Krankenschwester erkrankt an Masern – obwohl zweifach geimpft! Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!

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In Kufstein in Österreich ist im dortigen Krankenhaus eine Krankenschwester an Masern erkrankt – obwohl sie zweifach gegen die Masern geimpft war. Nun suchen die Behörden nach ungeimpften Personen, die sich bei der Frau angesteckt haben könnten.

Dieses Beispiel zeigt, dass auch eine zweifache Impfung keinen garantierten Schutz davor darstellt, an Masern zu erkranken. Und schon gar nicht davor, keine Masernviren auszuscheiden und andere Personen anzustecken.

Dieses Beispiel zeigt außerdem, wie blödsinnig die geplante Impfpflicht ist. Aus schulmedizinischer Sicht dürfte eigentlich nicht der Impfstatus, sondern alleine der Antikörpertiter als Nachweis einer Immunität gelten, da bis zu knapp 13 % (KiGSS-Studie, Welle 1) und mehr der vorschriftsmäßig Geimpften keinen Antikörpertiter entwickeln und somit als „Impfversager“ zu gelten haben, die genauso ansteckend sein können wie Ungeimpfte.

Auch bei Ausschlüssen aus öffentlichen Einrichtungen dürfte allein der Antikörperstatus ein Kriterium sein, nicht aber der Impfstatus, da dieser täuschen kann (Forscherin inhaftiert und ruiniert, nachdem sie tödliches Virus in Impfstoff entdeckt hatte (Video)).

Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!

Offiziell soll nur eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt werden. Tatsächlich droht uns eine Drei- oder gar Vierfach-Impfpflicht, denn Masern-Einzelimpfstoffe sind in Deutschland seit Jahren nicht erhältlich.

Im Augenblick wird in der Öffentlichkeit ausschließlich über die drohende Masern-Impfpflicht diskutiert. Während z. B. in Afrika Masern-Einzelimpfstoffe in großen Massen von der WHO verimpft werden, ist in Deutschland kein einziger Masern-Einzelimpfstoff verfügbar: Der Einzel-Impfstoff „Masern-Impfstoff Mérieux“ ist zwar zugelassen, wird aber in Deutschland nicht angeboten.

Womit also sollen Kinder, Betreuungspersonen in öffentlichen Einrichtungen und Krankenhauspersonal geimpft werden, wenn es keinen Impfstoff gibt, der die Impfpflicht abdeckt? (1987: WHO gibt zu, dass Pockenimpfung AIDS verursacht – WHO lässt weg, dass es den Virus förderte)

Natürlich kann man sich einen Einzelimpfstoff aus dem Ausland besorgen. Das hat jedoch zur Folge, dass der Staat dann im Falle eines Impfschadens nicht haftet.

Wer sich in Deutschland gegen die Masern impfen lassen will, hat also derzeit nur die Wahl, sich mit einem MMR-Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln oder mit dem MMRV-Vierfachimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken impfen zu lassen.

Wenn nun Kinder oder Erwachsene bereits einzelne Kinderkrankheiten durchgemacht haben und dadurch über einen lebenslangen Immunschutz verfügen, können sie also nicht gezielt auswählen.

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Eltern haben zudem nicht die Wahl, ihre Söhne z. B. nur gegen Mumps (gegen Hodenentzündungen) und ihre Töchter nur gegen Röteln (gegen Rötelnembryopathie) impfen zu lassen, sei es als Einzelimpfung oder in Kombination mit den Masern. Es gibt eben nur MMR oder MMRV.

Bei bereits bestehendem hohen Antikörpertiter gegen einzelne Infektionskrankheiten und damit einhergehender lebenslanger Immunität ist zudem eine Impfung gegen diese Krankheit auch aus schulmedizinischer Sicht unnötig und nutzlos. Zudem besteht ein gewisses Risiko einer Hyperimmunisierung, wenn in einen bereits hohen Antikörpertiter hineingeimpft wird – und möglicherweise damit einhergehende Nebenwirkungen.

