
Die Bundesregierung plant laut Medienberichten für den Herbst dieses Jahres neue Anti-Corona-Maßnahmen. Was eine befürchtete „vierte Welle“ eindämmen soll, bedeutet besonders für Ungeimpfte massive Einschränkungen.
„Im Supermarkt, um Freunde zu treffen, bei Ikea, im Kino, im Restaurant oder beim Friseur: Jeder muss wohl ab Herbst seine Impfnachweise oder Genesungsbescheinigungen griffbereit haben und sie am Eingang nachweisen können.“ Das schreibt Focus online zu den für Herbst geplanten neuen Anti-Corona-Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung einer weiteren Welle in der Pandemie entgegenwirken will.
Hintergrund sind am Dienstag bekannt gewordene Pläne der Bundesregierung, die vor allem für Ungeimpfte weitgehende Einschränkungen bedeuten. In Medienberichten dazu heißt es, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wolle damit die befürchtete „vierte Welle“ an COVID-19-Infektionen eindämmen.
Mit Blick auf Herbst und Winter brauche es weiterhin Schutzmaßnahmen, „um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen“. Das wird aus einem BMG-Bericht zitiert, der offenbar einigen Medien vorliegt.(Unis decken auf: Impfstoffe „verunreinigt“ – auch menschliche Rückstände dabei – eine Form von Bioterrorismus? (Video))
Angeblich soll damit ein erneuter Lockdown verhindert werden – durch eine hohe Impfquote sowie „durchgängig und inzidenzunabhängig“ weiteres Einhalten von Anti-Corona-Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maskentragen.
Das soll überall dort gelten, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen, deren Impfstatus unbekannt ist oder „unter denen besonders verletzliche Personen sein könnten“, wie es in dem Papier heißt, das am Mittwoch von Welt online öffentlich gemacht wurde.
Außerdem soll es bis Frühjahr 2022 verpflichtend bleiben, eine medizinische Schutzmaske im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel zu tragen – „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“.
Positiv getestete Personen sollen weiterhin in Quarantäne isoliert werden, was auch für enge Kontaktpersonen und Einreisende aus sogenannten Risikogebieten weiter gelten soll. Mit „systematischem seriellen Testen“ sollen vor allem Jüngere und Ältere bedacht werden. Das BMG schlägt vor, „das Angebot kostenloser Bürgertests für alle Mitte Oktober 2021 (z.B. zum 11. oder 18. Oktober 2021)“ zu beenden.(Nutzen der Corona-Impfung gering, gesundheitliches Risiko enorm, bereits 45.000 Tote in den USA: Americas-Frontline Doctors klagen vor Bezirksgericht)


3G-Regel als Standard
Zudem will das Ministerium, dass ab September die 3G-Regel für Innengastronomie, Hotelübernachtungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen gelten soll. 3G steht für „geimpft, getestet oder genesen“. In dem Papier heißt es dazu:
„Es ist entscheidend, infektiöse Personen einen Raum erst gar nicht betreten zu lassen.“
Das würde bedeuten, dass nur geimpfte, getestete oder genesene Personen Zutritt bekommen.
Zugleich drohen Ungeimpften weitere Einschränkungen: „Dazu zählten insbesondere Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie (‚2G statt 3G‘)“, schreibt Welt online.
In dem BMG-Papier wird das so begründet: „Generell können und müssen Geimpfte und Genesene aufgrund des deutlich reduzierten Risikos für sich und andere nicht mehr den gleichen Beschränkungen unterliegen wie nichtgeimpfte Personen.“
Die Bundesregierung will die Pläne mit den Ländern in der kommenden Woche beraten, wie die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch meldet. Die steigenden Infektionszahlen seien „eine Warnung“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer danach am Mittwoch in Berlin. Den Umgang damit wolle Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am 10. August abschließend beraten.
