
Andreas Fischer-Lescano wirft der Troika massive Grundrechtverletzungen vor. Die von ihr betriebene Spar-Politik lösche Feuer mit Benzin und spiele die europäischen Völker gegeneinander aus. Es gelte nun sich juristisch zur Wehr zu setzen, um dadurch den gesellschaftlichen Schaden zu minimieren, den eine außer Kontrolle geratene Ökonomie angerichtet habe.
Andreas Fischer-Lescano, Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Bremen, wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund damit beauftragt, sich mit der Legalität des Memorandum of Understanding (MoU) zu befassen. Das MoU wird zwischen den Krisen-ländern und den Kreditgebern der Troika geschlossen. Es beinhaltet die Sparmaßnahmen, denen sich die Krisenländer unterwerfen müssen, um im Gegenzug finanzielle Hilfe zu erhalten.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie haben in einem Rechtsgutachten für den europäischen Gewerkschaftsbund eine Verletzung der EU-Grundrechte-Charta festgestellt. Welche gravierenden Grundrechtsverletzungen haben Sie gefunden?
Andreas Fischer-Lescano: Die Memoranden greifen in ganz vielfältiger Weise in die Grund- und Menschenrechte ein. Neben der Tarifautonomie beschneiden sie beispiels-weise Rechte im Gesundheitsbereich, im Feld der sozialen Sicherung, der Bildung und prozedurale Rechte, wie das Recht auf eine gute Verwaltung. So sehen die Memoranden beispielsweise vor, dass die Zuzahlung für Medikamente erhöht werden muss. Konkrete Vorgaben werden für die Absenkung des Mindestlohns gemacht. Die Staaten werden verpflichtet, Sanktionsinstrumente für Arbeitssuchende einzuführen.
Wohnungsbauprojekte müssen zurück gefahren werden. Im Bereich der Bildung werden die Staaten auf eine Ausrichtung am Gesichtspunkt der sogenannten „Humankapital-bildung“ verpflichtet. Die prozeduralen Rechte werden vor allem durch die Nichtbe-teiligung von Sozialpartnern und Betroffenengruppen verletzt sowie dadurch, dass die Troika-Vorgaben ohne hinreichende Rechtsfolgenabschätzung dekretiert werden. Die Reihe der verletzten Individual- und Kollektivrechte ließe sich fortsetzen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie sagten in ihrem Gutachten, dass auch in der Finanzkrise die europäischen Organe und Institutionen zur Beachtung des Unionsrechts verpflichtet seien und es keinen Ausnahmezustand geben könne, der das Unionsrecht suspendiere. Setzen die Krisenstaaten durch die Unterschrift unter das Memorandum nationales Recht außer Kraft?
Andreas Fischer-Lescano: Niemand kann durch ein Memorandum irgendeine rechtliche Verpflichtung außer Kraft setzen. Das Portugiesische Verfassungsgericht hat daher ganz zu Recht die Umsetzung einzelner Klauseln im Memorandum der Troika mit Portugal für verfassungswidrig erklärt. Es ist zu hoffen, dass es mehr solcher mutiger Entscheidungen gibt, die sich den rechtswidrigen Vorgaben der Troika widersetzen. Auch die nationalen Gerichte sind darum aufgerufen, den Umfang der Rechtsverpflichtung durch die Memo-randen genau zu überprüfen. Denn rechtswidrige Klauseln müssen und dürfen nicht vollzogen werden.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie sagen ferner, dass sich besonders EZB und EU-Kommission an die EU-Grundrechts-Charta halten müssen. Wie sieht es mit dem IWF als nicht europäische Institution aus? Ist die Charta für den IWF bindend?
Andreas Fischer-Lescano: Die Charta bindet zunächst einmal nur die Europäische Union, ihre Organe – also die Kommission und die EZB – sowie die Mitgliedstaaten der Union, wenn sie Unionsrecht vollziehen. Der IWF ist eine unabhängige internationale Institution. Sie ist nicht an die Grundrechtecharta gebunden.
