Deutschland: Wie das Sondervermögen verfeuert und zweckentfremded wird

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Das Sondervermögen beträgt im Kern nur 25 Milliarden Euro pro Jahr. Es wird aber deutlich verwässert, umgeleitet, zweckentfremdet.

Auch im Ausland sind die Erwartungen groß: Das 500 Milliarden Euro Sondervermögen soll in Deutschland einen großen Konjunkturimpuls auslösen, der letztlich ganz Europa nach vorne bringt. Aber es wird immer klarer, dass die Bundesregierung nicht wirklich reformwillig zu sein scheint.

Sie steht beim Sozialstaat vor immer höheren Kosten, und bedient sich beim Sondervermögen massiv zum Stopfen von Löchern. Damit wird ein möglicher Konjunkturimpuls immer weniger wahrscheinlich.

Sondervermögen: Von 500 Milliarden Euro nur 25 Milliarden real pro Jahr

Gewiss, es werden die nächsten Jahre aus diesem 500 Milliarden Euro-Paket hier und da Schulen saniert, Brücken neu gebaut etc. Aber kommt die Masse dieser Summe wirklich dort an, wo sie hin soll – nämlich bei „zusätzlichen“ Investitionen in die deutsche Infrastruktur?

Erstmal muss man wissen: Die 500 Milliarden Euro sind Kredite, die der Bund am Markt erstmal neu aufnimmt und dafür Zinsen zahlen muss – was den Bundeshaushalt auf Jahre hinweg immens belasten wird.

Dann muss man wissen: Diese 500 Milliarden Euro „Verfügungsmasse“ für den Bund erstrecken sich über einen Zeitraum von 12 Jahren. (Friedrich Merz will an unsere sechs Billionen Euro – Deutschlands Automobilindustrie im freien Fall)

Und es geht noch weiter: 100 Milliarden Euro der Summe fließen an die Bundesländer und Kommunen, wo die Gelder sicherlich zum Stopfen von Haushaltslöchern verfeuert werden.

Weitere 100 Milliarden Euro wurden den Grünen versprochen für ihren Klima- und Transformationsfonds, wo man keinen Konjunkturimpuls erwarten darf. Es verbleiben 300 Milliarden Euro für einen Zeitraum von zwölf Jahren – also real nur 25 Milliarden Euro pro Jahr für Investitionen in Brücken, Straßen, Schulen, Digitalisierung etc.

Dreiste Zweckentfremdung von 4 Milliarden Euro

Im Gesundheitssystem gibt es überall Lücken, das Geld ist knapp. Also tut man das, was Kritiker (wie wir bei FMW) schon seit Monaten befürchten: Die Bundesregierung bedient sich dreist beim Sondervermögen, und nimmt eine massive Zweckentfremdung vor.

Das Bundesgesundheitsministerium versteckt es nicht mal, sondern gibt es ganz offen zu. Am 10. Juli schrieb das Ministerium, die Krankenhausreform werde jetzt praxistauglicher.

Zitat: „Dazu gehören auch die dringend benötigten Soforthilfen für die Krankenhäuser. Wir werden den Krankenhäusern jetzt zeitnah bei den Soforttransformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 finanziell unter die Arme greifen.

Hierfür haben wir 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen. Wir haben das zugesagt, und wir lösen das jetzt schnell und unbürokratisch ein, und zwar noch in diesem Jahr, ab November, meine Damen und Herren.“

Mal eben 4 Milliarden Euro abzweigen aus einem jährlichen Budget von 25 Milliarden Euro. Und das dürfte nur ein Posten von vielen sein. Die Kindergeldzahlungen, die aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, erreichen gerade ein neues Allzeithoch.

Der größte Posten im Bundeshaushalt – der Bundeszuschuss zur de facto Pleite-Rentenkasse, wird immer größer, und frisst immer mehr Steuermittel. Auch die Ausgaben für das Bürgergeld steigen immer weiter.

Sogar die Gesetzlichen Krankenkassen verklagen inzwischen die Bundesregierung, weil die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Krankenkosten für Bürgergeldempfänger an die Kassen überweist.

Dass sich die Bundesregierung immer stärker aus dem Sondervermögen bedienen wird, um immer weiter steigende Sozialausgaben im Bundeshaushalt zu bezahlen, darf angenommen werden!

Investitionen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen auslagern

Aber es geht auch spiegelverkehrt. Statt Geld aus dem Sondervermögen in den Bundeshaushalt umzubuchen, ist die Bundesregierung längst auch dabei, einfach Kernaufgaben aus dem Bundeshaushalt auszubuchen, und durch das Sondervermögen bezahlen zu lassen.

Dies belegte eine Studie des ifo-Instituts vom 10. September. Zentral wichtig ist dabei das Wort „Zusätzlich“. Im Bundeshaushalt sollen regulär Gelder in Investitionen gesteckt werden.

Das Sondervermögen ist aber dafür gedacht, „zusätzliche“ Investitionen zu finanzieren, weil nur dadurch ein zusätzlicher Impuls für die Konjunktur entstehen kann – logisch!

Aber wie ifo analysierte, verlagert die Bundesregierung reguläre Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte, die eigentlich aus dem regulären Bundeshaushalt bestritten werden müssten, in das schuldenfinanzierte Sondervermögen, und erhöht stattdessen die Sozialausgaben im Kernhaushalt.

Während die Ampel-Regierung im Bundeshaushalt noch mit Ausgaben für Investitionen in Höhe von 53,4 Milliarden Euro geplant hatte, weist der aktuelle Haushaltsentwurf der schwarz-roten Koalition lediglich 37,5 Milliarden Euro auf.

Fazit

Egal ob man nun Gelder aus dem Sondervermögen offen und dreist in den Kernhaushalt umbucht, oder ob man Aufgaben aus dem Kernhaushalt vom Sondervermögen bezahlen lässt.

So oder so – die tatsächliche Summe, die die Bundesregierung pro Jahr für „zusätzliche“ Investitionen in Brücken, Straßen, Schulen, Digitale Infrastruktur etc investieren kann, dürfte immer kleiner werden.

Damit schrumpft auch der zu erwartende Konjunkturimpuls immer weiter ab. Und die Enttäuschung in 2026 könnte immer größer werden, wenn man feststellt: Das Geld wurde zu guten Teilen genutzt, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen und steigende Sozialausgaben zu finanzieren.

Ein „Lichtblick“ für einen möglichen Konjunkturimpuls abseits des Sondervermögens gäbe es da noch: SPD und CDU hatten im März auch eine de facto unbegrenzte Neuverschuldung des Bundes für die Aufrüstung vereinbart.

Ausgaben für Panzer, Schiffe, Flugzeuge, Munition uvm können einen Konjunkturimpuls bringen – nur wie nachhaltig und umfangreich wird der ausfallen?

Fakt ist: Am Ende des Tages steht der Bundeshaushalt mit einem viel größeren Schuldenberg da, und die Zinsbelastung wird einen immer größeren Teil der Steuereinnahmen auffressen.

Ach übrigens: Was würde das Bundesverfassungsgericht dazu sagen, wenn da mal jemand eine Klage einreicht, wegen Zweckentfremdung von Mitteln im Sondervermögen?

Quellen: PublicDomain/finanzmarktwelt.de am 21.09.2025

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