Veröffentlichung des Verfassungsschutz-Witzgutachtens zur AfD: Freie Medien tun, was eigentlich der Job der „Qualitätsmedien“ wäre

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Das Magazin „Cicero“ und in der Folge weitere Medien, unter anderem „Nius“ und „Tichys Einblick“, haben nun das gesamte sogenannte „Gutachten
 des Verfassungsschutzes, das die AfD auf rund 1.100 Seiten als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“  einstuft, publiziert und somit in seiner ganzen Lächerlichkeit und Groteske ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt.

Das supergeheime Geheimgutachten, das so geheim war, dass es erst einmal an linke Medien durchgestochen wurde, um diesen scheinbar exklusive Munition für ihre Anti-AfD-Propaganda zu liefern, ist nun also für jedermann einsehbar und ironischerweise waren es somit also gerade nicht die Service-Medien und Hofschranzenblätter der Regierung, die teilweise den privilegierten Zugang zu dem Material hatten – die  selbsternannten „Qualitätsmedien“ wie „Spiegel“ „Süddeutsche Zeitung“ oder „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ –, sondern unabhängige Medien.

Die linientreuen und staatsnahen Presseorgane erachteten es offenbar nicht als gebotene journalistische Pflicht, ihren Lesern den kompletten Text zugänglich zu machen.

Das gilt übrigens auch für die „Zeit“, die sich stattdessen lieber zum Komplizen des linksradikalen ZDF-Agitators Jan Böhmermann machte bei der existenzzerstörenden Hetzjagd auf völlig unbescholtene Youtuber , deren einziges „Vergehen“ darin besteht, nicht links zu sein).

Sachlich unfundierte Hetze

Der Grund für diese journalistische Arbeitsverweigerung der etablierten Medien dürfte darin liegen, dass man wohl fürchtete, das eigene Framing und der Ausmaß der eigenen, sachlich völlig unfundierten Hetze könnten auffliegen, wenn das eigene Publikum das “Gutachten” in seiner bizarren Harmlosigkeit (und inhaltlichen Belanglosigkeit) kennt. (»Das ist keine Demokratie – es ist verkappte Tyrannei« US-Außenminister verurteilt AfD-Einstufung des Verfassungsschutzes)

Diese Sorge ist allerdings selbst jetzt, da das Gutachten offen abrufbar ist, unbegründet: Weil ein Großteil der Leser der besagten Regierungsmedien nur diese konsumiert und konsequent jegliche irgendwann einmal als “rechts“ etikettierte neue Medien meidet, wird der Volltext des “Gutachtens” von zahlreichen gehirngewaschenen Lemmingen in diesem Land ebenso wenig zur Kenntnis genommen werden wie vor einem Jahr die geleakten RKI-Protokolle oder auch die Hintergründe zu den wahren Begebenheiten in Potsdam samt der Verlogenheit der “Correctiv”-Kampagne.

Bezogen auf die Offenlegung des Gutachtens und die AfD bedeutet das, dass sie weiter das nachplappern werden, was ihnen die Systempresse souffliert – einschließlich des Labels “gesichert rechtsextrem” –, und so gar nicht erfahren, wie sehr sie auch diesmal von ihren “seriösen” Medien für dumm verkauft wurden. So funktioniert betreutes Denken.

Groteskes Machwerk

Für alle anderen, die lieber selbständig denken und sich ein eigenes Bild machen möchten, liegt der vollständige Text des „Gutachtens“ nun schwarz auf weiß vor – und dieses bestätigt die schlimmsten Befürchtungen, die man bereits nach den nur wenigen Stichproben haben musste, die bisher durchgesickert waren.

 

Denn was der deutsche  Inlandsgeheimdienst (!) mit einem atemberaubenden finanziellen und personellen Aufwand hier über eine unbequeme Oppositionspartei zusammengetragen hat, ist eine einzige Schande… und zwar nicht für die AfD, sondern für diese Behörde, deren ohnehin schon immer fragwürdige Daseinsberechtigung nunmehr endgültig obsolet ist.

Das fängt schon mit den Lügen zu dem “Gutachten” selbst an. Der Verfassungsschutz hatte die Zurückhaltung dieses grotesken Machwerks damit gerechtfertigt, dass er seine “Quellen schützen” müsse. Aus dem Text geht nun jedoch hervor, dass er gar keine hatte!

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Bei diesen 1.100 Sweiten handelt es sich um nichts anderes als um ein Konvolut von frei zugänglichen, zwar teilweise im Stil unappetitlichen oder fragwürdigen, aber samt und sonders von der Meinungsfreiheit gedeckten Zitaten von teils subalternen AfD-Politikern sowie um legitime, in keiner Weise grundgesetzwidrige offizielle Verlautbarungen der Partei.

