Gericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf – Anwälte verurteilen die massiven Verstösse gegen Recht und Gesetz durch Corona-Massnahmen

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In Düsseldorf hatte ein Bürger gegen die allgemeine Maskenpflicht geklagt und Recht bekommen. Nun muss die Stadtverwaltung reagieren und die Verordnung ändern.

In Düsseldorf war die allgemeine Maskenpflicht beschlossen worden. Viele Bürger fanden die Maßnahmen übertrieben. Ein Bürger hatte dagegen geklagt. Wie »RP-Online« berichtete, hat er vor Gericht nun gewonnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Beschluss der Stadt als rechtswidrig eingestuft.

Der Bürger, der geklagt hatte, ist nun von der Maskenpflicht befreit. Doch für die anderen Bürger gilt die Pflicht weiterhin, obwohl das Gericht dagegen entschieden hat. Denn der Beschluss gilt nur für den Antragsteller.

Dennoch steht nun die Stadtverwaltung Düsseldorf unter Zugzwang. Sie muss nun auf das Urteil reagieren und entweder die allgemeine Maskenpflicht wieder abschaffen oder modifizieren.

Die Stadt hatte ursprünglich sogar vor, Vergehen gegen die allgemeine Maskenpflicht mit Bußgeldern zu ahnden (Corona-Diktatur: Scharfe Kritik an Vorschlag der Zwangseinweisung für Quarantäneverweigerer).

AfD reicht Klage gegen Maskenpflicht im Bundestag ein

19 Abgeordnete der AfD-Bundestags-Fraktion haben beim Bundesverfassungsgericht eine Klage wegen der Maskenpflicht im Bundestag eingereicht. Wie ein Gerichtssprecher vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte, sei die Klage bereits am 4. November dort eingegangen, berichtete die »B.Z.«.

Um einen Eilantrag handelt es sich nicht. Es geht vielmehr um eine grundsätzliche Prüfung. Der Zweite Senat des Gerichtes wird die Klage umfassend prüfen.

Parallel hatten mehrere Fraktionsmitarbeiter beim Berliner Verwaltungsgericht per Eilverfahren Klagen eingereicht.

Die im Bundestag geltende Maskenpflicht war vom Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) im Oktober eingeführt worden (Überlastung der Intensivstationen durch Covid-19-Patienten? Genaue Analyse der Zahlen gibt Entwarnung).

Amtsgericht kippt Corona-Verordnung in Dortmund

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Sollte das Urteil auch die nächsten Instanzen überstehen, liesse es sich bundesweit nutzen.

Die im Frühjahr 2020 verhängte Anordnung, wonach sich während des Lockdowns nur zwei Personen im öffentlichen Raum treffen durften, ist nach Ansicht des Amtsgerichts Dortmund rechtswidrig. Das geht aus dem Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 733 Owi 64/20 hervor, wie die Rheinische Post (RP) berichtet.

Der Richter habe drei Männer freigesprochen, die gegen die verhängten Massnahme verstossen hatten. «Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung», habe der Richter sein Urteil begründet.

Das Urteil sei indes nicht rechtskräftig, der Fall müsse auf Grund der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Beschwerde nun vom Oberlandesgericht Hamm entschieden werden.

Kommentar der Redaktion: Daß die Corona-Massnahmen bislang ohne Gesetzesgrundlage sondern bloss über Anordnungen erfolgten, ist ein gravierendes rechtliches Manko. Allerdings würde das jetzt geplante «Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» genau solche oder ähnliche Massnahmen einbinden — mit weitreichenden Folgen: Eine Klage gegen verhängte Bussgelder bei Verstössen gegen die im Gesetz festgelegten Massnahmen hätte kaum Aussicht auf Erfolg. Der Dortmunder Fall wäre demnach nur dann ein Meilenstein, wenn das geplante Bundesgesetz nicht in Kraft tritt („Ohne PCR-Tests keine Pandemie!“: Corona-Milliardenklage gegen Drosten und Co.! Dr. Fuellmich macht ernst! (Videos)).

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Anwälte verurteilen die massiven Verstösse gegen Recht und Gesetz durch Corona-Massnahmen

Die «Anwälte für Aufklärung» bezweifeln in einem offenen Brief die Verfassungsmässigkeit von Massnahmen wie Quarantäne und Maskenpflicht für die gesamte Bevölkerung.