Dabei wollten wir doch die Risiken für unser Kinder so gering wie möglich halten, oder? (Ärzteverein: „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ – Impf-Propaganda mit Photoshop (Video))

Selbst wenn die Masern wirklich so eine tödliche Bedrohung für unsere Kinder wären, sollte man doch annehmen, dass unser Gesundheitsminister Eltern die Möglichkeit gibt, differenziert und für den individuellen Einzelfall optimiert zu impfen. Stattdessen soll im Infektionsschutzgesetz (IfSG) laut Referentenentwurf folgender Passus eingebaut werden:

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„Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt auch, wenn zur Erlangung von Impfschutz gegen Masern ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen, die auch Impfstoffkomponenten gegen andere Krankheiten enthalten. Satz 1 gilt nicht, solange bei Personen nach Satz 1 eine medizinische Kontraindikation gegen die Schutzimpfung gegen Masern vorliegt.“ (100 Jahre unterdrückte Impfkritik in Deutschland und den USA (Videos))

Eltern und Kinderärzten, die eine individuelle Abwägung vornehmen wollen, wird also auf diese Weise bewusst Entscheidungsmöglichkeit genommen, selbst wenn einzelne Impfungen auch aus schulmedizinischer Sicht im individuellen Fall völlig unnötig oder vielleicht sogar kontraproduktiv sind.

Dieses Vorhaben von Herrn Spahn macht so dermaßen absolut keinen Sinn, und ist ein derart drastischer Eingriff in unsere Grundrechte, dass man sich wirklich fragen muss, was wirklich hinter diesem Plan steckt: Was sind seine wahren Beweggründe?

Hat es vielleicht etwas damit zu tun, dass er nachweislich ein begeisterter Pharma-Lobbyist ist? Hat er sich das alles wirklich selbst ausgedacht oder stammt der Referentenentwurf in Wahrheit aus der Feder der Hersteller?

Falls ja, was versprechen sich die Hersteller davon? Wollen sie etwa angesichts der wachsenden Kritik an ihren Produkten jede öffentliche Diskussion abwürgen, um noch ein paar Jahre länger ihre Milliardengewinne ungestört einfahren zu können?

Und wie lange wird es dauern, bis auch die MMR-Dreifachimpfstoffe vom Markt verschwinden und damit die Quasi-Impfpflicht auf die Windpocken (MMRV- Vierfach-Impfstoffe) ausgeweitet wird? Wir erinnern uns: Nachdem in England im Jahr 1998 Dr. Andrew Wakefield aufgrund eines möglichen Autismus-Risikos durch den MMR-Impfstoff öffentlich empfahl, auf Einzelimpfstoffe umzusteigen, wurde der Einzelimpfstoff innerhalb weniger Monate von Behörden und Hersteller vom Markt genommen (VaccineLeaks: Impfexperimente an Waisenkindern & behinderten Kindern– Impfstoffhersteller gesteht! (Videos)).

Offenbar wollen Hersteller, Behörden und Politiker weder in England noch in Deutschland, dass Eltern eine Wahlmöglichkeit haben. Die Leichtfertigkeit, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn die Grundrechte seiner ihm anvertrauten Bürger beschneidet, ist beängstigend.

Will Spahn den absoluten Impffaschismus für Deutschland? Wenn ja, warum?

Literatur:

Impfen: Ja oder nein?

Der betrogene Patient: Ein Arzt deckt auf, warum Ihr Leben in Gefahr ist, wenn Sie sich medizinisch behandeln lassen

Das Geschäft mit den Impfungen

Quellen: PublicDomain/impfkritik.de am 02.06.2019

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6 comments on “Krankenschwester erkrankt an Masern – obwohl zweifach geimpft! Impfpflicht nicht nur gegen die Masern!

  1. Ja passt genau zu meiner selbst erlebten Geschichte: 1997 wollte ich in der Schweiz meine Tochter nicht gegen Mumps impfen lassen und bat um eine einzelne Masernimpfung. Der damalige Arzt sagte mir, es sei der letzte Moment, um noch Einzelimpfstoff Masern geben zu können, denn es werde nicht mehr lieferbar sein…vor 20 Jahren!! Also die hatten da schon was Grösseres am Kochen….ich hoffe, es wirkt wie ein Bumerang

  2. Masern sind wie alle anderen Krankheiten Phasen von Sinnvollen Biologischen Sonderprogrammen(SBS). Die Ursache von SBS sind biologische Konfliktschocks und damit keine Ansteckung. Deshalb kann man Krankheiten durch Impfungen nicht verhindern. Man löst eher welche aus, nämlich durch biologische Konfliktschocks. Die werden dann Impfschäden genannt.
    https://www.youtube.com/watch?v=zCGX96oggYI&t=264s

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