Stasi 2.0: Internetzensur dank EU und „Amadeu Antonio Stiftung“ (Video)

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Am 31. Mai dieses Jahres hat die EU in Partnerschaft mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen „Verhaltenskodex“ vorgestellt, um in Europa nach eigenen Angaben „illegale Online-Hassrede“ zu bekämpfen.

Bereits am nächsten Tag sperrte Facebook das Konto einer schwedischen Expertin des Gatestone Institute, nachdem sie ein Video mit dem Titel „Schwedens Migranten-Vergewaltigungs-Epidemie“ geteilt hatte, ohne dass sie dabei gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hätte (Facebook: Ehemalige Mitarbeiter berichten von gezielter und organisierter politischer Zensur).

Bereits 2015 gründete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seine private Internetpolizei zur Bekämpfung von „Hassbotschaften“, was aufgrund des Zensurverbots und ohne richterlichen Beschluss nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch deswegen für Unverständnis sorgt, weil die an vorderster Front damit beauftrage Amadeu Antonio Stiftung bereits selbst durch Hassbotschaften und rassistische Äußerungen aufgefallen ist und an deren Spitze mit Anetta Kahane (Titelbild) ausgerechnet eine ehemalige Stasi-Schnüfflerin steht (Internetzensur: Der unersättliche Maas – ein Spiegelbild der deutschen Psychose!).

EU-Kommission betreibt Privatzensur durch Einführung eines „Verhaltenskodex“

Der neue Verhaltenskodex der EU sieht vor, dass „anstößige“ oder „widerwärtige“ Äußerungen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. Anstatt dass die Entfernung solcher Inhalte jedoch auf richterliche Anordnung geschieht, wie es sich für einen ordentlichen Rechtsstaat gehört, bleibt es Unternehmen wie Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft vorbehalten, hier nach eigenem Gutdünken vorzugehen, da es die EU-Kommission offenbar nicht nur auf strafrechtlich relevante Inhalte abgesehen hat (Die Vereinten Nationen wollen weltweite Zensur des Internets durchsetzen).

Zu diesem Zweck werden den Privatfirmen eigens staatlich zugelassene Parallelpolizisten zugewiesen, die bei der „Bekämpfung der Verbreitung von illegaler Online-Hassrede die Führung übernehmen sollen“ und ein Netzwerk aus Organisationen und Personen aufgebaut, das „bei der Meldung von Inhalten hilft […], mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird“.

Gerechtfertigt werden die Zensurbemühungen der EU von Justizkommissarin Věra Jourová z.B. mit der Bekämpfung von Terrorismus durch IS-Anhänger (Überwachungsstaat: Bundesregierung verschärft Anti-Terror-Gesetze deutlich):

Die jüngsten Terroranschläge haben uns vor Augen geführt, wie dringend gegen illegale Hetze im Internet vorgegangen werden muss. Die sozialen Medien gehören leider zu den Instrumenten, die terroristische Gruppen nutzen, um junge Leute zu radikalisieren, und die Rassisten nutzen, um Gewalt und Hass zu propagieren. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass das Internet ein Raum für die freie und demokratische Meinungsäußerung bleibt, in dem die europäischen Werte und Gesetze geachtet werden. Ich begrüße die Zusage der weltweit tätigen IT-Unternehmen, die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und diese erforderlichenfalls zu entfernen bzw. den Zugang dazu zu sperren.

Was an dieser Stelle durchaus nachvollziehbar klingen mag, hat allerdings einen nicht ganz unbedeutenden Haken, denn wieso soll eine konkret geplante Straftat, wie etwa die Ermordung von unschuldigen Zivilisten durch gewaltbereite Terroristen ausgerechnet auf der Grundlage eines schwammigen Vorwurfes wie der Verwendung von „Hate Speech“ verhindert werden, anstatt dafür auf die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen zurückzugreifen?

Warum braucht man überhaupt eine solche Gesinnungspolizei, wenn es doch bereits auf der Grundlage des Straf- und Zivilrechts längst ausreichende Möglichkeiten gibt, um gegen rechtswidrige Veröffentlichungen einzuschreiten, und wie dies beispielsweise bei Beleidigungen oder Beschimpfungen praktiziert wird?

Selbstverständlich ist auch die sogenannte „Volksverhetzung“ ein Straftatbestand und kann ohne weiteres als solcher geahndet werden. Im Gegensatz dazu ist allerdings eine „outgesourcte Zensur“, wie die Journalistin Bettina Röhl dies bezeichnet, und die im Auftrag des Staates gegen nicht rechtswidrige Inhalte ausgeübt wird, selbst verfassungswidrig.

