1. Dezember
Hausdurchsuchung: Beweise nicht nötig
Dieses Buch wird immer mehr selbst zum Thema. Kaum hatte ich die letzten Korrekturen am 30. November 2021 beim Verlag abgeliefert, schneite am nächsten Tag auch schon die Polizei bei mir herein. Mitten in der Vorweihnachtszeit. Wahrscheinlich wollten sie herausfinden, wie man ordentlich recherchiert. Als ich am 1. Dezember 2021 mit einem Handwerker zu meiner Wohnung zurückkehrte, hing da ein roter Zettel an der Tür: »Mitteilung über Wohnungsöffnung«: »Ihre Wohnung […] wurde von der Polizei geöffnet.
Dabei wurde das Türschloss geöffnet, und die neuen Wohnungsschlüssel wurden bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion hinterlegt […]. Mit freundlichen Grüßen.« Ich staunte nicht schlecht. Und der Handwerker erst! Kopfschüttelnd zog er von dannen und fragte sich wohl, welche Art Kunden er da an Land gezogen hatte. Ich habe ihn nie wiedergesehen.
Einen Wunschzettel hatte die Polizei auch geschrieben. Ich bekam ihn später auf der Polizeistation zu sehen: »Lieber Weihnachtsmann«, hieß es da, »wir hätten gern mal die EDV von diesem Wisnewski mitgenommen, um ihn auszuspionieren und ihm ordentlich etwas anzuhängen.« Quatsch – »Beschluss« stand da zu lesen: Ohne vorherige Anhörung werde »die Durchsuchung der Person und der Wohnung des Beschuldigten nach folgenden Gegenständen angeordnet: Mobiltelefon, EDV und Software nebst dazugehörigen externen Speichermedien (Server, USB-Sticks in offener oder versteckter Form, externe Festplatten, CDs, DVDs, Disketten und so weiter) sowie Hardware, die den Zugang zum Internet ermöglicht.«
Tja, mit dieser Wunschliste wären die Beamten (und vor allem die Beamtinnen, natürlich!) wohl besser zu MediaMarkt gegangen. Denn bei mir gabs nichts. Alles »aus«. Nicht einmal einen mickrigen USB-Stick konnten die Spürnasen ergattern. Deshalb wurde das die wohl kürzeste Hausdurchsuchung aller Zeiten – und wahrscheinlich ein trauriges Weihnachten für die Polizei. Wie das?


Wenn Schritte unheimlich hallen …
Nun, ganz einfach: Als die Beamten am 1. Dezember um circa 7:00 Uhr morgens an meiner Tür klingelten, wurden sie erst einmal ordentlich auf die Folter gespannt. Denn da niemand zu Hause war, mussten sie zunächst auf den Schlüsseldienst warten. Vermutlich deswegen konnte die Durch- suchung auch erst beginnen, nachdem endlich das Schloss aufgebohrt worden war: um 7:45 Uhr. Kaum schwang die Tür auf, hatten sie, da es noch dunkel war, wahrscheinlich erst einmal nach dem Lichtschalter getastet.
Schon da mussten die tapferen Ordnungshüter (in diesem Fall Ordnungshüterinnen!) geahnt haben, dass dieser Tag nicht so verlaufen würde, wie sie sich das vorgestellt hatten.
Schon dass niemand an die Tür gekommen war, war so eher nicht vorgesehen – denn normalerweise öffnet ja ein noch bettschwerer Beschuldigter oder Angehöriger, um dann schlagartig wach zu werden. Und als die wackeren Detektive (Pardon: -innen) nun den Lichtschalter betätigten, um endlich Licht ins Dunkel der finsteren Machenschaften des Autors zu bringen, tat sich gar nichts.
Im fahlen Schein des Ganglichts sagte ihnen ein Blick auf ihre Füße, dass es hier nicht nur kein Licht gab, sondern sich hier auch nicht einmal ein Fußbodenbelag befand. Im unheimlichen Hall ihrer Schritte auf dem bloßen Estrich erkannten sie, dass die Wohnung komplett leer war.
Auch das Stromnetz war nicht verkabelt. Im Schein der Taschen- oder Handylampen war die Durchsuchung dann auch relativ schnell beendet: Beginn 7:45 Uhr, Ende 8:00 Uhr, stand im Einsatzbericht. Kurz: Die Münchner Sherlocks hatten eine totale Niete gezogen, denn die Wohnung befand sich in der Renovierung: »Wohnung komplett leer: Nicht bewohnt«, vermerkt der Durchsuchungsbericht verschnupft. Bei der Durchsuchung war demgemäß »nichts Verdächtiges gefunden worden«.