Zu den bekannt gewordenen vorgesehenen Maßnahmen äußerte sich Demmer laut dpa nicht. Es handele sich um eine „Diskussionsgrundlage“ für die Beratungen der Bund-Länder-Runde.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki kommentierte das laut Bild so:
„Die Ankündigung, in Zukunft Ungeimpfte vom Gastronomiebesuch ausschließen zu wollen, ist der dreisteste und verheerendste Wortbruch dieser Bundesregierung, die wiederholt Stein und Bein geschworen hat, es werde keine Impfpflicht in Deutschland geben. Dieser Wortbruch wiegt noch schwerer als die Unverhältnismäßigkeit dieser angedrohten Impfpflicht.“
In Zielsetzung und Wirkung komme das „einer direkten Impfpflicht gleich, wenn die Regierung nicht geimpfte Personen vom sozialen Leben ausschließt“. Bild-Kommentator Jan W. Schäfer erinnerte am Mittwoch in dem Blatt an Folgendes: „Bürgerrechte sind Grundrechte. Sie gelten für jeden – ob geimpft oder nicht!“ („Sie sind Versuchskaninchen!“: Slowakischer Ex-Ministerpräsident gegen Corona-Impfung bei Kindern – Todesfälle unter Piloten häufen sich)


1
2
Massive Einschränkungen
In dem Papier aus dem Ministerium werden weitere „Schutzmaßnahmen“ für Kinder und Jugendliche im Bildungsbeeich sowie für Alten- und Pflegeheime angekündigt. Dazu gehören „Test-, Lüftungs- und Hygienekonzepte sowie je nach Inzidenzlage die Notwendigkeit, medizinische Schutzmasken in den Schulen zu tragen“. Für Alten- und Pflegeheime sind für den Herbst und Winter weiterhin Schutz-, Test- und Hygienekonzepte notwendig sowie „Auffrischungsimpfungen“ vorgesehen.
Wie weit die Pläne gehen können und was sie für die Betroffenen bedeuten, beschreibt nun Focus online. Danach gibt es Zutritt zu Orten des alltäglichen Lebens nur noch mit Impfnachweis: „Ungeimpfte brauchen wiederum einen Antigen-Schnelltest aus der Apotheke, vom Arzt oder aus den Testzentren“, so das Magazin. Die Tests sollen dann nicht mehr kostenlos sein.
Die Folgen könnten laut dem Bericht sein, dass der Eintritt in Gaststätten ab Herbst nur noch denen gestattet ist, die reserviert und vorher die 3-G-Angaben gemacht haben. Diese werden dann im Lokal überprüft.
„Impfbescheinigungen, Genesungsnachweise, Schnelltests, die CovPass-App und auch die Corona-Warn-App werden höchstwahrscheinlich ab September eine zunehmend wichtigere Rolle spielen.“
Das Magazin verweist auf andere Länder wie Frankreich und Griechenland, in denen solche Regelungen bereits gelten und digital geprüft werden können. In Frankreich gilt die 3G-Regel seit Mitte Juli für kulturelle Veranstaltungen wie Kino und Theater sowie im Bahnfern- und Flugverkehr, in Einkaufszentren, Krankenhäusern, Altenheimen sowie in gastronomischen Betrieben.
Was noch folgen könnte, zeigt der Blick nach Italien: Dort wurden Pläne bekannt, denen zufolge Ministerpräsident Mario Draghi vorhat, nur noch diejenigen wählen zu lassen, die geimpft sind und das nachweisen können.

Etwas Unterwerfung muss drin sein – Tafel-Ausgabe nur noch für Geimpfte, Genesene, Getestete
Die Marburger Tafel will ab 16. August, also ehe bundesweit die Regeln wieder verschärft werden, nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete bedienen. Der Bundesverband der Tafeln stellt sich dahinter. So funktioniert der Impfzwang für Arme.