Vieles davon ist in persönlichen Dialogen und Chats geäußert worden, anderes war erkennbar satirisch – und vielfach sind die inkriminierten Fundstellen aus dem Sinnzusammenhang gerissen, aber trotzdem nicht justiziabel.

Zusammengeklaubtes Futter für die große Projektion

All diese Zitate hätte sich jede Privatperson mit etwas Internet-Recherche selbst zusammensuchen können. Daraus wurden dann mit aberwitzigen rhetorischen Verrenkungen vermeintlich “rechtsextreme”  Äußerungen und eine vermeintliche “verfassungsfeindliche” Gesinnung gemacht – ersatzweise dafür, dass man der AfD selbst weder in ihrem Programm noch in ihren Zielen noch in den Verlautbarungen ihrer maßgeblichen Parteiführungskräfte irgendeine extremistische oder systemgefährdende Ausrichtung nachweisen kann.

Es ist nichts als hilfsweise irgendwie zusammengeklaubtes Futter für die große Projektion der Linken in diesem Land, bei der AfD handele es sich um eine “Nazi-Partei”.

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So soll etwa allen Ernstes in dem “Gutachten” als Beleg für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Partei folgendes Zitat aus dem Wahlprogramm der sächsischen AfD  herhalten: „Kindertageseinrichtungen müssen einen sicheren Erwerb der deutschen Sprache für alle Kinder, die auf Dauer hier leben werden, gewährleisten. Daher soll in sächsischen Kindertageseinrichtungen die deutsche Sprache verbindlich sein. Der Anteil nichtdeutschsprachiger Kinder in Kita-Gruppen ist auf maximal 10 Prozent zu begrenzen, um eine gute Sprachentwicklung aller Kinder sicherzustellen.

Kinder von Familien ohne dauerhafte Bleibeperspektive sind bei Bedarf in gesonderten Einrichtungen durch Muttersprachler zu betreuen, um bei ihrer Rückkehr in die Heimat keine Nachteile zu erleiden. Die Betreuung dieser Kinder ist vornehmlich Elternaufgabe.

Dabei handelt es natürlich um nichts weniger als rein vernunftbasierte, aus gesundem Menschenverstandes geborene Forderung angesichts von Kita- und Schulklassen mit teilweise 90-prozentigem und sogar noch höherem Migrantenanteil in Deutschland.

Bewertung bildungspolitischer Vorschläge

In der Lesart des Verfassungsschutzes jedoch bedeutet es folgendes: „Eine derartige Unterteilung führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern im Kita-Alter, die an ihre Ethnie anknüpft und damit menschenwürdewidrig ist…“, denn: „Aufgrund des bundesweiten akuten Betreuungsnotstands führt bereits die Begrenzung auf 10 Prozent nicht deutschsprachiger Kinder in den jeweiligen Kita-Gruppen dazu, dass die Kapazitäten sofort erschöpft wären und ein Großteil der Kinder mit Migrationsgeschichte bereits keinen Zugang zu Kindertagesstätten und damit zu frühkindlicher Bildung und Integrationsmöglichkeiten erlangen könnte.

Der Inlandsgeheimdienst schwingt sich also zum Bewerter der bildungspolitischen Vorschläge eines AfD-Landesverbandes auf. Allein das ist an Anmaßung und Lachhaftigkeit kaum noch zu überbieten.

Doch es wird noch schlimmer. Der Verfassungsschutz zitiert die folgende – sachlich völlig korrekte und noch sehr zurückhaltend formulierte – Feststellung aus dem AfD-Grundsatzprogramm: „Millionen Menschen aus anderen Kulturkreisen ohne die für eine Integration erforderlichen Qualifikationen werden mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. In ihrer Heimat haben sie alle Brücken abgebrochen. Enttäuschte Hoffnungen auf Wohlstand bergen die Gefahr, dass viele in die Kriminalität abgleiten.

Hierin erkennt die politisch gelenkte Behörde eine eindeutige Unterstellung, dass „viele“ dieser Migranten auch tatsächlich kriminell würden, wodurch die AfD hier „ein Bedrohungsszenario, das geeignet ist, generelle Ablehnung gegenüber Migranten, anderer Kulturkreise‘ hervorzurufen“, zeige.

Wenn BKA-Fakten plötzlich “verfassungswidrig” sind

Geht es noch irrer? Ja. Vielfach in dem monströsen Dossier wird die bloße Benennung offizieller, für jedermann nachprüfbarer statistischer Fakten zur Ausländerkriminalität als Beweis für Fremden- und Verfassungsfeindlichkeit ausgelegt.