Die deutsche Organisation «Anwälte für Aufklärung» weist in einem offenen Brief auf massive Verstösse gegen geltendes Recht durch die politisch angeordneten Corona-Massnahmen hin. Corona Transition veröffentlicht nachfolgend Auszüge, den gesamten Brief können Sie als PDF downloaden oder sich im Video vorlesen lassen.

«Wir sind eine Gruppe von Anwälten und machen uns grösste Sorgen um unseren Rechtsstaat. Bei unserer Zulassung zur Anwaltschaft haben wir geschworen, die verfassungsmässige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Wir sehen uns daher dringend verpflichtet, auf die grobe Verfassungswidrigkeit der Corona-Massnahmen hinzuweisen und die Politik sowie die Gerichte zur Besinnung auf die Rechte und Werte unseres Grundgesetzes aufzufordern (WHO bestätigt (aus Versehen): Corona ist nicht gefährlicher als die alljährliche Grippe).

[…]

Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung

Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Grund hierfür ist das SARS-Cov2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine ’Epidemie von nationaler Tragweite’ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten.

Eine Definition des Begriffs ’Epidemie’ sowie die Voraussetzungen für die Feststellung einer ’Epidemie von nationaler Tragweite’ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher medizinischen und wissenschaftlichen Daten eine solche ’Epidemie’ vom Bundestag festgestellt wurde.

[…]

Angesichts der enormen wirtschaftlichen, sozialen und medizinischen Tragweite des Lockdowns im Frühjahr halten wir daher schon die ’Feststellung einer Epidemie von nationaler Bedeutung’ mangels wissenschaftlicher Begründung und Abwägung für verfassungswidrig. Die Behauptung einer ’Epidemie’ ergibt sich jedenfalls nicht aus der Sterberate in Deutschland, die ausweislich der Sterbestatistik des statistischen Bundesamtes von Januar bis Mitte März 2020 vergleichbar war mit dem Jahr 2019, in den Wochen vom 16. Februar bis 15. März war die Sterberate sogar geringer (WHO bestätigt (aus Versehen): Corona ist nicht gefährlicher als die alljährliche Grippe).

Es sind also nachweislich in den Wochen vor dem Lockdown nicht mehr Menschen gestorben als im Vorjahr! Auch danach gab es keine Übersterblichkeit.

Dennoch werden die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland seit März 2020 durch die Corona-Verordnungen aller Bundesländer in ihren Grundrechten in beispielloser Weise beschränkt. Gestützt werden diese Massnahmen auf §§ 28, 32 IfSG. Ein genauer Blick in dieses Gesetz und in die Medizingeschichte zeigt jedoch, dass das Infektionsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die so einschneidenden Beschränkungen der gesunden Bevölkerung bietet (Belgien: Ärzte beschuldigen in einem unglaublich, offenen Brief die WHO, die Covid-19-Pandemie durch eine gezielte „Infodemie“ erzeugt zu haben).

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die örtlich zuständigen Gesundheitsämter zur sorgfältigen Ermittlung, Feststellung und Beobachtung von übertragbaren Krankheiten.

Erst dann dürfen notwendige Schutzmassnahmen ergriffen werden, allerdings nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern. Flächendeckende bundesweite Massnahmen gegenüber 99,9 Prozent der gesunden Bevölkerung erlaubt das Infektionsschutzgesetz nicht.

Insbesondere sieht das Infektionsschutzgesetz keine Quarantäne von gesunden Menschen vor. Nur Menschen, die an der Lungenpest oder an hämorrhagischem Fieber erkrankt sind, müssen isoliert werden.

Das Infektionsschutzgesetz sieht auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken durch nahezu die gesamte gesunde Bevölkerung (99,99 Prozent) vor. Es sieht auch nicht die Schliessung von Geschäften, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen oder kulturellen Einrichtungen vor, von denen keine Gesundheitsgefahr ausgeht.

[…]

Verfassungswidrigkeit der Corona-Massnahmen

Die von den Landesregierungen nahezu jede Woche neu erlassenen Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig, der zweite Lockdown seit 2. November 2020 ist grob verfassungswidrig und grundrechtswidrig.

