
Der Bundesrat berät demnächst über ein Gesetz, das die Verunglimpfung von „EU-Symbolen“ unter Strafe stellen soll. Vor allem das Zerstören, z.B. Verbrennen der EU-Flagge soll künftig mit Gefängnis bestraft werden.
Ein nicht unerheblicher Selbstzweck der EU besteht in diesen Zeiten darin, sich möglichst wirksam gegen ihre Kritiker zu schützen, die in allen Ecken lauern. Dabei geht es plump und ausgrenzend zu: Wer gegen die Schuldenunion ist, ist „EU-Gegner“.
Wer die Unfähigkeit Brüssels kritisiert, die EU-Außengrenzen zu schützen, und sich weigert, die von Deutschland geforderte Zwangsverschickung von Flüchtlingen über den ganzen Kontinent als „Solidaritätsgeste“ zu preisen, der gilt schnell als „Europafeind“.
Und wenn – vor allem – in EU-Ländern, die von einer zunehmend zentralistischen, bürokratischen und bevormundenden Gemeinschaft am meisten negativ betroffen sind, junge Parteien erstarken, die nationale Interessen über die einer europäischen Funktionärselite stellen und eine Rückbesinnung Europas auf seinen Ursprungsgedanken fordern, dann droht der Zerfall der Union dank der „neuen Rechten“ („Geheimvertrag“ von Aachen: Der Anfang vom Ende der EU?).
Natürlich gibt es erklärte Feinde einer Europäischen Union; doch in den meisten Fällen ist die heutige Europamüdigkeit die logische, selbstverschuldete Folge einer wachsenden Entfremdung zwischen dem Brüsseler Apparat und den Menschen in Europa (Gestern noch Verschwörungstheorie – heute schon Mainstream: Europäische Union schon immer CIA-Projekt (Videos)).
Und je größer die Panik unter den Eurokraten, desto bizarrer ihre Versuche, die EU vor ihren „Feinden“ zu schützen. Vor allem die Deutschen fühlen sich wieder einmal berufen, sich als Retter aufzuspielen: Nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ soll der Bundesrat in Berlin Ende kommender Woche über eine vom Freistaat Sachsen auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiative beraten, die zum Gegenstand hat, jedes „Verächtlichmachen der Grundwerte der Europäischen Union“ strafrechtlich zu ahnden.
Wie bei anderen zu strafrechtlichen Kategorien erhobenen schwammigen Begrifflichkeiten wie „Hassrede“ oder „Hetze“ ist in diesem Fall das „Verächtlichmachen“ die große Variable, in die sich so ziemlich alles verpacken lässt, um störende Euroskeptiker bequem zu kriminalisieren (Europa ist im irreversiblen Verfall, die EU-Wahlen sind der Beweis dafür!)



Doch einem Punkt wird der Entwurf ganz präzise: Es geht vor allem um Angriffe „auf das Ansehen der Symbole der Europäischen Union“, konkret: die öffentlich gezeigte EU-Flagge (EUdSSR: Die EU ein Projekt von Geheimorganisationen (Videos)).
Wer sie künftig „entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht“, soll dem Bericht zufolge „…mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ werden. Ähnliche drakonische Bestimmungen sind angeblich auch für die Verunglimpfung der EU-Hymne vorgesehen.
Ob solche Gesetze, die eher an Verzweiflungstaten erinnern, irgendeinen praktischen Nutzen haben, ist mehr als fraglich. Denn radikale EU-Gegner, darunter rechts- oder linksextreme Kräfte, die gegen jede Union eintreten, werden sich kaum davon beeindrucken lassen, denn ihr Treiben bewegt sich ohnehin in der Illegalität.
Am Ende sind also wieder einmal all jene EU-Kritiker die Leidtragender solcher Rechtsverschärfungen, die sich überhaupt nicht am Konzept eines geeinten Europas stören, sondern an der gegenwärtigen EU mit ihren Fehlentwicklungen – einer räumlich und vom politischen Einflussrahmen her völlig überdehnten, „von oben verordneten“ Schicksalsgemeinschaft (EU-Wahl: Hier drohen die nächsten Exits).



Literatur:
DAS ASYL-DRAMA. Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU
Merkels Flüchtlinge: Die schonungslose Wahrheit über den deutschen Asyl-Irrsinn!
Die Getriebenen: Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Innern der Macht
Das Migrationsproblem: Über die Unvereinbarkeit von Sozialstaat und Masseneinwanderung (Die Werkreihe von Tumult)
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 23.06.2019