So bemängeln Kritiker wie die National Secular Society (NSS) auch, dass die EU-Pläne „auf einer vagen Definition von ‚Hassrede‘ basieren und riskieren, Online-Diskussionen, die Religion kritisieren, zu bedrohen“. Wörtlich heißt es:

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Weit davon entfernt, Online-‚Cyber-Jihad‘ zu bekämpfen, riskiert die Vereinbarung, genau den gegenteiligen Effekt zu haben und jede kritische Diskussion über Religion unter vagen ‚Hassrede-‚Regeln zu ersticken. Unzureichend ausgebildetes Personal von Facebook oder Twitter, vielleicht mit ihrer eigenen ideologischen Voreingenommenheit, könnten leicht erhitzte Kritik am Islam sehen und denken, es sei ‚Hassrede‘, vor allem, wenn Seiten oder Benutzer von Islamisten ins Visier genommen und massenhaft gemeldet werden.

Die NSS sieht durch die Vorgaben der EU somit nicht nur die Meinungs-, sondern auch die Religionsfreiheit unter Beschuss und befürchtet einen kontraproduktiven Effekt der EU-Vorgaben, indem der Rat der Ex-Muslime in Großbritannien zahlreiche Beispiele anführt, bei denen Facebook atheistische bzw. säkuläre Meinungen zensiert – die nicht das Geringste mit „Hass“, „Beleidigung“ oder „Volksverhetzung“ zu tun haben – und dennoch zu einer kompletten Sperrung der 16 wichtigsten Internetseiten über Atheismus führten.

Auch Jodie Ginsberg, die Chefin von Index on Censorship, kritisiert den EU-Verhaltenskodex:

Hassrede-Gesetze sind in weiten Teilen Europas bereits zu breit und mehrdeutig. Diese Vereinbarung definiert nicht richtig, was ‚illegale Hassrede‘ ist und bietet keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung.

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Sie überträgt einmal mehr Macht an nicht gewählte Unternehmen, zu bestimmen, was Hassrede darstellt und wie sie zu sanktionieren ist – ein Schritt, der garantiert die freie Rede in dem falschen Glauben erstickt, dass uns das alle sicherer macht. Das wird es nicht. Es wird einfach ungenießbare Ideen und Meinungen in den Untergrund treiben, wo sie schwerer zu überwachen – oder herauszufordern – sind.

Es gab Präzedenzfälle von Löschungen unbeliebter oder offensiver Standpunkte, und diese Vereinbarung verstärkt das Risiko des Phänomens von kontroversen – doch legalen – Löschungen von Inhalten via Missbrauch der Meldeprozesse.

Weitere Organisationen, welche die neue EU-Initiative kritisieren und ihre Teilnahme an Gesprächen mit der EU-Kommission über die geforderten Zensurmaßnahme verweigern, sind European Digital Rights und Access Now, die erklärten, dass sie „kein Vertrauen haben in den unbedachten ‚Verhaltenskodex‘, der vereinbart wurde“, und in einer gemeinsamen Erklärung warnen:

Kurz gesagt degradiert der ‚Verhaltenskodex‘ das Gesetz auf einen Zweitklassenstatus, hinter der ‚führenden Rolle‘ der privaten Unternehmen, die aufgefordert werden, willkürlich ihre Nutzungsbedingungen umzusetzen. Dieser Prozess, der außerhalb eines verantwortlichen demokratischen Rahmens geschaffen wurde, nutzt unklare Haftungsregeln für Online-Unternehmen. Er schafft auch ernsthafte Gefahren für die Freiheit der Meinungsäußerung, da legaler – aber umstrittener – Inhalt sehr wohl als Folge dieses freiwilligen und unerklärlichen Take-Down-Mechanismus gelöscht werden könnte.

Das bedeutet, dass diese ‚Vereinbarung‘ zwischen nur einer Handvoll von Unternehmen und der Europäischen Kommission wahrscheinlich ein Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte ist (unter denen Einschränkungen der Grundrechte gesetzlich vorgesehen werden sollten), und in der Praxis die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Verteidigung der Redefreiheit aushebeln wird.

Mit noch drastischeren Worten formuliert es jedoch eine unabhängige englische Parlamentarierin namens Janice Atkinson:

Es ist Orwellianisch. Wer 1984 gelesen hat, sieht seine Wiederinkraftsetzung Live vor sich.

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Dabei wird nicht erst seit Unterzeichnung des EU-Verhaltenskodexes die Redefreiheit bei sozialen Netzwerken im Auftrag von Regierungen eingeschränkt. Ein Beispiel dafür ist, als Angela Merkel im September 2015 Facebook-Chef Mark Zuckerberg fragte, was er gegen Kritik an der (deutschen) Einwanderungspolitik unternehme und bereits im Januar 2016 startete Facebook die Initiative Online Zivilcourage, die sich speziell an deutsche Facebook-Nutzer richtet und sich den „Kampf gegen Hassreden und Extremismus im Internet“ auf die Fahnen geschrieben hat (Stasi 2.0: Merkel plant eigene Behörde für Internet-Überwachung).

