Wenn Sie versehentlich und unwissentlich mit dem Handy in der Hand an einem Tatort vorbeigehen, können Sie absichtlich in ein polizeiliches „Geofence“-Netz geraten, um alle Personen im Umkreis der Straftat zu finden.
Nach der Sichtung der Daten werden „Verdächtige“ identifiziert und für Ermittlungen ins Visier genommen. Diese Praxis ist ein ungeheuerlicher Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz, aber typisch für den Modus Operandi der Technokraten.
Als Ihr Telefon Sie das letzte Mal aufforderte, dieser oder jener App den Zugriff auf Ihre Standortdaten zu gestatten, hatten Sie vielleicht Angst davor, wie viel Apple oder Google über Sie wissen.
Vielleicht haben Sie sich Sorgen darüber gemacht, was dabei herauskommen könnte, oder Sie haben gelesen, dass China die Daten nutzt, um Demonstranten zu verfolgen, die gegen die Abriegelung protestieren. Was Sie wahrscheinlich nicht wussten, ist, dass Google im Auftrag der Bundesregierung bereits Ihre Daten durchsucht hat, um festzustellen, ob Sie am 6. Januar beteiligt waren.
Aber vergangenen Monat hat das Bundesbezirksgericht in Washington DC eine Stellungnahme im Fall eines der vielen Angeklagten veröffentlicht, die beschuldigt werden, das Kapitol im Zuge der Wahl 2020 zu plündern.
Und damit wurde Richter Rudolph Contreras zum ersten Bundesbezirksrichter, der einen „Geofence“-Haftbefehl genehmigte und damit eine jüngste polizeiliche Innovation befürwortete: die Durchsuchung der Handy-Historie jedes Amerikaners, um zu prüfen, wer sich zufällig in der Nähe eines möglichen Verbrechens aufhielt.
Der „Geofence“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Standortdaten von Mobiltelefonen, die Google von Nutzern seines Android-Betriebssystems sowie von iPhone-Nutzern, die Apps wie Google Maps verwenden, erfasst. Die Standortverfolgung kann ausgeschaltet werden, aber die meisten Nutzer lassen sie aus Bequemlichkeit zu, um Wegbeschreibungen zu erhalten, ihre tägliche Joggingrunde zu verfolgen oder den nächstgelegenen Chipotle zu finden. (Bahnbrechend: Zwei Fallberichte zeigen, wie 5G-Türme die Menschen krank machen)
Der Durchsuchungsbefehl der Regierung verlangte den Standortverlauf für jeden Google-Kontoinhaber innerhalb eines Längen- und Breitengrades, der in etwa dem Kapitolgebäude am Nachmittag des 6. Januar 2021 entspricht, sowie ähnliche Daten von diesem Morgen und Abend (um Mitarbeiter des Kapitols und Sicherheitspersonal herauszufiltern).
Es ist nicht klar, ob diese Informationen überhaupt benötigt wurden: Der Angeklagte wurde an diesem Tag im Gebäude festgenommen, trug Messer und Pfefferspray bei sich und war auf verschiedenen Sicherheitskameras zu sehen – sein Aufenthaltsort steht nicht infrage. Viele seiner Glaubensbrüder waren rücksichtsvoll genug, um ihre Possen selbst live zu übertragen.
Zwar ist es unpraktisch, alle Teilnehmer des sogenannten Bierbauchputsches ausfindig zu machen, doch mangelt es den Staatsanwälten weder an Angeklagten noch an Beweisen gegen sie. Dennoch entschied sich die Regierung für ein Maß an Massenüberwachung, das in der Geschichte und im Strafrecht ohne Beispiel ist.
Dies ist erst der zweite Bundesbezirksrichter, der über einen solchen Durchsuchungsbefehl entscheidet, und der erste, im östlichen Bezirk von Virginia, befand ihn für „ungültig, da kein hinreichender Verdacht vorliegt“ (obwohl dieser Richter es ablehnte, die Beweise auf der Grundlage anderer Schlupflöcher des Vierten Verfassungszusatzes zu unterdrücken, die vom Obersten Gerichtshof geschaffen wurden).
Diese besondere Anforderung ergibt sich aus dem Vierten Verfassungszusatz selbst, der verlangt, dass jeder Durchsuchungsbefehl „den zu durchsuchenden Ort und die zu beschlagnahmenden Personen oder Sachen besonders beschreibt“.
Das bedeutet, dass unter anderem der Durchsuchungsbefehl, der letztes Jahr für den Wohnsitz des ehemaligen Präsidenten Trump in Florida ausgestellt wurde, nicht einfach besagte: „Durchsuchen Sie das Haus“, sondern bestimmte Räume detailliert beschrieb, die nach bestimmten Dingen (Kisten mit Dokumenten) durchsucht werden sollten.
Die Polizei kann nicht – oder soll zumindest nicht – Ihre Unterwäscheschublade aufgrund eines Hinweises auf ein Kokainversteck in Ihrem Keller ausräumen.
Es ist schwer vorstellbar, wie ein Geofence-Beschluss jemals in dem Sinne spezifiziert sein könnte, wie es der Vierte Verfassungszusatz eigentlich verlangt. Traditionell würde die Regierung eine Liste von Verdächtigen erstellen und dann die Telefongesellschaft um Aufzeichnungen zu diesen Personen bitten.