Denn die Landesregierungen sind zu einer solchen massiven Beschränkung von Grundrechten ausdrücklich nicht befugt. So stellt schon das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für landesweite Massnahmen dar. Darüber hinaus gilt für solche weitreichenden Massnahmen aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich der sogenannte Parlamentsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber selbst (also der Bundestag bzw. die Landtage) entsprechende Gesetze erlassen müssten und nicht etwa die Regierungen auf Basis von Verordnungen handeln dürfen. Allerdings sieht das Grundgesetz auch insoweit erhebliche Grenzen vor und verbietet eine Lahmlegung der Gesellschaft und der Wirtschaft sowohl bundesweit als auch landesweit als auch regional.

Denn selbst im Kriegsfall, der hier nicht vorliegt, dürfte das Grundgesetz nicht so fundamental ausser Kraft gesetzt werden, wie wir dies erstmalig erleben, Art. 115 a ff. GG. Auch der Bundestag darf folglich solche Massnahmen nicht beschliessen! »

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Literatur:

Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Whistleblower

Video:

Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/corona-transition.org am 10.11.2020

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9 comments on “Gericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf – Anwälte verurteilen die massiven Verstösse gegen Recht und Gesetz durch Corona-Massnahmen

  1. https://deutsch.rt.com/afrika/109005-mehr-als-50-menschen-durch-is-enthauptet/

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass unter den M.cheten-Köpf-Schwingern auch nur eine Frau ist – Vergewaltigung von Frauen und Kindern wohl inbegriffen.

    Mir hat mal privat ein Psychotherapeut gesagt: „Männer sind Tiere. – Wenn sie sich zivilisiert verhalten, dann ist das eine bewusste Kopfentscheidung von ihnen.“

    Wie gesagt: Ausnahmen gibt es sicher auf beiden Seiten der Geschlechter, aber die Bestialitäten der Welt werden in erster Linie von Männern begangen. – Wenn dieses Problem immer wieder aus Angst vor Machtverlust der kleinen und großen Patriarchen unter den Tisch gekehrt wird, wenn Männer sich immer wieder in solchem Tun bestätigen und dies in der Weltgemeinschaft so weiter hingenommen wird, kann es einfach nicht besser werden.

    https://de.sputniknews.com/kommentare/20201110328380673-aufstand-der-generaele-in-washington/

    Sie wollen sich die „Lizenz zur Kriegführung“ nicht nehmen lassen. – Ja, wenn man den Krieg in seinem Herzen zu seinem Beruf gemacht hat, dann will man sicher nicht umschulen auf z. B. einen helfenden Berufszweig oder einen handwerklichen oder was für einen friedlichen auch immer. Sie haben den Krieg im Herzen – so sind sie gemacht: zum Töten, zum Erobern, zum Leid erzeugen – und das gilt für all diese Kriegsberufler, die eben sich die Hände für die KriegstreiberInnen dieser Welt blutig machen. – Ganz gleich in welchem Land, unter welcher Flagge, unter welcher R.ligion, unter welcher Id.ologie.

    Ohne sie und den vielfach ähnlich gepolten befehlstreuen P.lizeiapparat könnten die E.ITEN ihre Ziele nicht durchsetzen. – Wer keine ethischen Argumente hat, braucht eben Gewalt – und Gewalt ist nunmal mehrheitlich männlich dominiert.

    1. „Mir hat mal privat ein Psychotherapeut gesagt: “Männer sind Tiere. – Wenn sie sich zivilisiert verhalten, dann ist das eine bewusste Kopfentscheidung von ihnen.”

      Bedauerntswert sind Menschen die sich suggerieren lassen was sie zu denken, sagen und handeln „müssen“ ! Nicht nur von Menschen die dies tun, sondern die, die uns ebenso zu suggerrieren versuchen, die dunklen Jenseitswelt-Ebenen, bis jetzt mit Erfolg, wie man auch hier solche Aussagen zu lesen bekommt !

      Vor lauter Bäumen sieht man den Wald nicht, nur zB. mal die weibliche Politik(Tiere)- nicht nur eine, sondern viele in den höchsten Positionen, die zB. in D die Macht ausüben, und vor unseren Augen viele Menschen dadurch sterben, durch Hass, eben nicht nur durch Männer !