Das heißt aber nicht, dass der IWF keinen Menschenrechtsbindungen unterliegt. Im Gegenteil: Der IWF ist an die völkergewohnheitsrechtlichen Menschenrechte gebunden. Die Mitgliedstaaten, unter anderem die Bundesrepublik, müssen bei der Ausübung ihrer Stimmrechte im IWF und übrigens auch im Gouverneursrat des ESM die Menschenrechte beachten.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sie sagten weiterhin, dass die Politik soziale Konflikte fälschlicherweise als nationale Konflikte darstelle und die Länder gegeneinander aus-spiele. Können Sie darauf näher eingehen?
Andreas Fischer-Lescano: Jürgen Habermas hat vor einigen Monaten sehr zutreffend darauf hingewiesen, dass insbesondere die deutsche Bundeskanzlerin durch eine Reihe von Äußerungen soziale Konflikte in zwischenstaatliche Konflikte umgedeutet hat. So hat die Bundeskanzlerin beispielsweise gesagt, dass es nicht angehe, „ dass man in Ländern wie Griechenland, Spanien, Portugal nicht früher in Rente gehen kann als in Deutschland, sondern dass alle sich auch ein wenig gleich anstrengen.“ Das insinuiert, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Krisenländern auf Kosten der Menschen in anderen Ländern hohe Arbeitsschutzstandards haben sollen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Welche Folgen hat das?
Diese Analyse führt zu Fehltherapien, indem vermeintlich hohe Schutzstandards ab-gesenkt werden. Das geht aber an den tatsächlichen Strukturproblemen in Europa vorbei, verschärft sie sogar, löscht Feuer mit Benzin: Die Finanzkrise war die Folge mangelnder Bankenregulierung – die derzeitigen Reformbemühungen gehen nicht weit genug. Das deutsche Lohnniveau ist zu niedrig, führt zu Außenhandelsüberschüssen und gerade das verschärft die Krise. Eine Politik, die die Menschen in Europa in nationale Parzellen unterschiedlicher Arbeitsrechtskulturen differenziert und Krisenbewältigung als An-passung des Arbeitsrechts nach unten versteht, setzt völlig falsch an.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wo sollte man stattdessen ansetzen?
Andreas Fischer-Lescano: Wir müssten den gesellschaftsweiten Schaden, den eine außer Kontrolle geratene Ökonomie verursacht, rechtspolitisch eindämmen. Wer stattdessen die Menschen in den Krisenstaaten für ein europäisches Politikversagen verantwortlich macht, ist zynisch, belügt die Leute und ruft nationalistische Ressentiments hervor. Oder um es zuzuspitzen: Die Europapolitik von Angela Merkel spaltet Europa. Sie ruiniert Europa. Das werden auch die Menschen in Deutschland noch bitter bezahlen.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Was sind die juristischen Auswirkungen ihres Gut-achtens? Können die Krisenländer nun gegen die Sparmaßnahmen vor dem EuGH klagen?
Andreas Fischer-Lescano: Ja, aber nicht nur die Krisenstaaten können sich gegen die Sparpolitik wehren. Auch betroffene Patienten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, unter Umständen auch Gewerkschaften. Es gilt einerseits vor den nationalstaatlichen Gerichten, andererseits aber auch vor dem EuGH, dem EGMR und den internationalen Menschenrechtsausschüssen die rechtswidrigen Memoranden anzugreifen. Wir müssen diese rechtswidrige, unsinnige und ökonomisch aberwitzige Austeritätspolitik, die den Nexus von finanzieller und sozialer Stabilität verkennt, in der Breite delegitimieren. Da können gerichtliche Verfahren nur ein Baustein sein. Aber der Kampf gegen die Austeritätspolitik darf eben nicht nur ökonomisch und politisch, er muss auch juristisch geführt werden, wenn man die skandalösen und entwürdigenden Zustände in Europa beenden möchte.
Dr. jur. Andreas Fischer-Lescano studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft und Philosophie an der Universität Tübingen, der Universität Göttingen, der Päpstlichen Universität Comillas in Madrid und der Universität Frankfurt am Main. Fischer-Lescano gehörte 2010 zu den Gründungsmitgliedern der politischen Denkfabrik Institut Solidarische Moderne (ISM) und ist Mitherausgeber der Zeitung Kritische Justiz. Im Februar 2011 warf Fischer-Lescano dem Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg darin vor, seine Doktorarbeit sei an mehreren Stellen „ein dreistes Plagiat“ und „eine Täuschung“.
Quelle: Deutsche-Wirtschtafs-Nachrichten vom 02.02.2014
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