BRD: US-Soldaten verursacht Unfall, bei dem ein deutscher Schüler getötet wird – ohne Verhandlung vor einem deutschen Gericht!?

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Was sagt das NATO-Truppenstatut über die Gerichtsbarkeit bei Straftaten von US-Soldaten aus, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind?

Die Zeitung DIE RHEINPFALZ hat am 10.07.20 in ihrer Kaiserslauterer Ausgabe unter der Überschrift „Angeklagter plädiert auf ’nicht schuldig‘ – Weilerbach: US-Soldat wegen Unfalls vor Gericht“ u.a. berichtet:

„Im Militärgerichtsverfahren gegen einen US-Obergefreiten wegen des tödlichen Unfalls auf der Weilerbacher Umgehungsstraße im Februar vergangenen Jahres hat der Angeklagte bei allen Anklagepunkten auf ’nicht schuldig‘ plädiert. Das teilt die Pressestelle der Air Base Ramstein auf RHEINPFALZ-Anfrage mit.

Der US-Ankläger wirft dem jungen Mann, der zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alt war, fahrlässige Tötung, rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, rücksichtslose Gefährdung anderer in drei Fällen und Dienstpflichtverletzung vor. Laut Anklage soll er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten haben, als er am frühen Abend des 6. Februar 2019 mit seinem Sportwagen auf der Weilerbacher Umgehungsstraße unterwegs war.

Außerdem soll er nach einem Überholmanöver nicht wieder in seine Fahrspur zurückgeschwenkt sein. Dadurch – so der Vorwurf – kam es zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr: Das Auto des US-Soldaten krachte auf den dreirädrigen Transporter der Marke Piaggio Ape, mit dem ein 17 Jahre alter Junge aus Weilerbach auf der Umgehungsstraße mit langsamem Tempo unterwegs war.

Durch die enorme Wucht des Aufpralls wurde das Leichtfahrzeug über einen nachfolgenden Roller katapultiert und prallte gegen einen Pkw, der hinter dem Roller fuhr. Der Dreiradfahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und erlitt schwerste Verletzungen.

Der Schüler des Ramsteiner Reichswald-Gymnasiums starb noch an der Unfallstelle – vor den Augen seines Freundes, der – nach einem Fahrzeugtausch – dem Piaggio Ape auf dem Roller des 17-Jährigen gefolgt war. Sowohl dieser Jugendliche wie auch der Fahrer des Autos, auf das das Dreirad geprallt war, blieben unverletzt.

Das Verfahren gegen den jungen Amerikaner, der auf dem Ramsteiner Flugplatz stationiert ist und den Rang eines Airman First Class der US-Air-Force bekleidet, findet unter Berufung auf das Nato-Truppenstatut vor dem Militärgericht auf der Air Base statt.“ (Der Tiefe Staat unter Schock: Trump zieht ein Drittel der in Deutschland stationierten Besatzungstruppen ab – absurde Kriegsspiele)

In der RHEINPFALZ vom 17.07.20 war auf der Seite“Südwestdeutsche Zeitung“ unter der Überschrift „US-Soldat nach tödlichem Verkehrsunfall verurteilt – US-Militärgericht: Degradierung und Hausarrest“ u.a. Folgendes zu lesen:

„… die Jury hielt den Soldaten zwar der fahrlässigen Tötung für schuldig, im Hinblick auf die weiteren Anklagen wegen Totschlags, rücksichtlosen Fahrens eines Autos und rücksichtsloser Gefährdung sowie Dienstpflichtverletzung allerdings für nicht schuldig Als Folge sprachen die Geschworenen gegen den Obergefreiten der US-Luftwaffe, der auf der Air Base Ramstein stationiert ist, einen förmlichen Tadel aus und degradierten ihn auf den niedrigsten Dienstrang. Außerdem wurde der Soldat zu zweimonatigem Hausarrest „auf dem Flugplatz Ramstein beziehungsweise in der Wohnsiedlung Vogelweh“ in Kaiserslautern sowie „verschärfter Arbeit für die Dauer von drei Monaten ohne Inhaftierung“ verurteilt. Eine Urteilsbegründung blieben die US-Behörden trotz mehrfacher Anfragen am Montag schuldig.“

Im NATO-Truppenstatut, das eigentlich „Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen“ heißt, schon am 19. Juni 1951 geschlossen, aber erst im Bundesgesetzblatt 1961 II S. 1190 veröffentlicht wurde, ist zur Ausübung der Strafgerichtsbarkeit bei Straftaten von Soldaten der Stationierungsstreitkräfte Folgendes ausgeführt (s. https://www.hjr-verlag.- de/out/pictures/wysiwigpro/Download/978-3-8114-6054-6_Download_033.pdf ):

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Art. VII [Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit, Polizeigewalt, Unterstützung bei Strafverfolgung]

(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels (a) haben die Militärbehörden des Entsendestaates das Recht, innerhalb des Aufnahmestaates die gesamte Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit auszuüben, die ihnen durch das Recht des Entsendestaates über alle dem Militärrecht dieses Staates unterworfenen Personen übertragen ist; (b) üben die Behörden des Aufnahmestaates über die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges und über deren Angehörige in bezug auf die innerhalb des Hoheitsgebietes des Aufnahmestaates begangenen und nach dessen Recht strafbaren Handlungen die Gerichtsbarkeit aus (Ist Deutschland trotz Zwei-plus-Vier-Vertrag noch Besatzungsrecht unterworfen? (Video)).

