
Wurden wir alle wieder einmal betrogen? War die letzte Bundestagswahl, die uns nun die schwarz-rote Katastrophe beschert, eine Farce?
Lohnt sich das Wählen überhaupt noch, wenn die Auszählung eher willkürlich vonstatten geht?
Auf jeden Fall geht es jetzt rund. Sahra Wagenknecht schreibt:
„Wir haben heute offiziell Wahleinspruch beim Bundestag eingereicht und fordern eine #Neuauszählung der Bundestagswahl. Laut unserer Recherche spricht viel dafür, dass das #BSW die 5%-Hürde bei der Bundestagswahl geschafft hat.
Es gibt offenkundig systematische Zählfehler im Promillebereich zulasten von Parteien, die weit unten auf dem Wahlzettel stehen.
Ein geringer Teil davon wurde auf dem Weg vom vorläufigen zum amtlichen Endergebnis korrigiert, wo das BSW aufgrund sehr selektiver Überprüfungen bereits über 4.000 Stimmen und damit im Vergleich zu den anderen Parteien weit überproportional dazugewonnen hat.
Viele Unregelmäßigkeiten wurden aber gar nicht überprüft, zumal das BSW bei den wenigen Neuauszählungen, die es gab, sogar in völlig unauffälligen Wahllokalen so viele Stimmen dazugewonnen hat, dass allein das hochgerechnet auf die Bundesebene über 20.000 Stimmen zusätzlich wären. (Deutschland: Faktischer Staatsstreich – wenn Wahlversprechen nichts mehr wert sind)

Damit hätte Merz für seine schwarz-rote Wahlbetrugs-Koalition keine Mehrheit mehr. Das BSW verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW zählt. Das ist bisher definitiv nicht der Fall.“
Die BSW-Chefin, die jetzt hoffentlich erstmal den „Thüringer Fehler“ korrigiert und Frau Wolf aus der Partei schmeißt, ist nicht die einzige, die gegen dieses Wahlergebnis angeht.
Marcel Luthe, einst im Berliner Abgeordnetenhaus und nun Chef der Good-Governance-Gewerkschaft, hat mal wieder zugeschlagen.
Mit einem 80-seitigen Einspruch – plus 200 Seiten Anlagen, legt er dar, warum die Bundestagswahl offensichtlich eine einzige Katastrophe war. Die Berliner Zeitung durfte exklusiv einen Blick in dieses Meisterwerk werfen,
Luthe ist sich sicher: Hier wurde planmäßig sabotiert! „Vermeidbare Wahlfehler“ hätten dafür gesorgt, dass der Bundestag jetzt ganz anders aussieht, als es der „Wille des Souveräns“ gewollt hätte.
Besonders pikant: Das BSW, das nur knapp 10.000 Stimmen vom Bundestag entfernt war, hätte laut Luthe die schwarz-rote Koalition verhindern können – wenn da nicht jemand offensichtlich die Wahl manipuliert hätte.
Insbesondere die Auslandsdeutschen hat es erwischt, denn deren Wahlunterlagen kamen wohl öfter nicht rechtzeitig an Luthe und seine Gewerkschaft haben nun fleißig Beschwerden gesammelt und behaupten, das sei alles Absicht gewesen, weil Auslandsdeutsche ja angeblich nie die Regierungsparteien wählen.
Dazu kommen noch Barrierefreiheit in Wahllokalen (oder besser: deren Fehlen),
Besonders amüsant wird’s bei Luthes Kritik an den Identitätskontrollen. Eigentlich müssten Wähler ja einen Ausweis zeigen, behauptet er – die Wahlbenachrichtigung allein sei doch kein sicherer Nachweis, eher ein „Papierschnipsel ohne Sicherheitsmerkmale“.
Aber Stuttgart zum Beispiel hat’s wohl nicht so genau genommen und den Wahlvorständen gesagt: „Nur im Zweifelsfall nach dem Ausweis fragen.“ In einem Merkblatt hieß es sogar, die Wahlbenachrichtigung reiche „in der Regel“. Luthe ist entsetzt: Das sei doch eine Einladung zum Wahlbetrug!
Bei 65.000 Wahllokalen könnten so Zehntausende Stimmen falsch abgegeben worden sein. Ob das stimmt? Wer weiß, aber es klingt auf jeden Fall dramatisch.
Und dann gibt’s da noch die Geschichten von verschwundenen Wahlbenachrichtigungen. Ein Dortmunder Bürger bekam angeblich keine Unterlagen und die Behörde zuckte nur mit den Schultern: „Keine Ahnung, ob Ihre Stimme schon abgegeben wurde.“
Luthe findet das skandalös – wie soll man da Betrug nachweisen? Ähnlich kurios: In Bad Kreuznach wurde ein Wähler abgewiesen, weil seine Stimme angeblich schon abgegeben war. Später durfte er doch wählen, aber es gab mehr Stimmzettel als Wähler. Luthe will jetzt alle Protokolle aus allen Wahllokalen sehen – die „Integrität der Wahl“ sei schließlich in Gefahr!
Und jetzt wird’s richtig skurril: Luthe kritisiert, dass es keinen Abgleich mit dem Sterberegister gibt. In Berlin könnten so auch die „Einwohner auf unseren Friedhöfen“ wählen – seine Worte, nicht meine! Angeblich wurden bei der Bundestagswahl über 2,5 Millionen Wahlberechtigte erfasst, die es gar nicht geben dürfte. Ob die Toten wirklich gewählt haben?
Man darf gespannt sein, ob eine von Luthe geforderte Untersuchung hier Licht ins Dunkle bringt.
Am Ende meint er in der Berliner Zeitung: „Man sieht das Chaos nur, wenn man alles zusammenschaut – Einzelfälle reichen nicht.“
Die Bundestagswahl erfüllt laut ihm übrigens nicht mal die Grundgesetz-Ansprüche an Demokratie. Ob der Wahlprüfungsausschuss das genauso sieht?
Das kann noch Monate, wenn nicht Jahre dauern. Luthe: „Das ist einer der Konstruktionsfehler im Sinne eines demokratischen Rechtsstaats.“
Natürlich gibt es dann noch das Bundesverfassungsgericht. Aber wie das tickt, wissen wir ja alle. Trotzdem: Viel Glück und gutes Gelingen!
KGE will „Mut zu AfD-Verbot“: Wie wäre es mit Mut für ein Grünen-Verbot?
Angesichts des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD wird die Panik bei den Altparteien immer größer. In ihrer Verzweiflung fällt ihnen nichts anderes ein, als die AfD einfach wegverbieten zu wollen, da sie ihr politisch nicht Herr werden. In dieses Horn stieß nun auch wieder die unerträgliche Grüne Katrin Göring-Eckardt.
Im Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ der Funke-Mediengruppe, faselte sie, es gebe sehr viele Hinweise darauf, dass diese Partei als Ganzes nicht verfassungsgemäß agiere.