Wie Douglas Murray vom britischen Gatestone Institute kommentiert, kann Facebook mit dem Verweise auf „rassistische Rede“ praktisch alles zensieren „was kritisch ist gegenüber der katastrophalen aktuellen Einwanderungspolitik der EU“, indem er schrieb:

Indem Facebook urteilt, dass ‚fremdenfeindliche‘ Kommentare, die Reaktionen auf die Krise sind, ‚rassistisch‘ seien, macht es aus der Sichtweise der meisten Europäer (die, wie man betonen muss, gegen Merkels Politik sind), eine ‚rassistische‘ Meinung, und erklärt so die Mehrheit der Europäer zu ‚Rassisten‘. Das ist eine Politik, die das ihre dazu beitragen wird, Europa einer katastrophalen Zukunft auszuliefern.

 

Auch die mit dem Gatestone Institute verbundenen Autoren werden von Facebook zensiert, indem etwa im Januar 2013 das Facebook-Konto von Khaled Abu Toameh gesperrt wurde, nachdem er über die Korruption in der Palästinensischen Autonomiebehörde schrieb. Zwar wurde sein Account 24 Stunden später wieder freigeschaltet, allerdings ohne die beiden fraglichen Postings und ohne jegliche Erklärung.

Dazu schrieb Abu Toameh:

Es ist immer noch eine Frage der Zensur. Sie entscheiden, was akzeptabel ist. Nun müssen wir vorsichtig sein, was wir schreiben und was wir teilen. Bedeutet dies, dass wir keine arabischen Regierungen mehr kritisieren können?

Ebenfalls wurde im Juni 2016 das Facebook-Konto der schwedischen Expertin des Gatestone Institute Ingrid Carlqvist gesperrt, nachdem sie ein Video in ihrer Facebook-Chronik namens „Schwedens Migranten-Vergewaltigungs-Epidemie“ geteilt hatte, wozu Gatestone in einem Leitartikel schrieb:

Nach enormem Druck von unten von Gatestone-Lesern, begannen schwedische Medien über die plumpe Zensur von Facebook zu berichten. Der Schuss ging nach hinten los und Facebook ging zu Schadensbegrenzung über. Sie öffneten Ingrids Konto wieder – ohne jede Erklärung oder Entschuldigung. Ironischerweise verlieh ihre Zensur Ingrids Video nur noch mehr Aufmerksamkeit.

Facebook und die EU haben vorläufig zwar einen Rückzieher gemacht, aber sie arbeiten intensiv daran, das Internet nach eigenem Gutdünken die Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken.

 

Die Amadeu Antonio (An-)Stiftung zu Denunziation und Zensur

Federführend für die Bekämpfung von „Hate Speech“ bei sozialen Netzwerken in Deutschland ist die Amadeu Antonio Stiftung, die auf Anordnung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) u.a. bei Facebook aktiv ist. Die Stiftung wurde 1998 gegründet und nach einem 1990 in Eberswalde zu Tode geprügelten Angolaner benannt, der mit vollständigem Namen allerdings Amadeu Antonio Kiowa hieß.

Allein der Name der Stiftung ist daher bereits eine eher zweifelhafte Art der Respektsbekundung für eine Person, indem der Familienname einfach kurzerhand weggelassen wird – was bei einem deutschen Staatsbürger in dieser Form eigentlich undenkbar wäre.

Was man sich unter der Arbeit dieser Stiftung vorzustellen hat, vermitteln folgende Beispiele:

„Als eine der ersten Amtshandlungen dieser Zensurstelle wurde das deutsche Portal von Anonymous gesperrt“, wie das Nachrichtenportal info-direkt.at berichtete.

Außerdem wurde kurz nach der Veröffentlichung des Buches Grenzenlos kriminiell – Was Politik und Massenmedien über die Straftaten von Migranten verschweigen die Facebook-Seite des Autors Udo Ulfkotte auf Betreiben der Stiftung gesperrt, der dazu erklärte: „Ich hatte erst eine Sperrung für 24 Stunden, dann für drei Tage und dann ohne Ankündigung am 4. Juli 2016 die Totalabschaltung für sieben Tage, alles zeitgleich mit Posts zu dem neuen Sachbuch Grenzenlos kriminell.

Wie die Website Politically Incorrect berichtet, wurde auch die Facebook-Seite von PEGIDA zeitweise vom Netz genommen, die nach ihrer Freischaltung allerdings linke Inhalte anzeigte.

Selbst wenn man nicht mit den genannten Organisationen oder Autoren konform geht, muss die Frage erlaubt sein, ob das wirklich dem Verständnis vom Recht auf Redefreiheit und freie Meinungsäußerung in einem Land entspricht, das sich einen „demokratischen Rechtsstaat“ schimpft?

