
Wie gründlich und umfassend es der Bundesregierung und den Corona-Jakobinern in diesem Land inzwischen gelungen ist, die Menschen in Panik zu versetzen und gegeneinander aufzuwiegeln, muss der erfolgreiche Kläger derzeit erfahren, der die klar rechtswidrige Düsseldorfer Maskenverordnung zu Fall brachte: Corona-Nazis und Maskenfetischisten trachten ihm nun sogar nach dem Leben.
Der Düsseldorfer Architekt Johannes Engelhardt, ein respektierter, honoriger und völlig unauffälliger Bürger, hatte durch die willkürliche und absurd überzogene Verfügung, wonach in der NRW-Landeshauptstadt fast flächendeckend überall (bis auf einige Grünflächen) im Freien Maske zu tragen war, sein Rechtsempfinden verletzt gesehen – und erfolgreich geklagt.
Das Gericht gab seiner Beschwerden statt, da die Bestimmungen rechtswidrig seien: Es sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann die Maskenpflicht überhaupt greift, und es wird seitens der Verwaltung auch keine hinreichende Begründung für die Maßnahmen genannt. Die Stadt zog die Verfügung inzwischen zurück – will sie jedoch durch eine neue Verordnung ersetzen (Überlastung der Intensivstationen durch Covid-19-Patienten? Genaue Analyse der Zahlen gibt Entwarnung).
Viel Zuspruch erhielt Engelhardt für sein Engagement und seinen Gerichtserfolg – doch auch Anfeindungen und empörte Reaktionen. Aufgehetzte Angstbürger fürchten nun einen „massiven Ausbruch“ der Krankheit (wodurch dann sollte dieser eigentlich von den schon jetzt vermeldeten „Horrorfallzahlen“ Positivgetesteter unterscheiden?).
Ein von „Bild“ interviewter verängstigter Rentner rief erregt an Engelhardts gewandt in die Kamera: „Wenn ich sterbe, sind sie schuld!“. Ein anderer erklärte, seine Frau sei krebskrank, und fragte nach Engelhardts „Verantwortung“.
Jetzt tritt genau das ein, wovor Kritiker schon im April vergeblich gewarnt hatten, als der deutsche „Maskenball“ begann: Dass nämlich die Masken eine trügerische Sicherheit, einen Scheinschutz suggerieren.
Das Gehirn wähnt die Atemwege geschützt, wenn Mund und Nase bedeckt werden – eine zwar intuitiv verständliche, aber grundfalsche und völlig absurde Vorstellung, erzeugt von der menschlichen Unfähigkeit, sich auch nur im Ansatz vorzustellen, wie klein Viren eigentlich sind (Gericht kippt allgemeine Maskenpflicht in Düsseldorf – Anwälte verurteilen die massiven Verstösse gegen Recht und Gesetz durch Corona-Massnahmen).


Spaltung durch kollektive Angstneurose
Genau dies wendet auch Engelhardt ein und verweist im „Bild“-Interview darauf, dass entgegen immer wieder geäußerter Behauptungen und kaum belastbarer, auf Hypothesen und Annahmen gründender Studien eben nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die Maske bei Corona irgendeine positive Auswirkung hat – während längst gut dokumentiert ist, dass dauerndes Maskentragen gesundheitsschädlich ist – vor allem für Kinder.
Überhaupt, so Engelhardt, seien sämtliche Grundlagen für die Corona-Verordnung in Düsseldorf, letztlich aber für das Infektionsschutzgesetz insgesamt nicht wissenschaftlich fundiert. Engelhardt fordert endlich eine Evidenzbasierung, damit gesetzliche Regelungen auch rechtssicher sind; doch eine solche existiert nicht einmal mit Fall der PCR-Tests.
Zu den kontroversen Reaktionen auf das erstrittene Urteil sagt der Architekt, es sei „unerfreulich, dass wir uns als Gesellschaft zunehmend gegeneinander bewegen“. In einem Anruf sei ihm gedroht worden: „Wenn ich Sie in dieser Stadt sehe, schlage ich Sie tot“. Dies sei alarmierend und zeigt die Folgen solcher Verfügungen wie in Düsseldorf, aber auch der Corona-Politik insgesamt – und vor allem, wie die Medien mit dieser Krankheit umgehen und was damit in der Bevölkerung angerichtet wird.
„Menschen leiden an einer Angstneurose, werden in eine Psychose reingezogen, und jeder sieht seinen Nachbar als Infizieren. Man hat Angst und versteckt sich“, fasst Engelhardt zusammen. So entstehe ein „großer Schaden“, und „dagegen müssen wir alle aufstehen.“
Es habe jedoch auch viel Zustimmung gegeben. „Es ist doch lächerlich, wenn ich auf Straße alleine 20 Meter von einem anderen Passanten entfernt mit Maske rumrennen muss“, sagte eine Frau. Und Geschäftsleute solidarisieren sich reihenweise mit Engelhardt. Der Zuspruch reicht bis hin zur Unterstützungs- und Spendenbereitschaft vieler, die gegen überzogene Verordnungen auch anderswo klagen wollen.
Der Architekt will sich nun genau anschauen, wie die von der Stadt Düsseldorf angekündigte Neufassung der Verordnung aussieht – und gegebenenfalls auch dagegen erneut klagen, sollte auch diese wieder rechtswidrige Inhalte aufweisen („Ohne PCR-Tests keine Pandemie!“: Corona-Milliardenklage gegen Drosten und Co.! Dr. Fuellmich macht ernst! (Videos)).


44 Studien über den Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen
Eine Gruppe von Medizinern und Wissenschaftlern hat auf der Webseite www.aerzteklaerenauf.de 44 wissenschaftliche Studien zusammengetragen, die den Nutzen von Mund-Nasen-Bedeckungen untersucht haben. Das Ergebnis ist erstaunlich.
(Hans U. P. Tolzin, 8.11.2020) Eine der größten Einschränkungen von Grundrechten stellt der direkte und indirekte Zwang zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen dar. Angeblich soll dies helfen, die Infektionsrate zu verringern. Doch wie ist die wissenschaftliche Studienlage dazu? (Belgien: Ärzte beschuldigen in einem unglaublich, offenen Brief die WHO, die Covid-19-Pandemie durch eine gezielte „Infodemie“ erzeugt zu haben)
Selbstdarstellung von „Ärzte klären auf“
„Wir sind eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Ärzten und anderen Wissenschaftlern, die der Öffentlichkeit ihre fachliche Expertise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Verfügung stellt. Wir „Ärzte klären auf“ sind überparteilich und bekennen uns uneingeschränkt zu Demokratie, Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit.
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Unser politisches Engagement verfolgt das Ziel eines friedvollen, sozialen, freiheitlichen und aufgeklärten Gemeinwesens. Wir wenden uns kritisch gegen Desinformation, Lobbyismus, Demokratieabbau, politische Willkür, gesellschaftliche Spaltung und die Einschränkung von Grundrechten. Unser Ziel ist die seriöse und evidenzbasierende Aufklärung des medizinischen Sachverhaltes im Umgang mit dem Corona-Virus „SARS-CoV-2″.“

Zusammenfassung des Ergebnisses
Die Autoren leiten die Auflistung der Studien mit folgenden Worten ein:
„Die Datenlage spricht insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gem. der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und des Unfall- und Gesundheitsschutzes gem. SGB VII, nicht für ein Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Dieses gilt in besonderem Maße in Bezug auf Kinder!“
Zu den Studien
www.aerzteklaerenauf.de
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com/impfkritik.de am 11.11.2020
