Die französische Regierung will ab September 2018 ein absolutes Handyverbot an Schulen einführen, berichtet das „Frankreich Journal“.
Betroffen sind Grundschulen und Mittelschulen. Die Schüler dürfen ihre Smartphones zwar noch mitbringen, müssen diese aber in Schließfächern einschließen oder wegpacken – auch in den Pausen.
Mit Beginn der Oberstufe – im Alter von 15 Jahren – sollen sie ihre Smartphones im Schulalltag benutzen dürfen.
Emmanuel Macron hatte im Wahlkampf versprochen, Smartphones aus den Schulen zu verbannen. Bildungsminister Jean-Michel Blanquer begründet das geplante Gesetz mit gesundheitlichen Gefahren.
Bisher ist unklar, wie genau kontrolliert wird, dass die Schüler ihre Handys wirklich nicht nutzen. Welche Konsequenzen drohen, falls sie es tun, ist ebenfalls noch unklar. An den genauen Bedingungen des Gesetzes wird noch gearbeitet.
Es wäre auch zu regeln, was geschieht, wenn Lehrer das Smartphone als Unterrichtsmittel einsetzen möchten.
Frankreich macht die Orte mit zu starker Mobilfunkbelastung ausfindig. Nach dem französischen Mobilfunkgesetz von 2015 müssen Orte „äußerst atypischer Belastung“ binnen 6 Monate auf „möglichst 1 V/m“ (=2.650 µW/m²) reduziert werden.
6 V/m (= 100.000 µW/m²) gelten in Frankreich als atypisch! Bei Ziff. 3 und 4 des Schaubildes ist eine erste Absenkung bereits teilweise gelungen, bei den übrigen „läuft die Untersuchung“. Deutsche Gerichte erklären 14 – 19 V/m (520.000 – 960.000 µW/m²) für „normal“.
Zu den Pflichten der Betreiber in den 15 Fällen wird gesagt: „Les traitements pour résorber les points atypiques sont de la responsabilité des exploitants et consistent soit à réduire la puissance d’émission, soit à éteindre une technologie en téléphonie mobile ou un secteur“ (ANFR: RECENSEMENT DES POINTS ATYPIQUES, 2017, S.7).
Es ist also entweder die Sendeleistung zu vermindern oder bestimmte „Mobilfunktechnologien“ (also wohl UMTS oder LTE) oder ein Sektor sind stillzulegen (obwohl die ICNIRP-Grenzwerte* überall eingehalten sind). Das muss man mal in Deutschland vorschlagen!
Übrigens: in Österreich fordern im gemeinsamen „Leitfaden Senderbau“ die Ärztekammer, Wirtschaftskammer u.a. die Einhaltung von 0,6 µW/m² für die Summe aller Quellen.
In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Sie orientiert sich an den ICNIRP-Richtlinien (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Immer, wenn Bürger gegen Dauer- Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, auf die Gefährdung durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten.
Die Argumentation ist immer dieselbe: Die gemessenen Belastungen seien nur ein Bruchteil des Grenzwertes, also kein Grund zur Besorgnis. Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m² ( 61 V/m) festgelegt.
Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert.
Die Grenzwerte, auch bedingt der SAR-Wert für Handys, schützen nur vor einem Effekt: dem der Gewebeerwärmung durch die Strahlung. Denn der Grenzwert orientiert sich nur an thermischen (Wärme-) Wirkungen der Mikrowellenstrahlung. Er schützt vor etwas, was letztlich bei Handys und Masten keine primäre Gefährdung darstellt: Wärme.
Die Erwärmung als Maßstab der Gefährlichkeit zu nehmen, wäre so, als würde man die Dosis, Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung bei einem AKW-Angestellten mit einem Fieberthermometer statt dem Geigerzähler und einem Spezialdosimeter messen und bewerten. Die schädigenden Effekte sind durchweg im nicht-thermischen Bereich, also nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung, und damit die Biologie, ausklammern, zeigt ihre Absurdität.
Welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte? So gut wie keine, denn sie vernachlässigen wesentliche Einflussgrößen der Strahlung auf die Biologie des Menschen, auf seine Zellen. Sie erfassen
1
2
- nicht die athermischen Wirkungen der Strahlung
- nicht den Frequenzmix durch die verschiedenen Anwendungen
- nicht die Membranpotentiale und andere Ströme und Frequenzen in den Zellen
- nicht die biologisch-wirksame niederfrequente Taktung
- nicht die Spitzen-, sondern nur Mittelwerte
- nicht den kumulativen Effekt
- nicht verletzliche Personen und Organismen
- nicht die gepulste Strahlung
- nicht eine Dauerdosis und Langzeiteffekte
Zum letzten Punkt: Die ICNIRP muss in ihren Richtlinien einräumen, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt. Seriöse Forschungen weisen aber auf den Zeitfaktor hin und bringen ihn in Verbindung mit der Dauernutzung des Handys und der Dauerbestrahlung durch Basisstationen. Intensität x Zeit = Wirkung, dieser kumulative Effekt wurde in der Grenzwertfestlegung unterschlagen. Der Grenzwert hat weder einen Bezug zur Zeit noch zur Biologie (Ärztekammern fordern Schutz vor Mobilfunkstrahlung (Videos)).




Grenzwert ohne Vorsorgekomponente
Der Grenzwert ist heute auch Ideologie, Widerspiegelung eines pragmatischen Menschenbildes der herrschenden Wissenschaft. Dieser thermische Ansatz reduziert den Menschen auf ein thermodynamisches Objekt, leugnet die Komplexität biologischer Systeme und ist typisch für die Methodik und Denkweise herrschender Wissenschaft. Der Mensch wird zum strahlenresistenten Konsumenten, einer Geldquelle.
Das thermische Dogma macht so den Menschen zu dem, wofür ihn die Industrie braucht: zum unempfindlich leblosen und strahlungsresistenten Festkörper, reduziert auf die technische DIN-VDE-Empfehlung 0848. Das ist das fatale Ergebnis, wenn Techniker medizinische Normen setzen! Das Ergebnis für den lebenden Menschen, in einem Satz:
Die Grenzwerte haben mit den Menschen, die sie schützen sollen, nichts zu tun.
Dies bestätigte die Bundesregierung in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14 / 7958) ausdrücklich. Auf die Frage der CDU/CSU Fraktion nach der wissenschaftlichen Begründung des Strahlenschutzes antwortete die Bundesregierung:
„Die o.g. Bewertungen der SSK (Strahlenschutzkommission) stimmen mit den Einschätzungen internationaler wissenschaftlicher Expertengremien überein. Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (S.18, s.a. S.14)
Wenn man weiter bedenkt,
- dass die Basis für die heute gültigen Grenzwerte 1952 v.a. unter militärischen Gesichtspunkten gelegt wurde.
- dass sie auf Grund politischer Umstände und des Lobbyismus seit über 50 (!) Jahren nicht geändert wurden! Die Ablehnung nicht-thermischer Effekte war immer mit Industrie – oder Militärinteressen verbunden5.
- welches Wissen über Zellvorgänge damals noch nicht vorhanden war,
so wird klar, dass das Festhalten an diesen Grenzwerten nicht akzeptiert werden kann. Es ist die Abwehr von neuem Wissen, ein Teil der Strategie der Produktverteidigung, das Profitprinzip ersetzt das Vorsorgeprinzip. Die Grenzwerte sind heute die Ersatzhaftpflichtversicherung für die Industrie, die Legitimation für den Antennenwildwuchs und die Verhinderung der Zulassung von Klagen (WLAN erhöht Körpertemperatur und Blutzuckerspiegel – Was Du über Dein Smartphone wissen solltest (Video)).


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Literatur:
Im digitalen Hamsterrad. Ein Plädoyer für den gesunden Umgang mit Smartphone & Co.
Gesund ohne E-Smog: Neue Strategien zum Schutz vor der lautlosen Gefahr
Mobilfunk die verkaufte Gesundheit: Von technischer Information zur biologischen Desinformation. Warum Handys krank machen
Digitale Erschöpfung: Wie wir die Kontrolle über unser Leben wiedergewinnen
Videos:
Quellen: PublicDomain/epochtimes.de/diagnose-funk.org am 11.01.2018
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