Video:

Und wie passt es zusammen, dass man zur angeblichen Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipen ausgerechnet auf eine Stiftung zurückgreift, deren Chefin, Anetta Kahane, bereits zu DDR-Zeiten für das umstrittene Ministerium für Staatssicherheit tätig war?

Aus Sicht der Bundesregierung anscheinend sehr gut, denn Frau Kahane muss ihr wohl besonders qualifiziert dafür erscheinen sein, andere auszuspionieren und zu denunzieren – frei nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, zensiert es sich ganz ungeniert“.

 

Und hier zeigt sich die wahre Schizophrenie unserer Regierung: Während unser Bundespräsident mit dem Anspruch einer moralischen Instanz verkündet, dass die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei und er selbst als ehemaliger Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen mit der Aufarbeitung jenes Unrechts beauftragt war, beauftragt ein anderes Mitglied der Regierung verfassungswidrigerweise eine ehemalige inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi damit, heute für politische Korrektheit zu sorgen (Angst vor der Stasi: Bundesregierung rückt Akten zum Oktoberfest-Attentat nicht raus).

Aber laut Gauck besteht in Sachen Schnüffelei heute ja ohnehin kein Grund zur Sorge, da die heutige Situation nicht mit der DDR-Zeit vergleichbar sei, weil etwa die durch die Spitzel-Tätigkeit der NSA gesammelten Daten ja nicht mehr, wie noch bei der Stasi, in Aktenordnern angelegt werden. Wo er recht hat, hat er allerdings recht, denn während die ca. 48.000 Aktenschränke der Stasi nur eine Fläche von 0,019 km2 benötigten, würden die 5 Zettabytes der NSA in ausgedruckter Form etwa 42 Billionen Aktenschränken entsprechen, die eine Fläche von 17 Millionen km2 Platz benötigen würden – und das ist nun wirklich nicht miteinander vergleichbar!


Gehe zu Stasi versus NSA. Realisiert von OpenDataCity (CC-BY 3.0)

Dabei ist die Stasi-Spitzel-Tätigkeit Kahanes von 1974 bis 1982 bereits seit Langem bekannt, indem Die Welt 2007 schrieb:

Kahane belastete Dutzende Personen aus ihrem Umfeld, darunter viele Künstler, die sie im privaten Rahmen aushorchte, beispielsweise während einer Faschingsfeier, einer Hochzeit, eines Konzerts oder eines Stadtbummels. Sie berichtete etwa über einen ZDF-Reporter, Studenten Westberliner Universitäten sowie [man höre und staune] über in der DDR lebende Ausländer. Kahane führte Aufträge aus und erhielt von der Stasi kleinere Geschenke und Geld.

Bei näherer Betrachtung ist Kahanes heutiger Auftrag somit eigentlich nur logisch konsequent, und außerdem befindet sie sich damit in „guter“ Gesellschaft, denn was will man auch anderes von einer Bundesregierung unter einer Kanzlerin erwarten, die nicht nur als „IM Erika“ ebenfalls für die Stasi gespitzelt haben soll, sondern offenbar auch Propaganda-Sekretärin der FDJ gewesen war und somit eine linientreue Mitläuferin eines Systems, das laut Gauck das eines „Unrechtstaates“ war (Merkels Ex-Chef soll Stasi-IM gewesen sein)?

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(DDR-Mitläuferin Angela Merkel alias „IM Erika“)

Offiziell natürlich nur Gutes, denn demnach muss es wohl reine christliche Nächstenliebe sein, die Angela Merkel nicht nur zu ihrem Gesinnungswandel von der Vorzeige-Genossin zur vorbildlichen Christin, sondern auch zu ihrem neuen politischen Kurs von „Multikulti ist gescheitert“ bis „Wir schaffen das“ veranlasst hat.

Schließlich hat uns doch auch der ehemalige Stasi-Chef Erich Mielke – der höchstpersönlich dafür verantwortlich war, dass Millionen DDR-Bürger jahrzehntelang ausspioniert wurden – versichert, dass er eigentlich doch ein guter Mensch war, indem er erklärte: „Ich liebe doch alle“.

 

Doch Anetta Kahane ist nicht die einzige bei der Amadeu Antonio Stiftung, die ihre Kompetenz beim Thema „Hate Speech“ unter Beweis gestellt hat – wenn auch nicht unbedingt als Gegnerin, sondern Befürworterin derselben –, oder wie soll man es sonst verstehen, wenn Julia Schramm auf Twitter ein Massenbombardement von Zivilisten befürwortet?

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Literatur:

Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald

Böse Gutmenschen: Wer uns heute mit schönen Worten in den Abgrund führt von Bernd Höcker

NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands

Quellen: PublicDomain/heise.de/de.gatestoneinstitute.org/info.kopp-verlag.de/ maki72 für PRAVDA TV am 01.08.2016

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