Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung: Lügenmärchen der Bundesregierung bei der UN (Video)

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Am 26.und 27. März haben Vertreter der Bundesregierung in Genf bei der Anhörung des UN BRK-Fachausschusses zum Staatenbericht über Deutschland so offenkundig gelogen, wie es besser nicht mehr demonstriert werden kann.

Die Aussagen wurden per Video im Internet übertragen und zusätzlich aufgezeichnet.

Deutschland macht es vor – so einfach kann sich jeder Staat, der foltert, der Verantwortung entziehen – einfach nur Regierungsvertreter erklären lassen.

Bei uns wird nicht gefoltert, wir sehen das anders.

Nur negieren und schon gibt es keine Folter mehr.

Eine bessere Vorlage, wie lapidar Folter weg geleugnet werden kann, konnte die BRD nicht geben.

Die Lügenmärchen der Bundesregierung zur Entmündigung durch das irreführend “Betreuung” genannte Unrecht sind hier dokumentiert – mit unseren Untertiteln (siehe Video unten), was da geheuchelt und gelogen wurde.

Ob das alles von dem Genfer UN-Komitee verstanden wurde und wie es darauf regiert, wird diese Woche in den sog. “Concluding Observations” noch nachgelesen werden können, siehe hier.

„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“

Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

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René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. Und alles zusammen, wenn man nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit mit dem § 63 StGB zu unbefristetem Dauerknast in der forensischen Psychiatrie verurteilt werden sollte oder wenn man durch eine scheinheilig „Betreuung“ genannte Entmündigung sein Selbstbestimmungsrecht abgesprochen bekommt – alles mit der BRK unvereinbare Instrumente, um den Willen zu brechen oder brechen zu können oder damit auch nur zu drohen.

Lesen Sie bei heise online das ganze Interview.

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Deutschland, das Muster für jeden Folter-Staat!

Literatur:

Die Psychofalle: Wie die Seelenindustrie uns zu Patienten macht von Jörg Blech

Video:

Quellen: PublicDomain/zwangspsychiatrie.de vom 13.04.2015

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