
Nach dem Messerangriff eines somalischen Migranten, der am Freitag in Würzburg drei Frauen getötet und viele weitere verletzt hat, fordern einige Politiker die Überprüfung des Flüchtlingsrechts. Auch der neue Bericht des Bundeskriminalamtes über die Zuwanderer-Kriminalität spricht eher dafür. Doch was könnte die Abschiebung des Täters verhindern?
Bei dem 24-jährigen Täter handelt es sich – und das macht den Fall so problematisch – um einen somalischen Migranten mit einem subsidiären Schutzstatus. Er wird also weder als Flüchtling noch als Asylberechtigter anerkannt, hält sich in Deutschland jedoch wegen des Bürgerkrieges in Somalia legal auf.
Die bisherigen Auffälligkeiten des Verdächtigen, wie etwa eine Bedrohung der MitbwohnerInnen eines Obdachlosenheimes in Würzburg mit einem Messer im Januar, hätten allerdings nicht für eine Abschiebung gereicht, da es keine Strafanzeigen gegeben habe, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gegenüber dem Radiosender Bayern-2.
Bei „Bild Live“ sprach sich der CSU-Politiker jedoch für eine Überprüfung des Flüchtlingsrechts nach der Bundestagswahl aus. Die Bundesregierung müsse darüber nachdenken, ob der subsidiäre Schutz für Flüchtlinge „auf Dauer so bleiben“ könne, sagte Herrmann.
Bundeskriminalamt berichtet von mehr Straftaten gegen das Leben – die allgemeine Zahl sinkt aber leicht
Im Juni veröffentlichte das Bundeskriminalamt ebenfalls einen neuen Bericht zur „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020“. Aus dem Bericht geht eine merkwürdige Dissonanz hervor: Einerseits geht die Zahl der Straftaten durch Zuwanderer allgemein leicht zurück, bei Delikten wie Mord und Totschlag steigt sie jedoch.
Kein Grund, um alle Zuwanderer pauschal als „kriminell“ abzutun, doch allein schon der Anteil der Verbrechen gegen das Leben ist im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Deutschland relativ hoch. Wenn man annimmt, dass nur Menschen mit dem Status „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ als „Zuwanderer“ in die Statistik eingehen.
So gab es dem Bericht zufolge im Jahr 2020 im Bereich der Allgemeinkriminalität 253.640 Straftaten mit Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Das waren 8,6 Prozent aller 2,96 Millionen aufgeklärter Straftaten in Deutschland. Im Vergleich zu 2019 bedeutet dies einen durchschnittlichen Rückgang um 4,7 Prozent, ob bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Vermögens- und Fälschungsdelikten, Diebstahl oder den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.(Kriminelle Migratenbanden: Militärpolizisten üben in Stockholm den Straßenkrieg)


Darunter gab es aber 370 aufgeklärte Straftaten gegen das Leben wie Mord oder Totschlag, bei denen jeweils mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Das sind schon 3,6 Prozent mehr als 2019. Mehr noch, bei den aufgeklärten derartigen schweren Straftaten liegt der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer mit 452 Personen an der Gesamtzahl der deutschlandweit registrierten Tatverdächtigen (3649) bei 12,4 Prozent.
Eine relativ hohe Zahl, wenn man annimmt, dass die Gesamtzahl aller in Deutschland lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber weit unter zwei Millionen liegt. Oft waren auch Zuwanderer selbst Opfer von anderen Zuwanderern. 5,7 Prozent der allgemeinen Straftaten-Opfer waren ebenfalls Zuwanderer.
Das steht einer Abschiebung im Wege
Eigentlich kann ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die „öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Im Fall des Würzburger Täters kann der Schutzstatus wegen schwerer Straftaten zwar zurückgenommen werden, doch auch andere Faktoren können aber laut Migrationsexperten die Abschiebung verhindern – nach dem Prinzip, wenn die Gründe für eine Ausreise die Gründe für einen Verbleib in Deutschland überwiegen. Darüber hinaus werden „alle Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt (§ 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
Bei Faktoren wie schwere psychische Krankheiten muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Migrationsexperten jedoch ein Abschiebeverbot „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen“ feststellen und eine Duldung erlassen. Zum Beispiel, wenn dem Abgeschobenen „eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ droht (§ 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz). Eine Abschiebung setzt zudem in der Regel auch voraus, dass die Identität geklärt ist, dass eine Geburtsurkunde oder ein Pass vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird die Abschiebung ebenso unmöglich.
Eine allgemeine Statistik zu den abgeschobenen Straftätern und Gefährdern gibt es in Deutschland nicht. Da es bei vielen tatverdächtigen Zuwanderern 2020 wie in den vergangenen beiden Jahren um Menschen aus Syrien Afghanistan und dem Irak ging, wurden aber viele von ihnen gerade wegen der Bürgerkriege bzw. der fehlenden Neubewertung der Lage in diesen Ländern nicht abgeschoben.
Das Gleiche galt bis 2019 auch für Somalia, doch mittlerweile gibt es vereinzelte Abschiebungen dorthin von Straftätern – allerdings nach Verbüßen der Strafe in Deutschland.(Riesen-Migrantenschiff kommt: Droht Europa bald neuer Asyl-Rekord?).


