Krisenvorsorge: Elektroschocker für den Selbstschutz (Video)

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Mit einem Elektroschocker kann man sich wirksam vor Angriffen, Vergewaltigungen und körperlicher Gewalt schützen.

Die Zahl der Überfälle steigt und daher wird ein effektiver Selbstschutz immer wichtiger. Ein Elektroschocker mit der PTB Kennzeichnung darf man legal bei sich tragen. Solch ein Gerät schützt einen in Notfällen und ist besonders bei Frauen sehr beliebt. Es verursacht beim Angreifer folgende Wirkungen:

  • 1 bis 2 Sekunden: Ein kurzer Schlag, der dem Angreifer einen Muskelkrampf und Schrecken verursacht.

 

  • 1 bis 3 Sekunden: Ein mittlerer Schlag, der beim Angreifer eine seelische Erschütterung und einen Schock verursacht. Er könnte auch zu einem Sturz des Angreifers führen (Wobei dieser dann unmittelbar wieder aufstehen kann).

 

  • 4 bis 5 Sekunden: Ein voller Schlag, der dem Angreifer einen Verlust der Orientierung und einen Schock für einige Minuten verursacht.

Der integrierte Sicherungsstift bietet eine zusätzliche Sicherheit: Sobald einem das Gerät aus der Hand gerissen wird, kann es nicht gegen einen eingesetzt werden. Steckt man den Stift wieder ein, ist es wieder einsatzbereit.

Die Entladezeit bei diesem Gerät beträgt entsprechend den PTB Vorschriften maximal zehn Sekunden. Danach schaltet das Gerät automatisch ab. Es kann dann frühestens nach zwei Sekunden durch Loslassen und erneutem Betätigen der Taste aktiviert werden.

So wird der Elektroschocker benutzt:

  • Vor Benutzung des Elektroschockers stecken Sie Ihre Hand durch die Handschlaufe und nehmen das Gerät fest in den Griff.

 

  • Schalten Sie den Sicherheitsschalter mit dem Daumen in die Position ON um und drücken Sie den Auslöser.

 

  • Berühren Sie mit den zwei äußeren Kontaktelektroden einen beliebigen Körperteil des Angreifers. Die empfindlichsten Körperpartien sind jedoch die Schultern, Gelenke, die Bauchpartie, Weichteile, Schenkel und Lenden.

Man sollte das Gerät im Ernstfall nicht zeigen oder damit drohen, sondern den Überraschungseffekt zu nutzen. Dann kann sich der Angreifer nicht darauf einstellen und der Schockeffekt wirkt stärker.

Mit der notwendigen PTB Kennzeichnung sind solche Geräte in Deutschland freiverkäuflich ab 18 Jahren.

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Alle Geräte ohne diese Kennzeichnung sind laut dem nachfolgenden Urteil nicht zugelassen. Solche Geräte dürfen nur noch besessen oder bei sich getragen werden, wenn man nachweisen kann, dass man sie vor dem 1. Januar 2011 erworben hat.

Elektroschocker ohne Prüfzeichen ab 2011 verboten

Elektroimpulsgeräte, auch Elektroschocker genannt, sind ab dem 01.01.2011 endgültig verboten, wenn sie nicht das erforderliche amtliche Prüfzeichen tragen.

Diese Neureglung wurde vom Bundeskriminalamt in einer Allgemeinverfügung über den Umgang mit Elektroimpulsgeräten vom Dezember 2010 rechtsverbindlich getroffen.

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Die Elektroimpulsgeräte sind bereits seit dem 01.04.2003 grundsätzlich als verbotene Waffen eingestuft, der Umgang mit ihnen wurde jedoch vom Bundeskriminalamt bis zum 31.12.2010 gestattet. Ab dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen, erlaubt.

Gemäß der Neuregelung wird ab dem 01.01.2011 den derzeitigen privaten Besitzern der Geräte ohne Prüfzeichen nur noch der Besitz gestattet. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die eigene Wohnung, wenn die sichere Aufbewahrung des Gerätes gewährleistet ist, so dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf das verbotene Elektroimpulsgerät haben.

Außerdem müssen die Besitzer nachweisen können, dass sie ihr Gerät vor dem 01.01.2011 erworben haben. Ein Verlust des Elektroimpulsgerätes ist dem Bundeskriminalamt, SO 11, 65173 Wiesbaden, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Das Führen solcher Elektroimpulsgeräte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ab dem 01.01.2011 untersagt. Für alle anderen Arten des Umgangs, insbesondere des Überlassens an Dritte, ist die vorherige Genehmigung des Bundeskriminalamtes erforderlich. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Ohne vorherige Genehmigung durch das BKA ist nur die Abgabe der verbotenen Elektroimpulsgeräte an Polizei und Waffenbehörden möglich. Hierzu sind die Geräte in einem verschlossenen Behältnis zur Abgabe zu transportieren.

