
Wie selbstverständlich genießen wir heute alle Vorzüge deutscher Sozialpolitik, ohne über deren eigentliche Initiatoren, den Reichskanzler Otto von Bismarck, Carl Ferdinand von Stumm-Halberg und auch Kaiser Wilhelm II., nachzudenken. Ein Markstein der Sozialpolitik jener Zeit, besonders im europäischen Vergleich, war die Einführung einer allgemeinen Alters- und Invaliditätsversicherung im deutschen Kaiserreich.
(Foto: Ihm soll die Alters- und Invalidenversicherung dienen: Ein geruhsamer Lebensabend in Würde)
Vor 125 Jahren, am 24. Mai 1889, verabschiedete der Deutsche Reichstag das Gesetz über die Alters- und Invalidenversicherung. Fast könnte man meinen, Bismarck hätte bereits das heutige Grundgesetz, Artikel 1 Absatz 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt), gekannt, denn er stellte während der Begründung des Gesetzes im Parlament ausdrücklich fest: „Es liegt in diesem Gesetze auch die Tendenz, das Gefühl menschlicher Würde, welches auch der ärmste Deutsche meinem Willen nach haben soll, wach zu halten, daß er nicht rechtlos als ein Almosenempfänger dasteht, sondern daß er ein peculium (Sondergut, die Redaktion) an sich trägt, über das niemand außer ihm verfügen kann … Wozu soll nur der, welcher im Kriege oder als Beamter erwerbsunfähig geworden ist, Pension haben, und nicht auch der Soldat der Arbeit?“
Nur zwei Jahre später gab es bereits jeweils elf Millionen Versicherte in der Alters- und in der Invalidenversicherung bei einer Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs von rund 50 Millionen Menschen. Jene „von oben“ initiierte Sozialgesetzgebung erwies sich als ein wahrer Erfolg – im Gegensatz zu manchen Steißgeburten unserer Tage, wie etwa den berüchtigten Riesterrenten.
Allerdings war diese gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung ausschließlich für die körperlich Arbeitenden in Industrie, Landwirtschaft und Handel vorgesehen und deren Familienangehörige wurden nicht mitversichert. Das Deutsche Reich beteiligte sich finanziell nicht an dieser Versicherung. Die im Vergleich zu heute mit 1,7 Prozent relativ geringen monatlichen Beiträge wurden paritätisch aufgeteilt, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen. Mit ihren Beiträgen erwarben die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine von der Höhe her abgestufte Altersrente ab dem 70. Lebensjahr.
Seinerzeit wurde jene Altersrente ab dem 70. Lebensjahr von deutschen Sozial-demokraten als agitatorisches Argument genutzt, um diese „Sozialpolitik von oben“ verächtlich zu machen. Wenn allerdings vor wenigen Jahren ausgerechnet von einer sozialdemokratischen Regierung in Deutschland die im Laufe der Zeit auf 65 Jahre herabgedrückte Altersgrenze zur Verrentung wieder auf 67 Jahre angehoben wurde, zeigt das nur, wie praktikabel die einstigen Bismarckschen Regelungen waren, um überhaupt eine solche Versicherung auf finanziell tragbaren Grundlagen einzuführen. Selbst die erneute Anhebung des Rentenalters auf nunmehr 70 Jahre wird ja in Deutschland schon wieder lebhaft diskutiert und gefordert, ohne daran zu denken, wie sehr man sich dabei wieder den einstigen gesetzlichen Grundlagen von 1889 nähert.
Erstaunen erweckt bei näherer Betrachtung des Gesetzes der Umstand, dass es nicht etwa auf energische sozialdemokratische Forderungen zurückging. Vielmehr wollte man sich seitens der Sozialdemokratie erst nach dem erhofften „großen Kladderadatsch“ und der danach erfolgenden Errichtung des sozialistischen „Zukunftsstaates“ um das Wohl-befinden der arbeitenden Klasse bekümmern.
Den ersten Gedanken an eine solche staatlich organisierte Alters- und Invalidenver-sicherung äußerte denn auch kein Sozialdemokrat, sondern der konservative, doch sehr sozial denkende saarländische Industrielle und Abgeordnete Carl Ferdinand von Stumm-Halberg (1836–1901), der gerade in den ersten Regierungsjahren Kaiser Wilhelms II. großen Einfluss auf die deutsche Sozialpolitik besaß. Er hatte bereits 1867 im Reichstag des Norddeutschen Bundes sowie 1878 und 1879 im Deutschen Reichstag eine derartige Versicherung für alle deutschen Industriearbeiter gefordert.
Im November 1887 griff die deutsche Regierung jene Gedanken auf und präsentierte im November 1888 einen ersten Gesetzentwurf, dem viele deutsche Unternehmerverbände, hier lange nicht so sozial wie Freiherr von Stumm-Halberg denkend, anfangs ausge-sprochen zögerlich gegenüberstanden. Viele bezweifelten die Möglichkeit, ein derartiges Unternehmen finanziell tragbar zu gestalten. Letztlich wurde das Projekt als eine obligatorische Pflichtversicherung für so gut wie alle körperlich arbeitenden Menschen in Deutschland in Angriff genommen und die Leitung durch eine „Reichsanstalt“ vorgesehen. Dieser Umstand besiegte letztlich alle Widerstände aus der Wirtschaft.
Der Erfolg der Alters- und Invalidenversicherung bekräftigte Bismarcks Prophezeiungen bei Einführung seiner sozialpolitischen Maßnahmen über den dadurch möglichen sozialen Frieden in Deutschland: „Geben Sie dem Arbeiter Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist – und wenn Sie das tun und die Opfer nicht scheuen und nicht über Staatssozialismus schreien, sobald jemand das Wort ,Altersversicherung‘ ausspricht, wenn der Staat etwas mehr christliche Fürsorge für den Arbeiter zeigt, dann glaube ich, daß die Herren vom Wydener Programm (Sozialdemokraten, die Redaktion) ihre Lockpfeife vergebens blasen werden.“
Heutige deutsche Regierungen sollten den gesunden Menschenverstand, der in jenen Bismarckschen Äußerungen zum Ausdruck kommt, sich immer wieder aufs Neue vor Augen halten, wenn sie an der sozialen Gesetzgebung in Deutschland herumzuwerkeln beginnen.
Der soziale Friede in Deutschland, man vergleiche nur die gegenwärtigen Zustände in Griechenland, sollte das eigentlich wert sein.
Quellen: PA/preussische-allgemeine.de vom 20.05.2014
Weitere Artikel:
Pflegeheime: Betrug
Bismarcks Traum von Europa
Rentenversicherung warnt vor höheren Beiträgen
Versagen der Politik: Verfassungsklage auf ein würdiges Altern
Rentner mit Geldsorgen: Alt, arm und abhängig
Deutschland altert trotz Zuwanderung rapide
Von der Hand in den Mund : Der Rentenbetrug
Psychotherapeutenkammer warnt: Hoher Berufsstress treibt Arbeitnehmer in die Frührente
Verfassungsklage für bessere Pflege: “Ich kenne kein einziges gutes Heim”