
Immer häufiger klagen Bürger, dass ihne das Tragen von normalen Deutschlandfahnen im öffentlichen Raum untersagt wird.
Das Zeigen der Deutschlandfahne „Schwarz-Rot-Gold“ wird immer mehr zum Problem. Nicht nur Beatrix von Storch, die aus Solidarität mit den Demonstranten auf der Straße eine Deutschlandfahne vom Balkon ihres Bundestagsbüros aus schwenkte, bekam besucht von der Bundestags-Polizei.
Auch insgesamt nehmen die Berichte zu, bei denen Bürger, die mit einer Deutschlandfahne sich im öffentlichen Raum bewegen, von der Polizei angehalten und dazu aufgefordert werden, ihre Fahne herunterzunehmen oder einzustecken.
Aktionen, bei denen Bürger in Orten mehrere schwarz-rot-goldene Flaggen aufzogen, wurden mehrfach von den Behörden als „rechte Hintergründe“ eingestuft und verfolgt.
Schwarz-Rot-Gold ist die Flagge der Freiheit und Demokratie
Dabei ist die schwarz-rot-goldene Fahne, die von Freiheitskorps der napoleonischen Kriege inspiriert wurde, das Symbol für Freiheit, Einheit und Demokratie, getragen beim Hambacher Fest 1832, bei der Revolution von 1848 und bei der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche.
Schwarz-Rot-Gold ist die offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland. Es ist keine Fahne, mit der eine bestimmte Ideologie verbunden ist.

Für Linke und Grüne ist Schwarz-Rot-Gold eine Provokation
Dennoch kommen immer mehr Linke/Grüne hervor, die das Tragen der Deutschlandfahne als Problem beschreiben wollen. Und die Politik und am Ende die Polizei gehen immer weiter darauf ein.
Selbst zu internationalen Fussball- oder Sportveranstaltungen sollen die Fans – nach den Wünschen der Grünen/Linken – keine Nationalfahnen tragen, weil sich ausländische Mitbürger oder Gäste bedroht fühlen könnten.
Man kann es kaum noch glauben, wie absurd das Theater um die deutsche Flagge mittlerweile geworden ist.
Video.
Wir lassen uns die Fahne des deutschen Volkes nicht verbieten, dem wir hier alle dienen
Ein kurzer Vorfall im Deutschen Bundestag sorgte für erhebliche Aufmerksamkeit. AfD-Vizechefin Beatrix von Storch und weitere Fraktionskollegen winkten Regierungskritikern vom Balkon ihres Abgeordnetenbüros mit der deutschen Nationalflagge zu. Aus diesem banalen Akt macht die Bundestagsverwaltung eine Staatsaffäre.

[Siehe auch Interview mit Beatrix von Storch zum Thema HIER]
Denn sie schickte die Polizei, die Beatrix von Storch und ihre Kollegen auffforderte die Fahne abzuhängen unter Verweis auf die Hausordnung. Von Storch reagierte umgehend:
Sie befestigte die schwarz-rot-goldene Fahne gut sichtbar an ihrem Bürofenster. Dies stieß aber nun wiederum Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) sauer auf. Mit einem Video legte Beatrix von Storch nun nach und positionierte sich klar zum Flaggen-Gate.
Polizei fordert Abnahme der Nationalflagge am Bundestag
Der Konflikt nahm seinen Anfang mit einer schlichten patriotischen Geste. AfD-Abgeordnete hielten die Fahne des deutschen Volkes hoch, während sie von ihrem Balkon aus Bürgern zuwinkten, die gegen die Regierungspolitik protestierten.
Die sofortige Intervention der Polizei und die Berufung auf die Hausordnung ließen die Frage aufkommen, ob nationale Symbole im Herzen der parlamentarischen Demokratie bereits als Störfaktor gelten.

Lindholz verfügt Neutralität der Fassaden – Storch widerspricht vehement
In ihrem Video „Neues vom Fahnen-Gate“ spielte Beatrix von Storch eine Aussage von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz aus dem Plenarsaal ein. Lindholz hatte dort erklärt: „Es wird mit Worten argumentiert, es wird nicht über die Fassade des Bundestages politisch signalisiert.
Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt das Fenster, Balkone und Fassaden der Bundestagsgebäude laut unserer Hausordnung, die wir uns gegeben haben, nicht genutzt werden, um durch Plakate, Aushänge und Fahnen politische Botschaften nach außen zu tragen oder zu verstärken.“
Beatrix von Storch konterte diese Verfügung unmissverständlich. Sie stellte fest, dass in Lindholz’ Worten kein explizites Fahnenverbot stehe.
Die Botschaft der schwarz-rot-goldenen Fahne sei vielmehr genau jene, die vom gesamten Parlament ausgehen müsse. Sie betonte, es handle sich um die Fahne des deutschen Volkes, dem alle Abgeordneten dienten. Ein Verbot dieser Fahne sei daher nicht zulässig.

Beatrix von Storch kontert Lindholz: Kein Verbot der Fahne des Volkes
Wörtlich führte Beatrix von Storch in ihrem Video aus: „Vom Fahnenverbot ist da nicht die Rede. Das ist Fake-News. Die politische Botschaft, die ich in meinem Fenster nach außen trage, durch die schwarz-rot-goldene Fahne, das ist die Botschaft, die von diesem ganzen Haus auszugehen hat. Das kann nicht verboten werden.“
Und sie fährt fort: „Das ist die Fahne des deutschen Volkes und dem deutschen Volk dienen wir hier alle. Diese Fahne lassen wir uns nicht nehmen. Es ist unsere Fahne.
Es bleibt unsere Fahne. Wenn das wahr sein sollte und umgesetzt wird, was die da gerade verfügt haben, dann müssen die bitte wieder die Polizei schicken, um diese Fahne in meinem Büro abzuräumen. Denn ich werde diese Fahne nicht abräumen. Ich trage diese Fahne mit Freude und mit Stolz.“
Unsere Flagge – nicht verhandelbar: Beatrix von Storchs klare Botschaft
Mit dieser Stellungnahme macht Beatrix von Storch unmissverständlich klar: Die Nationalflagge ist für sie kein parteipolitisches Instrument, sondern das unveräußerliche Symbol des deutschen Volkes.


Indem sie die Fahne am Fenster belässt und notfalls die Polizei herausfordert, verteidigt sie den Anspruch, dass patriotische Symbole im Parlament nicht hinter Neutralitätsvorgaben verschwinden dürfen.
Der Streit wirft eine grundsätzliche Frage auf: Darf die Hausordnung nationale Identität aus den Fenstern und Balkonen des Bundestages verbannen – oder gebührt der Fahne des Volkes dort ein selbstverständlicher Platz?
Komplettes Video hier
Quellen: PublicDomain/freiewelt.net/ am 13.06.2026