Österreich trauert um 13-Jährige: 2 Afghanen festgenommen!
Der Tod eines 13-jährigen Mädchens aus Tulln erschüttert Österreich. Am Samstag wurde die von Blutergüssen übersäte Leiche des Mädchens in Wien-Donaustadt am Straßenrand von Passanten aufgefunden. #Die Obduktion sagt: Die 13-Jährige wurde erwürgt. Jetzt wird bekannt: Die Polizei hat zwei Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren festgenommen. Die Tat erinnert an das furchtbare Martyrium einer 15-jährigen Tullnerin und erfolgte nur wenige Tage nach dem Terroranschlag von Würzburg.
Sie soll in einer Unterkunft getötet worden sein. Erst später wurde ihre Leiche im 22. Bezirk Wiens auf dem Straßenrand abgelegt. Das bestätigten Gerichtsmediziner bereits. Der Körper des Mädchens war mit Hämatomen übersät. Vor allem im Halsbereich: Sie wurde erstickt. Am Nachmittag nahm die Polizei zwei Afghanen (16, 18) fest. Sie sollen am Dienstag einvernommen werden.
Sonntag: Eltern erhielten traurige Gewissheit
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Am Sonntag erhielten die Eltern des vermissten Mädchens traurige Gewissheit: Sie fuhren nach Wien, um den Leichnam ihrer Tochter (13) zu identifizieren. Es ist gar nicht auszudenken, welchen Qualen das Mädchen bis zu seinem schrecklichen Erstickungstod ausgesetzt war. Zur Frage, ob ein Sexualdelikt vorliegt, hält man sich bedeckt. Offenbar wurde es gefesselt, worauf Druckstellen an Armen und Beinen hinweisen sollen. Die Eltern werden seelsorgerisch betreut.
Mainstream makaber: Sucht Schuld wo anders
„heute“ titelt zu dieser Information makaber: „Was tat Mordopfer (13) aus Tulln alleine in Wien?“. Offenbar sucht die Zeitung nach anderen Schuldigen und will von den wirklichen Tätern ablenken. Kann das die Schlussfolgerung für immer mehr Frauenhass seitens Männern mit oft hergebrachten archaischen Rollenbildern sein? Dass junge Mädchen Österreichs Hauptstadt meiden müssen?
Jahre lang forderten jedoch NGOs die unkomplizierte Migration via Flugzeug nach Europa – für jeden der daran interessiert ist. Damit die Flüchtlinge nicht im Mittelmeer ertrinken müssen, so die meist bediente Argumentation. Jetzt arbeitet die EU an legalen Migrationswegen für Afrikaner nach Europa.
Dabei zeigt sich bereits, dass sich viele der massenhaft angekommenen, oftmals jungen Männer in unserer Kultur nicht zurechtfinden. Sie entstammen oft vormodernen Gesellschaften mit archaischen Rollenbildern, die sie vielfach in das Zielland mitbringen, wie Experten bestätigen. Darüber berichtet mittlerweile sogar der Mainstream. Immer wieder spielt auch Islamismus eine Rolle.

Schon wieder totes Mädchen aus Tulln!
Der Fall erinnert an das schreckliche Martyrium der 15-jährigen Tullnerin, die auf dem Weg vom Bahnhof zu ihrem Vater auf einem Messegelände von Asylwerbern brutal vergewaltigt wurde und sich nie wieder von diesen Qualen seelisch erholte. 2019 starb das Mädchen dann an einer Meningitis. Für die Asylwerber endete der Prozess in skandalösen Freisprüchen.
Wenige Tage nach islamistischem Würzburg-Terror: Ging gezielt auf Frauen los
Die Tat erfolgte nur wenige Tage nach dem islamistischen Anschlag in Würzburg. Dort ging ein Somalier (24), der mit der großen Flüchtlingswelle 2015 nach Deutschland gekommen ist, mit einem Küchenmesser gezielt auf Frauen los.
Er tötete drei Frauen und verletzte sieben weitere schwer. Passanten schritten zum Teil ein und bewarfen ihn mit Stühlen. Er erklärte bereits, dass es sich dabei um seinen Dschihad (islamisch: heiliger Krieg) handelte. Während der Tat schrie er „Allahu Akbar“.
Dabei erstach er unter anderem eine Mutter, die sich schützend über ihr Kind beugte. Brisant: Er erstach auch die Woolworth-Verkäuferin, die er zuvor fragte, wo es Messer gebe. Sie zeigte dem Somalier noch die Küchenzubehör-Abteilung – sofort stach er mehrfach auf die arglose Frau ein, bis sie vor seinen Füßen verblutete.
Literatur:
Geplanter Untergang: Wie Merkel und ihre Macher Deutschland zerstören
Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!
Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht
Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)
Quellen: PublicDomain/snanews.de am 29.06.2021