(Absatz (2) ist hier nicht relevant, aber unter dem oben angegebenen Link nachzulesen.)

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(3) In Fällen konkurrierender Gerichtsbarkeit gelten die folgenden Regeln:

(a) Die Militärbehörden des Entsendestaates haben das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit über ein Mitglied einer Truppe oder eines zivilen Gefolges in bezug auf (i) strafbare Handlungen, die nur gegen das Vermögen oder die Sicherheit dieses Staates oder nur gegen die Person oder das Vermögen eines anderen Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges dieses Staates oder eines Angehörigen gerichtet sind; (ii) strafbare Handlungen, die sich, aus einer Handlung oder Unterlassung in Ausübung des Dienstes ergeben.

(b) Bei allen sonstigen strafbaren Handlungen haben die Behörden des Aufnahmestaates das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit.

(c) Beschließt der bevorrechtigte Staat, die Gerichtsbarkeit nicht auszuüben, so teilt er dies den Behörden des anderen Staates so bald wie möglich mit. Die Behörden des bevorrechtigten Staates ziehen die von den Behörden des anderen Staates an sie gerichteten Ersuchen um Verzicht auf das Vorrecht in wohlwollende Erwägung, wenn der andere Staat einem derartigen Verzicht besondere Wichtigkeit beimißt.

Da der US-Soldat mit seiner Straftat weder den Staat USA noch einen US-Bürger geschädigt hat und die fahrlässige Tötung auch nicht im Dienst und außerhalb der Base begangen wurde, lag „das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit“ eindeutig beim Aufnahmestaat Bundesrepublik Deutschland – also bei der deutschen Justiz.

 

Warum die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern unter Berufung auf ihre bisher geübte Praxis das eindeutig in i h r e Zuständigkeit fallende Ermittlungsverfahren aus der Hand gegeben und während der langen Verzögerung nicht wieder an sich gezogen hat, erschließt sich uns nicht. (Anm. d. Red.: Liegt wahrscheinlich an der andauernden US-Besatzung der BRD – in einem Youtube-Video wird behauptet, die US-Truppen in der BRD hätten keinerlei Befugnisse, was von einem anonymen General bestätigt wurde, dieser Unfall ist ein klarer Widerspruch zu den Aussagen im Video)

Dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft hat den Angehörigen des getöteten Jungen j e d e Möglichkeit genommen, sich mit der Urteilsbegründung zu befassen, ein von einem deutschen Gericht gefälltes Urteil eventuell in einer nächsten Instanz anzufechten und so ihren inneren Frieden zu finden (Täuschung der Deutschen: Ist die BRD ein souveräner Staat oder ein Besatzungskonstrukt?).

Ist da – vielleicht schon vor längerer Zeit – eine Weisung aus Mainz ergangen, das ach so geschätzte „gute Verhältnis zu den US-Streitkräften“ keinesfalls durch störende „Einmischung“ zu trüben?

Literatur:

Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/luftpost-kl.de am 27.07.2020

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4 comments on “BRD: US-Soldaten verursacht Unfall, bei dem ein deutscher Schüler getötet wird – ohne Verhandlung vor einem deutschen Gericht!?

  1. Vor dem Gesetz sind (angeblich) alle Menschen gleich. Ich wußte bislang wirklich nicht, das US-Soldaten gleicher sind.
    Danke für die Info.

  2. US-Soldaten verursacht Unfall, bei dem ein deutscher Schüler getötet wird – ohne Verhandlung vor einem deutschen Gericht!?
    Nach noch gültigen Besatzungsrecht siehe 2 + 4vertrag kann kein US-Staatsbürger von einem Deutschen Gericht belangt werden oder gar verurteilt, wenn in den fast 80Jahren der Besatzung es Vorkamm dann nur mit stillschweigender Duldung der Alliierten Siegermächte.

  3. 1. Nach dem Motto:willst du nicht mein Freund sein so bist du eben mein Feind.
    2. Ja,vor dem „Gesetz“ aber nicht im Gesetz.
    3. Menschen ? In diesem System (Regime) gibt es es bekanntlich ja keine Menschen sondern nur Sachen.
    Man denke nur an die Klassifizierung der sog. „Kapitalverbrechen“ wo richtige Menschen geselbstgemordet werden .
    Du wirst in diesem System nicht als Mensch erkannt und als solches auch nicht geführt.Du wirst nur verwaltet wie eine Sache .In diesem Sinne : )

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