      Ja, auch hier ließt man viel über Männer-Hass ! Hass macht hässlich und Krank !

      Noch besteht die Möglichkeit sich zu reflektieren und sich zu seinem Schöpfer hinzuwenden, noch ! Niemand ist besser als der andere, weder der Mann noch die Frau ! Der Hochmut, insbesondere der Hass trägt seine Früchte, wie im Großen und auch hier in Kommentaren !

      Bedauerntswert !

  2. Mal sehen, was daraus wird:

    https://de.sputniknews.com/interview-podcasts/20201110328380821-siber-alt-parteien/

    und DAS hier finde ich auch einfach nur entsetzlich:

    https://taz.de/Angst-vor-Coronamutation/!5726500/

    Vor allem finde ich es schrecklich, dass es solche Nerzfarmen überhaupt noch gibt.

    Das muss ich dann wieder den wohl reichen und superreichen dekadenten mehrheitlich Frauen (aber wohl auch einige Männer) anprangern in ihrer grenzenlosen Dekadenz, dass sie noch immer trotz mehr als genügend alternativer Wärmekleidung dazu das entsetzliche Leiden und den grauenhaften Tod dieser (und wohl auch anderer) Tiere für ihren h.rnl.sen Luxus in Kauf nehmen.

    Mir kommt das äußerst spanisch vor – wer weiß, was da schon wieder dahintersteckt.

  3. meinungsfreiheit.steinhoefel.de/2020/10/29/fall-35-achse-des-guten-triumphiert-ueber-correctiv-oberlandesgericht-karlsruhe-untersagt-rechtswidrigen-faktencheck/
    ……….
    spiegel.de/politik/deutschland/wegen-corona-grosse-koalition-will-bei-bundestagswahl-2021-offenbar-reine-briefwahl-ermoeglichen
    ………..
    deutsch.rt.com/afrika/109005-mehr-als-50-menschen-durch-is-enthauptet
    …………..
    volksverpetzer.de/schwer-verpetzt/wodag-abmahnung-vvp
    …………
    fragdenstaat.de/dokumente/4123-wie-wir-covid-19-unter-kontrolle-bekommen
    ………..
    referendum2020.de/corona-massnahmen-herbst-2020
    ………..
    neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Verwaltungsgericht-kippt-Maskenpflicht-in-Hannover
    ……….
    rnd.de/politik/trump-erneuert-betrugsvorwurfe-und-spricht-von-absolut-schockierenden-enthullungen
    ………
    netzfrauen.org/2020/10/15/china-30
    ………..
    stimmung.co/post/corona-sprechstunde-aufgelost-mut-arztin-klart-polizei-uber-gesetze-au
    ………..
    epochtimes.de/blaulicht/querdenker-bus-in-leipzig-connewitz-angegriffen-strassenblockade-durchbrochen-personen-verletzt-a3376472.html
    ………..
    herz-fuer-tiere.de/wildlife/wildvoegel/wissen/gefahr-fuer-tiere-durch-weggeworfene-alltagsmasken
    …………
    deutsch.rt.com/inland/108947-merkel-niemand-wird-gezwungen-werden/
    ………
    sueddeutsche.de/digital/backdoor-messenger-whatsapp-verschluesselung-

  4. Es wird immer eindeutiger, schaut euch die Düsseldorf Verordnung an, mit Unterschrift in Vertretung von einen Beigeordeten anstatt vom OB, somit wohl auch rechtsunwirksam und keiner würde Haften:

    https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201109.pdf

    Die von Hannover genauso:

    https://www.hannover.de/content/download/839072/21537775/file/ndscoronaverf30.10.2020.pdf

    Unterschrift ohne Vornamen geschweige mit Angabe eines Namen und nur Ministerin, was für eine Lachnummer! 😀
    Alleine das sollten die Leuten erkennen und somit auf Basis dessen klagen, ganz einfach!!

    Thürngen zwar etwas besser aber ansich genauso:

    https://gesundheit.jena.de/sites/default/files/2020-11/Th%C3%BCrCoronaFortschrittVO.pdf

    Zwar Gekrakel mit einen Vor und Zunamen aber keine klare Kennung oder zusätzlicher Benennung der Namen in gedruckter Form und wieder nochg als In Vertretung, wohl soit nicht rechtskräftig bzw. wackelig und beklagbar.

