erst 3 Wochen später erfolgten Verhaftung von Stephan E. wegen einer angeblich an der Kleidung von Lübcke gefundenen Hautschuppe. Folgendes: Diese Spur kann ohne weiteres vom Verfassungsschutz oder eines der CDU nahe stehenden Ermittler gefälscht worden sein.
Denn beim BKA und LKA Hessen hatte man die DNA von Stephan E. seit Jahren. Wenn er der Täter war, es aber nachweislich den Berichten der Ermittler zwischen Opfer und Täter keinen Kampf gab, wie soll dann seine Hautschuppe an die Klamotten des Toten gekommen sein? Macht keinen Sinn.
Ich erinnere an den Fall Barschel, damals ging es u.a. um die Wahl in Schleswig-Holstein. Jetzt geht es um die Wahlen in 3 Bundesländern, bei denen der CDU und der SPD deftige Verluste drohen und die AfD überall stärkste Partei werden wird.
Da passt doch ein vermeintlich rechtsradikaler Täter und ein rechtsradikales Motiv viel besser ins Konzept als ein Täter aus dem privaten Umfeld mit einem privaten Motiv oder gar ein Suizid, denn der Ex-Profiler Axel Petermann für möglich hält.
Und noch was macht stutzig. Bis zum Tod von Lübcke und auch noch paar Tage danach stand auf Wikipedia über ihn, dass er sich auch mit der Kasseler Mafia angelegt hatte. Dieser Hinweis steht nun nicht mehr auf Wikipedia.
Warum nicht? Weil jetzt alles vor den anstehenden 3 Landtagswahlen in Richtung rechtsradikaler Täter und rechtsradikales Motiv gedreht werden soll.
Die diesbezüglichen Strippenzieher könnten in der CDU Hessen zu finden sein, denn Bouffier hatte sofort nach der Tat veranlasst, dass nicht die zuständige Kripo in Kassel ermittelt, sondern die ihm weisungsgebundenen LKA Beamten aus Wiesbaden.
Ist Stephan E. der Mörder von Lübcke? Seit 10 Jahren hat er sich nichts mehr zu schulden kommen lassen.
Kein Bezug zum Tatort, keine Tatplanung und kein Bezug zum Opfer und keine Tatwaffe gefunden. Angebliche DNA Spuren mehr als fragwürdig, können konstruiert sein. Es wird meiner Meinung nach nie zu einer Verurteilung von Stephan E. kommen. Welcher Bär soll uns hier (vom Verfassungsschutz, LKA und CDU HESSEN) aufgebunden werden? (Deutschlands Zerstörung im Auftrag der Neuen Weltordnung – ein Jahrhundertplan kann aufgehen (Phase 1 & 2).
Fazit:
Niemals zuvor in der deutschen Mediengeschichte wurde ein Mann so schamlos vorverurteilt wie der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten. Statt den Ungereimtheiten in diesem Fall nachzugehen trommelt die Presse tollwütig zur Hatz gegen „Rechts“.
Es gibt kein Geständnis. Es gibt keine Tatwaffe. Es gibt nur eine DNA-Spur und jede Menge Ungereimtheiten. Eine DNA-Spur beweist nichts. Sie kann manipuliert sein. Doch der politisch-mediale Komplex hat das Urteil schon gefällt, bevor überhaupt ein Richter die Akte in der Hand hielt.
Das ist einmalig in Deutschland. Mediales Urteil ohne Richter. Das erinnert an finstere Zeiten. Auch was dann folgte: Sippenhaft für alle, die nicht auf Merkel-Linie sind. Sippenhaft für eine Tat, deren Umstände bis heute völlig ungeklärt sind.
Nach dem Mord an Lübcke landete ein CDU-Hinterbänkler einen medialen Coup. Die AfD sei mitschuldig; ihren Frontleuten gehören die Grundrechte entzogen. Die Presse orchestriert die „Gefahr von rechts“. Der festgenommene Stephan E. ist von der Mehrheit der Journaille vom Tatverdächtigen zum Täter erklärt worden.