Dies zeigt sich etwa an der entsprechend inkriminierten Aussage des nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten Klaus Esser, der – gestützt auf offizielle Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) – konstatiert hatte: „Deutsche werden Opfer derer, denen sie gutmütig helfen wollten. Eine Auswertung des BKA hat ergeben, dass legale und illegale Asylzuwanderer weit mehr Gewaltverbrechen an Deutschen begehen als andersherum.

Das Missverhältnis wird sowohl bei Tötungsdelikten als auch bei Sexualverbrechen und anderen Gewalttaten offenkundig. Würde zusätzlich noch differenziert, wie lange Täter mit deutschem Pass bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, wäre das Bild wahrscheinlich noch eindringlicher.

Der Verfassungsschutz will hierin einen Beleg für das „ethnisch-abstammungsmäßige“ Volksverständnis der AfD sehen, das er – natürlich – als “verfassungsfeindlich” wertet.

In der Beurteilung der Behörde heißt es zu dem Zitat: „Esser schreibt autochthonen Deutschen damit grundsätzlich die Opferrolle zu, während er Asylsuchenden wie auch Deutschen mit Migrationsgeschichte angesichts ihrer ethnischen Herkunft einen stärker ausgeprägten Hang zu Kriminalität unterstellt.

Damit unterstellt er zugewanderten Personen kriminelle Eigenschaften allein auf Basis ihrer Herkunft und setzt sie auf diese Weise in ihrer Menschenwürde herab.

Doch auch andere AfD-Politiker finden sich in dem Verfassungsschutzbericht aufgrund völlig zulässiger, berechtigter Aussagen wieder, wie etwa die 30-jährige AfD-Europaabgeordnete Mary Khan, die dazu gestern folgendes postete:

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(Screenshot:X)

Ein ähnliches verkrampftes Geschwurbel zur Verbalisierung vorsätzlicher Missverständnisse findet sich an zahllosen weiteren Stellen in dem Bericht und vor allem meist da, wo der – noch bis vor 20 Jahren auch von der Union und SPD selbstverständlich geteilte – Volksbegriff des Grundgesetzes aus dem Mund von AfDlern willkürlich und nassforsch als “völkisch” definiert wird.

Überhaupt ordnet die Behörde Positionen, die noch nicht einmal konservativ oder patriotisch sind, schier wahllos als “rechtsextremistisch” ein, auch wenn es sich um inhaltlich völlig korrekte Bemerkungen handelt.

Und so geht es weiter und weiter. Nicht ein einziges Zitat aus der politischen Debatte, das hier gesammelt wurde, ist in irgendeiner Weise verwerflich.

Wenn man diese Äußerungen normalen Bürgern vorlegen würde, ohne ihnen mitzuteilen, dass sie von der AfD stammten, würden diese – vermutlich teilweise sogar bis weit ins linke Spektrum hinein –, ihnen vielfach vorbehaltlos zustimmen und sie als völlig vernünftig erachten.

Und genau das zeigt, wie sehr sich diese Behörde selbst von ihren ursprünglichen Aufgaben entfernt hat, wie sehr sie als parteipolitisches Kampfinstrument gegen Andersdenkende und die Opposition pervertiert wurde. Dabei hätte sie wahrlich genug wirklich dringende Aufgaben.

Leiser Putsch

Denn man muss sich die Ungeheuerlichkeit dieses Vorgangs einmal in aller Dramatik vor Augen führen: Statt das Land vor realen Bedrohungen wie islamistischem Terror, Spionage, Cyberattacken und linksextremen Umsturzplänen zu schützen, bespitzelt der deutsche Inlandsgeheimdienst jahrelang die größte Oppositionspartei des eigenes Landes, indem er auf über 1.000 Seiten frei zugängliche Zitate zusammenträgt und diese im Sinne absurder linker Sprachvorgaben als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ einordnet, um dem herrschenden Parteienkartell einen Vorwand zu liefern, die AfD durch das Verfassungsgericht verbieten zu lassen.

Dass so etwas möglich ist, beweist, dass dieses Land sich de facto in einer Staats- und Verfassungskrise befindet. Man muss hier inzwischen ernsthaft von einem leisen Putsch der völlig parteipolitisch unterwanderten Staatsorgane gegen die Opposition und das ganze Volk sprechen – ein Volk, das es nach Ansicht der herrschenden Kaste zumindest mit einer deutschen Identität am besten gar nicht mehr geben darf.

Die einzig folgerichtige Konsequenz aus dem Skandal um dieses Gutachtens wäre daher nicht ein Verbotsverfahren gegen die AfD – sondern die Abschaffung des Verfassungsschutzes und der Aufbau eines neuen Inlandsgeheimdienstes, der seiner Bezeichnung gerecht wird und sich mit den eigentlichen Herausforderungen seines Aufgabenprofils befasst.

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Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 15.05.2025

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