Darüber dürfe man nicht hinwegsehen, auch wenn das „blöd aussehen“ könnte, weil die AfD „irgendwie Konkurrenz“ zu demokratischen Parteien sei.
Das Verbotsverfahren müsse angestrengt werden und dann entscheide das Verfassungsgericht. Sie brachte es sogar fertig, zu behaupten, ein Verbotsverfahren erfordere „ein bisschen Mut, politischen Mut, weil es eben sein kann, dass es schief geht“.
In Wahrheit wäre ein solches Verfahren nichts als ein beispielloser Akt politischer Feigheit, weil man sich der Justiz bedienen will, um einen Gegner loszuwerden, dem man politisch und auf demokratischem Wege nicht beikommt. Die AfD versuche, “gerade, nicht so aufzufallen“.
Aber wenn sie Politikern wie dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner zuhöre, „dann weiß ich, das ist irgendwie in jedem zweiten Satz eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, schwafelte Göring-Eckardt in ihrer infantilen Einfältigkeit weiter.
Hanebüchener Unsinn auf Vorschulniveau
Sie verstieg sich sogar zu der Behauptung, ein Verbotsverfahren sei „Teil des Verfassungsschutzes“. Man dürfe eine Partei nicht agieren lassen, „von der wir wissen, dass sie immer wieder darauf hinweist, dass sie das System – und damit ist die freiheitliche Demokratie gemeint – erstmal aushöhlen wollen und dann stürzen“.
Mit dem „System“ meint die AfD jedoch das antidemokratische Selbstbedienungssystem der Altparteien, das sich den Staat völlig zur Beute gemacht hat – und gerade nicht die freiheitliche Demokratie, die von niemandem mehr bedroht wird als von Gestalten wie Göring-Eckardt.


Ihre Sorge sei, dass „wir in wenigen Jahren in Westdeutschland eine ähnliche Situation haben“ wie im Osten. Deswegen sei es so wichtig hinzuschauen.
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„Weil, jetzt können wir noch was drehen“, befand sie. Im Klartext heißt das, die AfD soll verboten werden, bevor sie auch im Westen noch stärker wird. Warum sie sich immer größerer Beliebtheit erfreut und dass dies daran liegt, dass die übergroße Mehrheit der Menschen den links-grünen Wahnsinn vehement ablehnt, für den Göring-Eckardt exemplarisch steht, kommt ihr natürlich nicht in den Sinn.
Lieber fabuliert sie ihren üblichen hanebüchenen Unsinn auf Vorschulniveau zusammen. Im Sinne von Demokratie und Freiheit in diesem Land gäbe es jedoch nichts Dringenderes als ein Verbot der Grünen, denn diese sind die mit weitem Abstand gefährlichste Partei in diesem Land.
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 24.04.2025