Die Tafeln sind kein gänzlich unschuldiges Projekt. Die vielen Vereine, die nach dem Konzept bundesweit Ausgabestellen für Lebensmittel und mancherorts auch für Kleidung betreiben, sind im Gefolge der Hartz-Gesetze groß geworden und versorgen mittlerweile 1,6 Millionen Menschen in Deutschland. Sie erhalten zum großen Teil abgelaufene Lebensmittel von Supermarktketten, die diese dann nicht mehr entsorgen müssen und für die sie zudem eine Spendenbescheinigung erhalten.
Dazu kommt, dass sie nicht einfach mal zugänglich sind, wenn jemand dringend Lebensmittel braucht. Im Gegenteil, es gibt längst Orte, in denen Wartelisten für die Tafeln bestehen und die Kundschaft ausgewählt wird. Man muss seine Bedürftigkeit erst ordentlich bürokratisch nachweisen.
Es gibt eine festgelegte Ausgabezeit, und wer mehrere Male fehlt, verliert seinen Anspruch. Im Falle der Marburger Tafel darf man zwei Jahre lang alle vierzehn Tage kommen und muss dann ein Jahr pausieren. Nur regelkonforme Arme werden bedient. So, wie die Fuggerei von den Bewohnern die tägliche Verrichtung von Gebeten für den Stifter verlangte und damit vorführte, wie nach dem Begriff der damaligen Zeit ein ordentlicher Armer sich zu verhalten hatte.
Die Sprache der Tafeln erinnert an die Jobcenter, die ihre Opfer ebenfalls „Kunden“ nennen, obwohl sie keines der Rechte besitzen, die ein Kunde üblicherweise hat. Die Kunden der Tafeln dürfen für die Lebensmittel, die sie erhalten, zahlen. Einen kleinen Betrag nur, und die Begründung ist, dann müssten sie sich nicht als Empfänger von Almosen empfinden; aber die Entrichtung eines Preises verschafft ihnen üblicherweise nicht das Recht, die Ware auszuwählen.
Die Tafeln gibt es in Deutschland seit 1993, aber es war die gezielte Verarmung durch Hartz IV, die sie enorm auf bundesweit 965 Ausgabestellen anwachsen ließ; und auch die Lockdowns haben die Zahl der Abnehmer weiter erhöht, obwohl im ersten Lockdown die Hälfte der Tafeln nicht geöffnet war.
Gäbe es Sozialleistungen, die tatsächlich den Bedarf decken (der Paritätische berechnete dafür 2020 einen Betrag von 644 Euro), dann gäbe es nicht so viele Tafeln; und andersherum – dass es sie gibt, verringert deutlich den Druck, bedarfsdeckende Leistungen einzuführen. (Über 90 Prozent immun? Dr. Bhakdi erklärt, warum die Impfung unnötig ist – „diese Entdeckung muss um die Welt gehen“ (Video zensiert von Youtube))

Diese Hintergründe muss man kennen, um zu verstehen, was die Marburger Tafeln reitet, wenn sie verkünden, in ihren Ausgabestellen gälten ab dem 16. August die 3-G-Regeln. Das bedeutet, wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen tagesaktuellen Test vorweisen. Diese Regeln gelten augenblicklich selbst für Einkaufszentren und Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs nicht mehr. Geschäfte, die den lebensnotwendigen Bedarf decken, fielen allerdings bisher nicht unter die 3-G-Regel.
Die Reaktionen auf diese Ankündigung waren entsprechend begeistert. Auf der Facebook-Seite des Marburger Tafel e.V. reichen sie von „Schämt Euch in Grund und Boden!“ über „Ausgabe nur noch an regimetreue Arme?“ bis hin zu Ankündigungen, Spenden einzustellen.
Der Bundesverband Tafel Deutschland e.V. hat auf Twitter auf die wütenden Reaktionen reagiert, allerdings das Problem nicht gänzlich erfasst:
Ja, die Ehrenamtlichen, auf die sich die Tafeln vor allem stützen, sind mehrheitlich über 60. Aber in den Ausgabestellen wird weder gegessen noch Sport getrieben, mit Sicherheit auch selten gesungen, und körpernahe Dienstleistungen sehen auch anders aus. Wenn man sie schützen will, sollte eine normale Maske genügen.