Gleichzeitig teilte der hessische Verfassungsschutz mit, die Akte Stephan E. sei für die Ermittler gesperrt. Was ist faul in der causa Lübcke-Mord, wer ist wo und wie verwickelt? Der Versuch einer Zusammenfassung verschiedener Theorien.
Nach der „Welt“ sei er seit Jugend rechtsextrem, nach der „Bild“ zuletzt völlig unauffällig.
Gleichzeitig teilte der hessische Verfassungsschutz mit, die Akte Stephan E. sei für die Ermittler gesperrt. Ernst soll zudem in einer von einem Verfassungsschutz-Spitzel selbst (!) aufgebauten rechtsextremen Vereinigung aktiv gewesen sein. Was ist faul in der causa Lübcke-Mord, wer ist wo und wie verwickelt?
Literatur:
Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung
Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Quellen: PublicDomain/mmnews.de am 21.06.2019
Zitat:
BILD traf Ex-V-Mann „Gemüse“
Wenn BILD bzw. deren Dummschreiberling das meint, dann ist das natürlich absoooluuut Richtig…..hahahahaha…..der hat wahrscheinlich mit einer vergammelten Möhre korrospondiert schätze ich mal.
Wer der BILD glaubt, glaubt auch an die Zahnfee !
😀
(Das RP ist die Genehmigungsbehörde für Windräder!)
Gesetzesverstöße in Deutschland durch jedes einzelne Windrad :
Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Art. 7 IStGH-Statut (Völkerstrafrecht)
Luftverunreinigung nach § 325 Abs. 1 u. 2 StGB
Gewässerverunreinigung nach § 324 Abs. 1 StGB
Bodenverunreinigung nach § 324 a Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 StGB
schwere Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt, Nr. 4 u. Nr. 5 StGB
vorsätzliche Tötungsdelikte nach § 212 StGB: Beim Ausbringen groߟer Mengen von Schadstoffen – in diesem Fall Infra- und Körperschall – über viele Jahre hinweg wird auch der Tod von Menschen bewusst und billigend in Kauf genommen.
Windradlobby:
Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB: Auf Seiten der mutmaßlich international operierenden Täter hat sich eine große Menschengruppe organisiert, um die oben genannten Straftaten dauerhaft zu begehen
Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129 a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Recht auf Leben, Art. 2 Europäische Menschenrechtskonvention
Verstoß gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Abs. 1 -3: Als wegen Völkermord zu Bestrafender gilt, „wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich 1. Mitglieder der Gruppe tötet, 2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden […] zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.
Verstoß gegen den Nürnberger Kodex 1947: 1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. (…), 2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein. (…), 4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden. 5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird (…)
außerdem noch
– gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
– gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr
Jetzt ist jeder Windradbetreiber – versehentlich – zum Völkermörder geworden und alle Beteiligten Behörden haben ebenso schwere Schuld auf sich geladen…
Außerdem noch:
Verstoß gegen das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (BGBl. 1990 II S. 246)
https://www.antifolterkonvention.de/
Folter und unmenschliche Behandlung sind besonders schwerwiegende und auch heute noch weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen. Hier soll mit der “UN-Antifolterkonvention”, der “United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment” (CAT), zu deutsch: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das in vielen Menschenrechtsverträgen bereits verbindlich verankerte Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bahndlung oder Strafe wirksamer ausgestaltet werden.
Die UN-Antifolterkonvention gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Sie wurde am 10. Dezember 1984 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 26. Juni 1987 in Kraft. Bis heute haben 146 Staaten die UN-Antifolterkonvention ratifiziert.
Auf Windräder trifft zu:
– Schlafentzugsfolter (sog. weiße Folter)
– Organfolter
– Geräuschfolter
– Lichtfolter
Für BRD-Politiker scheint die Anti-Folter-Konvention wohl nicht zu gelten …..
Wahrscheinlich hat Jemand den Zusammenhang zwischen den vielen Sterbefällen im Land und den Windrädern und der dazugehörigen Genehmigungsbehörde kapiert……
Seit #Amri ist äußerste Vorsicht geboten, offenbar wurde der Rechtsstaat gekapert? Übrigens: Bei Wikipedia hat der Autor #KoPilot die Finger im Spiel. Ein deutlicher Hinweis, dass etwas faul ist, vertuscht werden soll?