
Mit ihrer Überwachung verstoßen deutsche Geheimdienste reihenweise gegen geltendes Recht. Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese illegalen Handlungen nicht etwa bestrafen, sondern legalisieren und den Geheimdiensten weitere Befugnisse geben.
Wie die deutschen Geheimdienste, allen voran Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, jahrelang gegen das Gesetz verstoßen haben, ist seit den Enthüllungen von Edward Snowden und der NSU-Affäre klar. Bisher hat die Bundesregierung allerdings nichts unternommen, um diese Rechtsbrüche zu verfolgen. Auch in Zukunft ist damit wohl nicht zu rechnen. Anstatt die Verstöße zu ahnden, hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechtsbrüche erlaubt und den Geheimdiensten noch mehr Befugnisse gibt.
Bereits vor einer Woche gab es erste Berichte über den Gesetzentwurf, das Blog Netzpolitik.org hat ihn nun geleakt. Zentrale Forderungen des Entwurfs sind beispielsweise, das Bundesamt für Verfassungsschutz weiter auszubauen und dem Bundesnachrichtendienst mehr Möglichkeiten zur Überwachung zu geben.
Ein Teil des Entwurfes behandelt das Thema V-Leute. Die Geheimdienste bezeichnen sie als unerlässlich für die Aufklärung, doch in der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass V-Leute Kriminelle sind, die vom Staat bezahlt werden, weiterhin kriminell zu sein. Teilweise floss dieses Geld zum Beispiel in die Unterstützung von Nazi-Strukturen. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass es V-Leuten ausdrücklich erlaubt wird, kriminell zu sein. So sollen auch im Zweifel auch Straftaten „von erheblicher Bedeutung“ nicht geahndet werden.
Eigentlich müssten Verfassungsschutz und BND für jede Datei, in der persönliche Daten gesammelt werden, eine Erlaubnis vom Bundeskanzleramt und vom Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen. In der Vergangenheit ist das aber nicht passiert, dieser Rechtsbruch soll mit dem neuen Gesetz legalisiert werden. In dringenden Fällen sollen sich die Geheimdienstler selbst diese Genehmigung erteilen. Die Erlaubnis müsse lediglich „unverzüglich“ nachgeholt werden.
Auch die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei soll aufgeweicht werden. Bisher galt diese Trennung aus gutem Grund, es sollte keine Geheimpolizei wie im Dritten Reich mehr geben. Doch aus dem Gesetzestext soll der Satz gestrichen werden: „Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden.“
Auch die Grenze, wer ins Raster der Überwacher fällt, wird erweitert. Nach dem Gesetzentwurf sollen auch Leute zum Ziel werden, die im Verdacht stehen, fremde Daten ausgespäht oder abgefangen zu haben, oder aber beispielsweise an einer Denial-of-Service-Attacke (DoS) beteiligt zu sein. Theoretisch kann also jeder Jugendliche, der sich an einer Anonymous-Aktion beteiligt, zum Ziel werden.
Ob das Gesetz in dieser Form tatsächlich kommt, ist noch unklar. Bisher handelt es sich dabei lediglich um einen Entwurf, der noch nicht im Parlament behandelt wurde und noch nicht einmal den Status „Referentenentwurf“ erreicht hat, aber dennoch: Das Innenministerium meint den Entwurf ernst und gibt die Marschrichtung vor.
Quellen: PublicDomain/gulli.com vom 25.02.2015
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