Schließlich versorgen die Tafeln nicht mit Luxusgütern oder elektronischem Spielzeug, sondern mit Lebensmitteln, für deren Erwerb andernorts eine Maske genügt. Gleichzeitig scheint weder beim Bundesverband Tafel Deutschland e.V. noch bei der Marburger Tafel die Tatsache angekommen zu sein, deren sich die erbosten Kommentatoren sehr bewusst sind: dass politisch gerade diskutiert wird, die Tests für Ungeimpfte ab Oktober kostenpflichtig zu machen. Dann würde die Marburger Regelung nämlich tatsächlich zu einer Verweigerung der Versorgung für Arme beziehungsweise zu einer privat diktierten Impfpflicht.
Vielleicht sollte jemand der Marburger Tafel einmal verraten, dass Schritte in Richtung Impfpflicht einen Pferdefuß haben. Sollten nämlich jene, die ihre Leistungen benötigen, in Folge einer dadurch erzwungenen Impfung erkranken, wäre womöglich die Marburger Tafel schadensersatzpflichtig.
Die Aussage des Bundesverbands allerdings lässt aufhorchen, weil sie nahelegt, dass der Beschluss der Marburger Tafel nur eine Art Testballon ist, dem andere Vereine folgen werden. Und das wiederum könnte Befürchtungen verstärken, dass für den Herbst tatsächlich geplant wird, Menschen ohne Impfung vom ungetesteten Zugang zur Grundversorgung auszuschließen. Diese Idee kursiert zwar bisher nur als Schlagzeile des Focus ohne weitere Belege, doch ist der Focus kein sonderlich oppositionelles Blatt, hätte also wenig Grund, die Maßnahmen schärfer darzustellen, als sie geplant sind.
Sollte dem so sein, unter allen Vorbehalten, dann würden die Tafeln zum naheliegenden Anlaufpunkt. Die Marburger Regel könnte andeuten, dass es dieses Schlupfloch nicht geben wird.
Was sie aber auf jeden Fall zeigt, ist, wie bedenkenlos in einer sich sozial dünkenden Szenerie ohne jede Grundlage über grundlegende Bedürfnisse hinweggegangen wird. Es ist gerade der privatrechtliche Charakter dieser Notversorgung, der es ermöglicht, noch weit über die ohnehin rigiden staatlichen Vorgaben hinauszugehen. Eine öffentliche Einrichtung könnte das nicht. Kirchliche Suppenküchen wissen, dass sie ihren Zweck verfehlen, wenn sie solche Regeln aufstellen.



Der Bundesverband Tafel Deutschland e.V. hingegen, in dessen Kuratorium Daimler, Rewe, Metro und Lidl vertreten sind, testet in seinem Marburger Ableger, wie weit man das Modell Fuggerei heute treiben kann. Klar, Gebete sind nicht mehr so gefragt. Aber etwas Unterwerfung muss für einen ordentlichen Armen schon drin sein.
…
Am 28. April 2020 erschien „Der Hollywood-Code: Kult, Satanismus und Symbolik – Wie Filme und Stars die Menschheit manipulieren“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Die Rache der 12 Monkeys, Contagion und das Coronavirus, oder wie aus Fiktion Realität wird“.
Am 15. Dezember 2020 erschien „“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Popstars als Elite-Marionetten im Dienste der Neuen Corona-Weltordnung“.
Am 10. Mai 2021 erschien „
Ein handsigniertes Buch erhalten Sie für Euro 30,- (alle drei Bücher für Euro 90,-) inkl. Versand bei Zusendung einer Bestellung an: info@pravda-tv.com.
Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 07.08.2021
