
Eines Tages kommen Sie nicht mehr an Ihr Geld bei der EU-Bank. Sie stehen vor verschlossenen Türen und müssen tagelang auf Einkäufe verzichten, eventuell sogar betteln, zusehen, wie Andere Supermärkte plündern und um Ihr Geld bangen.
Schreckensszenario, Verschwörungstheorie? NEIN. Genau dies plant die „Europäische Abwicklungsbehörde für Banken“.
Das Geld gehört Ihnen nicht…
Die Wenigsten dürften wissen, dass es eine solche „Abwicklungsbehörde“ überhaupt gibt. Dabei plant die Behörde perfide Maßnahmen, wenn Banken in Zahlungsschwierigkeiten kommen sollten.
Das Amt schlägt durch ihre Chefin Elke König vor, dass die Ämter Geldinstitute, die in Schieflage geraten seien, „für zwei bis sieben Tage, idealerweise wahrscheinlich fünf Tage“ davor schützen, dass Gläubiger an ihre Forderungen kommen.
Hintergrund dieses Plans ist es, dass diese fünf Tage dann genutzt werden könnten, damit die Bankenaufsicht oder die Bankenabwicklung eine solche Bank aufspalten könne. In eine sogenannte „Bad Bank“, bei der sich zum Beispiel faule Forderungen befinden und in eine lebensfähige Einheit.
Oder eine Bank könne an eine andere Bank „notverkauft“ werden. Mit welchen Folgen auch immer: theoretisch würde Ihr Bankkonto mit übertragen werden. Nur: tritt dies auch so ein – in einigen Jahren? (Enthüllt: Bankkonten vor dem Auszahlungsstop!)
Sie würden als Bankkunde möglicherweise genauso behandelt werden wie andere „Gläubiger“. Sie sind dann nicht Besitzer des Geldes, sondern nur Besitzer und Eigentümer von Forderungen. Also von Rechten, für die Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes zunächst nichts kaufen können.
Genau dies also will die Abwicklungsbehörde erreichen. Sie schlug vor, dass damit dann nicht nur die Kontoeinlagen eingefroren würden, sondern etwa auch Anleihen.
Also Schuldpapiere, die im Besitz der Banken sind. So heißt es tatsächlich: Wenn sich die Abwicklungsbehörde nicht vollständig falsch ausgedrückt hat, dann kann das nur bedeuten, dass Sie als Anleihe-Eigentümer dann nicht mehr an Ihre Anleihen herankämen.
Wie es mit Schließfächern ist, die Sie bei der Bank unterhalten, wurde zumindest nicht ersichtlich ausgeführt. Hier wäre theoretisch zumindest zu hoffen, dass Sie die Schließfächer noch öffnen dürfen.
Denn die Inhalte der Schließfächer sind keine „Verbindlichkeiten“ und Sie dann kein „Gläubiger“. Aber wer möchte dafür die Hand ins Feuer legen? (Bankgeheimnis endgültig abgeschafft: Dienstleister erhalten Einblick auf das Konto)



EZB will das auch…
Auch die Europäische Zentralbank EZB möchte dieses Instrument anwenden, hieß es soggleich. Dabei forderte die Vize-Chefin der „Bankenaufsicht“ in der EU-Zone, Sabine Lautenschläger, dass der Zeitraum für die Schließung der Bank und die faktische Geldsperre „(…) aber sicherlich nicht zu lange dauern (sollte)“.
Das unterscheidet sich nun nicht von dem, was auch die Abwicklungsbehörde verlangt oder vorschlägt. Es geht am Ende um fünf Werk. oder Arbeitstage. Die EU-Staaten wollen offensichtlich eine solche Sperre im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ auf maximal 20 Tage verlängern. Das ist im Alltagsleben letztlich ein Monat.
Unfassbar, wohin sich das Bankwesen in der Euro-Zone entwickelt: Sehenden Auges planen die EU-Behörden die Enteignung ihrer Bürger. Natürlich nur im Notfall. Doch wer ruft den Notfall aus? Die EU und die EZB selbst.
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Literatur:
Goldbarren 1g – 1 Gramm Gold – Heraeus – Feingold 999.9 – Prägefrisch – LBMA zertifiziert
Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört
Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle
Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung
Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 23.11.2017
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