Geofencing kehrt die Reihenfolge der Vorgänge um: Jetzt fordert die Regierung die Daten von allen an und entscheidet erst dann, wer von uns schuldig oder unschuldig ist, nachdem sie in die Privatsphäre von beiden eingedrungen ist.
Um die Telefone innerhalb des Geofence zu finden, muss Google seinen gesamten Datenbestand durchsuchen – wenn Sie ein Google-Konto haben, wurden Sie zusammen mit den Tätern durchsucht. Es ist schwierig, diesen Ansatz von der Praxis zu unterscheiden, die den vierten Verfassungszusatz inspiriert hat: die englischen „General Warrants“, die es Zollbeamten ermöglichten, jedes beliebige Haus nach Schmuggelware zu durchsuchen.
Man könnte Richter Contreras eine gewisse Nachsicht gewähren, wenn man bedenkt, dass das geltende Recht des Vierten Verfassungszusatzes, das er anwenden muss, aus der Zeit der Münztelefone und Radiosender stammt.
Die traditionelle Lehre geht von der „Erwartung der Privatsphäre“ eines Bürgers aus und geht davon aus, dass diese Erwartung in Bezug auf die Bewegungen einer Person in der Öffentlichkeit kaum besteht.
Damit wurde in einer Zeit, in der die Polizei, wenn sie Sie verfolgen wollte, knappe Arbeitskräfte für die Beschattung einsetzen musste, ein vielleicht vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Privatsphäre und den Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden gefunden – Ressourcenbeschränkungen beschränkten die Überwachung in der Regel auf Personen, die unter begründetem Verdacht standen.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Oberste Gerichtshof mit der Frage beschäftigt, wie diese Grundsätze auf moderne Technologien anzuwenden sind.
In der Rechtssache Riley gegen Kalifornien entschied der Gerichtshof, dass die Polizei im Gegensatz zu Taschen und Portemonnaies nicht automatisch das Smartphone einer festgenommenen Person durchsuchen darf.
Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung mit der schieren Menge an Daten, die auf unseren persönlichen Geräten verfügbar sind: Man mag zwar ein paar persönliche Informationen in seiner Geldbörse oder seinem Portemonnaie aufbewahren, aber das ist nichts im Vergleich zu dem, was sich mit wenigen Klicks auf einem iPhone befindet: Texte, E-Mails, Kalender, intime Fotos, Bankkonten, wie viele Kalorien der Besitzer an diesem Tag gegessen und welchen Freunden er in den vergangenen Wochen aus welchen Gründen Geld gezahlt hat. Der Gerichtshof stellte fest, dass diese neue Realität Regeln für die Strafverfolgung erfordert.
Einige Jahre später, in der Rechtssache Carpenter gegen die Vereinigten Staaten, befasste sich der Oberste Gerichtshof mit der Verwendung von Standortdaten (Cell Site Location Information), d. h. den Aufzeichnungen der Telefongesellschaft darüber, mit welchen Mobilfunkmasten Ihr Telefon verbunden ist.
Diese Daten bieten eine grobe Annäherung an Ihren Aufenthaltsort, allerdings ohne die Genauigkeit der Standortdaten von Google – ein bestimmter Mobilfunkmast grenzt Ihren Standort auf ein paar Häuserblocks ein, während die geschätzte Fehlerspanne von Google im Durchschnitt eher bei 100 Metern liegt.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass für die Erhebung von Mobilfunkdaten eine richterliche Anordnung erforderlich ist, was eine Abkehr vom geltenden Recht darstellt, wonach man nicht erwarten kann, dass der eigene Aufenthaltsort in der Öffentlichkeit geheim gehalten wird.
Und die Polizisten in Carpenter hatten ein bestimmtes Telefon identifiziert, das ihrem Verdächtigen gehörte, und dessen Standorte mit einer Reihe von Raubüberfällen in Verbindung gebracht – sie hatten Verizon nicht gebeten, jedes Telefon in Michigan und Ohio zu überwachen.
Man muss kein Mitleid mit den QAnon-Schamanen und Eidbrechern haben, um zu erkennen, dass diese Art der digitalen Rasterfahndung den Strafverfolgungsbehörden neue und oft erschreckende Möglichkeiten eröffnet.
Der vierte Verfassungszusatz schützt die Rechte der Angeklagten bei der Strafverfolgung, und wenn man diesen Schutz den Schuldigen verweigert, schadet man letztlich den Unschuldigen.
Die Polizei könnte die Standortdaten jedes Telefons anfordern, das zu einer BlackLivesMatter-Kundgebung oder einem NRA-Kongress mitgebracht wird; sie könnte jede Frau identifizieren, die eine Abtreibungsklinik besucht oder am Marsch für das Leben teilnimmt.
Das Bundesstrafrecht hat sich so weit ausgedehnt, dass der Durchschnittsbürger an einem durchschnittlichen Tag wahrscheinlich mehrere Straftaten begeht – wer von uns strafrechtlich verfolgt wird, hängt hauptsächlich von den Prioritäten und der Willkür der Strafverfolgungsbehörden ab.
Wenn Sie eine Vorstellung von der Zukunft haben wollen, stellen Sie sich vor, Ihr Telefon würde Sie für immer an die Polizei verraten.
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Quellen: PublicDomain/technocracy.news am 19.03.2023
https://www.yumpu.com/de/document/read/19421952/george-orwell-1984pdf