    Freistaat Sachsen gibt es gar keine Unterschrift! lol

    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/30-10-2020-Anordnung-Hygieneauflagen.pdf

    Hier wird aber von einer Verwaltungsakte gesprochen, diese braucht glaub ich theoretisch keine Unterschrift, aber es stellt sich die Frage ob diese dann gültig ist, da ja das Grundgesetz eingeschränkt wird, das darf wohl nicht mit einer Verwaltungsakte passieren,also ganz clever gemacht!^^

    Sachsen Anhalt wieder anders:

    https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/30.10.__Achte_SARS-Co-2-EindV_nach_2_AEVO.pdf

    Zwar mit halb leserlicher Unterschrift, aber nicht erkennbar wer Unterschrieben hat,also wer und was der unterschriebene ist bzw. Position hat.

    So und Berlin schießt den Vogel ab:

    https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/11-andvo-sars-cov-2-infschv.pdf

    Keine Unterschrift, gar nichts,das ist ein Wisch Papier, vermutlich nicht rechtsgültig bzw klagbar!!!

    Bayern genauso,keine Unterschrift, keiner will natürlich seinen Kopf hinhalten:

    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/616/baymbl-2020-616.pdf

  5. Die Maskenpflicht als verfassungswidrig gelten zu lassen ist eine voreilige Beseitigung des Corona-Geschützes, das man gegen den vermeintlich abgeschossenen Feind (Trump) in Stellung gebracht hatte. Urplötzlich ist auch der Impfstoff von Biontech (Gates) startklar und wir sollen ? bald alle wieder zur Normalität zurück. Leider wird Trump aber vor Gericht Recht bekommen und das Maskentheater geht in 4J-Verlängerung.

    Bild „Schmonz“-Wagner schreibt theatralisch wie immer:
    Auf einer Krebsstation lernte Biontech-Boss Ugur seine Frau Özlem Türeci kennen. Ärztin. Als sie heirateten beim Standesamt, waren sie vorher im Labor. Und hinterher gingen sie wieder ins Labor.
    Mein Tag war düster. In Berlin kam die Sonne nicht durch. Lockdown, kaum Menschen auf den Straßen – und dann kam, wie die helle Sonne, ein Impfstoff. Es gibt die rettende Spritze. Unsere Welt kann gerettet werden. Aus Mainz. Von Migrantenkindern. ( LOL )

    Was für eine Hoffnung, dass unsere Welt wieder schön wird.

    Herzlichst
    Ihr Franz Josef Wagner

  6. „Aufbau Ost ist nicht gescheitert“- Mehr Zuwanderung als Patentrezept – Wirtschaftsexperte Röhl

    Die Wirtschaftskraft ostdeutscher Bundesländer wird auch in absehbarer Zeit nicht die des westdeutschen Durchschnitts erreichen. So eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Als „erreichbares Ziel“ gelten die schwächeren Westländer. Mehr Zuwanderung aus dem Ausland soll beim Aufholen helfen.

    https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20200922327986417-iw-studie-aufbau-ost/

    Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hält Zuwanderung ausländischer Fachkräfte für nötig

    https://www.welt.de/politik/deutschland/video199091555/Personalmangel-in-Ostdeutschland-Kretschmer-haelt-Zuwanderung-auslaendischer-Fachkraefte-fuer-noetig.html

    Spahn will neue Fachkräfte aus Kosovo nach Deutschland holen

    https://www.tagesschau.de/inland/spahn-pflegekraefte-kosovo-101.html

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-um-pflegekraefte-a-1277400.html

    Bundesregierung will neue Fachkräfte aus Indonesien nach Deutschland

    https://www.contra-magazin.com/2019/08/welcome-to-germoney-10-000-indonesier-sollen-in-deutschland-ausgebildet-werden/

    Eine Frage : Was wird jetzt aus den fast 2 Millionen Fachkräften, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind , ich meine was wird jetzt aus Merkels Lieblingsgästen ?

    Haben wir nicht genug Fachkräfte ?

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