
Mal wieder ein Schildbürgerstreich der GEZ: Eine alte Dame, 81 Jahre alt und so gut wie blind, soll Rundfunkgebühren zahlen, obwohl sie davon befreit ist. Der Beitragsservice schreckt auch vor einer Pfändung nicht zurück.
Der Beitragsservice von ARD und ZDF ist immer wieder dafür gut, sich nicht sonderlich um sein ohnehin mäßiges Image zu kümmern. Nun ist offenbar eine 81-jährige Frau in die Mühlen des GEZ-Apparats geraten – und konnte sich erst in letzter Sekunde daraus befreien.
Die seh- und hörbehinderte Rentnerin Elfriede K. meinte eigentlich, dauerhaft von Rundfunkgebühren befreit zu sein. So zumindest ist es auf ihrem Behindertenausweis vermerkt. Bis sich vor zwei Jahren das Blatt wendete.
Von der GEZ-Gebühr befreit
Laut Medienberichten muss die Dame keine Rundfunkgebühr zahlen, weil sie so gut wie blind ist und zudem nur noch schlecht hört. Als sich im Sommer 2014 ihr Gesundheitszustand nochmals verschlechtert hatte, zog sie für ein paar Monate zu Verwandten.
„Plötzlich flatterten mir bei meiner Tochter fast monatlich Mahnungen der GEZ ins Haus“, sagte die Dame.
Zunächst ignorierte sie die Schreiben, vermutete einen Fehler. Deshalb wendete sich der Sohn an den Beitragsservice und bittet um ein Ende der ständigen Zahlungsaufforderungen. Doch auch das hilft nichts, die GEZ reagiert mit Zwangsvollstreckung, und schickt sogar noch eine Pfändungsaufforderung hinterher.
164,23 Euro soll die Sozialhilfeempfängerin zahlen. „Ich bin zusammengebrochen und musste mir vom Pflegepersonal Morphium spritzen lassen“, erzählte sie dem Nachrichtenportal. Erst als sich der Sohn erneut empört an den Beitragsservice wandte, ließ der locker und verzichtete auf die Eintreibung des Geldes.
Warum und wieso erst so spät? Eine Sprecherin des Beitragsservice sagte , man dürfe aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu dem Fall geben (Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Erste Deutsche ins Gefängnis gebracht).
Nur Armut und Tod befreien uns vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag muss von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden. Es sei denn, man lässt sich befreien. Was unter bestimmten Umständen möglich ist. Dazu mehr in der nächsten Antwort. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht wie das Bundesverfassungsgericht haben nach Klagen von Bürgern bisher immer die Rechtmäßigkeit der Abgabe bestätigt.
Ausgenommen von der Beitragspflicht sind Bürger, die Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder die Grundsicherung im Alter beziehen. Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen ebenfalls nicht zahlen. Menschen mit bestimmten Behinderungen, beispielsweise Taubblinde, können sich aus nachvollziehbaren Gründen befreien lassen.
Ist eine Person allerdings „nur“ blind oder „nur“ gehörlos, wird ein Drittel des Beitrags pro Monat veranschlagt. Wer eine Ausbildung macht oder im Studium steckt und dafür eine staatliche Förderung wie etwa BAföG erhält, kann sich ganz befreien lassen (Umfrage: 70 Prozent der Deutschen lehnen Zwangsgebühr für Rundfunk ab).

Ende 2014 gab es 4,5 Millionen Mahnverfahren; es seien knapp 900.000 Vollstreckungsersuchen gestellt worden, schlüsselt der Beitragsservice auf. Der „Tagesspiegel“ nannte vor Kurzem die mögliche Zahl von 2,2 Millionen Ersuchen für 2015 – also mehr als eine Verdoppelung.
Geht die Pflicht zur Zahlung an einen anderen Mitbewohner über. Gibt es diesen nicht und die Wohnung wird aufgelöst, muss das Konto abgemeldet werden. Der Beitragsservice bittet hierfür um eine Kopie der Sterbeurkunde (Ein Gutachten wie ein Donnerhall: GEZ-Sender haben ausgedient).
Literatur:
Das Medienmonopol: Gedankenkontrolle und Manipulation der Dunkelmächte von M. A. Verick
Lügenpresse von Markus Gärtner
Gekaufte Journalisten von Udo Ulfkotte
Der stille Putsch: Wie eine geheime Elite aus Wirtschaft und Politik sich Europa und unser Land unter den Nagel reißt von Jürgen Roth
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Quellen: PublicDomain am 16.04.2016
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