Elektroschocker Power Max 500.000 V

Schützen Sie sich wirksam vor Angriffen, Vergewaltigungen und körperlicher Gewalt. Die Zahl der Überfälle steigt und daher wird ein effektiver Selbstschutz immer wichtiger. Dieses Elektroschockgerät mit 500.000 Volt schützt Sie in Notfällen. Es verursacht beim Angreifer folgende Wirkungen:

1 bis 2 Sekunden: Ein kurzer Schlag, der beim Angreifer einen Muskelkrampf und Schrecken verursacht.

1 bis 3 Sekunden: Ein mittlerer Schlag, der beim Angreifer eine seelische Erschütterung und einen Schock verursacht. Er könnte auch zu einem Sturz des Angreifers führen (wobei dieser dann unmittelbar wieder aufstehen kann).

4 bis 5 Sekunden: Ein voller Schlag, der beim Angreifer einen Verlust der Orientierung und für einige Minuten einen Schock verursacht.

Der integrierte Sicherungsstift bietet eine zusätzliche Sicherheit: Sobald Ihnen das Gerät aus der Hand gerissen wird, kann es nicht gegen Sie eingesetzt werden. Stecken Sie den Stift wieder ein, ist es wieder einsatzbereit.

Entsprechend den PTB-Vorschriften beträgt die Entladezeit bei diesem Gerät maximal 10 Sekunden. Danach schaltet das Gerät automatisch ab. Es kann dann frühestens nach 2 Sekunden durch Loslassen und erneutes Betätigen der Taste aktiviert werden.

Der Power Max wird inklusive zweier hochwertiger 9-V-Block-Alkali-Batterien geliefert. Mittels des beigefügten Gürtelclips kann der Elektroschocker am Gürtel befestigt werden. Dieser Elektroschocker verfügt über die in Deutschland notwendige PTB-Kennzeichnung.

Elektroschocker Lady Power 200.000 V

Ein Elektroschocker eignet sich ideal zur Selbstverteidigung und zum Selbstschutz. Schützen Sie sich mit dem Lady Power vor Belästigung, Überfall, Vergewaltigung und Angriff.

Der Elektroschocker Lady Power bietet Ihnen doppelte Sicherheit. Er verfügt über einen Ein- und Ausschalter und ist zusätzlich mit einer Handschlaufe gesichert. Wird Ihnen der Elektroschocker entrissen, löst sich der an der Handschlaufe befestigte Sicherungsstift aus dem Gerät und er ist funktionsunfähig. Er kann also nicht gegen Sie selbst eingesetzt werden. Sobald Sie den Sicherungsstift zurück in das Gerät stecken, ist es wieder einsatzbereit.

Bei Bedarf kann der Elektroschocker auch am Gürtel befestigt werden.

Dieser Elektroschocker hat die in Deutschland notwendige PTB Kennzeichnung (Physikalisch Technische Bundesanstalt) und ist somit freiverkäuflich ab 18 Jahren.

Der Elektroschocker wird inkl. einer hochwertigen 9-V-Block-Energizer-Alkali-Batterie geliefert.

Gewicht: 215 g
Maße: 165 × 60 × 28 mm (L × B × H)
Spannung: 200.000 V

 

Quellen: PublicDomain/krisenvorsorge.com am 12.10.2023

About aikos2309

12 comments on “Krisenvorsorge: Elektroschocker für den Selbstschutz (Video)

  1. Es sollte jeder so „gewisse“ Dinge haben und nicht nur genug zu Essen.
    Eine angebliche POLIZEI kann dir dann auch nicht mehr helfen. Entweder du, oder der Andere – du musst dich entscheiden. Jeder der mich aus dieser Ebene bringen möchte, hat im Prinzip schon sein eigens Urteil gesprochen. Mein Motto: Tue niemanden Leid an, nimm niemanden etwas weg, was nicht dir gehört, aber wenn es dann um diese eine Sache geht…. ja dann ,muss es eben sein. Ich, so wie jedes beseelte Wesen hat hier auf IRTA das Recht seine Erfahrungen machen zu duerfen.

    1. Entweder du, oder DIE Anderen..lieber Freigeist.
      Die Anderen hängen dich sonst an deinen Beinen an deine Küchenlampe und du musst deren Schandtaten dann hilflos an der Lampe baumelnd zusehen.

  2. Hier mal was vom angeblich so tollen Auswanderungsland Paraguay:

    https://www.youtube.com/watch?v=QpJYGNltWOI

    Also für mich stinkt diese Geschichte auch bis zum Himmel und zurück. – Vermutlich werden hier diese 3 zu Bauernopfer gemacht, während vermutlich die wahren Täter Einheimische waren/sind – wer weiß.

    Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese 3 Dt. wegen zwei Geigen solch‘ ein grausame Tat begangen haben zumal mind. einer ein Alibi hat, keinerlei auf sie hinweisende Spuren gefunden wurden.

    Dieser von Bredow war wohl ein Paläontologe und experimenteller Archäologe. Vielleicht ging es auch um Artefakte, die von Staatsseite in Paraguay nicht ans Licht kommen sollten – wer weiß, was dahintersteckte. – Solch‘ brutale Tat weist möglicherweise schon fast auf Gehoimdienst hin.

    In einem andere Video wurde gesagt, dass in Paraguay jeder eine Waffe im Haus hat, um sich vor Überfällen zu schützen.

    Das sind nunmal alles sehr suspekte Länder und kaum jemand käme überhaupt auf die Idee in solche Länder auszuwandern, hätten wir hier noch vernünftige Verhältnisse – das sind dann m. E. schon eher Verzweiflungsauswanderungen – Flücht vor den Flüchtlingen etc.. – Aber was die Tante C. angeht, muss es dort nicht anders, eher noch schlimmer sein als hier.

  3. Das waren auch nicht irgendwelche Geigen, der Wert lag bei einigen so um die viertel Million Euro, Strativari (oder so) mehrere aus dem 18. Jahrhundert und davon so um die 200 Stück,der gemeine Paraguayer kann damit nichts anfangen, weil er den Wert darin nicht sieht, aber der gute deutsche Bekannte, der beim asado und ein par Bieren das zu Hören bekommt…Gelegenheit macht Diebe…und dann musste noch der Standort der Dokumente ausgepresst werden, ohne diese wären die Geigen tatsächlich wenig wert. Und es gab schon vor dieser Tat, den versuch von Unterschlagung, angebliches Feuer und schrecklicher Verlust und Ach und Oh Nein und zudem machte sich der Anwalt (nicht einmal Legal) bei der Untersuchung des Falls ebenfalls Auffällig, also im ganzen ein hintertückisches Spiel ohne Skrupel. Sanfte Gröuzzle aus dem suspekten Land

  4. In Paraguay hat nicht jeder eine Waffe im Haus.
    Zum einen muss jede Schusswaffe bei der DIMABEL angemeldet werden und die WBK gilt nur für jeweils 3 Jahre. Dann muss man sie erneuern.
    Zum anderen sind Schusswaffen extrem teuer, genauso wie die Munition.
    Illegale Waffen sind auch kaum zu bezahlen.

    Seltsam an der Geschichte von Bredows ist, daß ein Experte aus Deutschland anreiste, um dafür zu sorgen, daß die drei Deutschen auch wirklich als die Schuldigen verhaftet wurden.
    Obwohl bei einem paraguayischen Anwalt ein gefaktes Testament zu seinen Gunsten gefunden wurde, weshalb wohl die Tochter von Bredows sterben musste.

    Die drei verhafteten Deutschen hatten für so eine Gräueltat kein Motiv.
    Inzwischen stellte sich wohl heraus, daß diese wertvollen Geigen nie existierten.

    Fakt ist allerdings, daß sich zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft und die Polizei das gesamte Eigentum von Bredows und ebenfalls das der inhaftierten deutschen Beschuldigten unter den Nagel gerissen hat.

    Der Anwalt, bei dem das gefälschte Testamenten gefunden wurde, ist meines Wissens nach immer noch auf freiem Fuß.
    Das Vermögen der Deutschen ist nicht weg.
    Das haben jetzt nur paraguayische Bonzen.

    Saludos del Paraguay

  5. Elektroschocker ohne Prüfzeichen ab 2011 verboten

    Elektroimpulsgeräte, auch Elektroschocker genannt, sind ab dem 01.01.2011 endgültig verboten, wenn sie nicht das erforderliche amtliche Prüfzeichen tragen.

    Diese Neureglung wurde vom Bundeskriminalamt in einer Allgemeinverfügung über den Umgang mit Elektroimpulsgeräten vom Dezember 2010 rechtsverbindlich getroffen.

    >>>> Eine nette Aussage, gilt in D doch kein Vertrag, kein Gesetz !
    Im Ernstfall, wenn ich bedroht bin kann alles dienlich sein, auch ein Spaten ! In Mad Max Zeiten gilt nur das Recht / Gesetz des Stärkeren !

    Fichtenastknüppel sind wunderbar, lange haltbar, sie brechen nicht so schnell, da sehr hart und schön eingeharzt. Das sind tolle verlängere Arme für den Fall der Fälle. Ich bin ja gegen jede Gewalt, nur wenn es nicht anders geht, nun ja ……

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