Bundesregierung hätte prüfen müssen: EZB-Ankauf von Staatsanleihen teils verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht verkündete ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben.

Der massive Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat nun eine neue Hürde zu überwinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am Dienstag ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben [siehe Berichte »WELT«, »n-tv«].

Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«

Der Hammer hängt in Berlin und Karlsruhe, nicht in Brüssel oder Luxemburg!

Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung des Euro ist zum Teil nicht verfassungskonform, gab heute das Bundesverfassungsgericht bekannt.

Dazu erklären Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher, und Dr. Alexander Wolf, Bundesvorstandsmitglied:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet Sprengstoff. Das Verfassungsgericht zeigt auf, wer am Ende entscheidet – das deutsche Gericht und der deutsche Gesetzgeber, nicht der Europäische Gerichtshof! Zwar sei das Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) keine monetäre Staatsfinanzierung, so das Bundesverfassungsgericht, aber die EZB überschreite nach Ansicht der Richter gleichwohl ihre Kompetenzen und handle rechtswidrig. Damit stellen sich die Verfassungsrichter klar gegen den Europäischen Gerichtshof.

Das Bundesverfassungsgericht zeigt deutlich, wo ‚der Hammer hängt‘ – und der Hammer hängt nach wie vor nicht in Brüssel oder Luxemburg, sondern in Berlin und Karlsruhe!

Die AfD fordert ein Ende der undemokratischen und rechtswidrigen Anleihekäufe durch die EZB!“ (Wie und warum EZB und Fed bei der Inflationsrate betrügen)

Das BVerfG, die EZB und die Nebelkerze

In einem sensationellen Urteil verbietet das Bundesverfassungsgericht den Anleihen-Kauf durch die EZB bzw. die Bundesbank. Ist das nur eine Nebelkerze? Wie geht es weiter mit dem Euro?

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Ist das Bundesverfassungsgericht von allen guten Geistern verlassen? Ausgerechnet inmitten der schwersten Wirtschaftskrise seit der Großen Depression der 1930er Jahre stellt es die EZB-Anleihekäufe in Frage? So mag mancher das am Dienstag ergangene Urteil lesen.

Aber das Verdikt ist zunächst einmal primär eine absolut richtige Erinnerung daran, dass auch Not Gebote kennt. Was schließlich konkret die EZB-Politik betrifft, geht Karlsruhe nicht bis zum Äußersten – und die unmittelbaren wirtschaftlichen und finanziellen Folgen scheinen beherrschbar. Mittel- und langfristig erhöht das Urteil im besten Fall den Druck auf die Politik, endlich Lösungen für die Euro-Zukunft zu liefern.

Zunächst einmal: Das Urteil ist vor allem ein Affront gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Grunde werfen die Karlsruher Richter ihren Luxemburger Kollegen vor, keine Ahnung zu haben und willkürlich gehandelt zu haben.

Das ist starker Tobak und mag sich mit aufgestautem Frust erklären. Trotzdem müssen beide Seiten zum Dialog zurückfinden, um den Konflikt zu lösen. Eine konstitutionelle Krise ist das Letzte, was Europa jetzt braucht. Das würde nur den Europa-Gegnern in Ungarn, Polen, Italien und sonst wo in die Hände spielen.

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Was nun die EZB und die Geldpolitik betrifft, ist der wichtigste Teil des Urteils, dass Staatsanleihekäufe keine monetäre Staatsfinanzierung darstellen, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen. Das gilt es jetzt auch für die EZB-Kritiker anzuerkennen.

Zugleich fordert Karlsruhe aber, dass die EZB stärker die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen überprüft und nachweist. Die EZB sollte Karlsruhe entgegenkommen und ihre Abwägungen darlegen. Sonst droht auch der Bundesbank eine vertrackte Situation, in der sie sich entscheiden müsste, auf wen sie hört. Das muss verhindert werden.

Keine Frage: In der Krise braucht Europa die EZB. Genauso richtig ist, dass die EZB große Unabhängigkeit braucht. Aber auch der EZB sind Grenzen gesetzt, und die Unabhängigkeit bedeutet keine Freistellung von politischer und gerichtlicher Kontrolle. Beides betont Karlsruhe zu Recht. Die EZB sollte deshalb auch jetzt beim neuen Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP nicht vollends überziehen (Die Öko Bank: EZB bestimmt was grün ist? Planwirtschaft 2.0)

Es ist im Notfall Aufgabe der Politik, nicht der Geldpolitik, einzelne Länder im Euro zu halten.

Die Politik in Euroland muss endlich aufhören, sich hinter der EZB zu verstecken. In der Krise muss die Fiskalpolitik ihre Pflicht und Schuldigkeit tun. Und nach der Krise braucht es eine sinnvolle Vertiefung der Währungsunion – auch zur Entlastung der EZB. Da muss sich gerade auch Deutschland ehrlich machen.

Literatur:

Die Angst der Eliten: Wer fürchtet die Demokratie?

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle

Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung

Quellen: PublicDomain/mmnews.de/freiewelt.net am 06.05.2020

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